Der April war natürlich geprägt vom Ringen Europas mit sich selbst und seiner menschenrechtlichen Verantwortung, angesichts der tausenden Flüchtlinge die sich tagtäglich auf die Reise übers Mittelmeer begeben, in der Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit und Freiheit. Die erneute Novellierung des österreichischen Fremdenrechtsgesetzes erscheint in diesem Lichte noch kleinkarierter, als sie es ohnehin bereits ist. Statt dem ständigen Hin- und Herschieben von Verantwortung innerhalb von Österreich im Rahmen der unsäglichen Quotendiskussion bei der Aufteilung von Flüchtlingen, sollten wir damit endlich Schluss machen und die gesamte Frage der Versorgung von Flüchtlingen dem Bund überlassen. Denn genau hier ist der Föderalismus komplett fehl am Platz und befeuert einzig und alleine die Verantwortungslosigkeit der Länder.

Wo wir hingegen wirklich Quoten brauchen würden, wäre auf europäischer Ebene. Der zunehmende Anstieg von Flüchtlingen ist für die Länder an den EU-Außengrenze nicht mehr bewältigbar. Hier brauchen wir ein gemeinsames, solidarisches Handeln innerhalb der EU. Jeder Mitgliedsstaat muss seiner Verantwortung gerecht werden und im Rahmen seiner Möglichkeiten bei einer fairen Aufteilung der Flüchtlinge Verantwortung übernehmen.

Auch die Kinderrechte waren wieder einmal Thema: Denn gerade in einem so wesentlichen Politikfeld wie den Kinderrechten, verhalten sich die Regierungsparteien durchaus zwiespältig. Einerseits wurde im November 2014 eigens eine Parlamentarische Enquete zum Thema „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ eingerichtet, mit der der Ratifizierung der „Konvention über die Rechte des Kindes“ im Jahr 1990 gedacht wurde – Österreich gehörte damals zu den Erstunterzeichnern, wenn auch mit Vorbehalten, die erst jetzt, nach 23 Jahren, zurückgezogen werden.

Andererseits weigert sich die Regierung beständig das 3. Fakultativprotokoll, das die Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Verletzungen von Kinderrechten einräumt und bereits am 19.12.2011 von der UN-Generalversammlung beschlossen wurde, dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen.
Sowohl hinsichtlich der vollständigen Verankerung der Kinderrechtekonvention in der österreichischen Gesetzgebung als auch in deren Kontrolle bleibt die österreichische Bundesregierung also säumig. Man fragt sich, warum? ​

Die anstehenden ÖH-Wahlen lassen mich natürlich auch nicht kalt, auch wenn ich dem Geschehen mittlerweile etwas aus der Distanz folgen kann, anstatt an vorderster Stelle zu stehen. Aber auch in der ÖH braucht es nach wie vor eine laute Stimme der Mitbestimmung, Eigenverantwortung und Transparenz. Ich wünsche den JUNOS Studierenden rund um Spitzenkandidat Niko Swatek jedenfalls alles Gute und viel Erfolg – mehr Freiheit für die ÖH!