Freier Übergang für freie Bürger:innen

JUNOS – Junge liberale NEOS glauben an die Eigenverantwortung und Mündigkeit der Bürger:innen. Das gilt auch für Fußgänger:innen im Straßenverkehr.

Fußgänger:innen sind in der Lage, das eigene Risiko beim Überqueren der Straße ausreichend einzuschätzen. Eine Ampelschaltung im Sinne des Schutzes und des Vorrangs der Fußgänger:innen ist zwar notwendig, allerdings kann wie in zahlreichen anderen Ländern eine rote Ampel für Fußgänger:innen eine Empfehlung und keine Pflicht darstellen. Die Grundregel, sich bei Betreten der Fahrbahn zu vergewissern, hiebei sich selbst oder andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern, ist ausreichend.

Der Zwang, eine sinnlose Regelung einzuhalten, bei deren Bruch niemandem Schaden zugefügt wird, erzieht autoritätsabhängige Untertanen und kann nicht im Sinne einer liberalen Gesellschaft sein.

Die stetige Nichteinhaltung einzelner Regeln durch die Bürger:innen, wie diese bei der Straßenüberquerung in Österreich passiert, schwächt das Gesamtregelwerk und letztendlich den Rechtsstaat.

Die polizeilichen Kontrollen und daraus entstehenden Geldstrafen dienen nicht nur einer Entmündigung der Bevölkerung sondern auch letzten Endes vor allem einer versteckten Finanzierung des aufgeblähten Staatsapparates, die es aus liberaler Sicht eindeutig abzulehnen gilt.

Der öffentliche Raum gehört den Bürger:innen und nicht dem Staat. Eine staatliche Umverteilung zugunsten des motorisierten Individualverkehrs, der vor allem im urbanen Raum von staatlichen Eingriffen profitiert, ist ebenso aus liberaler Sicht nicht vertretbar. Nicht notwendige Verbote für Fußgänger:innen bei der freien Nutzung des öffentlichen Raumes sind schleunigst zu beseitigen.

Aus diesen Gründen setzen sich JUNOS – junge liberale NEOS für eine Reform des § 76 StVO, welche die Möglichkeit der straflosen Straßenüberquerung nach eigener Risikoabschätzung sowohl bei roter Ampel als auch bei mangelnder vorgegebener Überquerungsgelegenheit veranlasst wenn es die Verkehrslage zulässt. Eine Fußgängerampel soll eine reine Vorrangregelung darstellen. In Anlehnung an §106 des Kraftfahrzeuggesetzes (Gurtpflicht) sehen wir Fußgänger:innen ab einem Alter von 14 Jahren somit selbst in der Verantwortung, wann und wo sie die Straße überqueren wollen. Lediglich auf Autobahnen, Autostraßen und Schnellstraßen soll die freie Überquerung untersagt bleiben.