Einführung einer Aktienpension

Dass das derzeitige gesetzliche Pensionsmodell alles andere als gut funktioniert, ist uns JUNOS schon lange bewusst. Aufgrund dessen haben wir schon am 19.04.2015 ein zukunftsfittes Pensionsmodell beschlossen, das Sofortmaßnahmen sowie mittel- bis langfristige Änderungen des Systems vorsieht. So soll die derzeitige Umlagensystematik stufenweise in eine Beitragssystematik überführt werden. Das Regelpenionsalter soll abgeschafft und ein Anreiz zum Arbeiten aufrechterhalten werden. Darüber hinaus sollen die zweite und dritte Säule des derzeitigen Systems gestärkt werden. Der ganze Antrag findet sich unter https://junos.at/beschlusslagen/die-gerechte-pension/.

Jedoch wird eine Idee bei uns noch nicht adressiert: die Aktienpension. In Schweden schon umgesetzt und in Deutschland mittlerweile in Planung, fließt bei einer Aktienpension ein geringfügiger Teil des Umlagebetrages in einen Fonds – die dabei erzielte Rendite wird der/dem zukünftigen Pensionist:in später mit ausgezahlt.

Daher fordern wir JUNOS – Junge liberale NEOS :

Der Staat soll ein System erarbeiten, bei dem die erste Säule unseres jetzigen Pensionssystems auf zwei Pfeiler gestellt wird. Einerseits soll der überwiegende Teil der eingezahlten Beiträge weiterhin ins Umlagesystem fließen.  Außerdem soll ein von unabhängigen Expert:innen verwalteter Fonds eingerichtet werden, in den ein kleinerer Teil der Beiträge fließt. Um Sicherheit zu gewährleisten, soll das Kapital dieses Fonds möglichst breit gestreut werden. Der Fonds soll vorläufig mit einer Milliarde Euro vom Staat gefüllt werden. Zusätzlich soll es allen erwerbstätigen Bürger:innen möglich ein von unabhängigen Expert:innen verwalteter Fonds eingerichtet werden, in den ein kleinerer Teil der Beiträge fließt. Um Sicherheit zu gewährleisten, soll das Kapital dieses Fonds möglichst breit gestreut werden. Der Fonds soll vorläufig mit einer Milliarde Euro vom Staat gefüllt werden.

Zusätzlich soll es allen erwerbstätigen Bürger:innen möglich sein, diesen Fonds auch für private Altersvorsorge im Sinne der dritten Säule zu verwenden. Um dies zu attraktiveren, soll man bis zu zwei Prozent des jährlichen Bruttogehalts steuerfrei einzahlen können. Auch nach der Überführung des Umlagesystems in ein Beitragssystem soll der Fonds und seine Funktionsweise aufrecht erhalten bleiben.