Förderungen für politische und allgemeine Jugendorganisationen
Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung für politische Jugendorganisationen ist die Mitgliedschaft der Jugendorganisation im Tiroler Jugendbeirat und die Nominierung durch einen Tiroler Landtagsklub zu Beginn der Legislaturperiode. Jeder Landtagsklub darf dabei genau eine Jugendorganisation nominieren. Die Aufteilung der Gesamtfördersumme für politische Jugendorganisationen erfolgt durch drei Indikatoren mit unterschiedlicher Gewichtung. Die Mindestförderhöhe beträgt 6.000 Euro. Ein Fördernehmer darf nicht mehr als 40% der Gesamtsumme der Fördermittel erhalten.