NEOS und JUNOS: Die Lage spitzt sich zu – mit mehr Tempo und gezielten Maßnahmen der (Eigentums-)Wohnungsnot entgegenwirken!

„Junge Menschen wollen den sozialen Aufstieg aus eigenen Kräften schaffen und eine stabile Grundlage für ihre Zukunft aufbauen – Wohneigentum ist bei der Erfüllung dieses Bedürfnisses ein wichtiger Meilenstein“, sind JUNOS-Vorsitzende Fabienne Lackner und NEOS-Wohnbausprecher Garry Thür.

„Der Wunsch nach Wohneigentum ist bei den jüngeren Generationen ungebrochen. Es ist kein Wunder, denn eine eigene Wohnung bedeutet Unabhängigkeit von Vermietern und dem Mietmarkt und ist gleichzeitig eine Investition in die Zukunft – Stichwort Altersvorsorge. Unser Ziel als JUNOS und NEOS ist deshalb ganz klar: Wer arbeiten geht, dem sollen bei der Erfüllung seines Traumes nach Eigentum nicht noch zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden. Selbstverständlich ist die Preisentwicklung auch von globalen Faktoren abhängig. Das heißt aber nicht, dass wir nicht auch im Land und im Bund an gewissen Schrauben drehen können, um das derzeitige Umfeld zu optimieren“, so Fabienne Lackner. „Die aktuelle Teuerungsspirale ist besonders beim Grundbedürfnis Wohnen dramatisch. Wohnen und Energie fressen einen immer größeren Teil eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens auf. Für die unteren Einkommen ist diese Entwicklung besonders besorgniserregend“, erklärt JUNOS-Vorsitzende Lackner. NEOS haben aus diesem Grund einen Antrag mit fünf konkreten Forderungen für mehr leistbaren Wohnraum eingebracht: Von der Eigentumsschaffung für junge Menschen, über eine Wohnbauoffensive im gemeinnützigen Bereich bis hin zu einer Ausweitung der Wohnbeihilfe präsentieren NEOS mit ihrem Antrag eine umfassende Weiterentwicklung des im Mai 2022 im Landtag diskutierten Antrages.

Eigentum muss wieder realistische Perspektive für junge Menschen sein.

Die Zinsen steigen, neue Finanzierungsrichtlinien lassen viele Eigenheimträume platzen und immer mehr junge Menschen müssen auf den Mietmarkt ausweichen. „Junge Menschen brauchen wieder eine realistische Perspektive darauf, sich ein Eigenheim leisten zu können“, so Lackner. Der NEOS-Antrag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Finanzierungskosten für die Schaffung von Eigentum wieder von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem soll die Grunderwerbssteuer beim erstmaligen Wohnungskauf zur Eigennutzung entfallen, so die Forderung der NEOS: „Dies wäre immerhin eine kleine Entlastung. Jede Hürde, die es jungen Leuten erschwert, eine Wohnung zu finanzieren, gehört aus dem Weg geräumt!“ NEOS und JUNOS Vorarlberg fordern seit längerem, den Kauf der ersten eigenen Immobilie von der Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintragungsgebühr freizustellen, wenn die Immobilie selbst bewohnt wird und nicht nur der Geldanlage dient.

Die Abschaffung der Grunderwerbssteuer hat auch Finanzminister Brunner bereits in Aussicht gestellt. NEOS und ihre Jugendorganisation JUNOS begrüßen, dass der Finanzminister einen langjährigen NEOS-Vorschlag aufgreift. „Junge Vorarlberger wollen sich aus eigener Kraft wieder etwas aufbauen können. Nachdem sich bereits mehrere ÖVP-Spitzenpolitiker für den Wegfall der Grunderwerbsteuer beim ersten Eigenheim ausgesprochen haben, müssen jetzt endlich Taten folgen. Das Aufstiegsversprechen gehört dringend erneuert. Der Traum vom Eigenheim muss für junge Vorarlberger aus der Mitte der Gesellschaft erfüllbar sein“, so die JUNOS-Vorsitzende Fabienne Lackner. Nur zu versprechen reiche aber nicht, so Lackner: „Jetzt müssen den Worten des Finanzministers endlich Taten folgen! Einfach nur zur fordern ist eindeutig zu wenig für eine Regierungspartei. Junge Menschen sollen wieder die Chance haben, frei über Miete oder Kauf zu entscheiden. Es ist an der Zeit, Erleichterungen zu schaffen, damit sich die junge Generation wieder den Traum vom Eigenheim erfüllen kann. Schwarz-Grün muss jetzt liefern!“, so JUNOS-Vorsitzende Fabienne Lackner.

Immer weniger gemeinnützige Wohnungen werden gebaut.

Die Landesregierung wird ihre selbst gesetzten Ziele im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus weit verfehlen. NEOS haben deshalb im Landtag eine Anfrage eingebracht, um eine Übersicht über den Bedarf im gemeinnützigen Wohnbau, tatsächlich umgesetzte und geplante Projekte sowie über Mietpreisentwicklungen zu schaffen.

In der Anfragebeantwortung wird u.a. deutlich, dass sich die Landesregierung von den Zielen der Wohnbauoffensive im Zeitraum 2019 bis 2024 4.000 neue, gemeinnützige Wohnungen zu schaffen, deutlich verabschiedet hat. Wenn man vom aktuellen Jahr 2023 ausgeht, in welchem sich 589 Wohnungen im Bau befinden, von denen 256 Wohnungen erst in den Folgejahren fertiggestellt werden, kann man davon ausgehen, dass bis 2024 deutlich weniger als 3.000 Wohnungen in der Legislaturperiode bezugsfertig sind, d.h. also um ca. ein Viertel weniger Wohnungen als in der Wohnbauoffensive angestrebt.

In der Vergangenheit hat die Landesregierung als Ziel 750 bis 1000 neue gemeinnützige Wohnungen pro Jahr definiert. „Dieses Ziel den notwendigen leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wird Jahr für Jahr weit verfehlt“, kritisiert Thür. 2021 wurden 388 gemeinnützige Wohnungen gebaut, für 2022 wurden 346 Wohnungen umgesetzt und im Jahr 2023 können nur noch offenbar 333 gemeinnützige Wohnungen bezogen werden. „4.000 neue Wohnungen bis 2024 hat sich die aktuelle Landesregierung vorgenommen. Davon sind wir meilenweit entfernt“, so Thür. NEOS fordern in ihrem Antrag den gemeinnützigen Wohnbau massiv auszubauen und im Jahr 2023 eine neue Wohnbauoffensive zu starten. Es hat sich bereits Ende 2022 abgezeichnet, dass die Baukonjunktur bis Mitte 2023 abnehmen wird, so dass jetzt neue Projekte vorbereitet und genehmigt werden müssen, um in der zweiten Jahreshälfte eine neue Wohnbauoffensive starten zu können.

Wohnbeihilfe treffsicherer gestalten.

Zusätzlich dürfen jene Menschen nicht außer Acht gelassen werden, die sich die Miete nicht mehr leisten können, ist Thür überzeugt. Auch hier sehe er Verbesserungspotenzial. Eine große Baustelle sei etwa die Ortsüblichkeit der Mieten bei der Festlegung der Anspruchsberechtigung von Wohnbeihilfe. Wer in Vorarlberg Wohnbeihilfe beantragen muss, darf für seine Wohnung höchstens die sogenannte „ortsübliche Miete“ zahlen. Grundlage dafür sind die Preise der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und die Einschätzung der jeweiligen Gemeinde, was „ortsüblich“ ist. Liegt der Preis der Miete über der ortsüblichen Miete, kann keine Wohnbeihilfe bezogen werden. Die Logik, was „ortsüblich“ ist, wird in den Gemeinden sehr unterschiedlich gehandhabt. NEOS fordern darum, die Ortsüblichkeit als Voraussetzung für die Wohnbeihilfe zu evaluieren. „Wir müssen hier die Weichen stellen, damit bedürftige Menschen auch tatsächlich eine Beihilfe erhalten“, fordert Thür und ergänzt: „Reicht die Wohnbeihilfe nicht als Ergänzung, ist der Weg auf den gemeinnützigen Wohnungsmarkt unumgänglich! Wie wir wissen, gibt es davon aber viel zu wenige.“

Mit diesen Maßnahmen wollen NEOS und JUNOS leistbares Wohnen ermöglichen: 

1. Massiver Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus: Sicherstellung, dass wieder vermehrt zusätzliche, leistbare Wohnungen auf den Markt kommen. Das Ziel aus dem Regierungsprogramm (4.000 Wohnungen bis 2024) wird nicht mehr erreichbar sein. Trotzdem ist es gerade jetzt dringend notwendig, alles dafür zu tun, dass spätestens mit der zu erwartenden Abflachung der Baukonjunktur 2023 eine massive Wohnbauoffensive gestartet werden kann.

2. Evaluieren, welche Unterstützungen den gemeinnützigen Wohnbauträgern im Bereich der Finanzierung helfen würden, damit die Herausforderungen in der Finanzierung nicht zu weniger gemeinnützigem Wohnbau führen (z.B. Zahlungsmodalitäten bei den Annuitätenzuschüssen, um Fremdfinanzierungsbedarf zu reduzieren).

3. Zweckwidmung nicht nur der direkten Wohnbauförderungsbeiträge (sollte bereits stattfinden), sondern aller Rückflüsse im Bereich der Wohnbauförderung (Darlehensrückzahlungen, Zinserträge, etc.), um die Finanzierung von leistbarem Wohnraum langfristig sicherzustellen.

4. Die Ortsüblichkeit der Miete als Anspruchsvoraussetzung für die Wohnbeihilfe zu evaluieren (sowohl inhaltlich wie der Höhe nach)

5. sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen,

• dass die steuerliche Absetzbarkeit für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs) wieder als Sonderausgabe in der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt wird;

• dass eine Abschaffung der Grunderwerbssteuer beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung umgehend umgesetzt wird und weitere Maßnahmen zur steuerlichen sowie nebengebührlichen Entlastung für diesen Zweck angegangen werden;

• dass zusätzliche Maßnahmen zur Erleichterung des erstmaligen Wohnungseigentumserwerbs von jungen Menschen (zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs), wie z.B. die Anrechnung der Wohnbauförderung als Eigenkapital, identifiziert und umgesetzt werden.