Passives Wahlrecht für Bundespräsidentschaftswahl

Die JUNOS – Junge liberale NEOS fordern, dass Art. 60 B-VG wie folgt abgeändert wird: Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.

Die unsachliche Differenzierung, dass man zwar ab Vollendung des 18. Lebensjahres in den Nationalrat gewählt werden darf, aber nicht zum Bundespräsidenten, ist abzulehnen.