Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS sehen einen starken Rechtstaat als unumgängliche Voraussetzung für die Wahrung der Bürgerrechte. Das gesamte Justizsystem wird momentan in Österreich allerdings stiefmütterlich behandelt und Ressourcen werden an allen Ecken und Enden gekürzt. Dies führt zu unerträglichen Zuständen, die den Weiterbestand einer unabhängigen Justiz und eines funktionierenden Rechtstaates nachhaltig gefährden.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS unterstützen daher eine Anhebung des Justizbudgets, wie schon seit Jahren von entsprechenden Vertretern der Justiz gefordert.
Durch die Anhebung des Justizbudgets wird es möglich sein mehr Personal einstellen, was vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren immer dünner gewordenen Personaldecke und dem immer größeren Arbeitsaufwand, besonders bei der Staatsanwaltschaft, unbedingt notwendig ist.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern außerdem die Einführung einer unabhängigen Staatsanwaltschaft. Dies kann nur dadurch erreicht werden, dass die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Justizministerium endlich abgeschafft wird.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern daher die Einführung des Postens eines Bundestaatsanwaltes, der auf Vorschlag des Parlaments auf 6 Jahre vom Bundespräsidenten ernannt wird und als oberste Behörde der gesamten staatsanwaltschaftlichen Behörden fungiert. Eine Wiederernennung ist nicht möglich. Dieser ist dann der einzig Weisungsberechtigte, unterliegt selbst aber keinen Weisungen. Dann wäre endlich dem Gewaltentrennungsprinzip entsprochen wonach zwischen Exekutive und Judikative kein Weisungszusammenhang sein darf und es wäre den UNO „Guidelines on the Role of Proesecutors“ genüge getan.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern außerdem die Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs, durch den einzig und allein sichergestellt wird, dass auf die Besonderheiten in Bezug auf jugendlichen Straftäter entsprechend Rücksicht genommen wird.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern darüber hinaus, dass die Beschwerdemöglichkeit an den Verwaltungsgerichtshof in Asylrechtsverfahren wieder eingeführt wird. Die Gründe dafür liegen einerseits darin, dass es geradezu absurd ist in einer so sensiblen Materie die Beschwerdemöglichkeit an den VwGH nicht zu erlauben, andererseits wird der Verfassungsgerichtshof, dadurch dass er die einzig wirkliche Beschwerdemöglichkeit gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Asylgerichtshofs darstellt, mit einer Flut von Beschwerden überhäuf, wodurch die eigentliche Arbeit des VfGH als Hüter der Verfassung nahezu unmöglich gemacht wird.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS kritisieren außerdem, dass die Regelentscheidungsfindung beim Asylgerichtshof durch einen Zweirichtersenat stattfindet. Um eine ausgewogene Entscheidungsfindung zu gewährleisten fordern die Jungen liberalen NEOS – JUNOS einen Dreirichtersenat als Regelfall.