Öffentlichkeitsprinzip statt Amtsgeheimnis

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS setzen sich dafür ein, dass in der Verwaltung statt dem Grundsatz des Amtsgeheimnisses, der Grundsatz des Öffentlichkeitsprinzips gelten soll; mit Ausnahmen, wie unten angeführt. Jede Person soll berechtigt werden, unabhängig von einem Interessens-Nachweis Informationen über die Tätigkeit der Behörden zu verlangen oder Kenntnis über amtliche Dokumente, die im Besitz der zuständigen Behörde sind, zu erhalten. Natürlich muss dieses Recht sowohl im Sinne des persönlichen Datenschutzes als auch der allgemeinen Sicherheit eingeschränkt werden. Im Zweifelsfall ist das Persönlichkeitsrecht als das höhere Gut anzusehen. Diese Regelung soll aliquot auch auf für alle Sozialpartner und die Archive gelten. Als elementarer Bestandteil muss auch die Transparenzdatenbank auf alle Finanzierungen vom Staat, in alle seinen Körperschafen und öffentlichen Institutionen, erweitert werden.

Um Bürgern einen besseren Einblick in die Tätigkeiten von Staat und Verwaltung zu ermöglichen, muss er auf diese Informationen zugreifen können. Die Transparenzdatenbank soll zusätzlich Daten zu Geld- und Sicherheitsleistungen, wie die Bankenhilfe oder Leistungen von Kammern enthalten, um eine erhöhte Transparenz zu gewährleisten.