Tirol zum Golfstandort Nr. 1 machen!

Golf ist ein zentraler Bestandteil des hochwertigen Sommertourismus in Tirol. Das Bundesland gilt international als renommierte Golfregion, die mit alpiner Landschaft, touristischer Infrastruktur und hoher Qualität punktet. Dennoch zeigt sich bei genauer Betrachtung: Die tatsächliche Angebotslage bleibt begrenzt und ungenügend.

Tirol verfügt aktuell über rund 20 Golfplätze, viele davon klein dimensioniert und stark frequentiert. Die Nachfrage durch internationale Gäste und Neueinsteiger:innen steigt kontinuierlich – gleichzeitig bleibt der Zugang teuer und begrenzt. Die Konsequenz: Wachstumshemmung durch Angebotssättigung, überfüllte Plätze in der Hochsaison und hohe Greenfee-Preise.

Ein wesentlicher struktureller Hemmschuh liegt in der geltenden Golfplatzverordnung. Trotz ausgewiesener Vorbehaltsgebiete (z.B. im Ötztal) scheitern Projekte an zu engen Zonenvorgaben, fehlender Flexibilität bei der Flächenwidmung oder unrealistischen Auflagen.

Besonders problematisch ist die Verpflichtung, dass 9-Loch-Anlagen immer auch erweiterbar auf 18 Löcher geplant werden müssen. Diese Regelung erschwert eine flächenschonende Umsetzung und verhindert wirtschaftlich tragfähige Kleinprojekte – auch dort, wo 9-Loch-Anlagen durchaus sinnvoll und marktgerecht wären. Hinzu kommt, dass bei einer Erweiterung auf 18-Loch, trotz vorheriger Planung, derselbe Genehmigungsaufwand nochmal betrieben werden müsste.

Zudem ist die Errichtung von reinen Übungsanlagen (z. B. Kurzspielplätze, Driving Ranges) nur in der Nähe bestehende Golfplätze erlaubt. Damit werden gerade in Ballungsräumen wie Innsbruck niedrigschwellige, platzsparende Angebote ausgeschlossen, obwohl sie sowohl für Neueinsteiger:innen als auch für Nachwuchsförderung und Tourismus attraktiv wären. Das ist weder zeitgemäß noch sportpolitisch nachvollziehbar.

Eine Reform der Tiroler Golfplatzverordnung soll keine unkontrollierte Flächenwidmung ermöglichen, sondern zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen, um:

  • gezielt Lücken im Tourismusangebot zu schließen,
  • bestehende Infrastrukturen zu erhalten und auszubauen,
  • moderne, kompakte und zugängliche Angebote zuzulassen,
  • und den Golfsport breiter nutzbar zu machen – ökonomisch wie gesellschaftlich.

Gezielt sollen dabei folgende Punkte sollen umgesetzt werden:

  1. Abschaffung der Verpflichtung zur Flächenreserve bei 9-Loch-Anlagen: Die bestehende Vorschrift, wonach 9-Loch-Plätze nur errichtet werden dürfen, wenn eine Erweiterung auf 18 Löcher am selben Standort möglich ist, soll entfallen. Ziel ist es, platzsparende, wirtschaftlich tragfähige Golfanlagen auch auf kleineren Flächen zu ermöglichen.
  2. Zulassung eigenständiger Übungsanlagen: Die Tiroler Golfplatzverordnung soll so angepasst werden, dass eigenständige Übungsanlagen und Kurzspielplätze (z.B. Driving Ranges, Pitch & Putt) auch außerhalb bestehender Golfplätze zulässig sind. Das betrifft insbesondere urbane Regionen und touristische Zentren, in denen kein Raum für 9- oder 18-Loch-Plätze besteht.
  3. Flexibilisierung innerhalb der Vorbehaltsgebiete: Innerhalb der bestehenden Vorbehaltsregionen – z.B. im Ötztal – sollen Gemeinden künftig mehr planerische Freiheit erhalten. Die Auswahl möglicher Standorte darf nicht an enge Zonengrenzen gebunden sein, sondern soll sich an Eignung, Raumverträglichkeit und Gemeindeentwicklung orientieren.
  4. Förderung von Sanierung und Ausbau bestehender Anlagen: Das Land Tirol soll Maßnahmen setzen, um bestehende Golfplätze zu modernisieren, weiterzuentwickeln und durch flächeneffiziente Erweiterung zukunftsfit zu machen – unter Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit – anstelle den Fokus ausschließlich auf die Errichtung neuer Anlagen zu legen. Dadurch können bestehende Anlagen im internationalen Wettbewerb mithalten.