„Nein, Mann! Ich will noch nicht gehen!“ – Sperrzeitenregelung an ein modernes Vorarlberg anpassen

Der Landeskongress der JUNOS Vorarlberg möge beschließen:

Die Sperrzeiten in den Gastgewerbebetrieben fallen in den einzelnen
Bundesländern ganz unterschiedlich aus. Während in Tirol beispielsweise eine Bar
um sechs Uhr schließen muss und in Niederösterreich um fünf Uhr, so müssen in
Vorarlberg Bars laut Sperrzeitenverordnung bereits um zwei Uhr schließen.[1]
Vorarlberg hat hier im Bundesländervergleich die konservativste
Sperrzeitenregelung. Zudem differenzieren andere Bundesländer mehr zwischen den
Betriebsarten, was die Festlegung der Sperrstunde anbelangt.[2]

Wenn Gastgewerbebetriebe länger geöffnet haben wollen, müssen sie bei der
Gemeinde um eine Verlängerung der Sperrstunde ansuchen. Die Gemeindevertretung
entscheidet dann, ob der Antrag auf Sperrstundenverlängerung genehmigt wird.
Dies gestaltet sich oftmals als kompliziert, zeitaufwändig und mit Kosten
verbunden. Fakt ist, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen kein richtiges
Nachtleben in Vorarlberg aufkommen lassen.

Für uns JUNOS Vorarlberg ist klar, dass das Nachtleben Teil der Kultur ist.
Zudem schränkt die starre Vorarlberger Sperrzeitenregelung die unternehmerische
Freiheit ein. Es kann nicht sein, dass im Ländle eine Bar um zwei Uhr schließen
muss und in einem anderen Bundesland, wie beispielsweise Tirol, darf eine
ähnliche Lokalität bis sechs Uhr offen
sein. Wir JUNOS Vorarlberg setzen uns deshalb für eine Modernisierung der in die
Jahre gekommenen Vorarlberger Verordnung über die Sperrzeiten in
Gastgewerbebetrieben ein.


[1] https://www.wko.at/branchen/vbg/tourismus-
freizeitwirtschaft/gastronomie/Sperrzeitenregelung.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzli-
ch%20gelten%20in%20Vorarlberg%20folgende,1%3A0 0%20Uhr%20geschlossen%20werden.

[2]  https://www.wko.at/branchen/tourismus-
freizeitwirtschaft/gastronomie/Sperrzeiten_nach_Bundeslaender.pdf