Für Frieden und Demokratie im Nahostkonflikt

punkt:

Der Bundeskongress möge beschließen:

Für Frieden und Demokratie im Nahostkonflikt

Der israelisch-palästiniensische Konflikt ist einer der kompliziertesten und
polarisierendsten Konflikte der gegenwärtigen Geopolitik. JUNOS fordert einen
zukunfts- und lösungsorientierten Zugang zu dem Konflikt, in dem unsere
zentralen Werte der Menschrechte, der Einhaltung des Völerrechts und der
liberalen Demokratie respektiert werden.

JUNOS sieht in einer Zweistaatenlösung nach wie vor die beste Möglichkeit,
sowohl dem Selbstbestimmungsrecht der Palästinensischen Bevölkerung, als auch
dem legitimen Interesse Israels auf den Erhalt eines sicheren und demokratischen
Staates Rechnung zu tragen. Wir fordern Österreich, die EU und die
internationale Gemeinschaft dazu auf, sich für erneute Friedensverhandlungen mit
diesem Ziel einzusetzen.

Um die Friedensverhandlungen mit Erfolg vorantreiben zu können, müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt werden:

Die Palästinenser, insbesondere Hamas und Fatah, erkennen den Staat Israels
vorbehaltlos an. Dasselbe gilt für die benachbarten arabischen Länder und alle
weitere Staaten, die Israel derzeit nicht anerkennen wollen. Die Hoffnung, bzw.
das Versprechen der Hamas an die Palästinenser, der Staat Israel werde zerstört,
und das Land werde an die Palästinenser zurückkehren, ist ahistorisch und
abzulehnen.

Um einen lebensfähigen Palästinensischen Staat zu schaffen, verpflichtet sich
Israel, keine neuen Siedlungen zu errichten bzw. bestehende nicht territorial zu
erweitern. Da der Großteil der Siedlungen entlang der Waffenstillstandslinie von
1948 (Green Line) liegt, könnte zum Beispiel eine Annexion von weniger als 5%
des Westjordanlandes bis zu 80% der israelischen Siedlungen in israelisches
Territorium inkorporiert werden. Ein zukünftiger palästinensischer Staat sollte
dafür mit einigen im Norden gelegenen Gebiete mit mehrheitlich arabischerisraelischer Bevölkerung, sowie Gebieten in der Negev-Wüste kompensiert werden.

Für langfristige Friedenssicherung ist eine Aufarbeitung des Konfliktes
essentiell. Eine personenbezogene individuelle Untersuchung der Verletzungen
nach internationalem Strafrecht ist einzuleiten. Im Einvernehmen mit den
zukünfitgen Ländern Israel und Palästina ist ein Tribunal mit internationaler
Beteiligung einzusetzen.

JUNOS fordert des Weiteren von Österreich und der EU eine klare Positionierung
gegenüber Terrororganisationen. Solange Hamas und Hezbollah weiterhin
terroristische Attentate in Israel begehen, finanzieren oder unterstützen, sind
sie in ihrer Gesamtheit als terroristische Organisationen einzustufen und ihre
Handlungen zu verurteilen.

JUNOS fordert die Rückkehr österreichischer Soldatinnen und Soldaten auf den
Golan und den Aufbau einer Mission mit dem Zweck die Konfliktparteien zu trennen
und Übergriffe von beiden Seiten zu verhindern. Diese neue Mission soll von
einem Europäischen Kommando geführt werden. Die Mission UNDOF auf den Golanhöhen
ist mit einem entsprechenden Mandat auszustatten um aggressive Handlungen im
Raum Golan zu verhindern oder zu beenden. Dafür soll sich Österreich bei den
Vereinten Nationen einsetzen.

Die 1947 im Teilungsplan der Vereinten Nationen geäußerte Vorstellung von einer
gemeinsamen Verwaltung Jerusalems als internationales Territorium hat sich
bereits mit Ausbruch des ersten Iraelisch-Arabischen Krieges 1948 als
realpolitisch undurchführbar herausgestellt und wurde von keiner der
Konfliktparteien respektiert. Jerusalem ist heute Sitz der Knesset, des
Staatspräsidenten, des Premierministers, sowie fast aller Ministerien und des
Obersten Gerichtshofes. Die Gegenwertige Kontroverse über die Entscheidung
einiger Staaten ihre diplomatischen Vertretungen nach Jerusalem zu verlegen,
basiert hauptsächlich auf der Resolution 478 des UN Sicherheitsrates, welche
Mitgliedsstaaten auffordert ebenjene Vertretungen aus Jerusalem abzuziehen.
Diese Resolution wurde als Reaktion auf die de-facto Annexion Ostjerusalems
durch das Israelische „Grundgesetz: Jerusalem“ im Jahr 1980 erlassen. Wir
unterstützen daher eine Prüfung, ob eine dezidierte Anerkennung Westjerusalems
als israelischen Regierungssitz samt Einrichtung einer entsprechenden
diplomatischen Vertretung völkerrechtskonform erfolgen könnte.

JUNOS fordert Österreich und die EU dazu auf, sich verstärkt für die Abschaffung
des „Permanent Agenda Item 7“ zu Menschenrechtsverletzungen von Israel beim
UNHRC einzusetzen. Menschenrechtsverletzungen durch jedes andere Land werden
unter „Item 4“ diskutiert. Mehr als die Hälfte aller vom UNHRC verfassten
Beschlüsse zum Thema Menschrechtsverletzungen verurteilen Israel. Diese Haltung
des UNHRC ist unverhältnismäßig und offenbart eine Voreingenommenheit.
Gleichzeitig wertet diese unsachliche Disproportionalität die Integrität des
UNHRC als Institution ab. Österreich und die EU müssen sich gegen die
Befangenheit des UNHRC einsetzen.

Das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) wurde als
temporäre Hilfsorganisation für die durch den ersten Israelisch-Arabischen Krieg
vertriebene Palästinensische Flüchtlinge gegründet. Dies zeigt sich im Statut
der Organisation, welche gegenüber dem UN Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR)
über keinerlei Mandat verfügt, dauerhafte Lösungen durch Integration oder
Resettlement zu verfolgen. Außerdem fließen die Gelder der UNRWA nicht nur in
die Unterstützung von Menschen in Not, sondern werden zur Finanzierung von
Hamas-nahen Schulen verwendet.
In diesen von Österreich mitfinanzierten Einrichtungen findet antisemitische und
antizionistische Indoktrinierung statt. Wir fordern daher die Eingliederung des
UNRWA in das UNHCR damit alle Flüchtlinge weltweit der gleiche Schutz zu Teil
wird.

Bildung und wirtschaftliche Chancen sind der beste Schutz gegen Radikalisierung.
Israel verpflichtet sich wirtschafltiche Entwicklung in den Palästinensischen
Gebieten zu ermöglichen, unter anderem durch die Errichtung eines Seehafens in
Gaza, sowie durch Erleichterung des Tourismus im Westjordanland. Beide Parteien
verpflichten sich zu De-Radikalisierungsprogrammen in Schulen und
Ausbildungseinrichtungen. Die Verwendung von Fördermitteln der Europäischen
Union und internationaler Institutionen soll besser kontrolliert und an klare
Bedinungen geknüpft werden.