Liberales Rauchergesetz

Reform der Bestimmungen über das Rauchverbot in der Gastronomie (Tabakgesetz)

Die JUNOS fordern die Reformierung des beschlossenen und mit 1.5.2018 in Kraft tretenden Rauchverbots in der Gastronomie, um den Ansprüchen der Eigenverantwortung mündiger Bürger:innen und des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts der Gewerbefreiheit und Eigentumsfreiheit der Unternehmer:innen zu entsprechen. Rauchen gefährdet die Gesundheit, dies ist unbestritten. Aber auch Alkoholgenuss und Übergewicht gefährden die Gesundheit. Das Ziel liberaler Politik darf es nicht sein, mit Verboten und überschießenden finanziellen Sanktionen zu reagieren. Staatliches Handeln darf es sich nicht zum Ziel setzen, mündige Menschen in all ihren Entscheidungen zu gängeln und zu bevormunden, auch wenn eine Mehrheit gewisse individuelle Entscheidungen für falsch hält.

Ein liberales Rauchergesetz soll folgende Punkte jedenfalls beachten:

  1. Die Inhaber:innen von Gaststätten, Kneipen oder Restaurants sollen selbst entscheiden, wie sie ihre Betriebe führen wollen. Solange Tabak ein legales Genussmittel ist, müssen Unternehmer:innen im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährten Eigentums- und Gewerbefreiheit entscheiden dürfen, welche legalen Genussmittel sie in ihren eigenen Betrieben anbieten bzw. zulassen.
  2. Der jetzige Zustand führt zu dem absurden Ergebnis, dass es Unternehmer:innen, im Sinne ihrer Geschäftsvision und ihres Hausrechts, einerseits gestattet ist, Bekleidungsvorschriften zu erlassen bzw. einzelnen Gästen den Zutritt zu verweigern, andererseits aber verunmöglicht wird, je nach Bedarf des Marktes, den Konsum von legalen Genussmitteln in ihren Räumlichkeiten anzubieten. Möchte ein:e Unternehmer:in daher z.B. ein „Raucherstüberl“ gründen, so wird ihm/ihr das verunmöglicht, es ist gesetzlich verboten diese Zielgruppe anzusprechen. Auch geschlossene/private Veranstaltungen, wie z.B. Familienfeiern, Betriebs- oder Vereinsfeiern sind nicht ausgenommen.
  3. Das gleichzeitig erfolgte Verbot von E-Zigaretten lässt sich sachlich in keinster Weise begründen, ist eine Schädigung Anderer beim Konsum dieser doch ausgeschlossen.
  4. Aufgrund der verstärkten gesundheitlichen Belastungen in Raucherlokalen für die Arbeitnehmer:innen fordern wir die Einführung einer Gefahrenzulage vergleichbar zu anderen Berufsgruppen (z.B. Straßenarbeiter:innen). Dadurch kann der/die Arbeitnehmer:in sich zwischen einer gesundheitlichen Mehrbelastung und Mehrverdienst frei entscheiden.
  5. Schließlich gilt es auch klare Grenzen der Eigenverantwortung und Privatautonomie zu berücksichtigen. Lokale in denen Unter-16-Jährigen der Zugang gestattet wird, haben unseres Erachtens jedenfalls rauchfreie Lokale zu sein.

Ergebnis:

Die JUNOS fordern, dass Unternehmer:innen eigenverantwortlich entscheiden sollen, welche legalen Genussmittel in ihren Betrieben konsumiert werden dürfen, und dass Kund:innen eigenverantwortlich entscheiden, in welche Betriebe sie sich begeben. Der/die Inhaber:in eines Gastronomiebetriebes hat den Eingangsbereich seines/ihres Betriebes als Raucher-, Nichtraucher- oder Lokal mit Nichtraucher- und Raucherräumen zu kennzeichnen, um diese selbstbestimmte Wahl zu ermöglichen. Das Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte (§13 Tabakgesetz) und in Räumen die für Unterrichts- und Fortbildungszwecke, Verhandlungszwecke und schulsportliche Betätigung benützt werden (§12 Tabakgesetz) bleibt unangetastet. Die JUNOS sprechen sich dafür aus, verstärkt an Kindergärten und Schulen Präventionsarbeit zu betreiben. Weiters soll von Seiten des Gesundheitsministeriums eine Studie in Auftrag gegeben werden, um die gesamtgesellschaftlichen (Folge)kosten des Tabakkonsums zu ermitteln. Entsprechend dem Ergebnis dieser Studie wird die Höhe der zukünftigen Tabaksteuer bemessen. Ziel dessen ist es, Beitragsfairness innerhalb eines staatlichen Gesundheitssystems mit Pflichtversicherung herzustellen.