Grüne Gentechnik – unsere Forderungen auf europäischer Ebene und im Bezug auf Österreich

Wissenschaftliche Aspekte

Wir stellen fest, dass aus wissenschaftlicher Perspektive keinerlei ökologische Schäden durch bereits zugelassene GMO-Produkte nachgewiesen werden konnten. Eine Metastudie der Europäischen Kommission, die 50 europäische GMO-Forschungsprojekte unter Beteiligung von 400 Forschungsgruppen über einen Zeitraum von 10 Jahren untersucht hat, konnte dies klar belegen. Selbstverständlich setzen wir uns aber weiterhin für eine umfassende Prüfung von GMO-Produkten ein. Es gibt keine seriösen Studien, die eine Schädlichkeit der bereits zugelassenen GMO- Produkte bzw. ökologische Probleme nahelegen würden.

Wir fordern auf EU-Ebene

  • Aus Sicht des freien Warenverkehrs begrüßen wir die derzeit gültige Regelung, welche Importe von durch die EFSA genehmigten GMO-Lebensmitteln/Futtermitteln prinzipiell erlaubt. Eine EU-weite einheitliche Kennzeichnung für Lebensmittel mit einem genmanipulierten Anteil von über 0,9% muss in eindeutiger und offensichtlicher Form gegeben sein. Hiermit soll die Entscheidungsfreiheit auf Grundlage von Information gewährleistet sein.
  • Die Entscheidung über eine generelle Zulassung sollte unserer Ansicht nach auch weiterhin bei der EFSA liegen. Die (zurzeit angedachte) Möglichkeit nationale Anbauverbote für bestimmte GMO- Sorten zu erlassen, lehnen wir ab. Sollte man den Mitgliedsstaaten zugestehen ein Anbauverbot für einzelne Sorten ohne wissenschaftliche Begründung erlassen zu können, so wäre dies ein Freibrief für politisch motivierte Verbote, ferner würden dadurch bestimmte Mitbewerber selektiv benachteiligt bzw. bevorzugt werden. Allerdings würden wir es begrüßen, den einzelnen Nationalstaaten die Möglichkeit zu geben, ein generelles Anbauverbot für Gentechnik zu erlassen, vor allem, wenn die Bedenken innerhalb der Bevölkerung sehr groß sind bzw. alternative Bewirtschaftungsformen wie z.B. der biologische Landbau in diesem Land weit verbreitet sind und deswegen die ökonomische Grundlage jener Bauern auf dem Spiel steht.
  • Auf EU-Ebene sind einheitliche Richtlinien im Bezug auf eine mögliche Koexistenz zwischen GMO- Anbau, konventioneller Landwirtschaf und ökologischer Landwirtschaf zu treffen. Insbesondere müssen etwaige Haftungsfragen für Verunreinigungen geklärt werden:
  • Wir begrüßen die Haftungsregeln im österreichischen Gentechnik-Gesetz (demnach können Personen, die GMOs anbauen zur Verantwortung gezogen werden, falls Felder angrenzender Bauern verunreinigt werden) und fordern eine einheitliche EU-weite Regelung für etwaige Haftungsfragen. Falls umliegende Felder von konventionellen oder biologischen Landbauern durch GMOs verunreinigt werden und ein (EU-einheitlicher) Grenzwert von 0,9% überschritten wird, so sollen umliegende Landwirte, welche GMO anbauen, finanziell zur Verantwortung gezogen werden können.
  • Länder, die den Anbau von Gentechnik prinzipiell gestatten, haben unterschiedliche Abstandsregeln gesetzlich verankert. Um zu verhindern, dass einzelne Mitbewerber selektiv in einigen Ländern benachteiligt werden, sind einheitliche Standards für Abstandsregeln zu erarbeiten. Durch Einsetzen eines Expertenkomitees soll sichergestellt werden, dass sich die getroffenen Abstandsregeln dem Stand der Wissenschaft (im Bezug auf Pollenausbreitung etc.) entsprechen. Die entsprechenden Abstandsregeln müssen zwangsläufig auch Faktoren wie das Ausmaß des Anbaus von GMOs in der jeweiligen Region berücksichtigen (bei großflächigem GMO-Anbau sind restriktivere Abstandsregeln nötig).
  • Die EFSA übernimmt auf EU-Ebene eine Position, die mit einer sehr großen Verantwortung einhergeht. Alle möglichen Zulassungsverfahren sind mir größtmöglicher Transparenz zu gestalten, sodass NGOs und außenstehende Wissenschaftler die Möglichkeit bekommen diesen Prozess der Zulassung kritisch zu überwachen. Damit soll nicht nur sichergestellt werden, dass zugelassenen Produkte gesundheitlich sowie ökologisch unbedenklich sind, sondern auch, dass bestimmte Mitbewerber nicht selektiv bevorzugt oder benachteiligt werden. Wir begrüßen die Tatsache, dass die EFSA neben anderen strengen Sicherheitsbestimmungen mittlerweile auch eine obligate Durchführung von Fütterungsstudien verlangt.

Wir fordern bezogen auf Österreich

Eine Koexistenz zwischen GMOs, konventioneller Landwirtschaft sowie ökologischer Landwirtschaf in Österreich prinzipiell unter der Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Da Österreich, verglichen mit anderen EU-Ländern eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaf aufweist mit einem hohen Anteil ökologischer Landwirtschaf, muss besonders Augenmerk auf die Flächenzonierung und Haftungsregeln gelegt werden.