Konsequent freier EUBinnenmarkt – Snus legalisieren

Als JUNOS setzen wir uns für einen freien Binnenmarkt in der Europäischen Union ein. Dennoch gibt es bis heute einige nicht nachvollziehbare Verbote, die den Wettbewerb behindern und eine Freiheitseinschränkung für die europäischen Konsumenten bedeuten. Hierzu gehört das Verbot Snus gewerblich zu vertreiben. Europaweit ist der Verkauf von Snus durch die Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG verboten, einzig Schweden hat eine Ausnahmeregelung erwirkt. In dem skandinavischen Land ist der Verkauf erlaubt und der Konsum weit verbreitet. Laut Tabakgesetz
§ 2 Abs 1 Z2 ist der gewerbliche Verkauf von rauchfreiem Tabak in Österreich verboten, sodass Snus derzeit nur illegal unter der Hand oder über das Internet erworben werden kann. Wer in Österreich Snus verkaufen will, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Tabakgesetz, wofür – sofern es sich nicht überhaupt um eine Tat handelt, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt – eine Geldstrafe bis zu € 7 260,- verhängt werden kann. Darüber hinaus können die verbotenen Gegenstände eingezogen werden. Dieses rechtliche Konstrukt, dass der gewerbliche Verkauf verboten ist, bedeutet nur eine Belastung für Konsument:innen und Unternehmer:innen, sowie einen durchlöcherten Jugendschutz, den jeder Teenager im Internet umgehen kann, wo Snus gekauft und importiert werden kann. Nur eine Freigabe des gewerblichen Verkaufs kann einen hochwertigen Jugendschutz gewährleisten und Rechtssicherheit für Konsument:innen bringen.

Freiheit und Verantwortung des Einzelnen- Freigabe des Verkaufes von Snus

Unsere Forderungen

Aufhebung Verbot – EU-Richtlinie 2014/40/EU

Die entsprechende EU-Richtlinie 2014/40/EU, die den Verkauf von Tabakprodukten in der EU reguliert, muss hierzu entsprechend abgeändert werden. Als Folge dessen sind TabkerzG und sämtlicher dieser Vorschrift entsprechenden nationalen Regelungen in den Mitgliedstaaten der EU Seite 1 / 3 anzupassen

Prävention & Informationskampagnen

Da es sich bei Snus um ein Tabakerzeugnis handelt, soll der Snuskonsum in Österreich unter das Jugendschutzgesetz fallen und somit erst ab 18 Jahren erlaubt sein. Bereits in der Schule soll über den Umgang mit Tabakwarendurch eine adäquate Informationsweitergabe aufgeklärt werden. In den Informationskampagnen soll speziell auf Thema Sucht eingegangen werden.

Anhang: Informationen und Hintergründe Snus

Was ist Snus?

Snus oder Snaff ist feingemahlener Tabak, der als Kautabak unter die Lippen geschoben wird, oft unter Beimischung von verschiedenen Aromen und Ammoniak (damit der Snus feucht bleibt). Snus besteht im Wesentlichen aus Tabak, Wasser, Salz und Aromen. Tabak enthält von Natur aus Nikotin. Das Salz im Snus dient u. a. dazu, den pH-Wert im Mund aufrechtzuerhalten, was die Resorption des Nikotins begünstigt. Snus unterliegt dem schwedischen Lebensmittelgesetz, deshalb gelten für Snus dieselben hohen Qualitätsstandards wie z. B. für Obst oder Gemüse, die Inhaltsstoffe müssen gelistet und ein Haltbarkeitsdatum angegeben werden.

Rechtliche Lage

Europaweit ist der Verkauf von Snus durch die Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG verboten, einzig Schweden hat eine Ausnahmeregelung erwirkt. In dem skandinavischen Land ist der Verkauf erlaubt und der Konsum weit verbreitet. Laut Tabakgesetz § 2 Abs 1 Z2 ist der gewerbliche Verkauf von rauchfreiem Tabak in Österreich verboten, sodass Snus nur unter der Hand oder über das Internet erworben werden kann. Die Einfuhr für den Eigenbedarf und der Konsum sind straffrei. Da es sich bei Snus um ein Tabakerzeugnis handelt, fällt der Snuskonsum in Österreich unter das Jugendschutzgesetz und ist somit erst ab 18 Jahren erlaubt. Der Konsum von Snus fällt allerdings nicht unter das Suchtmittelgesetz. Wer in Österreich trotzdem Snus verkaufen will, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Tabakgesetz, wofür – sofern es sich nicht überhaupt um eine Tat handelt, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt – eine Geldstrafe bis zu € 7 260,- verhängt werden kann. Darüber hinaus können die verbotenen Gegenstände eingezogen werden.

Dieses rechtliche Konstrukt, dass der gewerbliche Verkauf verboten ist, bedeutet nur eine Belastung für Konsument:innen und UnternehmerInnen, sowie einen durchlöcherten Jugendschutz, den jeder Teenager im Internet umgehen kann, wo Snus legal gekauft und importiert werden kann. Nur eine Freigabe des gewerblichen Verkaufs kann einen hochwertigen Jugendschutz gewährleisten und Rechtssicherheit für Konsument:innen bringen.

Gesundheitsaspekte

Aber auch aus gesundheitlicher Sicht darf der Konsum von Snus nicht unterschätzt werden. Die kleinen Beutelchen stellen nämliche wahre Nikotinbomben dar. Die Wirkungen sind somit die gleichen wie beim Rauchen mehrerer Zigaretten: es entsteht nach wiederholtem Konsum eine Gewöhnung und ziemlich rasch eine körperliche Abhängigkeit. Auch wenn es durch den Gebrauch von Snus nicht so oft zu Erkrankungen der Atemwege und der Lunge kommt, werden durch Snus vor allem das Zahnfleisch, die Mund- und Halsschleimhäute, die Zähne und der Kehlkopf angegriffen. Es können sich Karzinome in der Mundhöhle oder auf den Lippen bilden, die Zähne können sich verfärben und es kann zu Magenproblemen kommen.

Da man beim Konsum den Tabak nicht raucht und somit auch keine anderen Schadstoffe auftreten, die bei einer Verbrennung des Tabaks entstehen würden, wird das Snusen als gesundheitlich weniger bedenklich angesehen. Zudem wurde von den Herstellern viel Aufwand betrieben, um den ohnehin geringen Nitrosamingehalt des Snus weiter zu verringern. Noch dazu werden andere dadurch nicht geschädigt, wie es beim Rauchen der Fall ist (Passivrauchen). Auch die Produktqualität kann durch einen legalen gewerblichen Verkauf besser gewährleistet werden, ob Snus im Verkauf die hohen Qualitätsstandards erfüllen.

Freiheit und Verantwortung des Einzelnen- Freigabe des Verkaufes von Snus

Sämtliche Arten von rauchlosen Tabakerzeugnissen würden in der EU frei vermarktet werden, vorbehaltlich möglicher Anforderungen an eine geeignete Verbraucherinformation wie zum Beispiel Gesundheitswarnhinweise. Die Freiheit jedes Einzelnen bedeutet, sich auch für den Konsum von Snus unter Beachtung des Jugendschutzes zu entscheiden. Das Erschweren des gewerblichen Verkaufes ist unverständlich und verhältnismäßig, obwohl der Konsum und Import legal sind. Es bedeutet auch Steuereinnahmen (Tabaksteuer, etc.) für die jeweiligen Staaten, in der Snus konsumiert wird. Durch die Freigabe kann ein besserer Jugendschutz erreicht werden als auf einer Internetseite, die in Schweden betrieben wird.