Eine gerechte und zeitgemäße Bezirksverwaltung für die Stadt Wien

Auf lokaler Ebene wird die Stadt Wien derzeit von insgesamt 1.122 Bezirksräten, 23 Bezirksvorsteher sowie 46 Bezirksvorsteher-Stellvertreter verwaltet. Pro Bezirk sind zwischen 40 und 60 Bezirksräte im Amt, wobei eine vollkommen ungleiche Verteilung je Einwohner herrscht – so kommen im 10. Wiener Gemeindebezirk über 3.000 Einwohner auf einen Bezirksrat, in den inneren Bezirken bloß zwischen 400 und 1.000, der Median liegt bei ca. 1.500 und der Mittelwert bei ca. 1.460 Einwohnern je Bezirksrat.

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn man die Bezirksmittel je Bezirk auf die Bezirksratsanzahl herunterbricht. Unter dieser Betrachtung ist der 22. Wiener Gemeindebezirk Spitzenreiter mit Bezirksmittel in der Höhe von ca. 350.000 EUR je Bezirksrat, wohingegen in den inneren Bezirken bloß zwischen 60.000 EUR und 100.000 EUR auf jeden Bezirksrat kommen. Der Median an Bezirksmittel pro Bezirksrat liegt im Übrigen bei bloß ca. 143.000 EUR, der Mittelwert bei ca. 152.000 EUR.

Dass die Qualität der politischen Lokalarbeit aufgrund dieser statistisch ungleichen Verteilungen in den Bezirken mit höherer Einwohnerzahl bzw. höheren Bezirksmittel je Bezirksrat schlechter ist, als in jenen mit einer geringeren Quote, kann nicht behauptet werden. Im Gegenteil – man sollte davon ausgehen, dass die statistischen Spitzenreiter als Benchmark für die anderen Bezirke dienen können, wenn es um eine effiziente, schlanke und vor allem zeitgemäße politische Lokalverwaltung geht.

Die JUNOS sehen die derzeitige Dichte an Bezirksverwaltungen und die hohe Anzahl an Bezirksräten als Anachronismus, welcher für die Bürger der Stadt Wien keinen qualitativen Mehrwert bietet und besonders in Anbetracht der immer weiter ausufernden Schuldenquote nicht mehr zu rechtfertigen ist. Das Argument, dass es diese generell hohe Dichte an Bezirksverwaltern brauche, um eine ausreichende Bürgernähe der Politik sicherzustellen, führt sich gerade aufgrund der oberen Betrachtungen der Einwohneranzahl je Bezirksrat selbst ad absurdum. Man müsste dann gar unterstellen, dass in den inneren Bezirken die Bürgernähe und öffentliche Wahrnehmung der lokalen Politik sowie der verantwortungsvolle Umgang mit den Bezirksmitteln aufgrund der relativ höheren Anzahl an Bezirksräten weitaus größer bzw. besser sei, als in den Bezirken mit einer geringeren Dichte.

Die JUNOS fordern in Anbetracht der oben geschilderten Situation eine Reform der lokalen Bezirksverwaltungen und die Reduktion von derzeit 23 Bezirksverwaltungen und 1.122 Bezirksräten auf fünf politische Verwaltungskreise mit jeweils 100 Bezirksräten, in Summe also 500. Die Definition der jeweiligen Verwaltungskreise sollte so gewählt werden, dass in etwa 350.000 EUR Bezirksmittel bzw. ca. 3.000 Bürger auf jeden Bezirksrat kommen. Somit würde der oben angesprochene Benchmark gehalten werden und eine qualitativ hochwertige politische Lokalverwaltung auch weiterhin sichergestellt sein.

Durch diese Reform würde nicht nur eine effizientere Lokalverwaltung geschaffen werden, indem bspw. Synergien der neu definierten Bezirkskreise besser genutzt werden könnten, sondern würden auch finanzielle Einsparungen erzielt werden. Alleine durch die Reduktion von 622 Bezirksräten (Bruttogehalt ca. 400 EUR), 18 Bezirksvorstehern (Bruttogehalt ca. 9.700 EUR) und 36 Bezirksvorsteher-Stellvertretern (Bruttogehalt ca. 4.100 EUR) könnten innerhalb einer Legislaturperiode von fünf Jahren ca. 40 Millionen Euro direkt eingespart werden, mit wegfallenden Mehraufwendungen der wegfallenden Bezirksräte sogar an die 50 Millionen Euro. Durch die teilweise freiwerdenden öffentlichen Infrastruktureinrichtungen könnten noch weitere finanzielle Entlastungen für die Stadt Wien entstehen. Alternativ könnte man diese freien Flächen auch für die Schaffung zusätzlicher Bildungseinrichtungen nutzen.

Von dieser Reform sollen selbstverständlich keine Aufhebungen der derzeit gültigen Postleitzahlen sowie namentlichen Bezeichnungen der Bezirke angestoßen werden, da es dabei bloß um eine verwaltungstechnische Strukturreform geht. Ebenso soll dieser Reformvorschlag kein Anstoß dazu sein, das derzeitige Modell zur Unterverteilung der Bezirksbudgets zu ändern, sondern sollen auch weiterhin nach dem bisherigen Modell unterverteilt werden.