Mehr Mitbestimmung wagen – Jugendpolitik durch den Jugendlandtag weiterdenken

Politische Bildung beginnt mit Teilhabe. Um junge Menschen nachhaltig für Demokratie und Politik zu begeistern, braucht es echte Mitbestimmungsmöglichkeiten – nicht bloß theoretische Bildung. Daher fordern wir die Einrichtung eines Tiroler Jugendlandtags, der als eigenständiges, gesetzlich verankertes Gremium jungen Menschen zwischen 14 und 24 Jahren ermöglicht, parlamentarische Prozesse zu erleben, politische Verantwortung zu übernehmen und ihre Anliegen direkt an die Tiroler Politik zu richten.

Der Jugendlandtag soll dreimal jährlich (im Herbst, Winter und Frühjahr) stattfinden und damit eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit aktuellen politischen Themen ermöglichen. Nur so kann jugendpolitisches Engagement wirklich gefördert und langfristig wirksam werden. Ein einmaliges oder sporadisches Format wird dem Interesse und der Dynamik junger Menschen nicht gerecht.

Durch eine Verankerung des Jugendlandtags in der Geschäftsordnung des Tiroler Landtags wird sichergestellt, dass die dort eingebrachten Anliegen verbindlich an die Landesregierung übermittelt und in dem zuständigen Ausschuss des Landtags behandelt werden. Damit wird jugendliche Mitbestimmung nicht bloß symbolisch, sondern strukturell verankert.

Die Präsidentin bzw. der Präsident des Tiroler Landtags ist dabei verpflichtet, die Beschlüsse und Anträge des Jugendlandtags in offizieller Form an die Tiroler Landesregierung zu übermitteln und dem zuständigen Ausschuss zuzuteilen. Durch diese gesetzlich festgeschriebene Pflicht wird garantiert, dass die Anliegen der Jugendlichen nicht im administrativen Alltag untergehen, sondern mit derselben Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit behandelt werden wie parlamentarische Initiativen aus dem Landtag selbst.

Der Jugendlandtag soll über eine eigene Geschäftsordnung verfügen, die sich an den Abläufen des Tiroler Landtags orientiert. Diese umfasst unter anderem eine Plenumsdebatte mit drei Lesungen, eine Fragestunde, Redezeitbeschränkungen und Antragsrecht für alle Mitglieder. Damit wird ein realistisches Verständnis parlamentarischer Prozesse vermittelt und keine Simulation, sondern tatsächliche Mitbestimmung.

Der Bewerbungsprozess erfolgt transparent über eine Kommission des Jugendausschusses des Tiroler Landtags, die die Bewerbungen anhand von Motivationsschreiben und Lebenslauf beurteilt. Durch diese klare Struktur wird sichergestellt, dass der Jugendlandtag offen, plural und leistungsorientiert besetzt ist.

Ein zentrales Element ist die Einbindung des Politikunterrichts: In allen Schultypen soll der Jugendlandtag jährlich vorgestellt werden. Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, Bewerbungen vorzubereiten, zu diskutieren und einzureichen. So wird politische Bildung greifbar und handlungsorientiert.

Ergänzend dazu soll ein Format „Landtag on Tour“ eingeführt werden, bei dem Vertreter:innen des Tiroler Landtags gemeinsam mit jungen Abgeordneten durch alle Landesteile Tirols reisen, Schulen besuchen und über Demokratie, Landespolitik und den Jugendlandtag informieren. Damit wird politische Bildung dezentral, niedrigschwellig und praxisnah gestaltet.

Schließlich sollen die Abgeordneten des Jugendlandtags durch die Landtagsdirektion professionell auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden – insbesondere in den Bereichen Antragsschreiben, Redeordnung und parlamentarisches Arbeiten. So entsteht ein Raum, der politische Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein fördert.

Mit der Einrichtung eines Tiroler Jugendlandtags stärken wir das Demokratieverständnis, die Eigenverantwortung und die politische Mündigkeit junger Menschen. Wir JUNOS sind überzeugt: Wer früh versteht, wie Demokratie funktioniert, wird sie später aktiv gestalten. Der Jugendlandtag ist ein Bekenntnis zu einer liberalen, offenen und zukunftsfähigen Demokratie, die auf Beteiligung und Eigeninitiative baut und nicht auf bloße Symbolpolitik.

  1. Die JUNOS Tirol sprechen sich für die gesetzliche Verankerung eines dreimal jährlich stattfindenden Tiroler Jugendlandtags (Herbst-, Winter- und Frühjahrslandtag) in der Geschäftsordnung des Tiroler Landtags aus.
  2. Der Präsident des Tiroler Landtags wird verpflichtet, die Ergebnisse des Jugendlandtags an die Tiroler Landesregierung zu übermitteln. Der zuständige Ausschuss des Landtags muss sich mit den übermittelten Anträgen verpflichtend in Beratungen befassen.
  3. Der Tiroler Jugendlandtag erhält eine eigene Geschäftsordnung, die sich in Form und Ablauf an jenen des Tiroler Landtags orientiert (inkl. Plenumsdebatte, 3 Lesungen, Fragestunde, Redezeitbegrenzung von 10 Minuten, Antragsrecht für alle Mitglieder).
  4. Der Jugendausschuss des Tiroler Landtags legt ein transparentes Punktesystem fest, nach dem alle eingereichten Bewerbungen für den Jugendlandtag bewertet werden. Auf Basis der erzielten Punkte werden die Abgeordneten automatisch gereiht und ausgewählt.
  5. Die Teilnahme ist Jugendlichen im Alter von 14 bis 24 Jahren vorbehalten. Die Amtsperiode beträgt zwei Jahre; bei Überschreiten des Alters wird die Nachbesetzung über den bestehenden Bewerbungsprozess vorgenommen.
  6. Der Bewerbungsprozess erfolgt auf Basis eines Lebenslaufs und eines Motivationsschreibens.
  7. Die Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, in allen Schultypen den Jugendlandtag bekannt zu machen und im Rahmen des Politikunterrichts jährlich eine Informations- und Bewerbungsphase durchzuführen. Dabei sollen Lehrpersonen Bewerbungen im Unterricht begleiten und zur aktiven Teilnahme motivieren.
  8. Der Tiroler Landtag soll künftig mit einem Format „Landtag on Tour“ in allen Tiroler Landesteilen und an allen Schultypen präsent sein, um Jugendlichen die Gesetzgebungsprozesse näherzubringen, politisches Interesse zu fördern und den Jugendlandtag aktiv zu bewerben.
  9. Die Landtagsdirektion wird beauftragt, Einschulungen zu parlamentarischen Abläufen, Antragsschreiben und Redeordnung für die Abgeordneten des Jugendlandtags durchzuführen.
  10. Nach jedem Jugendlandtag darf ein Mitglied des Jugendlandtages, die erarbeiteten Ergebnisse und Forderungen in der darauffolgenden Sitzung des Landtages im Rahmen einer Rede zu präsentieren.