Programm für eine neue Generation

Demokratie und Staat

Demokratie ist die Selbstregierung freier Bürger mit gleichen Rechten. Die Voraussetzung dafür ist ein liberaler Rechtsstaat. Er gewährleistet Freiheit, Gleichheit und Rechtssicherheit. Damit eine solche Gesellschaftsordnung langfristig Bestand haben kann, bedarf es jedoch einer Kultur der gegenseitigen Verantwortlichkeit, Toleranz und Freiheitsliebe. Nur so kann es zu einer standhaften Verteidigung von Bürgerrechten und der konstanten Kontrolle und Reform staatlicher Institutionen durch die Zivilgesellschaft kommen.

Unsere Vision

Österreich ist ein Ort der politischen Freiheit. Unsere Demokratie wurde grundlegend reformiert und ermöglicht es den Bürgern, sich selbst zu regieren. Parteien und Bürokratie werden als Hilfsmittel zur Erreichung dieses Ziels gesehen und nicht als Selbstzweck. Eine grundlegende Föderalismusreform, mehr und stärkere direktdemokratische Instrumente, sowie die Beschneidung der Parteienförderung waren die Grundlage dafür. Der straff organisierte, dezentrale Einheitsstaat ist gleichzeitig bürgernah und effizient. Dies betrifft nicht nur die Ausgestaltung seiner Institutionen, sondern auch deren Handeln. Es regieren die Grundsätze, dass öffentliche Gelder nur noch sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden und Ausgaben nicht länger auf Kosten der nächsten Generation getätigt werden. Dank des Prinzips der Informationsfreiheit, welches das Amtsgeheimnis ersetzt hat, sind die öffentlichen Aus- und Vergaben unkompliziert für jedermann einsehbar. Dem gläsernen Staat steht jedoch kein gläserner Bürger gegenüber. Anlasslose Massenüberwachung wurde abgestellt und wird weiter verhindert. Denn liberale Bürgerrechte, als Fundament unserer Gesellschaft, werden umfassend geschützt und von allen anerkannt. Jede Regierung sieht die Verteidigung dieser Rechte als ihre Hauptaufgabe an. Kompromisse werden nur dort gemacht, wo Bürgerrechte miteinander kollidieren. Das Strafrecht wurde unter diesen Gesichtspunkten evaluiert und schränkt die Meinungsfreiheit nur dort ein, wo die geistige und körperliche Integrität anderer tatsächlich beeinträchtigt wird. Auch wurde der ungerechtfertigte Zwangsdienst im Militär abgeschafft. Die Landesverteidigung wird, im Sinne eines immer stärker zusammenwachsenden Europas, nun europäisch organisiert. Die Religion findet sich nun an ihrem richtigen Platz – im Privatleben. Religion und Staat sind komplett voneinander getrennt. Unsere liberale und offene Gesellschaft basiert auf einem kulturellen Wertefundament, welches jedoch auch fortwährender Pflege und Weiterentwicklung bedarf. Deswegen werden Kunst und Kultur in ihrer Bedeutung geschätzt und bewahrt. Es besteht ein reges gesellschaftliches Treiben mit lebendigen Vereinen, die den Zusammenhalt stärken.

Leitlinien

Dezentraler Einheitsstaat statt Parteienstaat

Um den politischen Prozess mit neuem Leben zu füllen, fordern wir eine umfassende Verfassungsänderung, die Österreich zu einem dezentralen Einheitsstaat mit einem Einkammerparlament macht. Als Gegengewicht zu einem starken Nationalrat soll die Gemeindeebene umfassend aufgewertet werden. Zur Steigerung der Effizienz in der Verwaltung sollen die Gemeinden aber durch Zusammenlegungen eine gewisse Mindestgröße haben. Die Bundesländer sind lediglich Verwaltungseinheiten und haben keine eigene Gesetzgebung. Stattdessen erhalten die Bürger auf der ihnen nächsten Ebene, der Gemeinde, umfassende Mitbestimmungsrechte. Diese reichen von einem Bürgerhaushalt, also Einfluss bei der Budgetverwendung und -gestaltung, bis hin zu direktdemokratischen Abstimmungen über politische Entscheidungen. Zur Limitierung von Wahlkampfkosten und um die Lähmung des politischen Geschehens so kurz wie möglich zu halten, fordern wir sämtliche lokalen und nationalen Wahlen in einem Superwahljahr mit einer einheitlichen Legislaturperiode von fünf Jahren zusammenzufassen. Ebenso setzen wir uns für eine drastische Kürzung der Parteienförderung ein, die in Österreich geradezu absurde Maße angenommen hat. Damit einhergehend muss auch die Jugendförderung überarbeitet werden.

Die generationengerechte Schuldenbremse

Österreich hat in den letzten Jahrzehnten einen gigantischen Schuldenberg angehäuft, der auch jedes Jahr weiter ansteigt. Die Folgen dieser verschwenderischen Budgetpolitik hat vor allem die junge Generation zu tragen. Um diesen Schuldenrucksack zu reduzieren, fordern wir die Einführung einer strengen Schuldenbremse im Verfassungsrang. Diese soll nicht nur die Staatsverschuldung begrenzen, sondern auch verbindliche Vorgaben zur Schuldenreduzierung bis zur kompletten Entschuldung enthalten. Das Haushaltsbudget soll jeweils über den Konjunkturzyklus zumindest ausgeglichen werden. Mit dieser Schuldenbremse soll nicht nur ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern gewährleistet werden, sondern auch der Grundstein für eine nachhaltige und generationengerechte Politik gelegt werden.

Gläserner Staat statt gläserner Bürger

Der Staatsapparat hat den Bürgern zu dienen, nicht umgekehrt. Daher soll grundsätzlich in der Verwaltung statt dem Amtsgeheimnis das Prinzip der Informationsfreiheit gelten. Ein schneller und einfacher Einblick in die Gebarung sämtlicher Regierungsebenen muss umfassend gewährleistet sein. In diesem Sinne muss auch die Transparenzdatenbank auf alle Einnahmen und Ausgaben des Staates, in all seinen Körperschaften und öffentlichen Institutionen, erweitert werden. Ebenso sind grundsätzlich alle öffentlichen Stellen auszuschreiben und nach einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren zu besetzen. Insbesondere für öffentliche Fördermittel soll ein ganzheitliches Konzept bestehen, das vollkommene Transparenz und Nachvollziehbarkeit über die Vergabe und Verwendung sicherstellt. Dem gläsernen Staat soll jedoch kein gläserner Bürger gegenüberstehen. Wir lehnen die zunehmende Massenüberwachung im öffentlichen und privaten Raum ab. Sie steht im direkten Konflikt zu essentiellen Bürgerrechten, die auch unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung nicht ausgehebelt werden dürfen. Um diesen bedenklichen Entwicklungen vorzubeugen, fordern wir stärkere Datenschutzbestimmungen in der Europäischen Union und eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung.

Europäische Landesverteidigung ohne Zwangsdienst

Die Freiheit des Einzelnen darf nur in absoluten Ausnahmesituationen beschnitten werden, nicht jedoch als alltägliche Praxis. Die österreichische Landesverteidigung darf daher nicht auf der Zwangsrekrutierung junger Männer basieren, sondern muss auf freiwilliger Basis organisiert sein. Wir fordern somit die unmittelbare Abschaffung der Wehrpflicht und den Ersatz des Zivildienstes durch eine Aufwertung des “Freiwilligen Sozialen Jahres”. Die Landesverteidigung kann in einem geeinten Europa nur mit einer gemeinsamen EU-Armee von Berufssoldaten geschehen. An diesem müssen sich selbstverständlich auch Österreicherinnen und Österreicher beteiligen.

Recht und Gerechtigkeit

Um dem leitenden Prinzip liberaler Politik, der Bewahrung der größtmöglichen Freiheit des Einzelnen, gerecht zu werden, ist auch der Schutz vor widerrechtlichen Eingriffen durch Andere zu gewährleisten. Verbrechen ohne Opfer wie beispielsweise Drogenkonsum sind von diesem Standpunkt aus nicht im Strafrecht abbildbar. Im Vollzug des Strafrechts sehen wir Weiterentwicklungsmöglichkeiten bei einer noch stärkeren Fokussierung auf den Aspekt der Resozialisierung. Es kann nicht oft genug betont werden, dass das Prinzip der Sühne in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht maßgeblich sein kann. Die Balance zwischen persönlichen Freiheitsrechten, wie der Meinungsfreiheit, und dem Recht auf körperliche sowie geistige Unversehrtheit, ist in Österreich derzeit sehr zu Lasten der Freiheit tariert. Tatbestände wie “Beleidigung” oder “Herabwürdigung religiöser Lehren” schießen über das Ziel des Strafrechtes als ultima ratio einer Gesellschaft hinaus und sollten abgeschafft werden. Selbiges gilt für uns bei der strafrechtlichen Verfolgung von Sterbehilfe. Vom Recht auf Leben lässt sich nicht auf eine Pflicht zum Leben schließen. Das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen ist oberste Priorität und gilt bis zu seinem Tode. Daher ist auch der Wille zu Sterben zu respektieren und die aktive Sterbehilfe als Möglichkeit des würdevollen Sterbens unter Auflagen zu legalisieren. Zum Zweck der Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit soll zudem die Geschworenengerichtsbarkeit durch die Schöffengerichtsbarkeit abgelöst werden.

Trennung von Religion und Staat

Religion und Staat sind in einer liberalen, säkularen Republik strikt zu trennen. Sonderrechte und staatliche Funktionen der Religionsgemeinschaften müssen ein Ende haben, dies lässt sich nur mit dem Ende des Konkordats erreichen. In den Lehrplänen muss ein Ethikunterricht, in dem verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze sowie die Grundsätze der freien Bürger mit gleichen Rechten vermittelt werden, verankert werden. Religiöse Inhalte dürfen nicht als über den staatlichen Grundsätzen und der Rechtsordnung stehend vermittelt werden. Jegliche behördliche Datenerhebung über die Religionszugehörigkeit der Menschen muss aufhören. Auch haben religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden nichts zu suchen, jedoch steht es jedem Bürger frei, seinem religiösen Bekenntnis durch seine Kleidung bzw. durch am Körper getragene religiöse Symbole Ausdruck zu verleihen.

Eine Kulturgesellschaft

Im gesellschaftlichen Zusammenleben müssen auch die Rechte anderer hochgehalten und verteidigt werden. Dies erfordert einen gewissen Zusammenhalt, der nicht durch die Strahlkraft der liberalen Prinzipien und Bürgerrechte allein erreicht werden kann. Durch Strukturen der gesellschaftlichen Kooperation kann soziales Kapital aufgebaut werden, das den Zusammenhalt und damit die Zusammenarbeit zu beidseitigem Vorteil fördert. So kann eine liberale Bürgergesellschaft entstehen, die es Einheimischen wie Auswärtigen leicht macht, Teil dieser zu sein und zu werden. Kulturvereine und -institutionen, Sportvereine und ehrenamtliche Tätigkeiten können diese integrativen Aufgaben erfüllen. Um diese Ziele wahrnehmen zu können, sind bedachte staatliche Förderungen gerechtfertigt, diese müssen jedoch nach klaren Kriterien bewertet, transparent vergeben und effizient eingesetzt werden.

Liberale Verantwortungsgemeinschaft

Familie heißt für das Leben anderer Menschen Verantwortung zu übernehmen. Das derzeit vom Staat vorgegebene Familienbild führt dazu, dass viele Menschen in ihrer Freiheit ein selbstbestimmtes Leben zu führen, beschnitten werden. Darüber hinaus urteilt der Staat ungerechtfertigterweise darüber, welche Form der Verantwortungsübernahme unterstützenswert ist und welche nicht. Wir fordern einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für eine Gemeinschaft selbstbestimmt lebender, erwachsener Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen und auch alle Rechte und Pflichten haben, die damit einhergehen: die liberale Verantwortungsgemeinschaft. Für diese ist weder eine sexuelle Beziehung noch gemeinsames Wohnen eine Voraussetzung. Sie soll unabhängig von sexueller Orientierung, dem Verwandtschaftsverhältnis zueinander oder der Anzahl jener, die zur Verantwortung bereit sind, geschlossen werden können. Unabhängig von biologischer Abstammung soll auch die Begründung des Eltern-Kind-Verhältnisses in der Verantwortungsgemeinschaft durch Adoption möglich sein. Sie bietet somit sowohl Familien zweier Menschen mit Kindern als auch anderen Gemeinschaften mehrerer erwachsener Menschen einen rechtlich abgesicherten Rahmen.

Eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft

Eine unabhängige und vielfältige Medienlandschaft sowie die Pressefreiheit sind Grundvoraussetzungen, damit Medien ihre Rolle als Korrektiv der drei Staatsgewalten wahrnehmen können. Diese zu gewährleisten ist somit auch primäre Aufgabe des Staates. Für diesen Zweck ist eine starke Wettbewerbsaufsicht, die Vielfalt garantiert, gerechtfertigt und notwendig. Darüber hinaus ist jedoch jede öffentliche Einmischung abzulehnen. Staatliche Beteiligung an Medien ist daher grundsätzlich nicht notwendig. Stattdessen sollen Inhalte, deren Erzeugung und Verbreitung im öffentlichen Interesse sind und welche der Markt nicht selbst hervorbringt, direkt gefördert werden. Diese sollen unter Wahrung von Zielvereinbarungen kompetitiv ausgeschrieben werden. Auch eine drastische Reduktion der Budgets für Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Stellen ist längst überfällig, denn diese führt zwangsläufig zu Abhängigkeiten und Einflussnahme.

Europa & International

Die sicheren Verlierer einer fortschreitend, unaufhaltbar zusammenwachsenden Welt sind Staaten, die sich abschotten und verschließen. Zukunftsfähige Politik muss international gedacht und grenzübergreifend gestaltet werden. Daher setzen wir uns für ein vereinigtes Europa ein, das in einer starken internationalen Gemeinschaft Wohlstand fördert und Menschenrechte garantiert.

Unsere Vision

Die globalen Herausforderungen werden von der internationalen Staatengemeinschaft koordiniert bewältigt und in handlungsfähigen, rasch agierenden transnationalen Zusammenschlüssen gemeinsam in Angriff genommen. Die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Völkern wird für die Bürger als Selbstverständlichkeit gesehen und als Chance, nicht als Bedrohung begriffen. Die historisch einzigartigen Möglichkeiten globaler Kommunikation und freizügige Reise- und Niederlassungsbestimmungen erlauben der Welt, durch Handel und kulturellen Austausch zusammenzuwachsen. Konfliktregionen werden nicht als Problem einzelner Staaten oder Volksgruppen abgetan, sondern auch im Hinblick auf ihre möglichen weitreichenderen bis hin zu globalen Auswirkungen betrachtet. Hilfsbedürfnisse der Betroffenen werden erkannt und im Sinne des Ziels einer freien Lebensgestaltung aller Menschen als Verantwortung empfunden, jedoch ohne dabei das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu missachten. Die internationale Staatengemeinschaft versucht somit nicht in lokale Politik einzugreifen und die individuelle Gestaltung des internen Zusammenlebens zu manipulieren, erkennt aber ihre Verantwortung für universelle Herausforderungen, wie die Einhaltung der Menschenrechte und den Erhalt der Umwelt. Die Europäische Union ist ein starker, handlungsfähiger Akteur auf internationaler Ebene und wirkt maßgeblich bei globalen Entscheidungen mit. Dies wurde durch verstärkte und vermehrte Integration der europäischen Staaten erreicht. Gleichzeitig hilft ein stärkeres politisches Zusammenwachsen beim Abbauen von Grenzen im Empfinden der Bürger und schafft ein Zusammengehörigkeitsgefühl im regionalen Bereich, unabhängig von Staatsbürgerschaften. Dabei werden die Lebenswelten der Bürger auf möglichst lokaler Ebene von ihnen selbst mitgestaltet, damit auf spezifische Bedürfnisse Rücksicht genommen werden kann. Zuwanderung in die Europäische Union und nach Österreich stellt kein Schreckgespenst dar, da die Schwierigkeiten der Integration und der steigenden Diversität als lösbare Herausforderung und Chance verstanden und vorausschauend politisch behandelt werden. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Europa werden unbürokratisch gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das Menschenrecht einen Asylantrag zu stellen, wird ebenso auf europäischer Ebene garantiert und verwaltet. Das Primat des Rechtsstaates wird von allen anerkannt, die europäischen Grundwerte hochgehalten und die mit gewährten Rechten einhergehenden Pflichten befolgt. Gemeinsam und frei leben die Bürger verschiedenster Herkunftsländer in einem säkularen, europäischen Rechtsstaat.

Leitlinien

Eine moderne Vereinigung der Nationen

Die Vereinten Nationen sind als visionäres Projekt der Friedenssicherung, internationalen Verständigung und Zusammenarbeit gestartet und können auf eine zum Teil erfolgreiche Geschichte zurückblicken, in vielen Fällen jedoch nicht zur Konfliktlösung beitragen. Das Festhalten an Strukturen, die die Machtverhältnisse ihrer Gründungszeit widerspiegeln und die zunehmende Bedeutung nichtstaatlicher Akteure lässt die Organisation als Ort der Konfliktlösung zunehmend irrelevant und externe Verhandlungen erfolgreicher werden. Ein strukturiertes Forum für Dialog, Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung auf globaler Ebene ist bedeutender denn je, doch um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die UN fundamental reformiert werden. Das in einigen Fällen hinderliche Vetorecht einzelner Staaten verleiht zwar den getroffenen Beschlüssen mehr Gewicht, darf jedoch angesichts des globalen Wandels kein dogmatisches Artefakt der Gründungszeit bleiben, sondern muss laufend hinterfragt werden.

Ein vereinigtes Europa

Wir sind leidenschaftliche Verfechter der europäischen Idee. Dabei begegnen wir der derzeitigen Politik der Europäischen Union nicht naiv und halten sie keinesfalls für unfehlbar; unsere Kritik an einzelnen politischen Richtungsentscheidungen lässt uns jedoch nicht das Projekt EU als Ganzes in Frage stellen. Unser Ziel ist die weitere fiskalische und politische Integration Europas, letztendlich mündend in einem Zusammenschluss der Mitgliedstaaten zu den Vereinigten Staaten Europas. Das immer engere Zusammenwachsen Europas soll aber nicht zu gemeinsamen Steuersätzen führen. Wir treten für einen gesunden Steuerwettbewerb der Regionen nach dem Vorbild der Schweizer Kantone ein. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik muss dahingehend verstärkt werden, dass sie von einem EU-Außenminister mit entsprechenden Zuständigkeiten geleitet wird, ebenso sollen die Kompetenzen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) ausgebaut und die nationalen Streitkräfte in eine gemeinsame europäische Armee geführt werden.

Eine neu gestaltete Europäische Union

Eine handlungsfähige Europäische Union, die sich auf die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen anstatt auf die Ausarbeitung von Detailregelungen konzentriert, braucht effiziente Instrumente zur Entscheidungsfindung. Die Kommission soll zu einer echten europäischen Regierung aufgewertet werden und somit die Exekutivaufgaben der Union wahrnehmen. Die Legislative soll aus einem Zweikammersystem mit Europäischem Parlament und dem Europäischen Rat gebildet werden – jedoch ohne Blockierungsmöglichkeit durch einzelne Mitgliedsstaaten. Diese kann rasch und verlässlich Maßnahmen setzen und international verhandeln, ohne zuvor Rücksprache mit den nationalstaatlichen Vertretern halten und deren Einverständnis einholen zu müssen. Diese Regierung soll künftig aus dem Europäischen Parlament herausgebildet werden, wodurch eine flexiblere Definition der Aufgabenbereiche unabhängig der Anzahl an Mitgliedsstaaten möglich und eine direktere Legitimation durch die Bevölkerung gegeben ist. Nur auf der Grundlage einer gesamteuropäischen Wahl können Vertrauen und Rückhalt dieser Regierung in der Bevölkerung gesichert werden. Das Parlament wiederum soll durch Gewährung des Initiativrechts in seiner Bedeutung aufgewertet werden. Die Fraktionen sollen nicht bloß Zusammenschluss national zusammengestellter Listen nach der Wahl sein, sondern bereits auf gesamteuropäischen Wahlvorschlägen antreten, wodurch Bürger grenzübergreifend Stimmen vergeben können. Im Sinne der Personenfreizügigkeit ist dabei auch eine Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle EU-Bürger auf allen Ebenen umzusetzen. Die Beibehaltung und stringente Beachtung des Subsidiaritätsprinzips soll sicherstellen, dass die regionalen Bedürfnisse und Unterschiede durch die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der entsprechenden Ebenen berücksichtigt werden können.

Schutz der Menschenrechte als internationale Selbstverständlichkeit

Menschenrechte sind die Grundlage freier Lebensgestaltung. Für ihre Anerkennung, Einhaltung und Förderung ist eine internationale Zusammenarbeit und Kontrolle unerlässlich. Die Etablierung und Verteidigung demokratischer Repräsentation inklusive umfassender Kontrollrechte wie der Pressefreiheit sind die effektivsten Möglichkeiten die Einhaltung universeller Grundrechte zu sichern. Doch Vorsorge ist hier wesentlich einfacher als Nachsorge: Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass militärische Interventionen Krisenstaaten oft nicht auf lange Zeit stabilisieren können und die Auswirkungen schwer absehbar sind. Eine schrittweise Etablierung demokratischer Prinzipien auf diplomatischem Wege ist daher einer plötzlichen gewaltvollen Intervention vorzuziehen. Durch die globale Vernetzung und der zunehmend stärker zusammenwachsenden Welt ist ein egalitäres, demokratisches Zusammenleben in anderen Staaten als Mittel zur Vermeidung von Konflikten auch im Interesse der inneren Sicherheit bereits nach demokratischen Prinzipien organisierter Staaten. Fälle von Menschenrechtsverletzungen sollen gemeldet und von einem internationalen Gerichtshof der Menschenrechte – einem möglichst unabhängigen Ort frei von politischen Interessen einzelner Staaten – untersucht und sanktioniert werden können.

Geordnete Migration als Chance

In einer global vernetzten Welt mit zunehmend verschwindenden Grenzen und globalem Handel zwischen Staaten und Wirtschaftsregionen werden Menschen auch vermehrt danach streben, ihren Lebensmittelpunkt abseits ihres Geburtsorts zu wählen. Für die Europäische Union als Wirtschaftsraum gilt es, diese Migrationsbewegungen als Chance wahrzunehmen und Zuwanderung mittels einer reformierten „Blue Card“ zu steuern. Der Arbeitsmarkt soll durch einen einheitlichen Voraussetzungskatalog, zeitlich begrenzte Visa mit Möglichkeit auf Verlängerung nach erfolgreichem Einstieg in den Arbeitsmarkt, sowie die einfache Erlangung eines Visums im Falle eines durch einen Arbeitgeber langfristig zugesicherten Arbeitsplatzes geöffnet werden. Eine geringe Anzahl an Blue Cards soll zufällig vergeben werden und so die Vielfalt der Zuwanderung sicherstellen und auch niedrig qualifizierten Personen eine legale Einwanderungsmöglichkeit bieten. Gleichzeitig sollen durch Freihandel und Forschungskooperationen schwache Wirtschaftsregionen gestärkt und Perspektiven vor Ort geschaffen werden, um sicherzustellen, dass Migration nicht in ganzen Regionen als einziger Weg des sozialen Aufstiegs angesehen wird.

Einheit und Vielfalt – Integration

Um die Chancen, die der kulturelle Austausch unter anderem durch Migration bietet, wahrnehmen zu können, sind effektive, umfassende Integrationsmaßnahmen notwendig. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass auf alle Altersschichten eingegangen und bereits im Kindesalter angesetzt wird. Der Sprache, als wichtigster Weg gesellschaftlichen Austausches, ist hier besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Ausbildung und Arbeit stellen äußerst effektive Möglichkeiten dar, kulturelle Standards und ihre Bedeutung zu vermitteln. Eine erleichterte und möglichst unbürokratische Anerkennung von Ausbildungen und Qualifikationen ist zur raschen Einbindung in die Gesellschaft daher ebenso sicherzustellen, wie die Ermöglichung der notwendigen Fortbildungen zur Anerkennung. Eine aufgeschlossene Europäische Union erkennt, dass Abschottung kein Konzept für gesellschaftlichen Fortschritt sein kann und neu eingebrachte Blickwinkel eine Bereicherung darstellen können. Dafür ist es jedoch auch unumgänglich, gewisse Errungenschaften hochzuhalten und sich ihrer Bedeutung bewusst zu sein. Das Bekenntnis zu Menschenrechten und damit einhergehend insbesondere einem Rechtsstaat und einer säkularen Ordnung ist die Voraussetzung für das tolerante Zusammenleben vielfältiger Kulturkreise und Glaubensgemeinschaften. Die Entscheidung Teil oder nicht Teil einer weltanschaulichen Vereinigung zu sein ist eine zutiefst persönliche, bei der sichergestellt sein muss, dass sie frei von Einflüssen aus Politik oder sozialem Umfeld getroffen werden kann. Zudem sind wir der Überzeugung, dass es in einem liberalen Rechtsstaat nur universelle Regeln ohne kulturelle und religiöse Ausnahmen geben kann.

Europäisches Asyl

Nicht nur aufgrund geschichtlicher Ereignisse ist der Schutz von Menschen vor politischer und religiöser Verfolgung oder im Fall kriegerischer Auseinandersetzungen ein Eckpfeiler des europäischen Wertegefüges. Als Solidargemeinschaft gilt es, die damit verbundenen Herausforderungen auf Ebene der Europäischen Union zu bewältigen und gemeinsam zu koordinieren. Eine Europäische Asylbehörde soll die Antragsbearbeitung übernehmen und eine faire regionale Verteilung der auf diese Weise Schutzsuchenden sicherstellen. Eine rasche Verfahrensabwicklung und konsequente Rückführung jener, die die Asylbedingungen nicht erfüllen, ist dabei genauso notwendig und macht schnellen und zuverlässigen Schutz im Ernstfall erst möglich. Das Asylverfahren darf nicht zu staatlicher Abhängigkeit führen, daher muss Asylwerbern nach kurzer Zeit Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Neben einer funktionierenden Sicherung der Außengrenzen unter Teilnahme aller EU-Staaten sind die Möglichkeit des Botschaftsasyls sowie der Einrichtung von Aufnahmezentren in sicherer Nähe der Krisenregionen für den geordneten Ablauf unabdingbar. Damit Rückführungen nicht verhindert werden, sind entsprechende Abkommen als Voraussetzung für weitreichende Handelserleichterungen und vertiefte Zusammenarbeit zu verlangen.

Wirtschaft & Arbeit

Ein liberales Wirtschaftssystem, gründend auf Eigentums- und Vertragsfreiheit, stellt den Dreh und Angelpunkt eines funktionierenden Gesellschaftssystems dar, das steigenden Wohlstand, Arbeitsplätze und Selbstverwirklichung für alle Menschen ermöglicht. Wirtschaft baut dabei auf Kooperation und Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf.

Unsere Vision

In Österreich besteht ein freies Wirtschaftssystem, in dem sich alle Bürger nach ihren individuellen Interessen entfalten können. Wohlstand wird durch freie Märkte generiert, die durch ein Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage zur bestmöglichen Verteilung von Gütern führen. Staatliche Intervention findet nur dort statt, wo Märkte zu versagen drohen oder Marktteilnehmer grob unfaire Nachteile erleiden. Freies Unternehmertum wird als ein unverzichtbarer Teil der Marktwirtschaft angesehen. Bürokratische Hürden, die Unternehmertum und neue Arbeitsplätze behindern, gehören der Vergangenheit an. Kollektivverträge wurden abgeschafft und Arbeitsverhältnisse werden innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern individuell gestaltet oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. Die Sozialpartnerschaft wiederum hat den Weg frei gemacht für freiwillige Zusammenschlüsse, die sich durch effiziente Interessensvertretung die Gunst ihrer Mitglieder stetig neu erarbeiten. Ebenfalls wurde die Gewerbeordnung in jetziger Form außer Kraft gesetzt. Der Staat legt nur noch Mindeststandards zum Schutze von Leib und Leben von Arbeitnehmern und Kunden fest. Wettbewerbsverzerrende Subventionen wurden abgeschafft. Auch das Scheitern eines Unternehmens oder eines Produktes ist integraler Teil eines funktionierenden Marktes und ermöglicht Innovation. Durch den Umstieg von einem System der Pflichtversicherungen und hohen, progressiven Steuersätzen auf einen Einheitssteuersatz und eine effizientere Versicherungssystematik kombiniert mit einem Bürgergeld, sind Arbeitnehmer wie Arbeitgeber von der erdrückenden Steuer- und Abgabenlast befreit. Das fördert wiederum die Schaffung von Arbeitsplätzen. Da Wohlstand bereits jetzt nicht nur innerstaatlich, sondern insbesondere zwischenstaatlich durch Ex- und Importe generiert wird, wurden weitere Handelsabkommen geschlossen. Weltweiter Freihandel, ermöglicht durch den verstärkten Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen, wird von Österreich aktiv unterstützt und gefördert. Die Gründung eines Unternehmens ist einfach und unbürokratisch möglich. In der Landwirtschaft kam es durch konsequente Liberalisierung und Deregulierung zu einem großflächigen Strukturwandel, der in einem marktwirtschaftlichen System mündete, das nun nicht mehr von fortwährenden staatlichen Subventionen abhängig ist.

Leitlinien

Freies Unternehmertum

Übermäßige staatliche Regulierung behindert Fortschritt und macht es für Unternehmer schwer, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen. Die staatliche Aufgabe muss sich deswegen darauf beschränken, Mindeststandards für den Schutz von Arbeitnehmern und Konsumenten zu garantieren. Um der Überregulierung in Österreich Einhalt zu gebieten, soll der Gesetzgeber kurz- bis mittelfristig für jede neue Regulierung, die Unternehmen betrifft, zwei Regulierungen außer Kraft setzen. Richtschnur soll hierbei der Grundsatz sein, dass jeder Euro an Mehrkosten, durch den doppelten Betrag an Erleichterungen kompensiert wird. Gleichzeitig sollen neue Gesetze und Verordnungen grundsätzlich mit einem Ablaufdatum versehen werden, damit Regulierungen regelmäßig auf ihre Nützlichkeit überprüft werden und punktuelles Lobbying hintangehalten wird. Um innovatives Unternehmertum nicht weiter zu behindern, soll auch eine komplette Neuorganisation der Gewerbeordnung erfolgen und so nur noch Gewerbe reguliert werden, die Leib und Leben unmittelbar bedrohen können. Ebenso sind staatlicher Gebietsschutz und die Beschränkung der Öffnungszeiten von Geschäftsbetrieben veraltet und gehören abgeschafft. Unternehmer sollen selbst entscheiden dürfen, wann und wo sie ihr Unternehmen betreiben.

Jungunternehmertum als Motor der Innovation

Wir betrachten Start-Ups als wichtige Keimzellen für Innovation und Fortschritt und treten für eine neue Gründerkultur in Österreich ein. Wer ein neues Unternehmen gründen möchte, der soll sich vollends diesem Unterfangen widmen können, ohne dass ihm unnötige bürokratische oder finanzielle Erschwernisse in den Weg gelegt werden. Ein liberales Wirtschafts- und Gesellschaftssystem fördert nicht nur die Neugründung von Unternehmen, sie animiert gerade dazu, dass jeder Bürger seinen eigenen Träumen folgen kann und dabei positiven Einfluss auf die gesamte Gesellschaft ausübt. Die Möglichkeit des wirtschaftlichen Scheiterns von Unternehmen betrachten wir dabei nicht als Schande oder charakterliche Schwäche, sondern als wichtiges und natürliches Element eines funktionierenden freien Marktes.

Flexibler Arbeitsmarkt, freie Arbeitnehmer

Ein vielfältiger Arbeitsmarkt, der den verschiedensten Lebensentwürfen der Bürger gerecht wird, kann langfristig nur funktionieren, wenn er sich flexibel entwickeln und an neue Gegebenheiten anpassen kann. Dies schließt überbordende staatliche, aber auch sozialpartnerschaftliche Interventionen und Erschwernisse zu Lasten der Freiheit der Arbeitnehmer aus. Der Staat soll auch hier lediglich Mindeststandards zum Schutz von Leib und Leben festschreiben, wie etwa eine Einschränkung der vom Arbeitgeber verlangten Arbeitszeiten bedeutet. Interessenvertretungen übernehmen wichtige Aufgaben bei der Koordination von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, doch müssen diese freiwillig organisiert sein. Zwangsmitgliedschaften lehnen wir entschieden ab. Die Einmischung des Staates mittels gesetzlicher Mindestlöhne lehnen wir ebenfalls strikt ab. Solche Regelungen zerstören Arbeitsplätze und bringen das Gleichgewicht von Entlohnung und Produktivität durcheinander. Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden nur auf individueller oder betrieblicher Ebene getroffen. Um die Deckung des Lebensbedarfs eines jeden Bürgers zu gewährleisten, braucht es ein liberales Bürgergeld, welches ein Existenzminimum garantiert und Mehrarbeit belohnt (siehe Kapitel „Soziales & Wohnen”).

Steuer- und Abgabengerechtigkeit

Nur durch ein einfaches, effizientes Steuersystem kann eine gerechte und für jedermann nachvollziehbare Verteilung der Last der öffentlichen Hand erreicht werden. Ein gerechtes Steuersystem entlastet nicht nur den Faktor Arbeit, sondern reduziert durch das Streichen von Ausnahmeregelungen Verwaltungskosten und schließt damit Schlupflöcher einzelner lautstarker Interessensgruppen zu Lasten anderer. Wir fordern daher die Einführung eines Einheitssteuersatzes, auch Flat Tax genannt. Diese stellt eine radikale Vereinfachung des Steuersystems und die Anwendung eines jeweils einheitlichen Steuersatzes von maximal 25 Prozent auf Umsatz, Verbrauch, Erbschaft, Schenkung und Einkommen jeder Art dar. Durch einen Einkommenssteuer-Freibetrag, der jährlich automatisch an die Armutsgefährdungsschwelle angepasst wird, wird damit gleichzeitig die kalte Progression außer Kraft gesetzt. Vornehmlich leiden in Österreich jedoch sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer unter der erdrückenden Last der Sozialversicherungsbeiträge. Wir fordern, dass – außer einer staatlichen Krankenversicherung für alle – die staatlichen Pflichtversicherungen abgeschafft werden. Die öffentliche soziale Absicherung soll stattdessen in einem Bürgergeld zusammengefasst werden. Dadurch wird konsequenterweise auch der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) aufgelöst (siehe Kapitel „Soziales & Wohnen“). Somit fallen beinahe alle Lohnnebenkosten weg, was es Unternehmern erleichtert, neue Mitarbeiter zu beschäftigen. Die Arbeitnehmer erhalten wesentlich höhere Nettolöhne, welche sie frei investieren können und mit denen sie ein Paket an zusätzlicher sozialer Absicherung nach freier Wahl abschließen können.

Freihandel als Garant für Frieden und Wohlstand

Eine freie, offene Marktwirtschaft zeichnet sich nicht nur durch den innerstaatlichen, sondern insbesondere auch durch den internationalen Handel aus. Der Wohlstand unserer heutigen Gesellschaft basiert zu großen Teilen auf der fortschreitenden Globalisierung, weltweiter Arbeitsteilung und dem freien europäischen Güter- und Personenverkehr. Dies alles stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich, ermöglicht die stetige Verbesserung der eigenen Standards und verringert durch die damit einhergehende enge weltweite Vernetzung die Wahrscheinlichkeit von Kriegen oder gewaltsamen Auseinandersetzungen. Es sollen daher weitreichende Freihandelsabkommen abgeschlossen werden, jedoch bedingen diese aufgrund ihrer starken innenpolitischen Auswirkungen transparente und für die Bevölkerung nachvollziehbare Verhandlungen. Um dabei Rechtssicherheit und Schutz vor staatlicher Willkür zu gewährleisten, fordern wir die Errichtung eines unabhängigen, internationalen Handelsgerichtshof. Wir fordern zudem die vollständige Umsetzung, Ausweitung und Vertiefung des europäischen Binnenmarktes. Die europäischen Grundsätze der vier Freiheiten müssen vollends geachtet werden.

Landwirte als freie und unabhängige Unternehmer

Landwirtschaftliche Tätigkeit ist ein Wirtschaftssektor wie jeder andere. Im Mittelpunkt eines liberalen Agrarmarkts steht dabei ein Landwirt, der sich selbst als Unternehmer versteht und der sich nicht auf öffentliche Unterstützung verlassen will und muss. Dies bedeutet auch ein Ende der Steuerprivilegien der Landwirte und eine steuerliche Gleichbehandlung dieser mit Unternehmern. EU-weit treten wir für die Abkehr von überschießenden Regulierungen und Direktsubventionen und somit der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ein. Wir fordern stattdessen eine vermehrte Konzentration auf eine verschlankte, zweite Säule. Diese soll hauptsächlich Allgemeingüter wie Landschaftspflege, den Schutz des Ökosystems und die Erhaltung der Biodiversität beinhalten. Mittelfristig erübrigt sich die Notwendigkeit einer Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. Da dies unweigerlich zu einem erheblichen Strukturwandel der europäischen Landwirtschaft führt, sprechen wir uns in der Übergangsphase für flächendeckende, geförderte Umschulungsmaßnahmen aus. Gleichzeitig sollen jegliche Exportförderungen entfallen und Entwicklungsländern ehestmöglich der volle Marktzugang ohne Zölle gewährt werden. Dies stellt ein äußerst effektives Instrument der Entwicklungshilfe dar. Auch weltweit soll die EU auf den Abbau von Agrarsubventionen drängen. Ziel ist der 12 Abschluss eines Abkommens analog zu einem Abrüstungsvertrag in dem sich die Staaten darauf verständigen über einen Zeitraum von 20 Jahren alle staatlichen Markteingriffe einzustellen.

Soziales & Wohnen

Die Freiheit des Einzelnen stellt für uns das höchste Gut in einer Gesellschaft dar. Um diese Freiheit und Unabhängigkeit in allen Lebenslagen zu bewahren, bedarf es eines Staates, der die Grundrechte schützt, und einer Gesellschaft, die Mitmenschen in Notlagen nicht im Stich lässt, sondern stets ein Mindestmaß an Sicherheit garantiert.

Unsere Vision

In Österreich ist es jedem Menschen möglich, eigenverantwortlich über sein Leben zu bestimmen. Im Sozialwesen beschränkt sich die Aufgabe des Staates darauf, Bürgern zu helfen sich aus ernsten Notlagen zu befreien und ein möglichst unabhängiges Leben zu führen. Zu diesem Zweck existiert ein übersichtliches, effizientes und gerechtes Sozialsystem. Die staatlichen Sozialleistungen sind in einem liberalen Bürgergeld gebündelt. Durch den ständig bestehenden Arbeitsanreiz dieses Modells wird Bürgern der schnellstmögliche Wiedereintritt in die finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht. Alle weiteren staatlichen Subventionen sind überflüssig und würden den Steuerzahler unnötig belasten. In der Familienpolitik wird primär auf das Erarbeiten gemeinsamer Lösungen von Eltern, Unternehmen und anderen Akteuren gesetzt. Leistungen werden, genauso wie in der Altersvorsorge, ins Bürgergeld integriert. Armut im Alter wird durch das Bürgergeld verhindert. Darüber hinaus ist die Altersvorsorge eigenverantwortlich auf privater und betrieblicher Ebene organisiert. Die Gesundheitsversorgung wurde grundlegend reformiert. Eine straff organisierte und effizient arbeitende Krankenkasse sichert die Gesundheit aller Bürger. Im dazugehörigen nationalen Konzept werden Versorgung, Prävention und Pflege mitgedacht. Primärversorgungszentren bilden die tragende Säule der Erstversorgung. Der Einsatz von elektronischen und digitalen Werkzeugen, wie der Elektronischen Patientenakte, ermöglicht eine moderne Zusammenarbeit im Gesundheitssystem. Der mündige Patient gestaltet seinen Genesungsprozess aktiv mit. Er entscheidet, wenn möglich nach Aufklärung und Beratung gemeinsam mit seinem Arzt über die anzuwendende Behandlung. Für ein Dach über dem Kopf sorgt der Zugang zu einem offenen Wohnungsmarkt mit einem ausgewogenen, vielfältigen Angebot. Das Mietrecht ist weitgehend liberalisiert und es herrschen faire Verhältnisse zwischen Eigentümern und Mietern, die den Markt beleben und Wohnbau attraktiv machen. Jenen, die Eigentum begründen wollen, wurde dies durch Mietkaufoptionen bei Gemeindewohnungen und eine Bereinigung der zahlreichen und kostspieligen Bauauflagen erleichtert.

Leitlinien

Das Bürgergeld als Sprungbrett in die Unabhängigkeit

Jeder Mensch soll sein Leben eigenverantwortlich und so weit wie möglich ohne Einschränkung seiner Freiheit leben können. Wenn Bürger in Notlagen kommen, ist es jedoch Aufgabe der Gesellschaft, diesen Menschen die Hand zu reichen und ihnen wieder auf die Beine zu helfen. Diese Aufgabe lässt sich am besten durch eine Bündelung sämtlicher Sozialleistungen zu einem liberalen Bürgergeld erreichen. Dieses garantiert finanzielle und sachliche Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes. Dabei orientiert sich das Bürgergeld an Referenzbudgets, die unter Mitwirkung von Experten und Betroffenen erstellt und evaluiert werden. Es bietet einen adäquaten Arbeitsanreiz, da das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit nicht voll auf das Bürgergeld angerechnet wird, sondern nur zu einem im Rahmen von Evaluierungen mit diversen Experten festgelegten Prozentsatz. Mehrarbeit soll sich dadurch jedenfalls lohnen. Somit werden Inaktivitätsfallen und damit einhergehende Abhängigkeiten verhindert und der Wiedereintritt in Eigenverantwortung und Autonomie gefördert. Als letzten Schritt sind bei Nicht-Annahme einer zumutbaren Arbeitsstelle auch Sanktionsmechanismen in Form von Kürzungen von Sach- und Geldleistungen vorgesehen. Das Ergebnis ist ein Sozialsystem, das aufgrund seiner Übersichtlichkeit, seiner Effizienz, und seiner Treffsicherheit gerecht und sozial verantwortlich ist. Diese radikale Reform senkt zudem die viel zu hohe Steuer- und Abgabenquote, da die Verwaltung radikal vereinfacht wird, Transparenz geschaffen wird und damit Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden. Steuerfinanzierte Maßnahmen kommen letztlich nur noch tatsächlich bedürftigen Menschen zugute.

Die gerechte Pension

Nirgendwo zeigt sich die Ungerechtigkeit zwischen den Generationen so deutlich wie beim Pensionssystem. Die Zahl der Erwerbstätigen steigt nicht annähernd so schnell wie die Zahl der Pensionisten. Die österreichische Politik hat in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend verabsäumt, auf diese Entwicklungen zu reagieren, geschweige denn sie zu antizipieren. Im derzeitigen System sind mehrere Notmaßnahmen umgehend umzusetzen. Es müssen sämtliche Sonderregelungen und Pensionsprivilegien sofort abgeschafft werden. Alle staatlichen Pensionen sind in das ASVG zu überführen. Pensionen über der ASVG-Höchstpension sind nach Höhe der im Erwerbsleben tatsächlich geleisteten Beiträge versicherungsmathematisch korrekt zu kürzen. Bei einem Pensionsantritt vor dem Referenzalter von derzeit 65 Jahren sind genauso unmanipulierte Abschläge zu berechnen. Langfristig fordern wir einen Systemwechsel. Das derzeitige Umlageverfahren soll stufenweise in eine Beitragssystematik überführt werden, so dass wir einen Übergang von der staatlichen zu einer eigenverantwortlichen Pensionsvorsorge schaffen. Die Grundsicherung im Alter ist ebenso mit dem Bürgergeld gesichert.

Reform der staatlichen Gesundheitsversorgung

Die österreichische Bevölkerung genießt eine hohe Gesundheit und beinahe alle Bürger sind krankenversichert. Dies ist erfreulich, basiert jedoch auf einem ineffizienten und viel zu teuren System aus Versorgung und Versicherung. Der verantwortungslose Umgang mit öffentlichen Mitteln verlangt eine grundlegende Strukturbereinigung bei gleichzeitiger Bewahrung der guten Ergebnisse. Den Grundstein zur Effizienzsteigerung sehen wir in der sofortigen Zusammenlegung aller Krankenkassen zu einer einzigen staatlichen Kasse. Die Zersplitterung der staatlichen Vorsorge auf eine Vielzahl von staatlichen Krankenversicherungsträgern entbehrt heute jeglicher Grundlage. Internationale Beispiele zeigen, dass ein staatliches System, das effizient arbeitet, beste Ergebnisse erzielen kann, da alle Aspekte der öffentlichen Gesundheit gesammelt behandelt werden können. Zu den Aufgaben dieser staatlichen Krankenkasse sollen sowohl medizinische Grundversorgung, Prävention als auch Pflege zählen. Die Politik muss klare strategische Ziele vorgeben und eine regelmäßige Evaluierung und Anpassung vorschreiben. Die Organisation der Kasse soll sich an internationalen Best-Practice-Beispielen orientieren, straff und effizient aufgebaut sein und sämtliche Partei- und Klientelpolitik außen vorlassen. In der Balance von Eigenverantwortung und Solidarität erachten wir eine grundsätzliche Risikostreuung weg vom Individuum auf die breite Bevölkerung für notwendig. Selbstbehalte und Gesundheitssparkonten als ein Teil der Versicherung eignen sich jedoch als ausgleichendes Korrektiv zu diesem Grundsatz um somit dennoch größtmögliche Patientensouveränität bei gleichzeitiger Kostendämpfung zu erreichen. Auch im Sinne der Generationengerechtigkeit stellt ein solches System mit kapitalgedeckten Gesundheitssparkonten einen enormen Fortschritt dar, da bereits während des Erwerbslebens für die medizinischen Kosten im Alter vorgesorgt wird und man sich somit nicht allein auf Steuereinnahmen künftiger Generationen stützen muss.

Moderne Gesundheitsinfrastruktur

Nicht nur bei den Kassen, auch bei der Gesundheitsinfrastruktur führt ein falsch verstandener Föderalismus zu Kompetenzzersplitterung, kostspieligen Absurditäten und ineffizienten Strukturen. Ein erster wichtiger Schritt ist das Verschieben der Hoheit über die Spitalsinfrastruktur zum Bund im Zuge der Föderalismusreform. Die europäische Dimension ist hier ebenso zu berücksichtigen, und grenzüberschreitende Projekte bei Bedarf zu realisieren. So kann eine verbindliche Planung der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur auf Basis gesundheitspolitischer Kriterien und abseits von Prestigeüberlegungen gelingen. Krankenhäuser und ihre Notaufnahmen müssen entlastet werden. Primärversorgungszentren, in denen mehrere Ärzte und weiteres medizinischen Personal arbeiten, sollen als erste Anlaufstelle für Patienten dienen. Das Erstgespräch soll dabei mit allgemein-medizinischem Personal geführt werden, erst dann folgt bei Bedarf eine Zuweisung an Fachärzte innerhalb eines Versorgungszentrums oder an andere Gesundheitseinrichtungen. Die medizinischen Ausbildungen müssen reformiert werden, um diese Arbeitsplätze auch im internationalen Vergleich attraktiver zu machen. Wir treten für eine höhere Praxisorientierung der Ausbildung und flachere Hierarchien im Gesundheitssystem ein. Medizinisch-pflegendem, -technischem oder pharmazeutischem Personal soll nach Ablegung spezieller Prüfungen mehr medizinische Kompetenzen eingeräumt werden. Dies gibt diesen Berufsständen Aufstiegsperspektiven, entlastet Ärzte in ihrer Arbeit und führt allgemein zu einem effizienteren Arbeitsablauf. Die Digitalisierung bietet auch in der Gesundheit große Chancen die Versorgung zu verbessern. Datenaustausch und Kommunikation innerhalb des Systems ist unerlässlich. Vorstöße wie die Elektronische Gesundheitsakte sind ausdrücklich zu begrüßen. Wie überall müssen auch hier strenge Datenschutzregeln eingehalten werden.

Der mündige Patient

Wir stellen die Mündigkeit des Patienten in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems, da nur dieser absolute Verantwortung für sich und seine Gesundheit tragen kann. Die diesbezüglichen strukturellen Defizite im Gesundheitswesen sollen gründend auf Transparenz, Partizipation, finanzieller Mitverantwortung und Compliance beseitigt werden. Insgesamt sollen Patientenrechte bundeseinheitlich zusammengefasst werden, mit niederschwelligeren Selbstbestimmungsmöglichkeiten ausgestattet sein und die zum Teil vorhandenen hohen Rechtsschutzstandards sollen entsprechend ausgeweitet werden. Präventionsmaßnahmen stellen einen wichtigen Teil der mündigen Gesundheitsvorsorge dar und stehen nicht grundsätzlich in deren Widerspruch. Die derzeitigen Maßnahmen und Kampagnen müssen auf ihre Sinnhaftigkeit und Treffsicherheit überprüft werden und schließlich modernisiert einen viel größeren Teil in der gemeinschaftlichen Gesundheitsversorgung darstellen. Aufklärung und Prävention ebnen auch den Weg weg von verfehlter Drogenpolitik in Form restriktiver Prohibition, hin zu einer Legalisierung und kontrollierten Abgabe an mündige Bürger.

Ein vielfältiger Wohnungsmarkt für alle Bürger

Wohnen stellt ein Grundbedürfnis des Menschen dar. Jedem Bürger soll ein Wohnangebot nach seinen individuellen Bedürfnissen offenstehen. Der Zugang zu einer Mietwohnung darf dabei nicht von Alter, Glück oder Kontakten abhängen. Wir fordern ein neues, liberales Mietrecht, das einerseits die Diskrepanz zwischen alten und neuen Mietverträgen schließt und damit die eklatante Benachteiligung junger Menschen beendet und andererseits dem Problem des zunehmenden Leerstands entgegenwirkt. Mietverträge sollen im Sinne der Privatautonomie sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter gekündigt werden können. Da der Mieter von einer Kündigung üblicherweise stärker betroffen ist, sind gewisse Mieterschutzbestimmungen zu achten. Dazu gehören eine angemessene Kündigungsfrist und Rücksichtnahme auf besondere Schutzbedürftigkeit, wie bei Schwangerschaft, Behinderung oder hohem Alter. Auch die Möglichkeit in Altverträge eintreten zu können, muss auf Ausnahmesituationen beschränkt werden. Diese Maßnahmen machen den privaten Wohnungsmarkt wesentlich attraktiver, was Investitionen begünstigt, Angebot schafft und schließlich die Preise auf angemessenem Niveau hält. Jenen Bürgern, die Eigentum begründen wollen, soll dies ebenfalls erleichtert werden. Bewohner von sozialen Wohnbauten sollen die Option erhalten, ihre derzeitigen Mietverträge in Mietkaufverträge umzuwandeln und alle zwei Jahre ein Evaluierungsverfahren durchlaufen, in welchem geprüft wird, ob Voraussetzungen wie die Einkommensgrenze weiterhin erfüllt sind. Im Gegenzug für die Abschaffung der Wohnbauförderung, die den Faktor Arbeit belastet und eine Umverteilung von unten nach oben darstellt, werden die zahlreichen kostspieligen Bauauflagen bereinigt und dereguliert. Bei sicherheitsrelevanten Themen soll zukünftig ein strenges Haftungsrecht die überhandnehmenden Gebote und Verbote ablösen.

Bildung & Wissenschaft

Bildung ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Sie macht uns zu Individuen, die Entscheidungen eigenverantwortlich treffen können und so zu einer funktionierenden Gesellschaft beitragen. Gerade deshalb ist uns ein chancengerechtes und sozial durchlässiges Bildungssystem ein Herzensanliegen.

Unsere Vision

Österreich ist ein Ort der Talente, an dem mündige und kreative Bürger ein chancengerechtes, qualitativ hochwertiges und freies Bildungssystem vorfinden. Frühkindliche Betreuungs- und Bildungspflichten können von Eltern kostenfrei an eine der vielen privaten Initiativen delegiert werden. Um die Wichtigkeit dieser Entwicklungsschritte für das Individuum und die Gesellschaft zu unterstreichen, werden diese Kosten im Rahmen von Bildungsschecks vergütet. Der Bildungsscheck zieht sich auch durch die schulische Laufbahn der Kinder. Schulen sind vielfältig, gestalten ihren Unterricht weitgehend autonom und Eltern entscheiden gemeinsam mit ihren Kindern, welche Schulwahl die richtige ist. Der Staat übernimmt weiterhin die Qualitätskontrolle und sorgt mit einheitlichen Prüfungen und Standards dafür, dass eine die erfolgreiche Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichende Bildung für jedes Kind gewährleistet ist und Abschlüsse vergleichbar sind. Duale Ausbildungen wie die österreichische Lehre werden nach wie vor als Erfolgsmodell anerkannt und durch die Schaffung von weiteren Anschlussmöglichkeiten sogar noch optimiert. Insbesondere wird darauf geachtet, durch frühzeitige Informationsangebote und einer Verschränkung mit Hochschulen die gesellschaftliche Stellung und Attraktivität dieses Ausbildungswegs weiter zu erhöhen. In der tertiären Bildung verfügt Österreich über mehrere Spitzen-Hochschulen, deren Autonomie weit ausgebaut wurde. Alle Hochschulen stehen miteinander in einem fairen Wettbewerb und schärfen regelmäßig ihr Profil. Ihre Finanzierung ist durch ein Drei-Säulen-Modell aus privaten Mitteln, staatlicher Studienplatzfinanzierung und nachgelagerten Studiengebühren langfristig gesichert. Der Zugang kann durch Leistungskriterien geregelt sein, ein Studium aber nicht aber aus finanziellen Überlegungen unerreichbar sein, denn der Staat definiert Höchstgrenzen für Studiengebühren, stellt für deren Finanzierung Niedrigzinsdarlehen zur Verfügung und schließt Studierende im Modell des liberalen Bürgergeldes mit ein. Österreich bietet als Wissenschaftsstandort nun auch optimale Bedingungen für exzellente Forschung und zieht begabte Forscher aus der ganzen Welt an. Forschungspolitik orientiert sich an einer bundesweiten Forschungsstrategie und ist in einem Ministerium gebündelt. Auch eine deutlich gesteigerte Forschungs- und Entwicklungsquote kommt dem zugute.

Leitlinien

Chancengerechtigkeit von Anfang an

Bildung muss schon bei den Kleinsten beginnen, denn gerade in den ersten Jahren werden maßgebliche Weichen für die spätere Entwicklung gestellt. Das Konzept der simplen Kinderbetreuung sehen wir als überholt an, vielmehr müssen auch frühkindliche Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen als solche anerkannt werden. Wir fordern daher, dass die derzeitige österreichische Familienpolitik Großteils in die Bildungsagenden überführt und dort von einem durchgängigen Konzept geleitet wird. Um die Bildung und damit auch die Betreuung aller Kinder 18 sicherzustellen, sollen pro Kind Bildungsschecks ausgegeben werden. In den ersten Jahren sollen diese die Kosten einer Vollzeit-Einrichtung zur frühkindlichen Betreuung und Bildung decken. Eltern können die Schecks bei einer Einrichtung ihrer Wahl einlösen. Frühkindliche Bildungs- und Betreuungsplätze können Einzelpersonen wie Tageseltern oder auch Einrichtungen wie Kindergärten und Kindergruppen sein und sollen grundsätzlich auf private Initiative zurückgehen. Um die die Entwicklungschancen der Kinder sicherzustellen, sollen diese aber einer strengen staatlichen Qualitätskontrolle unterliegen. Diese Kontrollstelle soll auch Informations- und Beratungstätigkeit für Eltern und Betreuer übernehmen. Die Ziele der kindlichen Entwicklung müssen auch bei einer Betreuung zuhause erreicht werden.

Elite-Schulen für alle!

Auch das Schulsystem soll vom Konzept der Bildungsschecks geleitet werden. Um Raum für innovative pädagogische Konzepte und ein vielfältiges Angebot an Bildungswegen zu schaffen, sollen Schulen grundsätzlich privater Trägerschaft unterliegen und weitgehend autonom agieren dürfen. Der Staat sichert durch Vorgabe eines groben Lehrplanes sowie standardisierten Abschlussprüfungen – insbesondere mittlere und höhere Reife – die Qualität. Die Diversität der staatlichen Abschlussprüfungen hinsichtlich der verschiedenen Schultypen, wie beispielsweise AHS-Matura und HTL-Matura, soll beibehalten werden. Eltern können in Absprache mit ihren Kindern die Schecks bei einer Bildungseinrichtung ihrer Wahl einlösen. Um Bildungschancen unabhängig vom elterlichen Einkommen zu garantieren, muss eine Schule mit der Akzeptanz des Bildungsschecks auf die Einhebung weiteren Schulgeldes verzichten. Der Betrag, den die Schulen pro eingelösten Bildungsscheck erhalten, richtet sich danach, mit welcher Prüfung die Schule abschließt. Mittelfristig sollen die heutigen staatlichen Schulen, dort wo es möglich ist, an private Träger übergeben werden. In einem ersten Schritt sollen sie Hoheit über Personal, Budget und Pädagogik erhalten.

Lehre als Erfolgsmodell aufwerten

Die duale Ausbildung in Form der Lehre stellt für uns ein europäisches Erfolgsmodell dar. Optimierungsbedarf sehen wir jedoch bei der Orientierung und bei den Anschluss- und Umschulungsmöglichkeiten. Gerade weil die Entscheidung für eine Lehre oft sehr jung gefällt wird, müssen Informationsangebote in den Schulen verbessert werden. Praxisnahe Berufsorientierung soll in Schulen als Teil des Lehrplans festgeschrieben werden. Mobilität zwischen verschiedenen Berufszweigen und Ausbildungen soll durch ein Modularsystem für Lehrberufe erreicht werden. Die Module werden in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Experten aus der Wirtschaft evaluiert. Die Berufsschulen sollen dabei zu Berufsakademien aufgewertet werden. Diese berufsnahen Ausbildungsinstitutionen bieten ebenfalls die einfache und für Lehrlinge kostenfreie Möglichkeit die Reifeprüfung abzulegen. Internationale Mobilität soll durch Vergleichbarkeit mit Hilfe einheitlicher Standards in einem Ausbildungskatalog erreicht werden. Der Europäische Qualifikationsrahmen ist ein Schritt in die richtige Richtung, muss aber verbessert und ausgebaut werden. Die Meisterkurse sollen ebenfalls in Berufsakademien abgelegt werden können und in den Katalog integriert werden. Durch den modularen Aufbau können Kurse auch in der Erwachsenenbildung eingesetzt und zentraler Teil des Konzepts des lebenslangen Lernens werden. So werden Akademien nicht nur Weiterbildungsstätten für Lehrlinge, sondern auch für Erwachsene. Langfristig soll es aus unserer Sicht zu einer Verschränkung der Module von Berufsakademien und Hochschulen kommen, so dass ein verstärkter Austausch zwischen den Berufswegen ermöglicht wird.

Elite-Unis für alle!

Auch im Hochschulsektor ist ein Rückzug des Staates dringend erforderlich. Analog zu unseren Plänen für die primäre und sekundäre Bildung sollen auch Hochschulen weitgehend autonom arbeiten. Zwischen den einzelnen Hochschultypen sollen rechtlich keine Unterschiede gemacht werden. Sie sollen selbst zu Trägern ihrer Gebäude werden, frei in der Gestaltung von Lehre und Forschung sein, sowie Hoheit über Personal, Auswahl der Studierenden und die Mittelverwendung haben. Dadurch wird Wettbewerb zwischen den Standorten und Profilbildung der Hochschulen ermöglicht. Die staatliche Aufgabe besteht einerseits darin, finanzielle Mittel in Höhe von zwei Prozent des BIP über Leistungsvereinbarungen an Hochschulen zu vergeben, und andererseits die Qualität zu sichern. Dabei soll – unter Berücksichtigung des Bologna-Prozesses und des europäischen Hochschulraumes – auf die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Ausbildungen und verliehenen Abschlüsse geachtet werden. Die Finanzierung der Lehre soll sich auf drei Säulen stützen. Private Mittel sollen eine viel stärkere Rolle spielen als dies heute der Fall ist. Daneben werden von staatlicher Seite ein Teil der Kosten durch eine Studienplatzfinanzierung gestellt. Ergänzt werden diese durch nachgelagerte Studiengebühren. Die Studiengebühren werden direkt von der jeweiligen Hochschule eingehoben. Der Staat kann eine Höchstgrenze definieren und stellt den Studierenden bei Bedarf Niedrigzinsdarlehen zur Verfügung, die während des Erwerbslebens zurückgezahlt werden müssen. Die Studienbeihilfe wird wie andere Sozialleistungen vom liberalen Bürgergeld abgelöst, das explizit auch von zielstrebigen Studierenden bezogen werden kann.

Forschung als Voraussetzung für Fortschritt

Forschung und Wissenschaft sind für uns Treiber des Wohlstandes und des Fortschrittes, die staatliche Unterstützung verdienen. Forschungsförderung ist in Österreich grundsätzlich kompetitiv zu vergeben, egal wo sie betrieben wird. Für die Vergabe der Mittel ist die Schaffung einer bundesweiten Forschungsstrategie und Bündelung der Forschungsagenden in einem Ministerium essentiell. Damit soll auch die Zusammenarbeit zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forciert werden. Mittelfristig soll die F&E-Quote auf mindestens vier Prozent des BIP gesteigert werden. Es muss allerdings auch hier ein stärkerer Fokus auf private Mittel gelenkt werden. Public-private-partnerships sollen nicht unnötig behindert werden, um Synergieeffekte zu erzielen und zusätzliche Finanzierungsquellen zu nutzen.

Umwelt & Infrastruktur

Der Klimawandel und seine Folgen zählen zu den größten Herausforderungen, der unsere Welt in diesem Zeitalter ausgesetzt ist. Der nächsten Generationen müssen sowohl eine intakte Umwelt als auch die Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft hinterlassen werden. Dazu zählen insbesondere eine leistungsfähige Infrastruktur und eine sichere Energieversorgung mit marktkonformen Energiepreisen.

Unsere Vision

Der Mensch und dessen Wohlergehen rücken in den Mittelpunkt der Umweltpolitik. Zukünftigen Generationen werden eine vielfältige Natur und ein ausgewogenes Maß an natürlichen Ressourcen hinterlassen, die ihnen ein Leben im Wohlstand und weiteren Fortschritt ermöglichen. Die Entwicklung neuer Technologien begleiten einen kontinuierlichen Fortschritt, der die Umwelt weniger in Mitleidenschaft zieht. Zu diesem Zweck und zur weiteren Erforschung effizienter und umweltschonender Technologien stellt die Politik nicht nur mehr finanzielle Mittel für die Grundlagenforschung zur Verfügung, sondern bekennt sich auch zu nationalen sowie internationalen Verpflichtungen im Themenkomplex Umwelt und Nachhaltigkeit. Maßnahmenkataloge werden bei diesem naturwissenschaftlich komplexen Thema am breiten wissenschaftlichen Konsens orientiert und bilden die Grundlage für umweltpolitische Weichenstellungen. Ökologische Ziele werden nicht mehr auf nationaler, sondern gemeinsam auf gesamteuropäischer Ebene diskutiert. Die konsequente Fortführung des Emissionshandels führt zu einer drastischen Senkung des Ausstoßes an Treibhausgasen. Durch bessere Rahmenbedingungen für innovative Forschungszweige und einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Bürokratieabbau trägt die österreichische Forschungs- und Wirtschaftspolitik maßgeblich zum Ausbau grüner Wirtschaftszweige bei. Österreich ist in Folge weitgehend unabhängig von fossilen Brennstoffen und Vorreiter in Bezug auf technologische Innovationen zur Erhaltung und zum Schutz unseres Ökosystems. Ein intelligent zusammengeschlossenes, effizientes Energie- und Mobilitätskonzept bildet den Boden einer zukunftsorientierten Infrastruktur. Österreichs Infrastruktur ist eine der weltweit leistungsfähigsten und wird stetig verbessert. Bauaufträge öffentlicher Infrastrukturprojekte werden öffentlich und transparent nach dem Bestbieter-Prinzip vergeben. Der Betrieb von Verkehrsnetzen erfolgt durch private Hand. Zum Betrieb der jeweiligen Strecken konkurrieren private Verkehrsbetriebe. Die öffentliche Hand entscheidet auf Basis von nachvollziehbaren Kriterien über die Förderung einzelner unrentabler Strecken.

Leitlinien

Emissionshandel als Maßnahme gegen den Klimawandel

Der Handel mit Emissionszertifikaten ist eine effektive Methode den Ausstoß von Treibhausgasen zu kontrollieren, ohne die Wirtschaftskraft maßgeblich zu beeinträchtigen. Eine begrenzte Anzahl an Verschmutzungsrechten wird zentral an Unternehmen emittiert. Zusätzlich können Zertifikate bei Bedarf am freien Sekundärmarkt zugekauft oder verkauft werden. So soll ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, Treibhausgase durch technologische Innovation zu reduzieren. Um den Handel mit Emissionszertifikaten effizienter zu gestalten und dem derzeitigen Preisverfall vorzubeugen, muss die Gesamtzahl an Zertifikaten deutlich reduziert 21 werden. Ferner sollte ein höherer Anteil an Zertifikaten als bisher versteigert werden, anstatt diese den Unternehmen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Derzeit ist nur ein Bruchteil aller in der EU ausgestoßenen Treibhausgase durch den Emissionshandel erfasst. Um eine deutliche Reduktion der Emissionen zu erreichen, muss eine Erweiterung des Emissionshandels auf möglichst viele Treibhausgas-ausstoßende Industriesektoren angestrebt werden.

Green Economy und Innovation

Umweltschutz dient dem Menschen und bedeutet für uns Fortschritt anstatt Rückschritt. Dabei dürfen entwicklungspolitische Ziele in keinem Widerspruch zur Umweltpolitik stehen. Die Erforschung neuer Technologien und damit einhergehender Innovation birgt das Potenzial uns unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen und so aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Gentechnik und neuartige Züchtungsmethoden wie Smart Breeding können ein zukünftiges Instrument sein, Ertragspflanzen resistenter zu machen und Ressourcen wie etwa Wasser effizienter zu nutzen. Ein allgemeiner Bürokratieabbau sowie die Bereitstellung von Risikokapital unterstützt auch innovative Start-ups im Sektor “green economy” und stellt ein geeigneteres Mittel zur Umweltpolitik dar als ineffiziente und marktverzerrende Subventionen. Weiters soll der Forschung in den Bereichen Nachhaltigkeit und Umweltschutz ein höherer Stellenwert und damit eine höhere Dotierung zukommen.

Gelebter Naturschutz

Wir erkennen die Wichtigkeit naturbelassener Wildnis¬ und Naturflächen nicht nur im Sinne des Naturschutzes und der Artenvielfalt, sondern auch als Reserve und Rückzugsraum, der dazu beiträgt, höchstmögliche Widerstandsfähigkeit im Katastrophenfall bereitzustellen. Daher fordern wir die Bündelung und Integration der Vielzahl zersplitterter ungenügend abgestimmter Einzelmaßnahmen in eine Naturschutzgesamtstrategie, sowie die Schaffung eines Bundesnaturschutzgesetzes, das es ermöglicht, nationale Beschlüsse und internationale Verpflichtungen bundesweit einheitlich und zielführend umzusetzen. Vor allem die derzeit noch säumige Umsetzung bestehender internationaler Verpflichtungen, wie beispielsweise der Konvention von Aarhus oder den aktuellen EU-Richtlinien zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), soll vorangetrieben werden.

Sinnvolle Raumplanung

Eine gut durchdachte Raumplanung kann auf das politische Ziel der Nachhaltigkeit einzahlen und einer weiteren Zersiedelung entgegenwirken. Wir setzen uns für die Abschaffung der Pendlerpauschale und die weitgehende Verschiebung der Raumordnungskompetenzen zum Bund und Erstellung einer verbindlichen Raumordnungsstrategie ein. Dies bedeutet im Besonderen die Schaffung eines einheitlichen, bundesweiten Raumordnungsgesetzes als Ausgangspunkt für eine integrative Strategie für Österreich. Parallel dazu muss es zu einer stärkeren Verzahnung von Infrastruktur- und Raumplanung kommen. Diese Maßnahmen stärken die Kostenwahrheit und -verantwortung auf der Verwaltungsebene, da dadurch die verkehrs- oder raumplanerische Entscheidung mit dem entsprechenden Budget gekoppelt wird.

Infrastrukturgesellschaft

Die Politik muss auf allen Ebenen in Fragen von Energie, Infrastruktur und Verkehr gesamtheitliche Entwicklungskonzepte vorlegen. Einen Schritt in diese Richtung wird durch die Schaffung einer Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft (INFINAG) des Bundes gemacht, in der die gesamte überregionale Infrastruktur (Strom/Gas/Schiene/Autobahn) eingegliedert und zentral gemanagt wird. Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sind von dieser nach dem Bestbieterprinzip an private Unternehmen zu vergeben. Durch die Trennung von Finanzierung und Management einerseits und Bau und Instandhaltung andererseits wird unabhängige Kontrolle und Transparenz sichergestellt. Damit Österreichs Infrastruktur endlich aus dem 20. Jahrhundert befördert wird, fordern wir, dass der Ausbau von Glasfaserleitungen zügig in Angriff genommen wird.

Der liberale Energiemarkt

Die Abhängigkeit europäischer Staaten von Energieressourcen außerhalb der EU hat nicht nur Auswirkungen auf die Energiesicherheit, sondern auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die europäische Außenpolitik. Deswegen bekennen wir uns klar zur Schaffung einer belastbaren Energieunion. Konsequenterweise fordern wir auch den europaweiten Ausbau der Netzinfrastruktur, sowie die Schaffung eines europaweiten Rahmens für den Abzug von Vermögen und Kapitalanlagen staatlicher Institutionen an jeglichen Energieunternehmen. Wir sprechen uns ferner gegen ein Atomkraftverbot auf europäischer Ebene aus. Gleichzeitig soll aber die Möglichkeit eines nationalen Verbots wie in Österreich gewahrt bleiben. Jedenfalls sollen EU-weit einheitliche Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke definiert werden. Weiters muss sichergestellt werden, dass alle Kernkraftwerke stets dem Stand der Technik entsprechen und ausreichend gegen unvorhergesehene Ereignisse gesichert sind.

Liberalisierter öffentlicher Verkehr

Um den Verkehrsbetrieb effizient zu organisieren und möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, sind private Verkehrsbetriebe, die sich dem Wettbewerb auf einem freien Markt stellen, die beste Lösung. Wir treten deswegen für eine umfassende Privatisierung des Verkehrsbetriebs ein. Dies trifft auf Straßen- und Schienenverkehr wie auch auf Flughäfen zu. Wenn der Betrieb einer unrentablen Strecke im öffentlichen Interesse liegt, kann dafür eine Förderung mitausgeschrieben und gewährt werden. Dies soll selbstverständlich nur auf Basis von transparenten und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen und nicht zum Wählerkauf missbraucht werden dürfen. Wir fordern in diesem Zusammenhang auch eine öffentliche, transparente Vergabe der Konzessionen nach dem Bestbieter-Prinzip. Als Teil der vertraglichen Vereinbarungen mit den privaten Betreibern sind ebenso Intervalle der Verbindungen, Quoten für Pünktlichkeit und garantierte Serviceleistungen festzulegen. Um die Zusammenarbeit privater Anbieter zu forcieren und dem Konsumenten ein vernetztes, intermodales Verkehrsnetz zu bieten, soll gemäß dem Open Data Grundsatz sichergestellt werden, dass Verkehrsbetriebe ihre Daten allgemein zur Verfügung stellen.