Reiche Eltern für alle! Finanzielle Chancenfairness durch ‚Baby Bonds‘

Hintergrund

Die Wohlfahrtssysteme westlicher Demokratien zeichnen sich in der Regel durch ein dichtes Netz an Sozialleistungen, Subventionen und Förderungen aus. Österreich ist hierbei keine Ausnahme. Dieser Reigen an staatlichen Geldern kommt aber oftmals gerade nicht jenen zugute, die Unterstützung am dringendsten bräuchten, sondern vielmehr jenen, die wissen, bei welchen (vielzähligen) öffentlichen Stellen Gesuche eingereicht werden müssen. Statt somit jeder Bürgerin bzw. jedem Bürger eine faire Chance auf ein geglücktes Leben zu ermöglichen und deren individuelle Talente für die Maximierung des Gemeinwohls bestmöglich zu nutzen, erhalten Staaten diese ineffizienten, bürokratischen, historisch gewachsenen Systeme aufrecht.

Zugleich existiert gerade in Österreich keinerlei Verständnis für Aktien, Anleihen, ETFs oder jede Art finanzieller (Langzeit-)Investments abseits von Sparbuch, Bausparvertrag oder Lebensversicherung. In Zeiten von durch staatliche Geldpolitik befeuerter Inflation und Niedrigzinsen bedeutet dies eine schleichende Enteignung der breiten Masse der Bevölkerung. Umso dringlicher wäre es Aufgabe umsichtiger sozialer Politik, den Bürger:innen Wissen und Werkzeuge an die Hand zu geben, damit diese ihre eigene finanzielle Zukunft planen können.

Wir, JUNOS – Junge Liberale NEOS, sind der Überzeugung, dass die Lösung dieser Problematiken nicht in kleinteiligen Reformen einzelner staatlicher Förderinstrumente oder in der reinen Bereitstellung des nötigen Grundwissens über Finanzmarkt und Finanzinstrumente liegt, sondern in einer grundlegenden Systemumstellung. Wir schlagen hierfür die Einführung sogenannter Baby Bonds vor.

Grundkonzept

‘Baby Bond’ ist die Bezeichnung für einen langfristigen (staatlichen) Investment Plan für Kinder, der bei deren Geburt beginnt und diesen mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ein finanzielles Startkapital zur Verfügung stellt.1

Dies soll in Form eines passiv gemanagten ETFs mit einem weltweit diversifizierten Portfolio geschehen (z.B. 70/30 Portfolio).

Konkrete Ausgestaltung

Die Basisfinanzierung der ‘Baby Bonds’ wird vom österreichischen Staat bereitgestellt. Dieser zahlt bei der Geburt einer neuen Staatsbürgerin bzw. eines neuen Staatsbürgers einmalig 10.000 € als Grundkapital ein. Eltern, Verwandte oder andere Privatpersonen können ihrerseits Einzahlungen tätigen, begrenzt mit dem Dreifachen des bis dahin eingezahlten Staatsbeitrags. Um diese Form des privaten Investments attraktiv zu gestalten, sind die ‘Baby Bonds’ zur Gänze steuerbefreit. Die konkrete staatliche Investmentstrategie basiert grundsätzlich auf einem moderaten Risiko. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres können Jugendliche Änderungen bei der Veranlagung ihres ‘Baby Bond’ Portfolios in einem gewissen Rahmen vornehmen. Dies allerdings nur, wenn sie einen entsprechenden Bildungsnachweis im Bereich ‘Financial Literacy’ nachweisen. Um sicherzustellen, dass diese Möglichkeit nicht an „reiche Eltern“ gekoppelt ist, setzt sich JUNOS für eine Verankerung von Finanzbildung im schulischen Fächerkanon ein. Das kann durch ein eigenes Schulfach oder als Querschnittsthema aus mehreren Fächern vermittelt werden. Wird dieses Angebot nicht in Anspruch genommen , steht jungen Menschen diese Option erst mit Erreichen der Volljährigkeit offen. Das zu erwartende Endkapital pro Person, bei Außerachtlassung privater Einzahlungen, würde bei einer jährlichen Rendite von 5 % um die 25.000 € betragen. Erhalten Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres die österreichische Staatsbürgerschaft, so ist das Grundkapital aliquot mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 4% p.a. einzuzahlen, sodass echte Chancengerechtigkeit hergestellt werden.

Auszahlung bzw. Verwendung der Mittel ab 18 Jahren

Mit Erreichen der Volljährigkeit kann der nun mündige Erwachsene erstmals auf das Kapital seines ‘Baby Bonds’ zugreifen. Vor entsprechender Auszahlung ist ein verpflichtendes finanzielles Beratungsgespräch durchzuführen. Zuvor ist dies weder ihm noch seinen Eltern bzw. Obsorgeberechtigten möglich. Es existiert keine wie auch immer geartete staatliche Beschränkung der Verwendung der auszuzahlenden Beträge. Diese können für ein etwaiges Studium, die Gründung eines Unternehmens, die Anzahlung einer Immobilie, als Pensionsvorsorge oder auch für den privaten Konsum aufgewendet werden. Wenn das Kapital nicht ausgezahlt und für die Pensionsvorsorge gewidmet wird, ist dies jedoch final – es kann nun nicht mehr für anderes verwendet werden. Im Gegenzug entfällt die Obergrenze privater Einzahlungen, diese sind nun unbegrenzt möglich. Aus der Steuerbefreiung wird eine Steuerbegünstigung.

Finanzierung

Die Einführung der ‘Baby Bonds’ würde bei vollständiger Implementierung ca. 1,8 Prozent des derzeitigen Sozialbudgets des Bundes ausmachen. Um diese Summe auszugleichen, schlagen wir folgende weitere Reformen vor, die sukzessive umzusetzen sind:

  • Die soziale Staffelung der Familienbeihilfe
  • Die Einführung nachgelagerter Studiengebühren
  • Die Durchforstung und Streichung bestehender Förderungen bzw. Subventionen (junger Erwachsener), die nun nicht mehr notwendig sind (z.B. Eigenmittelersatzdarlehen, etc.)

1https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch/baby-bond