Österreich als dezentraler Einheitsstaat mit Einkammernparlament

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern eine umfassende Verfassungsänderung in der Bundesrepublik Österreich, an deren Ende Österreich ein dezentraler Einheitsstaat mit einem Einkammerparlament sein soll.

Grundsätzliches

Die Europäische Einigung mit dem Ziel eines föderalen Europäischen Bundesstaates ist für die Jungen liberalen NEOS – JUNOS alternativlos. Im Hinblick darauf betonen die Jungen liberalen NEOS – JUNOS ihr Bekenntnis zum Föderalismus auf europäischer Ebene. Doch durch die europäische Einigung ist eine weitere Ebene der politischen Willensbindung dazugekommen. Das ursprüngliche österreichische Konstrukt einer auf drei Ebenen stattfindenden Willensbildung, ist somit um eine vierte Ebene bereichert worden.

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS sind davon überzeugt, dass vier Ebenen zu viel und anachronistisch sind. Diese verursachen unnötige Kosten, schaffen redundante Doppelgleisigkeiten in der öffentlichen Verwaltung, und belasten daher das Budget des österreichischen Staates in einer, in diesem Ausmaß, nicht notwendigen Weise. Deswegen sind die Jungen liberalen NEOS – JUNOS davon überzeugt, dass eine Ebene der politischen Willensbildung abgeschafft werden muss, und die Kompetenzen jener auf die anderen Ebenen verteilt werden müssen.

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS stellen fest, dass der österreichische Föderalismus, vor dem Hintergrund der zunehmenden Europäisierung, ein nicht zeitgemäßes Gebilde ist. Heutzutage brauchen wir keinen Bundesrat, keine neun Landesregierungen, keine neun Landtage, keine neun unterschiedlichen Jugendschutzgesetze und auch keine unterschiedlichen Bauordnungen. Im Grunde genommen bringt der österreichische Föderalismus genau jenen etwas, deren gutbezahlter Job dadurch gesichert ist: Landtagsabgeordneten, Mitgliedern der Landesregierung und Bundesräten.

Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Landtages waren schon immer unglaublich gering. In einer zunehmend globalisierten Welt, in der viele Gesetzgebungskompetenzen schon an die Europäische Union abgegeben wurden, werden sie noch geringer.

Österreich als dezentraler Einheitsstaat

Deswegen fordern die Jungen liberalen NEOS – JUNOS, dass die meisten Gesetzgebungskompetenzen sowie Vollziehungskompetenzen der Länder dem Bund zu übertragen sind, da insbesondere bei bundesweit relevanten Themen, bei denen regionale Besonderheiten keine Bedeutung haben, wie etwa beim Jugendschutz, bei der Bauordnung, im Bereich der Kranken- und Kuranstalten, beim Schulwesen oder beim Jagdrecht die alleinige Kompetenz des Bundes unbedingt notwendig ist. Die verbleibenden Kompetenzen sollen an die Gemeinden übertragen werden.

Abgesehen davon sind die Jungen liberalen NEOS – JUNOS davon überzeugt, dass eine Stärkung des selbstständigen Wirkungsbereiches der Gemeinden in gewissen Bereichen äußerst wünschenswert ist. Die Gemeinden stellen, vor allem vor dem Hintergrund, dass Politik und Verwaltung möglichst nahe am Souverän, also am Wähler, sein sollte, einen ungemein wichtigen Bestandteil des politischen Systems in Österreich dar. Unabhängig davon sollte im Hinblick auf eine effizientere Verwaltung über eine Zusammenlegung von Gemeinden nachgedacht werden. Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern deshalb, dass Österreich von einem föderalen Bundesstaat in einen dezentralen Einheitsstaat mit den Gemeinden als Selbstverwaltungskörpern umgewandelt wird.

Da die Länder keine Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenzen mehr besitzen sollen, braucht es auch keine Landtage und auch keine Landesregierungen, die nach der momentanen gesetzlichen Lage oberstes Vollzugsorgan der Länder sind, mehr. Momentan stellen in der Regel Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschafen bzw. Magistrate) sowohl in Verwaltungsangelegenheiten des Bundes als auch der Länder die erste Instanz dar. Als zweite Instanz ist in Angelegenheiten der Länder die Landesregierung zuständig, welche aufgrund der Kompetenzverschiebung hin zum Bund nicht mehr notwendig ist. In Angelegenheiten des Bundes sind subsidiär, also sofern keine eigenständigen Bundesbehörden bestehen, die Bezirksverwaltungsbehörden in erster Instanz, und der Landeshauptmann in zweiter, und in der Regel, auch letzter Instanz zuständig.

In Zukunft sollen die Bundesländer reine Verwaltungseinheiten darstellen. Aufgrund der mangelnden Gesetzgebungskompetenz der Länder, benötigen die Länder auch keine eigenen Verwaltungsbehörden mehr. Die Bezirksverwaltungsbehörden sollen von Landesbehörden in Bundesbehörden umgewandelt werden. Da die Gesetzgebungskompetenzen der Länder an den Bund übertragen werden müssten, und insofern auch keine Vollziehungsaufgaben der Länder mehr bestehen, erfüllen die Bezirksverwaltungsbehörden in Zukunft weiterhin die gleichen Aufgaben, nur geschieht dies ausnahmslos als Teil der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Die Vielzahl der Bezirke in Österreich stellt allerdings einen nicht hinzunehmenden Kostenfaktor dar. Im Hinblick auf eine effizientere Verwaltung sollen Bezirke nach sachlichen Gesichtspunkten zusammengelegt werden.

Die Funktion des Landeshauptmannes soll weiter existieren. Der Landeshauptmann stellt schon nach der jetzigen Rechtslage die oberste Behörde im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung dar. Er soll in Zukunft dieselbe Funktion ausüben, mit dem einzigen Unterschied, dass er nur noch im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung agiert, und nicht auch noch Teil einer Landesregierung ist, da eine solche, wie schon oben beschrieben, aufgrund der Kompetenzverschiebung hin zum Bund nicht mehr notwendig ist. Im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann natürlich an die Weisungen der zuständigen Ministerien gebunden. Er stellt damit den „verlängerten Arm“ der Bundesregierung in all jenen Verwaltungsbereichen dar, in denen es nicht schon andere, spezifische Bundesbehörden in den Ländern gibt. Des Weiteren ist der Landeshauptmann für die Repräsentation seines Landes nach außen hin zuständig, und vertritt die Interessen seines Landes gegenüber der Bundesregierung. Zur Besorgung seiner Aufgaben stehen ihm einerseits die Bezirksverwaltungsbehörden und andererseits ein Kabinett nach dem Vorbild des Amtes der Landesregierung, welches aufgrund des Fehlens einer Landesregierung in Zukunft „Amt des Landeshauptmannes“ genannt werden soll, zur Verfügung. Der Landeshauptmann hat außerdem das Recht die Leiter der Bezirksverwaltungsbehörden zu ernennen. Da der Landeshauptmann in Zukunft als reine Bundesbehörde tätig wird, sollte er von der Bundesregierung ernannt werden.

Die Landesagrarsenate und die Agrarbezirksbehörden sind abzuschaffen. Ihre Aufgaben sollen vom Landeshauptmann bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden übernommen werden. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, sind in Bundesbehörden umzuwandeln. Sie werden in Zukunft von der Bundesregierung besetzt. Die Bundesbehörden, die auch schon bis jetzt Aufgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung besorgen, sollen weiterhin bestehen bleiben, da es gerade in diesen Bereichen (Zoll- und Finanzwesen, Justizwesen, Meldewesen, etc.) Sinn macht spezifische Bundesbehörden zu haben. Im Hinblick auf die Kompetenzverschiebung des kompletten Schulwesens hin zum Bund, erscheinen die Schulbehörden des Bundes in den Ländern allerdings als nicht mehr notwendig. Landesschulräte und Bezirksschulräte sind dementsprechend abzuschaffen.

Einkammerparlament

In weiterer Konsequenz fordern die Jungen liberalen NEOS – JUNOS die Abschaffung des Bundesrates. Der Bundesrat besitzt keine sinnvollen Kompetenzen, hat lediglich ein suspensives Veto, und daher keine wirkliche Relevanz. Die Legitimation der Institution Bundesrat kann man allenfalls historisch begründen. Die Interessen der Länder und Regionen werden aufgrund des momentanen Wahlrechts, bei dem vordergründig Abgeordnete über die Regional- und Landeswahlkreisen in den Nationalrat gewählt werden, bereits entsprechend berücksichtigt. Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS treten demnach dafür ein, dass Österreich von einem parlamentarischen Zweikammersystem zu einem Einkammersystem umgewandelt wird.

Vor dem Hintergrund der Abschaffung der Landtage und des Bundesrates, und der damit eingeschränkten Repräsentation des Volkes in politischen Vertretungskörpern, können sich die Jungen liberalen NEOS – JUNOS als Ausgleich dafür eine Erhöhung der Sitze im Nationalrat vorstellen.

Positive Auswirkungen

Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen könnte durch eine solche Reform endlich bundesweit geregelt werden. Infrastrukturelle Maßnahmen könnten über die Ländergrenzen hinweg geplant werden. Die unterschiedlichen Dienstrechte der Länderbediensteten könnten vereinheitlicht werden. Es würde endlich die Möglichkeit bestehen, dass öffentliche Bedienstete österreichweit denselben Regeln unterliegen. Dadurch, dass alle öffentlichen Bediensteten beim Bund angestellt wären, würde es auch endlich leichter möglich werden, den aufgeblähten österreichischen Verwaltungsapparat abzubauen.

Diese umfassende Reform des politischen Systems würde Österreich aus einer jahrelangen Lethargie befreien und endlich für die Zukunft machen. Sowohl die Verwaltung als auch die Gesetzgebung würden nicht mehr über einen sinnlos aufgeblähten Apparat laufen, sondern es gäbe schlanke und effektive Entscheidungsmechanismen. Darüber hinaus könnten die schon seit Ewigkeiten bekannten Einsparungspotentiale endlich realisiert werden, und Österreich könnte einen ersten Schritt in Richtung der Konsolidierung des Haushaltsbudgets unternehmen.

Vor dem Hintergrund, dass das bundesstaatliche Prinzip in der Österreichischen Bundesverfassung geregelt ist, und eine Abschaffung dieses eine Gesamtänderung der Verfassung darstellen würde, setzen sich die Jungen liberalen NEOS – JUNOS dementsprechend für eine österreichweite Volksabstimmung zu diesem Thema ein.