Das Jahr 2015 hat gleich einmal mit einigen spannenden Vorlagen der Bundesregierung begonnen. In der ersten Plenarsitzung haben wir die Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschlossen. In Zukunft ist damit die Präimplantationsdiagnostik unter bestimmen Voraussetzungen auch in Österreich erlaubt. Darüber hinaus wurde die Rechtslage auch in Bezug auf die Eizellenspende und die Samenspende von Dritten im Rahmen einer In-Vitro-Fertilisation liberalisiert und die IVF auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich gemacht. So weit, so gut. Endlich haben wir es auch in diesem Bereich geschafft die Zeichen der Zeit zu sehen und die notwendigen Anpassungen für eine moderne Gesellschaft durchzuführen. Schade ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass wir für diese wichtigen Reformen wieder einmal die Höchstgerichte gebraucht haben. Ohne entsprechende Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die uns zum Handeln gezwungen haben, hätte sich wohl wieder nichts getan. Der VfGH hat mittlerweile übrigens auch das Verbot der Adoption durch Homosexuelle aufgehoben. Auch hier wird es also in absehbarer Zeit eine begrüßenswerte Änderung geben.

 

Das Informationsfreiheitsgesetz und das Islamgesetz stehen in den nächsten Wochen in Verhandlung. So wie es momentan aussieht, werden  wir diesen beiden Vorlagen allerdings nicht zustimmen können. Von echter Transparenz ist bei dem einen leider nichts zu sehen und die diversen Ungleichbehandlungen im Islamgesetz werden wir so auch nicht hinnehmen.