Vorratsdatenspeicherung schränkt Privatsphäre ein

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS sprechen sich gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus, wie sie in der „Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG“ und in Folge durch den Österreichischen Nationalrat am 29. April 2011 beschlossen wurde.

Die Vorratsdatenspeicherung schränkt das Recht auf Privatleben und den Schutz personenbezogener Daten, die in der EU Grundrechte sind, ein. Die in der Richtlinie beschlossene, umfassende Aufzeichnung und Speicherung von Telekommunikationsdaten (Telefonfestnetz, Mobilfunk, Internetzugang, Internet-E-Mail, Internet-Telefonie) der gesamten Bevölkerung bedeutet einen massiven Einschnitt in die Privatsphäre der Staatsbürger und stellt sie de facto unter einen Pauschalverdacht, der das Prinzip der Unschuldsvermutung („in dubio pro reo“) selbst stark in Zweifel zieht.

Die Richtlinie wurde bereits in mehreren EU-Mitgliedsstaaten als verfassungswidrig zurückgewiesen. Überdies lässt sich zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der europäischen Grundrechtecharta sicherstellt.

Des Weiteren kann bis dato keine signifikante Änderung der Aufklärungsquote, bzw. kein Zusammenhang zwischen einer verbesserten Aufklärungsquote in den EU-Mitgliedsstaaten und der Einführung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beobachtet werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jene Personen, deren kriminelle Aktivitäten durch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt werden sollen (mit dem Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten), diese durch technische Hilfsmittel umgehen können.

Auch wenn der Inhalt der Kommunikation selbst nicht aufgezeichnet wird, lässt sich über die weiteren gespeicherten Kategorien (die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit von Beginn und Ende der Verbindung, das Datum der Verbindungen, Angaben zu dem genutzten Dienst, bei der Mobilfunktelefonie die angewählte Funkzelle bei Beginn der Mobilfunkverbindung, die Internetprotokoll-Adresse [IP-Adresse] bei Internet-Kommunikation, den Zeitpunkt des Eingangs einer Nachricht und des Zugriffs auf ein elektronisches Postfach), ein sehr klares Bild davon zeichnen, welche Personen wann, mit wem, von wo aus, wie lange und in welcher Form kommuniziert haben, und dementsprechend mitunter auch auf den Inhalt der Kommunikation schließen.

Schließlich besteht bei einer derart großen Menge an Daten über die Gesamtbevölkerung jederzeit die Gefahr unberechtigter Zugriffe durch Dritte, und in der Folge eine mögliche Rekonstruktion von Bewegungsprofilen, geschäftlicher Kontakte sowie Freundschafsbeziehungen. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind letztendlich möglich.