Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich

Österreich befindet sich in einer Zeit des Umbruchs. Viele Reformen sind längst überfällig, und es tun sich immer mehr Bereiche auf, in denen aktives Handeln gefordert ist. Viele Entscheidungen, die in den kommenden Jahren getroffen werden, beeinflussen Österreich für viele Jahrzehnte – und betreffen damit vor allem uns, die junge Generation.

Wir wollen dabei nicht einfach tatenlos zuschauen und abwarten, sondern sehen uns in der Pflicht, an einer besseren Zukunft mitzuwirken. In diesem Programm wollen wir aufzeigen, mit welchen Maßnahmen unsere Vision für ein besseres Österreich erreicht werden kann. Liberale Antworten sind gefragter denn je!

Bildung

Bildung ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Sie macht uns zu mündigen Bürgern, die in Freiheit und Eigenverantwortung leben. Gerade deshalb ist uns ein sozial durchlässiges Bildungssystem ein Herzensanliegen. Österreich muss ein Ort der Talente werden, mit einem chancengerechten, qualitativ hochwertigen und freien Bildungssystem.

Chancengerechtigkeit von Anfang an

Um Kindern die besten Lebenschancen zu bieten, muss bereits im frühen Alter angesetzt werden. Eltern sollen für ihre Kinder Bildungsschecks bekommen, die sie für die Bildung und Betreuung in einer Vollzeiteinrichtung ihrer Wahl einlösen können. Die frühkindliche Kinderbetreuung soll grundsätzlich privat aufgestellt sein, aber strengen Qualitätskontrollen unterliegen. Mögliche Einrichtungen können dabei Kindergärten oder Kindergruppen, aber auch Einzelpersonen wie beispielsweise Tageseltern sein. So sollen individuelle Lösungen eine flächendeckende Kinderbetreuung sichern.

Beste Bildung durch freie Schulen

Jedes Kind soll gerne in die Schule gehen. Nicht weil Schule so leicht ist und Leistung nichts zählt, sondern weil man gefordert und gefördert wird. Weil Stärken ausgebaut werden, anstatt Schwächen breitzutreten, und weil Lernen unter den richtigen Bedingungen erfüllend ist.

Der Schlüssel, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Schulautonomie. Dabei beschränkt sich der Staat auf die Festlegung von Bildungszielen. Wie diese Bildungsziele erreicht werden, obliegt den Schulen selbst. Jede Schule entscheidet individuell über ihr Unterrichtsangebot, die Schwerpunktsetzung, die Gestaltung des Schulalltags, das Lehrpersonal sowie die (digitalen) Hilfsmittel. So entsteht Raum für innovative pädagogische Konzepte und ein vielfältiges Angebot an Bildungswegen. Schulen sollen grundsätzlich privater Trägerschaft unterliegen, wobei die Finanzierung durch den Staat sichergestellt wird – nämlich im Zuge der Bildungsschecks.

In einem ersten Schritt sollen Schulen beispielsweise über ein Modell der privaten Trägerschaft bei öffentlicher Finanzierung die Möglichkeit haben selbst in das Prinzip der Schulautonomie hineinzuoptieren. Diese Schulen bekommen die Freiheit dreifacher Autonomie: in pädagogischer, personeller und finanzieller Freiheit und Verantwortung. Bei der Aufnahme soll auf eine gute soziale Durchmischung geschaut werden.

Jedes Kind bekommt einen solchen Bildungsscheck, den es in der Bildungseinrichtung seiner Wahl einlösen kann. Besonders beliebte Schulen erhalten folglich die beste Finanzierung und Anreize, ihr Angebot weiter auszubauen, um mehr Schüler anzuziehen. Schlechte Schulen auf der anderen Seite müssen sich schnellstens überlegen, wie sie ein attraktives Angebot schaffen.

Dass alle Schulen die Bildungsstandards erreichen, wird anhand von zentralen und vergleichbaren Tests abgeprüft. Hierfür soll neben der Zentralmatura eine zentrale mittlere Reife eingeführt werden. Die Bildungsstandards sollen neben Deutsch-, Mathematik-, und Englischkenntnissen auch wirtschaftliches wie finanzielles Basiswissen („Financial Literacy“) und digitale Grundbildung umschließen.

Um eine demokratische und repräsentative Schülervertretung zu schaffen, soll das Schülervertretungsgesetz grundlegend überarbeitet werden, damit alle Schüler ihre Landesschülervertretung über Wahllisten direkt wählen können und die Bundesschülervertretung von allen Landesschülervertretern gewählt wird.

Erfolgsmodell Lehre in den Fokus

Das österreichische Modell der dualen Lehrausbildung gilt international zurecht als Erfolgskonzept, dennoch wird sie bei uns oft nur als Plan B betrachtet. Die Lehre muss für Jugendliche attraktiver gestaltet und durch praxisnahe Berufsorientierung an Schulen bereits frühzeitig beworben werden.

Die Lehre soll einheitlich strukturiert, nämlich modular aufgebaut werden, und stets die Option beinhalten, die Reifeprüfung abzulegen. Durch die Aufteilung in Module ist ein Wechsel zwischen unterschiedlichen Lehrausbildungen einfacher. Berufsschulen sollen dazu zu „Berufsakademien“ aufgewertet werden, die eng verschränkt mit Experten aus der Wirtschaft und anderen Bildungseinrichtungen, etwa auch Hochschulen, zusammenarbeiten. Durch den modularen Aufbau können auch Erwachsene sich an Berufsakademien weiter fortbilden und so ihren Horizont erweitern. Berufsakademien sollen stets auch Meisterkurse anbieten.

Durch eine einheitliche Struktur der Lehre soll es auch einfacher möglich sein, im Rahmen internationaler Austauschprogramme Erfahrung im Ausland zu sammeln. Der Europäische Qualifikationsrahmen bietet hier bereits eine gute Grundlage und soll weiter ausgebaut werden.

Oxbridge und Ivy League, aber in Österreich

Exzellenz soll in den österreichischen Hochschulen wieder ihre Heimat finden. Dafür müssen alle Hochschulen miteinander in fairem Wettbewerb stehen, den sie gewappnet mit größtmöglicher Autonomie bestreiten. Sie sollen selbst zu Trägern ihrer Gebäude werden, frei in der Gestaltung von Lehre und Forschung sein, sowie Hoheit über Personal, Auswahl der Studierenden und die Mittelverwendung haben. Zwischen den einzelnen Hochschultypen sollen rechtlich keine Unterschiede gemacht werden.

Die Finanzierung der Hochschulen wird durch ein Drei-Säulen-Modell aus privaten Mitteln, staatlicher Studienplatzfinanzierung und nachgelagerten Studienbeiträgen langfristig gesichert. Die staatliche Finanzierung soll sich auf zwei Prozent des BIP belaufen und die Grundfinanzierung für Studium wie Forschung sicherstellen.

Der Studienzugang kann durch Eignungskriterien geregelt sein, ein Studium darf aber nicht aus finanziellen Überlegungen scheitern. Die Studienbeihilfe wird wie andere Sozialleistungen vom liberalen Bürgergeld abgelöst, das explizit auch von zielstrebigen Studierenden bezogen werden kann. Um zu hohe Studienbeiträge vorzubeugen, kann die Höhe vom Bildungsministerium beschränkt werden, der Staat stellt den Studierenden außerdem auf Wunsch ein zinsloses Darlehen zur Verfügung, das während des Erwerbslebens zurückgezahlt werden muss.

Um eine schlagkräftige und tatsächlich im Sinne der Studierenden arbeitende Studienvertretung sicherzustellen, wird die Mitgliedschaft in der Hochschüler:innenschaft freiwillig und das allgemeinpolitische Mandat abgeschafft.

Innovation durch Forschung

Forschung und Wissenschaft sind für uns Treiber des Wohlstandes und des Fortschrittes und entsprechend zu fördern. Für die Vergabe der Mittel ist die Schaffung einer bundesweiten Forschungsstrategie und Bündelung der Forschungsagenden in einem Ministerium essenziell. Damit soll auch die Zusammenarbeit zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forciert werden. Es muss allerdings auch hier ein stärkerer Fokus auf private Mittel gelenkt werden. Public-Private Partnerships sollen gefördert werden, um Synergieeffekte zu erzielen und zusätzliche Finanzierungsquellen zu nutzen. Österreich soll so zum international kompetitiven Wissenschaftsstandort werden und begabte Forscher aus der ganzen Welt anziehen.

Lebenslanges Flügelheben

Gerade in Zeiten der rasenden Entwicklungen, von künstlicher Intelligenz über neue Soft- und Hardwarelösungen, ist es nicht selbstverständlich immer am Ball zu bleiben. Daher fordern wir eine Ausweitung der Absetzbeträge für persönliche wie berufliche Fortbildung, sowie den unbürokratischen Zugang zu Einzelmodulen an den neu geschaffenen Berufsakademien.

Demokratie und Justiz

Die liberale Demokratie auf den Standpfeilern der Gewaltentrennung, mit einem selbstbewussten Parlament, einer effektiven Exekutive und einer unabhängigen Justiz, gewährleisten Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtssicherheit. Eine effektive Gewaltenteilung erfordert starke Institutionen und klare Kompetenzverteilungen in Österreich. Hier wollen wir nachschärfen. Der Staat und die Politik sollen dabei immer den Bürgern dienen und nicht umgekehrt. Um dies zu garantieren und insbesondere eine sinnvolle Verwendung von Steuermitteln sicherzustellen, fordern wir eine Verschlankung der Verwaltung und ein Maßnahmenpaket für eine saubere Politik.

Der Souverän ist das Volk

Um die Menschen in Österreich zu ermächtigen und von den übermächtigen politischen Strukturen zu befreien, braucht es eine echte Demokratie- und Föderalismusreform. Durch einen Ausbau von direktdemokratischen Abstimmungen sollen Bürger ermächtigt werden, stärker selbst an der politischen Entscheidungsfindung teilzunehmen – die Schweiz macht es vor.

Um politischem Stillstand vorzubeugen, müssen Doppelgleisigkeiten durch eine klare Aufteilung der Kompetenzen zwischen den Ebenen Bund, Land und Gemeinde reduziert werden. Gemeinden sollen dabei stark aufgewertet werden, befinden sie sich immerhin am nächsten an der Lebensrealität der Menschen. Zur Steigerung der Effizienz in der Verwaltung sollen die Gemeinden aber durch Zusammenlegungen eine gewisse Mindestgröße haben. So sollen die Bundesländer langfristig als reine Verwaltungseinheiten fungieren. Der Bundesrat soll außerdem zugunsten eines starken Einkammerparlaments abgeschafft werden.

Saubere Politik

Der Staat dient den Bürgern – doch allzu oft sind diese Bittsteller von Politik und Verwaltung. Um ein Handeln im Sinne der Bürger sicherzustellen, soll daher jeder ein Recht auf Auskunft über die Tätigkeiten aller Behörden und politischen Institutionen haben. Zusätzlich sollen alle öffentlichen Träger die Herkunft sowie Verwendung ihrer Mittel transparent offenlegen.

Bei öffentlichen Förderungen sollen stets transparente und nachvollziehbare Vergabeverfahren gelten und auch bei der Ausschreibung und Besetzung von öffentlichen Stellen Transparenz und Objektivität gewahrt werden. Um zu garantieren, dass die bestqualifizierten Personen bei der Postenbesetzung zum Zug kommen, soll eine Anpassung der Auswahlverfahren nach europäischem Vorbild erfolgen, dabei sollen bei Spitzenfunktionen verpflichtende öffentliche Hearings stattfinden. Seilschaften müssen schonungslos offengelegt werden, widrigenfalls kann der Auftrag oder die Besetzung nachträglich annulliert werden.

Politiker gestalten unser Land in Vertretung für alle Bürger, daher sollten für sie besonders hohe Standards gelten. Diese sollen in einem Code of Conduct abgebildet sein, den Politiker mit ihrer Angelobung unterzeichnen müssen. Dieser soll unter anderem die Offenlegung von Interessenskonflikten sowie der wahrgenommenen Stakeholder- und Lobbyistentreffen in ein öffentlich einsehbares Register beinhalten. Wenn politische Entscheidungsträger im Rahmen ihrer Funktion nachweislich rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben, soll eine zivilrechtliche Politikerhaftung greifen, etwaige Bußgelder fließen dem Staatsbudget zu.

Um der Korruption in Österreich keine Chance zu geben, soll die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zusätzliche Planstellen erhalten. Hierbei ist darauf zu achten, dass kompetente und politisch unabhängige Personen zum Zug kommen.

Medien – Die vierte Gewalt

Eine freie, unabhängige, plurale und sachorientierte Medienlandschaft ist eine tragende Säule der liberalen Demokratie, diese zu gewährleisten sohin primäre Aufgabe des Staates. Die in Österreich etablierte Abhängigkeit der Medien von Inseraten und anderen Förderungen von politischen Akteuren muss abgeschafft werden.

Der ORF soll sich im Sinne der Medienvielfalt auf seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag beschränken und insbesondere auf Information, Bildung, Politik und Wissenschaft fokussieren. Hier ist ein hoher Standard an Objektivität und Meinungsvielfalt geboten. Hierfür soll der ORF, konkret der Stiftungsrat sowie der Publikumsrat, entpolitisiert werden. Dies soll mit einem neuen Nominierungsschlüssel und Auswahlverfahren gewährleistet werden, welche den Einfluss der Regierung im Bezug auf die Bestellung sowie die Abberufung einschränken und mehr auf die Kompetenz der Räte abzielen. Unterhaltungsprogramme sollen einzig den privaten Anbietern obliegen, die mit den so erzielten Gewinnen wieder Informations- und Nachrichtenformate finanzieren können. Zu diesem Zweck kann der ORF Unterhaltungsprogramme wie Ö3 privat ausgliedern. Ein wichtiger Beitrag zu mehr Medienvielfalt.

Justiz und Recht

Die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet, dass niemand über dem Gesetz steht, auch nicht die Politik – sie schützt so die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürger und sorgt für faire und gerechte Verfahren. Um diese Unabhängigkeit funktionell zu stärken, soll die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft dem Justizministerium entzogen und einem unabhängigen Bundesstaatsanwalt übertragen werden. Der Bundesstaatsanwalt soll auf Basis eines Dreiervorschlags einer mit Experten aus der Justiz besetzten Personalkommission durch den Nationalrat im Wege einer 2/3-Mehrheit ernannt werden. Seine Funktionsperiode beträgt 6 Jahre, eine Wiederwahl ist unzulässig. Der Bundesstaatsanwalt ist hinsichtlich der Verantwortlichkeit den Mitgliedern der Bundesregierung gleichgestellt.

Für ein faires Justizsystem ist der Zugang zum Recht essenziell. Hürden in Form hoher Gerichtsgebühren sollten dementsprechend abgeschafft werden. Die Verteidigung des eigenen Rechts in einem Strafverfahren darf außerdem nicht zur Strafe werden – nach einem Freispruch soll eine volle Entschädigung zustehen. Um auch die Rechtsvertretung leistbarer zu machen, soll das Verbot der quota litis für Anwälte abgeschafft werden. Zuletzt sind im Sinne der Rechtssicherheit außerdem die Rechtsgeschäftsgebühren ersatzlos zu streichen.

Verwaltung und Digitalisierung

Die österreichische Verwaltung ist träge und ineffizient, einzelne Behördengänge oft komplexer als eine Uniprüfung. Die Verwaltung soll daher radikal verschlankt und bürokratische Prozesse stark vereinfacht werden.

Gebühren für grundlegende Services wie Strafregisterauszüge stellen nicht nur einen unnötigen Veraltungsaufwand dar, sondern sind auch ein Affront gegenüber allen Steuerzahlern, und sollen daher abgeschafft werden. Außerdem sollen in der Verwaltung moderne Kommunikationswege Einzug finden, das Fax hat seinen Zenit längst überschritten. Um Österreich für internationale Fachkräfte attraktiver zu machen, soll Englisch als zusätzliche Amtssprache eingeführt werden.

Ganz im Sinne einer schlanken Verwaltung sollen alle Behördengänge unkompliziert digital möglich gemacht werden. Egal ob jemand einen Reisepass beantragen oder ein Unternehmen gründen möchte, all dies soll mittels weniger Schritte online durchführbar sein. Um eine effektive Verkleinerung des öffentlichen Verwaltungssektors zu erreichen, soll der breite Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein integraler Bestandteil werden. Insbesondere repetitive Aufgaben, wie die Dokumentenverwaltung oder die Formularverarbeitung, sollen automatisiert werden, um Arbeitsprozesse zu unterstützen, sowie den Abbau von Stellen zu ermöglichen. Im Bereich Wahlen kann Estland als Vorbild dienen. In einem ersten Schritt soll die online Teilnahmemöglichkeit bei der Wahl von Interessenvertretungen, insbesondere der Arbeits- und Wirtschaftskammer, eingeführt werden.

Schutz der Privatsphäre

Wir verstehen Privatsphäre als essenziellen Bestandteil von Freiheit und nicht verhandelbares Bürgerrecht. Es geht den Staat nichts an, wo man seinen Wocheneinkauf tätigt, welche Nachrichten man schreibt und mit wem man seine Freizeit verbringt.

Die zunehmende Massenüberwachung im öffentlichen und privaten Raum lehnen wir daher entschieden ab. Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung, die Klarnamenpflicht oder die viel diskutierte Chatkontrolle schießen weit über das Ziel hinaus und sind im Hinblick auf die persönliche Freiheit nicht rechtfertigbar. Wir bekennen uns zu einem starken Datenschutz.

Generationengerechter Umgang mit Steuergeld

Österreich hat in den letzten Jahrzehnten einen gigantischen Schuldenberg angehäuft. Die Folgen dieser verschwenderischen Budgetpolitik hat die junge Generation zu stemmen. Um diesen Schuldenrucksack zu reduzieren, fordern wir die Einführung einer strengen Schuldenbremse im Verfassungsrang. Diese soll nicht nur die Staatsverschuldung begrenzen, sondern auch verbindliche Vorgaben zur Schuldenreduzierung enthalten. Das Haushaltsbudget soll jeweils über den Konjunkturzyklus zumindest ausgeglichen werden.

Hauptgrund für die hohe Verschuldung Österreichs sind die seit dem zweiten Weltkrieg stetig steigenden Staatsausgaben. Wir fordern daher die Einführung einer Ausgabenbremse im Verfassungsrang, die festlegen soll, dass das Ausgabenwachstum nicht die Inflation übersteigen darf, wenn die Verschuldung über 60 Prozent des jährlichen BIPs ausmacht. Außerdem soll das jährliche Budget des Bundes im Rahmen eines fünfjährigen Haushaltsplans erstellt werden, welches den einzelnen Ressorts maximale Ausgabensummen zuweist.

Die moderne Errungenschaft effektiver sozialer Sicherungsnetze muss anerkannt werden. Gleichzeitig ist aber die Pflicht jedes Mitglieds unserer Gesellschaft, diese nur in einem Ausmaß in Anspruch zu nehmen, die seiner unverschuldeten Notlage entspricht. Neben dieser Verpflichtung des Einzelnen gibt es auch eine Verpflichtung des Staats, seine eigentlichen Kernaufgaben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Verwaltung sowie wichtige Zukunftsinvestitionen nicht zugunsten erhöhter Sozialausgaben und Konsums in der Gegenwart zu vernachlässigen. Es soll daher ebenfalls im Verfassungsrang festgelegt werden, dass die gesamtstaatlichen Sozialausgaben 40 Prozent der staatlichen Ausgaben über einen Konjunkturzyklus nicht überschreiten dürfen, wobei es einen Konsultationsmechanismus mit Ländern und Gemeinden geben soll.

Trennung von Kirche und Staat

Eine aufgeklärte, freie Gesellschaft sichert eine klare Trennung von Kirche und Staat. Die vielen Sonderrechte von Religionsgemeinschaften gegenüber anderen (weltanschaulichen) Organisationen widersprechen dieser Trennung. Sie stellen eine nicht nachvollziehbare Bevorzugung gegenüber säkularen Einrichtungen dar. Wieso sollte die Kirche gegenüber einem Museum bessergestellt sein? Um mit diesen Sonderprivilegien endgültig zu brechen, muss das Konkordat aufgekündigt werden.

Religion ist Privatsache und geht den Staat nichts an. Die Mitbetreuung von organisatorischen Prozessen von Religionsgemeinschaften durch Behörden ist genauso überholt wie die Erhebung von Daten zur Religionszugehörigkeit. Öffentliche Gebäude sollen als neutrale Orte keine religiösen Symbole zur Schau stellen. Konfessioneller Religionsunterricht darf an staatlichen Schulen nicht verpflichtend sein – an dessen Stelle soll ein Ethikunterricht treten, der nicht nur verschiedene weltanschauliche Zugänge thematisiert, sondern auch die Werte unserer Verfassung vermittelt. Feiertage mit religiösem Bezug sollen abgeschafft werden. Im Gegenzug sollen Arbeitnehmer Anspruch auf weitere Urlaubstage bzw. Schulen auf weitere schulautonome Tage bekommen.

Die Bedeutung der Extremismusprävention ist unbestreitbar. Eine widerstandsfähige Demokratie, die Extremismus bereits an der Wurzel bekämpft, ist entscheidend für den Erhalt der Freiheit. Alle, die in Österreich leben, müssen sich zum Völkerrecht und zu Menschenrechten bekennen. Wir verschließen die Augen nicht vor der Gefahr extremistischer Tendenzen, ganz gleich aus welcher Richtung diese kommen mögen, und geben der Wichtigkeit von Extremismusprävention einen hohen Stellenwert. Vor allem auch Jugendliche sind in besonderem Maße anfällig für die Vereinnahmung durch radikale, extremistische Ideologien, die für sie oft identitätsstiftend sind. Hier muss früh angesetzt und präventiv für Aufklärung, Beratung und Hilfe gesorgt werden.

Selbstbestimmtes Leben

Zu oft regiert in Österreich ein System paternalistischer Bevormundung, das die Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger zugunsten einer vermeintlich wohlgemeinten Bevormundungs- oder Sicherheitspolitik unterwandert. Schluss damit. Österreich soll ein Land der Entfaltung werden, in dem jeder frei in seinen Entscheidungen ist, offen seine Meinung sagen kann und nicht durch moralische Zwänge und Regeln eingeengt wird.

Liberale Drogenpolitik

Die Kriminalisierung von „weichen“ Drogen verhindert deren Konsum nicht, verursacht aber sowohl für Konsumenten als auch für die Gesellschaft hohe Kosten. So fördert die Kriminalisierung von häufig konsumierten Rauschmitteln nur den Umsatz von kriminellen Organisationen, ohne den Konsum dieser in der Bevölkerung nennenswert zu verringern. Ebenso birgt der unkontrollierte Absatz für Endverbraucher einige Risiken – wie etwa durch Verunreinigungen und Produkte von zweifelhafter Güte. Gleichermaßen stigmatisiert die Kriminalisierung Konsumenten und bindet Ressourcen in Justiz und Strafvollzug. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Suchtmitteln kann nicht ausschließlich durch Verbote geschaffen werden, sondern vor allem durch aktive Bewusstseinsbildung.

Wir fordern daher die kontrollierte Freigabe „weicher Drogen“, wie etwa Cannabis, Halluzinogene oder MDMA. Die durch Besteuerung dieser Substanzen neu gewonnenen bzw. durch ein Einstellen der exzessiven Strafverfolgung freigewordenen Mittel sollen für Aufklärungs- und Präventionsarbeit über die Gefahren des Drogenkonsums eingesetzt werden. Insbesondere soll in Österreich die kontrollierte Freigabe von Cannabis umgesetzt und der gewerbliche Verkauf von Snus erlaubt werden. Darüber hinaus soll der Besitz von Substanzen des Suchtmittelgesetzes für den persönlichen Gebrauch entkriminalisiert werden.

Öffnungszeiten und Sperrzeiten frei von Biedermeier-Sentimenten

Während im Süden wie im Norden, in Italien wie Schweden, der Einzelhandel länger und auch sonntags offen hat, bleibt dies in Österreich großteils verboten. Diese Regel geht völlig an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei. Wir setzen uns daher für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ein, sodass der Handel auch an Sonn- und Feiertagen, sowie rund um die Uhr, aufsperren darf. Insbesondere in Zeiten des Onlinehandels soll durch diese Lockerung ein massiver Wettbewerbsnachteil für heimische Betriebe abgebaut werden.

Auch die frühe Sperrstunde in der Gastronomie schränkt die Lebensqualität insbesondere junger Leute stark ein, da das Nachtleben davon besonders betroffen ist. Wir fordern daher die Abschaffung der Sperrstunden für Gaststätten und die Einschränkung von Nachbarschaftsrechten wegen Lärmbelastung in belebten (Stadt-)Zentren. Wer in einen belebten Ort zieht, sollte sich nachher nicht über Lärm und Trubel beschweren.

Freie Fahrt für freie Bürger

Insbesondere für die Jugend ist Mobilität der Schlüssel zur Freiheit. Deshalb fordern wir einerseits einen massiv beschleunigten und sinnvollen Öffi-Ausbau in allen Regionen des Landes, sehen aber andererseits einen völligen Abgang vom Individualverkehr als unrealistisch. Insbesondere in ländlichen Regionen wird man weiterhin auf den Individualverkehr angewiesen sein.

Aktuell bedarf es dazu aber meist eines Führerscheins. Die Kosten für einen solchen steigen aber immer weiter und sind vielen Jugendlichen schier zu teuer. Kein Wunder, wenn man sich die Regulierungen im Fahrschulbereich anschaut. So erfordert die Neueröffnung einer Fahrschule unter anderem langwierige Berufserfahrung in einer anderen Fahrschule, die wiederum kein Interesse an potenzieller Konkurrenz haben. Die wenigen existierenden Fahrschulen können sich den Markt so richten wie es ihnen passt. Das Führerschein- und Fahrschulwesen ist grundlegend zu reformieren.

Eine Sportdefinition, die dem 21. Jahrhundert gerecht wird

In Österreich entscheidet der Staat, welche Aktivitäten als Sport anzuerkennen sind. Während dies auf den ersten Blick nicht weiter relevant erscheint, schließen sich an die gewählte Sportdefinition eine Reihe an Privilegien, von Steuervorteilen bis zu Förderungen.

Um den Realitäten des 21. Jahrhundert und der fortschreitenden Digitalisierung gerecht zu werden, muss die Sportdefinition dringend geupdatet werden. E-Sport soll in Österreich endlich als offizielle Sportart anerkannt werden. Die stark kompetitive Szene ist geprägt von großen Turnieren, die mit herkömmlichen Sportbewerben längst mithalten können. Da es eine große Zahl verschiedener E-Sport-Titel gibt, sollen bestimmte Indikatoren wie Wettbewerbsfähigkeit, taktisches Geschick oder Reaktionsgeschwindigkeit festgelegt werden, anhand derer die Einstufung einzelner Titel als gemeinnütziger Sport vorgenommen werden kann. Dadurch kann auch besser auf Doping geachtet werden, da E-Sport-Verbände die Möglichkeit bekommen würden Partner der NADA (WADA) zu werden.

Füreinander Verantwortung übernehmen

Familie heißt für das Leben anderer Menschen Verantwortung zu übernehmen. Das derzeit vom Staat vorgegebene Familienbild beschneidet viele Menschen in ihrer Freiheit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir fordern daher einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für eine Gemeinschaft selbstbestimmt lebender, erwachsener Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, inklusive aller damit einhergehender Rechte und Pflichten: die liberale Verantwortungsgemeinschaft.

Diese soll unabhängig von einer sexuellen oder romantischen Beziehung zueinander zwischen zwei oder mehreren Menschen geschlossen werden können. Unabhängig von biologischer Abstammung soll auch die Begründung des Eltern-Kind-Verhältnisses in der Verantwortungsgemeinschaft durch Adoption möglich sein. Sie bietet somit sowohl Familien zweier Menschen mit Kindern als auch anderen Gemeinschaften mehrerer erwachsener Menschen einen abgesicherten Rahmen Verantwortung zu übernehmen. Einschränkend zu erwähnen sei hier, dass an allererster Stelle das Kindeswohl steht.

Legalisierung der Leihmutterschaft

In unserer Gesellschaft gibt es zahlreiche Menschen, die nicht in der Lage sind, auf natürliche Weise ein Kind zu bekommen. Dennoch sind viele von ihnen bereit, Verantwortung für die Erziehung eines Kindes zu übernehmen und hegen den Wunsch, ein biologisches Kind zu haben. Bedauerlicherweise bleibt dieser Traum meist unerfüllt.

Aus diesem Grund soll die Möglichkeit der Leihmutterschaft geschaffen werden. Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind aus, mit dem sie genetisch nicht verwandt ist und daher auch rechtlich nicht als Elternteil des Kindes gilt. Nach Geburt wird die Erziehung daher an die biologischen Eltern übergeben. Damit gibt sie anderen Personen die Chance, den Traum der (biologischen) Elternschaft zu verwirklichen.

Sichere Schwangerschaftsabbrüche

Schwangerschaften sind nicht immer geplant, und es kommt vor, dass Schwangere, beispielsweise aufgrund ihrer Lebensumstände, nicht den Wunsch oder die Kraft haben, ein Kind zu bekommen. Wir erkennen daher an, dass es wichtig ist, dass es in Österreich die legale Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs gibt.

Dafür muss auch ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stehen. Fortan sollen daher in allen Landeskrankenhäusern, die über eine Gebärstation verfügen, Schwangerschaftsabbrüche möglich sein. Dennoch soll jeder Arzt die Möglichkeit haben, die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs aus ethischen Gründen abzulehnen, sofern das Leben der Schwangeren durch die Schwangerschaft nicht gefährdet wird.

Leistung vor Quote

Letztlich ist auch festzuhalten, was den Idealen eines liberalen, selbstbestimmten Lebens widerspricht. Im Rahmen aktueller Diskussion ist insbesondere hervorzuheben, dass Quoten unsere Idealen diametral gegenüberstehen – Leistung und Kompetenz sollen zählen, niemand soll auf sein Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit oder vergleichbare Merkmale reduziert werden.

Freiheit durch Gleichberechtigung

Das staatliche Karenzmodell sollte das Prinzip einer gleichberechtigten Familienverantwortung und bestmöglichen frühkindlichen Bildung fördern. Aus diesem Grund soll der Anspruch auf Karenzzeit individualisiert werden, sodass jedem Sorgeberechtigten sechs Monate zustehen, die nicht übertragbar sind. Diese Karenzzeit kann innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt angetreten werden.

Meinungsfreiheit hochhalten

Der politische Diskurs ist geprägt von Meinungsblasen, einer Unfähigkeit andere Argumente gelten zu lassen und einer fortschreitenden Polarisierung. Das Letzte, was Österreich braucht, ist ein Überschwappen amerikanischer No-Platform-Bewegungen. Eine Gesellschaft, in der eine kleine, laute Gruppe die bestehenden Meinungen in gut und böse, moralisch und amoralisch aufteilt, bietet den besten Nährboden für die Extreme. Solchen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten. Wer nicht frei sprechen darf, wird mit der Zeit auch nicht mehr frei denken können.

Die Grenzen des Strafrechts

Leitendes Prinzip liberaler Politik ist die größtmögliche Freiheit des Einzelnen – das Strafrecht sollte geleitet von diesem Prinzip rein dem Schutz vor widerrechtlichen Eingriffen durch andere dienen. Verbrechen ohne Opfer sind von diesem Standpunkt aus nicht im Strafrecht abbildbar. Zudem ist in Österreich das Gleichgewicht zwischen persönlichen Freiheitsrechten wie der Meinungsfreiheit und dem Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit derzeit stark zu Lasten der Freiheit ausgerichtet. Wir fordern daher eine Reform des Strafrechts und die Abschaffung überbordender Tatbestände wie „Beleidigung“ und „Herabwürdigung religiöser Lehren“.

Wirtschaft und Arbeit

Ein liberales Wirtschaftssystem, gründend auf Eigentums- und Vertragsfreiheit, stellt den Dreh- und Angelpunkt eines funktionierenden Gesellschaftssystems dar, das steigenden Wohlstand, Arbeitsplätze und Selbstverwirklichung für alle Menschen ermöglicht. Insbesondere junge Menschen wollen anpacken und etwas erreichen – wir müssen dafür sorgen, dass ihnen dabei keine Steine in den Weg gelegt werden.

Freies Unternehmertum statt Überregulierung

Nicht der Staat schafft und sichert den Wohlstand in Österreich, sondern unsere (Klein- und Mittel) Unternehmer. Diese schaffen Arbeitsplätze und produzieren die benötigten Güter bzw. bieten entsprechende Dienstleistungen an. Sie sind, in anderen Worten, die Experten im Bereich Wirtschaft. In diesem Sinne muss sich die staatliche Regulierung darauf beschränken, Mindeststandards für den Schutz von Arbeitnehmern und Konsumenten zu garantieren. Um der Überregulierung in Österreich Einhalt zu gebieten, soll der Gesetzgeber kurz- bis mittelfristig für jede neue Regulierung, die Unternehmen betrifft, zwei Regulierungen außer Kraft setzen. Richtschnur soll hierbei sein, dass jeder Euro an Mehrkosten durch den doppelten Betrag an Erleichterungen kompensiert wird.

Um innovatives Unternehmertum nicht weiter zu behindern, soll auch eine komplette Neuorganisation der Gewerbeordnung erfolgen, sodass nur noch Gewerbe reguliert werden, die Leib und Leben unmittelbar bedrohen. Ebenso sind staatlicher Gebietsschutz und die Beschränkung der Öffnungszeiten veraltet und gehören abgeschafft.

Startups und Innovation

Neugründungen und Startups sind entscheidend für die Förderung von Innovation, machen die Wirtschaft diverser und widerstandsfähiger und tragen maßgeblich zur Gestaltung der Zukunft bei. Wer heute ein Unternehmen gründen will, stößt allerdings auf viele unnötige bürokratische und finanzielle Hürden. Daher braucht es eine Vereinfachung und Verbilligung von Gründungsprozessen – die Gründung einer Gesellschaft soll ohne hohe Kosten und formale Erschwernisse innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Zudem sollen die Kammerbeiträge im Gründungsjahr entfallen und, sollte ein Unternehmen im ersten Jahr bereits Personal beschäftigen, sämtliche Lohnnebenkosten für die ersten drei Mitarbeiter eines Unternehmens im ersten Jahr ausgesetzt werden.

Es soll außerdem ein teilprivatisierter Gründungsfonds geschaffen werden, der schnell und unbürokratisch Gründungskredite an junge Unternehmer vergibt. Investitionen in den Fonds sollen KESt-befreit geleistet werden können. Der Fonds kann so als Risikokapitalgeber fungieren und innovative Startups unterstützen, die zwar vielversprechende Ideen haben, jedoch nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, um herkömmliche Bankkredite zu erhalten.

Die Einführung einer Austria Limited als Gesellschaftsform soll jungen Unternehmern die Gründung einer Kapitalgesellschaft erleichtern. Die Austria Limited verfügt über Rechtspersönlichkeit und bietet die typische beschränkte Haftung. Die Mindesteinlage der Limited soll bei 1 € statt wie bisher 35.000 € bei einer GmbH liegen. Um den Wettbewerb nicht zu verzerren, können nur natürliche Personen Inhaber sein. Wenn die Austria Limited einen Umsatz von 1 Mio. € oder zweimal hintereinander 700.000 € erreicht, wird sie automatisch in eine GmbH umgewandelt. Der noch ausstehende Betrag für die Mindesteinlage einer GmbH muss zu diesem Zeitpunkt aufgezahlt bzw. eingebracht und von der Steuer befreit werden.

Um Österreich auch als internationalen Start-Up Hotspot etablieren zu können, sollen durch eine europäische e-Residency nach estnischem Vorbild auch Personen aus Drittstaaten an der österreichischen Wirtschaft teilnehmen und Unternehmen gründen können.

Tschüss Kammerstaat

Interessenvertretungen spielen zweifellos eine entscheidende Rolle bei der Koordination von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. Die stärksten Interessenvertretungen, wie in Österreich die Gewerkschaften, leben aber von einer freiwilligen Mitgliedschaft. Denn nur so ist eine Interessenvertretung gezwungen für ihre Mitglieder effektiv zu arbeiten und kann sich nicht auf einem immerwährenden Geldfluss ihrer Zwangsbeiträge ausruhen. Daher sollen die bestehenden Zwangsmitgliedschaften abgeschafft werden. Bis zur Einführung der freiwilligen Mitgliedschaft, die dann auch kompetitivere Beitragshöhen mit sich bringt, sollen die verpflichtenden Umlagen der Kammern drastisch gesenkt werden. Darüber hinaus sind in der österreichischen Verfassung verankerte Kammern nicht notwendig, da freiwillige Interessenvertretungen ausreichend Möglichkeiten bieten, sich vertreten zu lassen.

Weniger Steuern, mehr Freiheit

Die Steuerlast in Österreich ist im internationalen Vergleich erdrückend hoch, wodurch für viele Bürger das Leben kaum noch leistbar ist. Ein gerechtes Steuersystem entlastet nicht nur den Faktor Arbeit, sondern minimiert auch die Verwaltungskosten und streicht Ausnahmeregelungen einzelner einflussreicher Interessensgruppen. Durch Simplizität und Effizienz kann das Steuersystem gerecht und transparent gestaltet werden.

Die Einkommensteuer soll radikal auf einen einheitlichen Steuersatz von 25% gesenkt werden. Der Freibetrag soll dabei der Armutsgrenze entsprechen und jährlich angepasst werden, wodurch sich eine indirekte Progression im Steuersatz ergibt, da der Grenz- und Durchschnittssteuersatz mit zunehmendem Einkommen ansteigen. Auch das Einkommen von Körperschaften soll einheitlich mit 25% besteuert werden.

Generell befürworten wir eine Senkung der Steuerlast und setzen uns gegen die Einführung neuer Steuern ein. Bagatellsteuern wie die Biersteuer, die nur einen marginalen Teil der gesamten Steuereinnahmen ausmachen, sollen abgeschafft werden. Eine neue Substanzsteuer auf Vermögen lehnen wir als groben Eingriff in das Recht auf Eigentum und zwangsläufig auch in das Recht auf Privatsphäre entschieden ab.

Um eine nachhaltige Verringerung der Steuer- und Abgabenlast zu erwirken, soll eine Steuer- und Abgabenobergrenze im Verfassungsrang eingeführt werden. Budgetentwürfe des Bundes sollen dabei nicht so ausgestaltet werden dürfen, dass sie zu einer Steuer- und Abgabenbelastung führen, die den Wert von 40 Prozent des BIPs übersteigt.

Freie und flexible Arbeitswelt

Überbordende staatliche, aber auch sozialpartnerschaftliche Interventionen und Erschwernisse zu Lasten der Freiheit der Arbeitnehmer schaden dem Arbeitsmarkt. Der Staat soll auch hier lediglich Mindeststandards zum Schutz von Leib und Leben festschreiben. Arbeitsrechtliche Vorschriften müssen dringend entbürokratisiert werden, sodass es für Unternehmen leichter wird neue Arbeitskräfte einzustellen.

Wir sind entschieden gegen gesetzliche Mindestlöhne. Solche Vorschriften schaden dem Standort Österreich und bringen das Gleichgewicht zwischen Entlohnung und Produktivität aus dem Lot. Ebenso lehnen wir wirtschaftsschädigende Maßnahmen wie eine gesetzlich vorgeschriebene 32-Stunden-Woche ab. Vereinbarungen sollen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf individueller oder betrieblicher Ebene getroffen werden – um dabei unterschiedliche Arbeits- und Lebensrealitäten abbilden zu können, soll es einen größtmöglichen gesetzlichen Spielraum geben.

Durch eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten sollen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber entlastet werden. Das erleichtert es Unternehmen beispielsweise neue Mitarbeiter einzustellen und Arbeitnehmer profitieren von höheren Nettolöhnen. Unter anderem soll Arbeitnehmern durch die Zusammenlegung der staatlichen Krankenkassen und die Abschaffung der Pflichtversicherung mehr Geld übrigbleiben, das sie frei, aber verpflichtend, für ein Paket an sozialer Absicherung ihrer Wahl einsetzen können.

Fachkräfte willkommen heißen

Die österreichische Wirtschaft ist auf Fachkräfte angewiesen. Ein wichtiger Baustein, um den Fachkräftemangel zu lindern, ist eine sinnvolle Strategie für qualifizierte Zuwanderung. Wir sehen geordnete Zuwanderung als Chance, unserer demographischen Entwicklung und dem derzeitigen Fachkräftemangel entgegenzutreten. Wir müssen das System bestehend aus quotenbasierten Aufenthaltstiteln, Saisonnier-Kontingenten und reformbedürftiger Rot-Weiß Rot-Card, erneuern und auf ein Kriteriensystem nach dem Vorbild Kanadas auf europäischer Ebene hinarbeiten.

Soziales und Gesundheit

Die Freiheit des Einzelnen ist für uns das höchste Gut in einer Gesellschaft. Um diese Freiheit und Unabhängigkeit in allen Lebenslagen zu bewahren, braucht es ein staatliches Sozialsystem als Auffangnetz, das die Würde des Individuums auch in Zeiten von persönlichen Rückschlägen oder gesundheitlichen Notlagen schützt und stets ein Mindestmaß an Sicherheit garantiert.

Liberales Bürgergeld – Eine radikale Neuordnung des Sozialsystems

Ein prägendes Leitmotiv unseres Weltbildes und Konsequenz jeder Freiheit bleibt die Eigenverantwortung. Wenn Bürger in Notlagen kommen, ist es jedoch Aufgabe der Gesellschaft, diesen Menschen die Hand zu reichen und ihnen wieder auf die Beine zu helfen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, soll ein liberales Bürgergeld eingeführt werden. Dieses tritt an die Stelle aller anderer Sozialleistungen und bündelt in einem übersichtlichen, effizienten und gerechten System finanzielle Mittel des Lebensunterhaltes.

Das liberale Bürgergeld folgt dabei folgendem Modus: Zuerst wird ein Grundeinkommen festgelegt, dies stellt den Höchstbetrag dar, der ausgezahlt werden kann, und somit auch den Mindestbetrag, den ein Mensch in Österreich zum Leben hat. Das volle Grundeinkommen wird dann ausgezahlt, wenn ein Bürger gar keine Einkünfte erzielt. Sobald man aber ein Einkommen hat, wird das ausgezahlte Bürgergeld entsprechend dem gewählten Referenzsatz reduziert. Dieser Referenzsatz ist dabei jedenfalls unter 50% anzusetzen, sodass jeder selbständig verdiente Euro einen Zugewinn darstellt. Zur Illustration: Bei einem Referenzsatz von exakt 50% und einem Grundeinkommen von 1.000 € würde Peter ganz ohne selbständige Einkünfte exakt 1.000 € ausbezahlt bekommen, während Sandra mit selbständigen Einkünften in Höhe von 1.000 € exakt 1.500 € in der Tasche blieben. Die exakten Werte orientieren sich an Referenzbudgets, die unter Mitwirkung von Experten und Betroffenen erstellt und evaluiert werden.

Das liberale Bürgergeld bietet außerdem ein System beispielloser Übersichtlichkeit und Effizienz, das eine radikale Reduktion der Verwaltungskosten mit sich bringt. Durch die hohe Treffsicherheit und Transparenz ist das liberale Bürgergeld das gerechteste und sozial verantwortlichste System, das gleichermaßen als Auffangnetz bei Notlagen bereitsteht, aber keinesfalls als dauerhafte Hängematte dient.

Fördern und fordern

Durch den ständig bestehenden Arbeitsanreiz, der dem liberalen Bürgergeld zugrunde liegt, werden Inaktivitätsfallen und damit einhergehende Abhängigkeiten verhindert und der Wiedereintritt in Eigenverantwortung und Autonomie gefördert. Als letzten Schritt sind Sanktionen bei Nicht-Annahme einer zumutbaren Arbeitsstelle in Form von Kürzungen von Sach- und Geldleistungen vorgesehen. Arbeitssuchenden ist außerdem der Arbeitseintritt durch Hilfestellungen zur Weiterbildung zu erleichtern. Hierfür sollen Langzeitarbeitslosen spezielle Bildungsschecks zur Verfügung gestellt werden, die sie für eine Weiterbildung ihrer Wahl einsetzen können.

Hochqualitative Gesundheitsversorgung durch eine Versicherungspflicht

Qualität, Effizienz und Innovation entstehen durch Wettbewerb. Das gilt auch, wo es um Leben und Tod geht. Deshalb wollen wir anstatt des derzeitigen Systems der staatlichen Pflichtversicherung eine Versicherungspflicht einführen. Die Versicherung muss dabei einen gesetzlich festgelegten Mindeststandard an Leistungen umfassen. Bürger haben dabei die Wahl zwischen diversen privaten und einem öffentlichen Anbieter.

Bei privaten Krankenversicherungen ist es essenziell, dem Versicherer ohne Vorbehalt vertrauen zu können. Daher muss eine hohe Risikoabsicherung und Eigenkapitalquote festgeschrieben werden. Auf Seite der Versicherungsnehmer kann und soll der Lebensstil die Versicherungsprämien beeinflussen. So könnten die Beiträge, wie beispielsweise in Deutschland Usus, sinken, wenn man mehrere Vorsorgeuntersuchungen absolviert.

Im öffentlichen Bereich erfordert der aktuell verantwortungslose Umgang mit öffentlichen Mitteln eine grundlegende Strukturbereinigung, wobei nicht bei den Patienten gespart werden darf. Deshalb wollen wir Schluss mit dem ineffizienten und viel zu teuren Versicherungssystem machen und fordern die sofortige Zusammenlegung aller Krankenkassen zu einer einzigen staatlichen Kasse.

Die Organisation der Kasse soll sich an internationalen Best-Practice-Beispielen orientieren, straff und effizient aufgebaut sein und sämtliche Partei- und Klientelpolitik außen vor lassen. Zu den Aufgaben dieser staatlichen Krankenkasse sollen sowohl medizinische Grundversorgung, Prävention als auch Pflege zählen.

Moderne Gesundheitsinfrastruktur

In einem nationalen Gesundheitskonzept stammen Versorgung, Prävention, und Pflege aus einer Feder. So kann eine verbindliche Planung der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur auf Basis gesundheitspolitischer Kriterien und abseits von Prestigeüberlegungen gelingen. Dafür muss die Hoheit über die Spitalsinfrastruktur dem Bund übertragen werden.

Krankenhäuser und ihre Notaufnahmen müssen entlastet werden. Primärversorgungszentren, in denen mehrere Ärzte und weiteres medizinisches Personal arbeiten, sollen als erste Anlaufstelle für Patienten dienen. Nur bei Bedarf soll eine Zuweisung an Fachärzte innerhalb eines Versorgungszentrums oder an andere Gesundheitseinrichtungen erfolgen.

Zusätzlich muss die medizinische Ausbildung reformiert werden, hin zu mehr Praxisorientierung. Medizinisch-pflegendem, -technischem oder pharmazeutischem Personal soll bei Erlangen der entsprechenden Fähigkeiten außerdem mehr medizinische Kompetenz eingeräumt werden. Dies gibt diesen Berufsständen Aufstiegsperspektiven, entlastet Ärzte in ihrer Arbeit und führt allgemein zu einem effizienteren Arbeitsablauf.

Der mündige Patient

Wir stellen die Mündigkeit des Patienten in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems, da nur dieser volle Verantwortung für sich und seine Gesundheit tragen kann. Der mündige Patient gestaltet seinen Genesungsprozess aktiv mit. Er entscheidet, wenn möglich, nach Aufklärung und Beratung gemeinsam mit seinem Arzt über die anzuwendende Behandlung.

In der Konsequenz ist es auch Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, in Einklang mit den eigenen Vorstellungen von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit. Dieser Akt autonomer Selbstbestimmung ist von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Dafür soll und darf auch bei Dritten Hilfe gesucht und in Anspruch genommen werden. Im Rahmen des Gesundheitssystems, muss auch die aktive Sterbehilfe ermöglicht werden – inklusive des Zugangs zu entsprechenden Medikamenten.

Pensionen und Kapitalvorsorge

Der in Österreich beschworene Generationenvertrag ist gescheitert. Dies bestätigt ein Blick auf Österreichs Demographie. Es ist mathematisch ausgeschlossen, dass die geburtenschwachen Jahrgänge der jüngeren Zeit während ihrer Erwerbstätigkeit die Pensionszahlungen der Babyboomer finanzieren können. Das Pensionssystem wird von einer untätigen, wahlgetriebenen Politik gegen die Wand gefahren – zu Lasten der Jungen Generationen. Wir fordern daher einen Systemwechsel: Durch ein Beitragssystem sichert sich jeder Bürger durch seine Beiträge die eigene Altersvorsorge, durch eine Aktienpension wird ein Teil der allgemeinen Beiträge langfristig wertsteigernd veranlagt und durch zukunftsfitte Kapitalmarktmarktpolitik wird die private, individuelle Vorsorge erleichtert.

Generationengerechtes Beitragssystem

Eine echte Pensionsreform: weg vom demographisch unhaltbaren Umlageverfahren hin zu einem zukunftsfitten Beitragssystem. In diesem System hat jeder Bürger sein eigenes Pensionskonto, über dessen Status Quo regelmäßig Auskunft erteilt wird. Entsprechend der statistisch zu erwartenden Lebenserwartung werden dann auch die aktuell bestehenden Möglichkeiten von Pensionsauszahlungen angezeigt. Diese variieren, je nach gewünschtem Pensionseintritt, automatisch entsprechend der unterschiedlichen Laufzeit. Ein Regelpensionsalter existiert nicht. Die Inanspruchnahme der Pensionsauszahlungen kann erfolgen, sobald ein Mindestniveau an monatlicher Auszahlung (= Existenzminimum) erreicht wurde. Die Umsetzung dieser Reform der ersten Säule des Pensionssystems, ist natürlich nur stufenweise und zeitlich gestreckt möglich.

Sollten die eigenen Pensionsbeiträge keine ausreichende Altersvorsorge sicherstellen, greift auch bei den Pensionen das System des liberalen Bürgergeldes. So rentiert sich jeder für die eigene Pension eingezahlte Euro weiterhin, wobei gleichzeitig effektiv gegen Altersarmut geschützt wird.

Gleichzeitig muss sich Arbeit und Zuverdienst auch im Pensionsalter lohnen und erlaubt sein. Wir fordern daher, dass auf Wunsch vorerst auch nur eine Teilpension in Höhe von 25%, 50% oder 75% der monatlichen Pensionszahlungen konsumiert werden kann, wenn zum Beispiel noch einer geringen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Die dadurch eingesparten Pensionszahlungen können dann später abgerufen werden.

Aktienpension

Unter den Überbegriff Aktienpension fallen pensionssichernde Lösungen, die auf dem Kapitalmarkt basieren. Wir fordern die Einführung eines Staatsfonds nach Vorbild Schwedens als Ergänzung der ersten Säule unseres Pensionssystems. Dieser Fond soll mit mindestens einer Milliarde Euro gedeckt sein, die Betreuung soll ausgeschrieben werden und im Resultat unabhängigen, professionellen Anlegeinstitutionen obliegen. Durch diesen Staatsfonds werden die in das aktuelle Umlagesystem oder das noch umzusetzende Beitragssystem eingezahlten Beiträge kapitalgedeckt veranlagt. Langfristig steigt somit das Volumen der Gelder in der ersten Säule.

Zusätzlich muss auch die individuelle Pensionsvorsorge gestärkt werden. Einerseits soll jeder Bürger einen Teil seines Einkommens zur Veranlagung steuerfrei in den neuen Staatsfonds einzahlen können, um so seine Pension zu stärken. Andererseits soll die betriebliche Zusatzvorsorge geöffnet werden, sodass Arbeitnehmer hier entsprechend ihren Bedürfnissen in eine Vorsorgekasse ihrer Wahl einzahlen können, um so unkompliziert und ohne Kosten vom Kapitalmarkt profitieren zu können.

Individuelle Kapitalvorsorge fördern

Bis zu einer echten Pensionsreform bleibt die individuelle Kapital- und Altersvorsorge unerlässlich. Das absolute Mindestmaß an Verantwortung für die nächste Generation, das vom österreichischen Gesetzgeber zu erwarten ist, ist daher die Vereinfachung und Entlastung der individuellen Vorsorge.

Essenziell ist dafür die Wiedereinführung der Behaltefrist von einem Jahr, in der Form, wie sie bereits bis 2012 in Kraft war. So entfällt für private Anleger die KESt auf Kursgewinne für langfristig gehaltene Wertpapiere. Zusätzlich soll es vereinfacht werden, sein Aktiendepot umzuschlichten. So senkt man die Hürden, die mit der Auswahl der Positionen eines Depots verbunden sind, indem spätere Korrekturen ohne anfallende Kosten oder Steuern durchgeführt werden können.

Die vor allem bei jungen Generationen beliebten Kryptowährungen sollen sich in Besteuerung und Handhabung nicht von anderen Wertaufbewahrungsmitteln wie Gold unterscheiden. Dies umschließt auch die Abschaffung der Verifizierungspflichten von Kryptowallets.

Letztlich soll der Zugang zum Finanzmarkt und das Wissen über Kapital- und Altersvorsorge nicht einer gutbürgerlichen Bildungselite vorbehalten sein. Daher muss jede österreichische Schulbildung Kompetenzen im Bereich Financial Literacy beinhalten, die primär von externen Experten und durch direkte praktische Erfahrung, beispielsweise über die Verwendung von Musterdepots, vermittelt werden sollen.

Notmaßnahmen

Bis die nötige Pensionsreform endlich umgesetzt werden kann, müssen zusätzlich zu den oben beschriebenen Vereinfachungen der individuellen Kapitalvorsorge, mehrere Notmaßnahmen ergriffen werden. Ziel dieser ist die Abwendung einer völlig aus dem Ruder geratenen, finanziell nicht mehr stemmbaren Pensionspolitik zu mehr Kostenwahrheit im System.

Sämtliche Sonderregelungen und Pensionsprivilegien müssen sofort abgeschafft werden. Alle staatlichen Pensionen sind in das ASVG zu überführen. Pensionen über der ASVG-Höchstpension sind nach Höhe der im Erwerbsleben tatsächlich geleisteten Beiträge zu kürzen, wobei die Kürzungen versicherungsmathematisch korrekt zu berechnen ist. Bei einem Pensionsantritt vor dem Referenzalter von derzeit 65 Jahren sind gleichermaßen Abschläge zu berechnen. Durch diese Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass jedenfalls nicht noch mehr Geld aus dem Staatstopf in die Aufrechterhaltung unseres Pensionssystem fließt.

Wohnen

Wohnen stellt ein menschliches Grundbedürfnis dar. Jedem Bürger soll ein Wohnangebot nach seinen individuellen Bedürfnissen offenstehen. Der Zugang zu einer Mietwohnung darf dabei nicht von Alter, Glück oder Kontakten abhängen. Und auch der Traum vom Eigenheim muss in Österreich aus eigener Kraft realisierbar sein.

Mietfreiheit statt Mietfallen

Für ein Dach über dem Kopf sorgt der Zugang zu einem offenen Wohnungsmarkt mit einem ausgewogenen, vielfältigen Angebot. Ein solches Angebot kann aber nur dort entstehen, wo faire Verhältnisse zwischen Eigentümern und Mietern herrschen, die den Markt beleben und Wohnbau attraktiv machen.

Das in Österreich historisch gewachsene Mietrecht ist mittlerweile eines der europaweit restriktivsten. Während die in Kraft gesetzten Regelungen aus redlichen Motiven – dem Schutz der Mieter und insbesondere spezieller Gruppen von Mietern – entstanden sind, sind diese vielfach nicht mehr zeitgemäß und in ihrem Gesamtausmaß schädlich für den Wohnungsmarkt. So sprechen die Zahlen oft gegen Renovierungen oder Neubauten, und so verhindert der starke Bestandschutz für Altmieter eine effektive Allokation des Wohnungsangebots zu Lasten der jungen Generationen.

Das Mietrecht muss folglich dringend flexibilisiert und liberalisiert werden. Marktmechanismen dürfen nicht weiter durch überbordende Staatseingriffe ausgesetzt werden, insbesondere bei Altbauten im Vollanwendungsbereich des MRG. Daher muss das Verhältnis Mieter – Vermieter neu geordnet werden: Insbesondere sollen Mietverträge im Sinne der Privatautonomie sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden können. Da der Mieter von einer Kündigung üblicherweise stärker betroffen ist, sind gewisse Mieterschutzbestimmungen zu achten. Dazu gehören eine angemessene Kündigungsfrist und Rücksichtnahme auf besondere Schutzbedürftigkeit, wie bei Schwangerschaft, Behinderung oder hohem Alter. Auch die Möglichkeit in Altverträge eintreten zu können, muss auf Ausnahmesituationen beschränkt werden, um so das Phänomen des sogenannten „Mietadels“ zu unterbinden. Zudem sollen sich die Miethöhen grundsätzlich am Markt durch Angebot und Nachfrage bilden.

Diese Maßnahmen machen den privaten Wohnungsmarkt wesentlich attraktiver, was Investitionen begünstigt, Angebot schafft und schließlich die Preise auf angemessenem Niveau hält. Populistische Forderungen nach generellen Mietendeckeln, Leerstandsabgaben und Zweitwohnsitzabgaben lehnen wir ab. Diese schaffen keine einzige zusätzliche Wohnung, sondern verschärfen die bestehenden Probleme weiter.

Menschen statt Mauern fördern

Personen mit einem geringen Einkommen, die marktübliche Mieten nicht aus eigener Kraft stemmen können, müssen durch die öffentliche Hand gestützt werden. Subjektförderungen, also finanzielle Beihilfen für Individuen in Einklang mit dem liberalen Bürgergeld, sind der richtige Weg, um soziale Härten abzufangen. Insbesondere die mangelnde Flexibilität und die fehlende soziale Treffsicherheit machen die Objektförderung zu einem oftmals untauglichen Mittel, um in Zukunft für leistbaren, attraktiven Wohnraum zu sorgen.

Günstige Mieten bauen

Wir wollen Bauen günstiger machen. Durch die Vielzahl von Vorschriften entstehen massive Kosten. Unser Ziel ist es, kostenverursachende Normen und unnötige Vorschriften (z.B. überschießende Stellplatzverordnung) auf Bundes-, Landes- und vor allem Gemeindeebene zu verringern und zu vermeiden und den Entscheidern eine transparente Grundlage für ihr Handeln zur Verfügung zu stellen. Bei sicherheitsrelevanten Themen soll zukünftig ein strenges Haftungsrecht die überhandnehmenden Gebote und Verbote ablösen.

Das erste Eigenheim

Der Traum von den eigenen vier Wänden muss Realität werden können. Um dies leichter zu verwirklichen, fordern wir einen Strauß an Maßnahmen, die den Kauf einer neuen Immobilie vergünstigen. Insbesondere die Aussetzung der Grunderwerbsteuer beim Kauf der ersten Immobilie, sowie die Abschaffung der Grundbuchgebühren erachten wir als essenziell.

Zudem wollen wir Mietkauf-Modelle ausbauen. Bewohner von Gemeinde- oder Genossenschaftswohnungen sollen die Option erhalten, ihre derzeitigen Mietverträge in Mietkaufverträge umzuwandeln. Wir schlagen ein Flexi-Mietkauf-System vor, nach welcher der Betroffene während der Phase eines Mietkaufs seine Wohnung wechseln kann. Bisherige Zahlungen sollen für den Mietkauf der neuen Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung angerechnet werden.

Sozial treffsicherer Wohnbau

Der soziale Wohnbau soll in erster Linie jenen zugutekommen, die ihn wirklich benötigen. Sozialer Wohnbau hat aber nicht die Funktion über Steuermittel privilegiertes Wohnen zu ermöglichen. Deshalb fordern wir ein unbürokratisches Einkommensmonitoring, um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen. Außerdem muss die Vergabe von „sozialen“ Wohnungen endlich transparent ablaufen. Es braucht objektive und transparente Kriterien, die die Lebensrealität von jungen Menschen berücksichtigen.

Raumplanung – Neu bauen mit Plan

Neubauprojekte sollen kosteneffizient und ökologisch sinnvoll gebündelt werden. Statt zersiedelten Gebieten, braucht es kompaktere Siedlungskerne. Um diese zu verwirklichen, fordern wir, dass die Flächenwidmungskompetenz den Gemeinden entzogen und auf eine überregionale Ebene übertragen wird.

Wir stehen zum Prinzip der qualitätsvollen Innenverdichtung. Wohnraum muss wieder in die Höhe und nicht mehr in die Breite wachsen und dazu müssen Baurichtlinien gelockert werden. Die Verdichtung eines Siedlungskernes muss dabei einhergehen mit dem Ausbau von Infrastruktur, die nachhaltige Mobilität sicher ermöglicht und durch umfassende Begrünung im öffentlichen Raum begleitet werden.

Dafür soll die baulich schwierige und daher teure Bebauung von bereits versiegelten Flächen und das Füllen von innerörtlichen Lücken steuerlich begünstigt werden. Außerdem müssen baurechtliche Richtlinien vereinfacht werden, um die Sanierung von alten Gebäuden zu erleichtern und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen.

Klima und Umwelt

Der Schutz unseres Planeten ist die drängendste globale Herausforderung. Wir setzen uns für einen umweltbewussten Ansatz ein, der auf individuellen Freiheiten, wirtschaftlicher Entwicklung und verantwortungsvoller Nutzung unserer Ressourcen basiert. Dabei gehen Ökologie und Ökonomie Hand in Hand, denn nur, wenn es gelingt, Konsumbedürfnisse insbesondere im Energiebereich sicher, sauber und bezahlbar zu befriedigen, kann Umwelt- und Klimapolitik gelingen. Dafür müssen innovative Lösungen forciert und Marktmechanismen genutzt werden, um die Klimaziele unter Wahrung persönlicher wie wirtschaftlicher Freiheit zu erreichen.

Lenkungseffekte nutzen

Wir setzen auf einen marktwirtschaftlichen Ansatz, bei dem die Kosten von Klimabelastungen grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip verteilt werden. Dafür müssen klimaschädliche Externalitäten internalisiert und somit in die Preisbildung einbezogen werden. Unternehmer wie Individuen haben so direkte Anreize, auf umweltfreundliche Verhaltensweisen und Produkte zu setzen. Konkret soll daher in Kombination mit innovationsfördernden Maßnahmen ein EU-weiter CO2-Preis eingeführt werden.

Wir setzen uns außerdem für die Einführung von CO2-Zöllen ein, um internationale Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Durch diese kann sichergestellt werden, dass für Unternehmen aus Ländern mit strengeren Umweltauflagen kein Wettbewerbsnachteil entsteht.

Im Sinne der ökologischen Kostenwahrheit müssen außerdem sämtliche fossile Subventionen, wie etwa des Dieselprivilegs und der Pendlerpauschaule gestoppt werden. Die Förderung von zusätzlicher Feinstaub- und CO2-Belastung steht in diametralem Widerspruch zu allen Bemühungen, die Folgen des Klimawandels einzudämmen.

Energiestrategie für eine nachhaltige Zukunft

Wir bekennen uns zu einer zukunftsorientierten Energiestrategie, die auf marktwirtschaftlichen Prinzipien, technologischer Innovation und individueller Entscheidungsfreiheit fußt. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige und stabile Energieversorgung sicherzustellen, welche die Umwelt schont und unseren gesellschaftlichen Wohlstand sichert.

Wir setzen auf die Förderung von Forschung und Entwicklung, um innovative Technologien voranzutreiben. Für private Unternehmen, Startups sowie Hochschulen sollen Anreize geschaffen werden, um innovative Lösungen zu erarbeiten. Insbesondere soll auch die Forschung im Bereich der Energiespeicherung gefördert werden, um beständige Lösungen für ein zuverlässiges Energiesystem zu entwickeln.

In vielen Bundesländern verhindern Zonierungsgesetze effektiv den Bau von Windkraftanlagen. Diese sollen angepasst und gelockert werden, sodass die Entwicklung erneuerbarer Windenergien vorangetrieben werden kann.

Wir befürworten eine diversifizierte Energieversorgung, die auf verschiedenen Energiequellen basiert, einschließlich erneuerbarer Energien wie Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie. Zugleich unterstützen wir eine technologieoffene Debatte, um auch über die Nutzung von Kernenergie und sauberer fossiler Energien wie Erdgas sachlich zu diskutieren. Um den Energieverbrauch zu optimieren und Ressourcen zu schonen, setzen wir auf Effizienzmaßnahmen und intelligente Technologien.

Naturschutz durch Renaturierung

Naturschutz durch Renaturierung von Ökosystemen ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität und die Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen. Dabei werden Ökosysteme, die durch menschliche Aktivitäten geschädigt wurden, durch gezielte Maßnahmen revitalisiert und in ihren natürlichen, funktionalen Zustand zurückgeführt. So können Feuchtgebiete wiederhergestellt, Waldgebiete aufgeforstet und Flussläufe sowie Uferzonen renaturiert werden. Ein weiterer entscheidender Aspekt der Renaturierung ist das Management invasiver Arten, um die heimische Flora und Fauna zu schützen.

Stärkung von Schutzgebieten und nachhaltigem Tourismus

Eine effektive Verwaltung und Erweiterung von Schutzgebieten sind von entscheidender Bedeutung, um die natürliche Vielfalt zu schützen. Durch eine professionelle und gut koordinierte Verwaltung können Ökosysteme bewahrt, bedrohte Arten geschützt sowie der Erholungswert für Besucher gewährleistet werden.

Nachhaltiger Tourismus respektiert die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Grenzen einer Destination. Dies bedeutet, Tourismus zu fördern, der lokale Gemeinschaften unterstützt, die Umwelt respektiert und den Besuchern ein authentisches Naturerlebnis bietet, ohne die Natur zu schädigen. Die Zusammenarbeit mit touristischen Unternehmen und Verbänden ist entscheidend, um nachhaltige Praktiken zu fördern. Anreize, Zertifizierungen und Schulungen können Anbieter motivieren, Umweltstandards einzuhalten.

Nachhaltige Raumplanung und Infrastruktur

Eine nachhaltige Raumplanung und Infrastruktur stellen den Schutz und die Wiederherstellung der Umwelt in den Mittelpunkt. Wir setzen auf eine moderne, innovative und effiziente Gestaltung des öffentlichen Raums, die im Einklang mit ökologischer Verantwortung steht und gleichzeitig individuelle Freiheiten respektiert. Hier ist insbesondere dem rasant fortschreitenden Flächenfraß Einhalt zu gebieten. Den Bundesländern sollen über den Finanzausgleich finanzielle Mittel gestrichen werden, wenn unverhältnismäßig viel Boden versiegelt wird.

Ein effektiver Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Radwege und Fußgängerzonen sollen eine umweltfreundliche Mobilität ermöglichen. Außerdem kann die Nutzung von Smart-City-Technologien und digitalen Lösungen die Ressourcennutzung optimieren und eine nachhaltige Raumentwicklung fördern.

Außen- und Verteidigungspolitik

Die aktuellen Zeiten sind geprägt von Unsicherheiten, die geopolitische Weltordnung ist im Wandel und es kommt vermehrt zu aggressiven Konfrontationen bis hin zu neuen Kriegen. Gerade jetzt sind stabile außenpolitische Bündnisse und Partner für Österreich sowie ein verteidigungsfähiges, gut ausgerüstetes Militär essenziell. Um unseren Wohlstand sowie unsere Verteidigung zu garantieren, braucht es gemeinsame europäische Lösungen.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

In außen- und sicherheitspolitischen Fragen soll die EU nicht widersprüchliche, nationalstaatliche Interessen verfolgen, sondern international geeint mit einer Stimme sprechen. Daher soll die Position des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik zu einem echten EU-Außenminister aufgewertet werden und so die Frage „Who do I call if I want to call Europe?“ endgültig beantworten.

Der Europäische Auswärtige Dienst soll zudem gestärkt werden. Die Kompetenzen der Vertretungen der EU im Ausland sollen erweitert werden, um beispielsweise die gemeinsame Ausstellung von Visa durch „EU-Botschaften“ zu ermöglichen. Ein solches Modell der „Botschaft mit 27 Flaggen“ führt zu einheitlichen Vergabeprozess, ermöglicht Kosteneinsparungen und erlaubt eine vereinfachte Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten.

Europäisches Berufsheer statt provinzieller Zwangsarmee

Um die Wehrhaftigkeit unseres Staats zu garantieren, müssen wir die Landesverteidigung in die Hände von Profis geben und nicht in die von Maturanten. Die Wehrpflicht ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die freie Lebensgestaltung junger Männer. Ein Berufsheer ist längst überfällig und dringend nötig, um für die Herausforderungen der Moderne gewappnet zu sein. Auch die Anschaffung von modernem Equipment und Waffensystemen ist längst überfällig. Als staatliche Kernaufgabe muss die Finanzierung der Militärs daher endlich priorisiert werden.

Als überzeugte Europäer ist uns bewusst, dass nur ein geeintes und starkes Europa effektiv gegen Cyberkriegsführung, die Bedrohung kritischer Infrastruktur und Terrorismus vorgehen kann. Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste muss weiter verstärkt werden und auch der Schutz der kritischen Infrastruktur, insbesondere bei grenzüberschreitender Nutzung, in europäischer Zusammenarbeit erfolgen.

Langfristig sind wir außerdem für ein europäisches Militär, das die europäische Bevölkerung im Notfall effektiv verteidigen kann. Diese EU-Armee soll eng mit unseren Verbündeten zusammenarbeiten, um unser Lebensmodell der liberalen Demokratie bestmöglich zu verteidigen. Konsequenterweise soll daher die österreichische Neutralität mittelfristig abgeschafft werden. Kurzfristig muss zumindest die Beschaffung von Verteidigungsmitteln primär auf europäischer Ebene erfolgen.

Freihandel schafft Wohlstand

Freihandel schafft Wohlstand und stiftet Frieden. Wir wollen Freihandel fördern und fordern, denn vom freien Handel zwischen Demokratien profitieren am Ende alle. Eine freie Marktwirtschaft zeichnet sich nicht nur durch den innerstaatlichen, sondern vor allem auch durch den internationalen Handel aus. Diese in den letzten zwei Jahrhunderten stattfindende Globalisierung ist die Grundlage unseres heutigen Wohlstands.

Wenige Länder haben vom freien Güter- und Personenverkehr des EU-Binnenmarktes so sehr profitiert wie Österreich. Wir wollen eine Ausweitung und Vertiefung des Binnenmarktes, um den Wohlstand auch zukünftig zu sichern und auszubauen.

Der europäische Binnenmarkt soll durch den Abschluss von Freihandelsabkommen profitieren. Durch Freihandelsabkommen genießen europäische Erzeugnisse einen größeren Absatzmarkt, während europäische Konsumenten mehr Wahlfreiheit in ihren Einkäufen erhalten. Insbesondere österreichische Unternehmer konnten so in der Vergangenheit überdurchschnittlich profitieren. Alleingänge der österreichischen Bundesregierung in Form von Vetos gegen europäisch verhandelte Freihandelsabkommen, sind strikt abzulehnen.

Darüber hinaus wollen wir den Handel mit anderen Staaten nutzen, um unsere Werte und Produktionsstandards zu exportieren. In Anbetracht der Entwicklungen in Afrika, wo China und Russland die EU wie auch die USA durch eine werteneutrale Handels- und Investitionspolitik nahezu verdrängt haben, ist aber Zurückhaltung bei vertraglichen Wertegeboten geboten. Liberale Demokratie und die Achtung der Menschenrechte muss man international vorleben, diese kann man nicht einfach vertraglich aufoktroyieren. Oft sind daher kleine Schritte nachhaltiger. In diesem Sinne sollen zumindest europäische Umweltstandards zur Erreichung der Pariser Klimaziele in jedem Freihandelsabkommen durch entsprechende Auflagen und Mindestanforderungen enthalten sein.

Souveränität und Schutz liberaler Demokratien

Wir bekennen uns klar zur Unterstützung liberaler Demokratien im Kampf gegen Diktaturen zur Wahrung ihrer Freiheit, wie aktuell in Taiwan, das von der autoritären kommunistischen Volksrepublik China bedroht wird.

Wir verurteilen außerdem klar terroristische Handlungen, die für Unsicherheit, schlimmstenfalls aber auch zum Verlust von Menschenleben und zu internationalen Konflikten, führen. Der Angriff der Hamas auf israelische Zivilisten ist ein deutliches Beispiel für die Provokation von Kriegen durch Terrororganisationen, die entschlossen bekämpft werden müssen.

Das Völkerrecht ist von Staaten nicht als Empfehlung, sondern als bindendes Regelwerk zu verstehen. Völkerrechtswidrige Kriegshandlungen untergraben das Fundament internationaler Normen und den Schutz unschuldiger Menschenleben. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein deutliches und schwerwiegenderes Beispiel für eklatante Verletzungen des Völkerrechts, denen wir vehement entgegentreten müssen.

Reform internationaler Institutionen

Internationale Institutionen wie etwa die Vereinten Nationen oder die Welthandelsorganisation haben oft nicht genügend Mittel, um ihren Aufgaben nachzukommen. Gerade in Zeiten des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, sowie der wirtschaftlichen Dreistigkeit Chinas beispielsweise in der Missachtung jeglicher Regeln von intellektuellem Eigentum, sind handlungsfähige internationale Organisationen essenziell.

Die Vereinten Nationen sollen ein strukturiertes Forum für Dialog, Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung auf globaler Ebene sein, doch um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die UN fundamental reformiert werden. Das allzu oft hinderliche Vetorecht einzelner Staaten verleiht zwar den getroffenen Beschlüssen mehr Gewicht, darf jedoch angesichts des globalen Wandels kein dogmatisches Artefakt der Gründungszeit bleiben, sondern muss laufend hinterfragt werden. Die UN muss zukünftig in der Lage sein, als oberste friedensstiftende und völkerverbindende Instanz aufzutreten, deren Hauptaufgabe es ist, kriegerische Auseinandersetzungen zu vermeiden und ein Zusammenleben der Menschheit im bestmöglichen Maße zu ermöglichen.

Um zudem Rechtssicherheit im internationalen Wirtschaftswesen sowie Schutz vor staatlicher Willkür zu gewährleisten, fordern wir die Errichtung eines unabhängigen, internationalen Handelsgerichtshofs.

Vereintes Europa

Die Europäische Union ist als Garant unseres Wohlstandes und als integraler Bestandteil unseres täglichen Lebens nicht mehr wegzudenken. Nie war die europäische Bevölkerung so frei, nie so wohlhabend und nie so geprägt von Frieden. Um jetzt den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts effektiv entgegenzutreten, müssen wir das Projekt Europa weiterentwickeln und vertiefen. Daher fordern wir die Vereinigten Staaten von Europa.

Reform der europäischen Institutionen

Um eine entscheidungsfähige EU zu sichern, muss das Einstimmigkeitsprinzip im Rat abgeschafft werden. Nur so kann man Staaten mit autokratischen Tendenzen wie Ungarn und Polen den Wind aus den Segeln nehmen und verhindern, dass einzelne Staaten wichtige Reformen aufgrund nationalstaatlichen Denkens blockieren.

Um eine bürgernahe EU zu schaffen, die Vertrauen und Ansehen genießt, müssen direkte Wahlen garantiert werden. Deshalb sollen für die Wahl zum Europäischen Parlament europaweite Wahllisten aufgestellt werden und der Kommissionspräsident direkt gewählt werden.

Die Europäische Kommission soll zu einer echten europäischen Regierung aufgewertet werden, deren Zusammensetzung nicht von der Anzahl der Mitgliedstaaten abhängt, sondern aus Mitgliedern des Parlaments gebildet wird und daher eine größere Flexibilität bei der Definition der Aufgabenbereiche hat. Das Europäische Parlament wiederum soll durch Gewährung des Initiativrechts in seiner Bedeutung aufgewertet werden. Als föderales Element soll ihm der Rat als gleichberechtigte zweite Kammer zur Seite gestellt werden. Der Europäische Rat soll ersatzlos abgeschafft werden.

Um den Mitgliedstaaten Raum für eigene Entfaltung zu lassen, soll das Subsidiaritätsprinzips auch im Laufe kommender Reformen beibehalten und stringent eingehalten werden. So werden die regionalen Bedürfnisse und Unterschiede durch die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der entsprechenden Ebenen berücksichtigt.

Verantwortungsvolle Finanzpolitik

Gerade in Zeiten der steigenden Zinsen, zeigt sich einmal mehr, wie wichtig eine nachhaltige und verantwortungsvolle Haushaltspolitik ist. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen Förderungen effizienter gestalten, Missbrauch durch Nationalstaaten verhindern und Kosten einsparen. Wir bekennen uns zu den Maastricht-Kriterien und wollen, dass die Staaten diese in Zukunft wieder achten und umsetzen, um der nächsten Generationen Willen.

Wir setzen uns für eine zurückhaltende und möglichst marktnahe Geldpolitik ein. Die EZB soll daher umfassend reformiert werden und sich zukünftig einzig auf den Erhalt der Geldwertstabilität konzentrieren, um ihre politische Unabhängigkeit zu wahren.

Europäisches Asylsystem

Die derzeit unkontrollierte Migration nach Europa ist eine der großen Herausforderungen unserer Generation. Auch diese können wir nur als geeintes und solidarisches Europa bewältigen – es kann nicht sein, dass dieses Problem auf einige wenige Mitgliedsstaaten abgeladen wird. Es braucht endlich eine gesamteuropäische Asyllösung, an der sich alle Mitgliedsstaaten beteiligen. Die Asylwerber sollen verbindlich auf alle Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, wobei die Verteilung sich nach der Bevölkerungszahl, dem Bruttoinlandsprodukt und den bisher erbrachten Leistungen in Bezug auf Asylwerber richten soll. In diesem Zusammenhang soll auch eine Residenzpflicht eingeführt werden. Asylverfahren müssen schneller abgewickelt werden, um Schutzbedürftigen möglichst schnell zu helfen und Missbrauch zu verhindern.

Straffällige Asylwerber sollen schneller abgeschoben und außer Landes gebracht werden. Die EU soll Rückführungsabkommen abschließen, in denen sich die Herkunftsstaaten zur Rücknahme der abgelehnten Asylwerber verpflichten. Nur so kann ein funktionierendes Asylsystem Bestand haben.

Um die Integration und Eingliederung der Geflüchteten zu gewährleisten, sollen verpflichtende Sprachkurse zur Verfügung gestellt werden. Um Schleppern das Geschäft zu erschweren, fordern wir einen effektiven Grenzschutz, an dem sich alle EU-Staaten beteiligen.

Wir fordern eine Stärkung des Integrationsjahrs für Asylberechtigte und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie die Umsetzung einer individuellen Integrationsvereinbarung inklusive Sanktionen bei Verletzungen. Gleichzeitig fordern wir einen Ausbau der Sachleistungen und eine Reduktion der Geldleistungen.

Demokratische Mitbestimmung durch Unionsbürger

Europäer sind heute durch europaweit wechselnde Studienorte und Arbeitsstätten sowie Familie und Freunden mit bunt gemischten Staatsbürgerschaften in ganz Europa daheim. Ganz im Sinne der europäischen Integration sollen in Österreich lebenden Unionsbürgern die vollen demokratischen Teilhaberechte zukommen. Wir bekennen uns auch zum Wahlrecht ab dem Alter von 16 Jahren für jeden Bürger bei den EU-Wahlen.

Verantwortung übernehmen – Liberale Regierungsarbeit

Politik ist kein Selbstzweck. Genauso wenig das vorliegende Programm. Dieses soll nicht in einer dunklen Schublade enden, sondern Veränderung in unserem schönen Land bewirken. Der Verdienst für das große Ganze durch teils auch kleinere, aber dafür realisierbare Schritte ist gegenüber sturer Ideologie zu bevorzugen. In diesem Sinne listen wir in diesem Kapitel zwölf Punkte auf, die im Zuge einer liberalen Regierungsverantwortung jedenfalls umgesetzt werden sollen, um die Weichen für eine bessere Zukunft zu stellen.

Um das Aufstiegsversprechen zu erneuern, sodass sich auch die junge Generation in Österreich durch eigene Kraft etwas aufbauen kann, soll …

  • die Steuer- und Abgabenlast drastisch gesenkt werden, um vor allem jungen Berufstätigen mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen;
  • die Grunderwerbssteuer beim Kauf der ersten Immobilie ausgesetzt werden;
  • die Behaltefrist für Wertpapiere für Privatanleger wieder eingeführt werden.

Um Wohlstand in Österreich langfristig zu sichern, muss der unternehmerfeindlichen Überregulierung Einhalt geboten werden. Daher soll …

  • die Gewerbeordnung entrümpelt werden, indem vor allem gebundene Gewerbe abgeschafft und Qualifikationsnachweise auf das Nötigste reduziert werden;
  • der Wirtschaftsstandort nicht durch eine Verschärfung des Arbeitskräftemangels durch die Einführung einer gesetzlichen 32-Stunden-Woche geschwächt werden.

Um weg von Biedermeier-Sentimenten hin zum italienischen Dolce Vita mit niederländischem Chill-Faktor zu kommen, soll …

  • die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten schrittweise vorangetrieben werden;
  • die Kriminalisierung von Cannabis zu Gunsten der kontrollierten Freigabe abgeschafft werden.

Um im Sinne der Generationengerechtigkeit erste Schritte Richtung zukunftsfähiger Planet, sowie nachhaltiger Staatshaushalt und zukunftsfittes Pensionssystem zu sichern, soll …

  • ein Stopp klimaschädlicher Subventionen umgesetzt werden;
  • ein aktiver Abbau der Staatsschulden betrieben werden;
  • die Aktienpension durch eine Öffnung der betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht und das Pensionsantrittsalter nachhaltig erhöht werden.

Um das österreichische Bildungssystem zumindest im Rahmen der Kompetenzen einer Bundesregierung ein Stück lebensnäher auszugestalten und den Hochschulen ein Stück mehr Exzellenz zu erlauben, soll …

  • in einem ersten Schritt Richtung völliger Schulautonomie ein geförderter Rahmen geschaffen werden, der es Schulen über eine private Trägerschaft bei gleichzeitig öffentlicher Finanzierung und ohne Schulgelder ermöglicht, finanzielle, personelle sowie pädagogische Autonomie zu erlangen und so zu Chancenschulen zu werden, die die Schüler in den Mittelpunkt stellen;
  • die Finanzierung der Hochschulen durch nachgelagerte Studienbeiträge verbessert werden.