Tiroler Naturparks stärken – Naturschutzabgabe reformieren

In Tirol gibt es derzeit fünf Naturparks (Kaunergrat, Karwendel, Ötztal, Zillertal und Lech), die den Zielen des Naturschutzes, der Erholung, der Umweltbildung, der Regionalentwicklung und der Forschung dienen.[1] Diese Naturparks setzen Projekte um, die darauf abzielen, Gewässer sowie Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen nachhaltig zu fördern und zu schützen. Dass diese Arbeit hauptamtliches Personal und finanzielle Ressourcen erfordert, versteht sich von selbst.

Aktuell erhalten die Naturparks in Tirol unter anderem von den anliegenden Gemeinden, der Europäischen Union oder dem Land Tirol Zuschüsse, die häufig an bestimmte Projekte gebunden sind. Ein Teil dieser Gelder stammt aus der Naturschutzabgabe. Die Naturschutzabgabe muss von Projekten bezahlt werden, die besondere Eingriffe in die Natur erfordern und ein Umweltverträglichkeitsverfahren erfordern. Im Landesnaturschutzgesetz ist genau festgelegt, wie hoch der Preis für bestimmte Eingriffe ist. Aktuell wird das Geld, das durch die Naturschutzabgabe eingenommen wird, folgendermaßen ausgegeben: 60% „für Maßnahmen des Klimaschutzes, insbesondere zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs“ und 40% für Naturschutz- und Forschungsaufgaben.[2]

Wir fordern, das Naturschutzgesetz derart zu reformieren, dass die Tiroler Naturparks zukünftig einen Anteil von 30% der Naturschutzabgabe erhalten. Die Summe für die jeweiligen Parks soll sich nach der Fläche der Naturparks richten. Hierfür soll die Naturschutzabgabe insbesondere in jenen Bereichen angehoben werden, die nicht für die Energieversorgung der Tiroler Zivilbevölkerung notwendig sind. Die Deckelung bei der Errichtung von Sportstätten soll ebenfalls bleiben.

Mit dieser Reform wird eine nachhaltige Finanzierung der Naturparks geschaffen, die ihnen eine bessere Planungssicherheit ermöglicht. Da die Mittel nicht mehr ausschließlich projektgebunden sein sollen, können Bürokratiekosten gesenkt und die Flexibilität in der Mittelverwendung erhöht werden. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, projektgebundene Förderungen zu beantragen, um spezifische Maßnahmen zu unterstützen. Die Naturparks sollen dabei selbst entscheiden können, wie die Mittel eingesetzt werden, da sie ihre Bedürfnisse und Prioritäten am besten kennen.

[1] Naturparke Österreich | Naturparke in Tirol

[2] Rechtsinformationssystem des Bundes | Tiroler Naturschutzgesetz