Die Kettensäge für Tirol – Verwaltungsapparat zersägen

Einleitung

Tirol leidet unter einem aufgeblähten, ineffizienten und historisch gewachsenen Verwaltungs- und Förderdschungel, der Ressourcen bindet, Transparenz verhindert und Bürger:innen belastet. Die Landesverwaltung, die Förderlandschaft und die bürokratische Struktur im Bildungsbereich zeigen exemplarisch, wie notwendig ein radikaler Schnitt ist. Mit diesem Antrag setzt sich JUNOS Tirol für eine umfassende Modernisierung, Entschlackung und Neuordnung des Verwaltungsapparats ein – für Effizienz, Transparenz, Digitalisierung und echte Verantwortlichkeit.

I. Verwaltungsapparat verschlanken – warum Tirol endlich Strukturen abbauen muss

Tirols Landesverwaltung ist über Jahrzehnte kontinuierlich angewachsen – jedoch nicht, weil Leistungen für Bürger:innen massiv ausgeweitet wurden, sondern weil Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Einheiten ständig weiterwuchsen, ohne dass alte Strukturen zurückgebaut wurden. So ist ein Verwaltungsapparat entstanden, der Jahr für Jahr größer, teurer und komplexer wird, ohne dass Transparenz und Effizienz im gleichen Ausmaß steigen.

Aktuell umfasst die Landesverwaltung 4.596,5 Vollzeitäquivalente (Stand Ende 2024, ohne Klinik und Lehrpersonal). Jede dieser Stellen kostet das Land im Schnitt 90.000 Euro pro Jahr. Ein immer weiter steigender Personalstand bedeutet daher erhebliche laufende Kosten, die sich dauerhaft im Budget festsetzen. Doch trotz dieses großen Verwaltungsapparats bleibt der Output häufig hinter den Erwartungen der Bürger:innen zurück: lange Verfahren, unklare Zuständigkeiten und wachsende Bürokratie.

Strukturell zeigt sich die Überdimensionierung besonders deutlich: 9 Gruppen, 51 Abteilungen und 10 Sachgebiete bilden ein kleinteiliges, historisch gewachsenes System. Dieser Aufbau schafft Parallelstrukturen, doppelte Arbeitsschritte und fragmentierte Zuständigkeiten – kurz: eine Organisation, die für die Herausforderungen der kommenden Jahre nicht mehr geeignet ist.

Gleichzeitig wächst das zweite System daneben weiter: die externe Beratung. Obwohl die interne Verwaltung stetig vergrößert wurde, gab das Land allein im letzten verfügbaren Jahr 8,3 Millionen Euro für externe Beraterverträge aus. Ein teures Doppelmodell aus „immer mehr intern“ und „immer mehr extern“ – ohne strategische Steuerung.

Es ist daher klar: Tirol braucht eine umfassende Verwaltungsreform. Nicht als Sparprogramm, sondern als Modernisierungsschub, der Organisation, Personal und Arbeitsweisen neu ordnet. Die Verwaltung muss spürbar effizienter, digitaler und klarer werden – statt jedes Jahr weiter anzuwachsen.

Wir fordern daher: Die Verwaltungs-Kettensäge für Tirol

1. Personalapparat modernisieren und verkleinern

Der Personalstand der Landesverwaltung liegt derzeit bei 4.596,5 VZÄ (ohne Klinik- und Lehrpersonal). Jeder Arbeitsplatz verursacht jährliche Kosten von rund 90.000 Euro – ein über Jahrzehnte gewachsener Verwaltungsapparat, der enorme Mittel bindet und historisch gewachsene Strukturen fortschreibt.

Um die Verwaltung nachhaltig zu verschlanken, dürfen keine neuen Planstellen geschaffen werden. Stattdessen sollen natürliche Abgänge durch Pensionierungen, interne Umverteilungen und Aufgabenstraffungen genutzt werden, um den Personalstand schrittweise und sozial verträglich deutlich reduzieren. Moderne Arbeitsprozesse und klare Zuständigkeiten ermöglichen eine kleinere, effizientere Verwaltung, die ihren Service für Bürger:innen nicht nur hält, sondern verbessert.

2. Aufnahmestopp in den Landesdienst

Ein strukturierter Aufnahmestopp – mit eng definierten Ausnahmen – ermöglicht Personalabbau ohne Kündigungen und stellt diesen sicher. Pensionierungen werden nicht automatisch nachbesetzt, sondern führen zu internen Umverteilungen, Aufgabenbündelungen und effizienteren Abläufen. So schrumpft die Verwaltung kontrolliert und ohne Qualitätsverlust.

3. Zusammenlegung von Abteilungen

Die derzeitige Struktur mit 9 Gruppen, 51 Abteilungen und 10 Sachgebieten ist überdimensioniert. Historische Zuständigkeiten wurden nie aufgeräumt und verursachen heute Doppelstrukturen, lange Wege und hohe Kosten. Zusammenlegungen können – wie das Beispiel Salzburg zeigt – Millionenbeträge einsparen und die Verwaltung klarer und schneller machen.

4. Flexible Verlängerung der Dienstzeit über 65 hinaus

Eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit hilft Know-how zu sichern und Personalengpässe zu vermeiden. Erfahrene Mitarbeiter:innen bleiben an Bord, bis Nachbesetzungen sauber organisiert sind. Das macht Übergänge stabiler und reduziert kurzfristigen Druck im System.

5. Beraterverträge deutlich reduzieren

Mit 8,3 Millionen Euro pro Jahr ist Tirols Ausgabenvolumen für externe Beratung zu hoch. Externe Expertise darf nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich notwendig ist. Transparente Veröffentlichung aller Verträge schafft Vertrauen und verhindert Doppelstrukturen zwischen interner Verwaltung und externen Dienstleistern.

6. Einsatz von Künstlicher Intelligenz

KI kann Routinearbeiten übernehmen: Aktenanalyse, Fristenverwaltung, Textklassifikation, standardisierte Bescheide. Mit klaren Leitlinien, Datenschutz und menschlicher Letztkontrolle schafft KI mehr Zeit für qualifizierte Aufgaben und erhöht die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich. Tirol kann hier Vorreiter werden und den Schritt setzen, moderne Technologien systematisch in Verwaltungsprozesse zu integrieren.

II. Die Förderkettensäge für Tirol – Förderdschungel zerschlagen, Transparenz schaffen

Tirols Fördersystem ist über Jahrzehnte zu einem unüberschaubaren Geflecht aus Programmen, Sonderbestimmungen und politisch gesetzten Ausnahmen angewachsen. Die bundesweite Förderdatenbank weist aktuell 430 Förderungen aus, die in Tirol durch das Land oder Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern vergeben werden. Gleichzeitig zeigt der Förderbericht 2023 des Budgetdienstes des Nationalrates: Meldungen in die Transparenzdatenbank des Bundes (TDB) können mit Fristen von 18 bzw. 24 Monaten erfolgen – also bis zu zwei Jahre nach Auszahlung einer Leistung. Dadurch basiert die jährliche Berichterstattung auf strukturell unvollständigen und zeitlich verzögerten Daten, die keine verlässliche Grundlage für politische Steuerung darstellen.

Besonders deutlich wird das Ausmaß in Tirol: Die Zahl der aktiven Förderleistungen ist von 168 im Jahr 2022 auf 212 im Jahr 2023 gestiegen – ein Plus von 26,2 % und der höchste Zuwachs aller Bundesländer. Dies sind keine bloßen Nachmeldungen, sondern tatsächlich bestehende, parallellaufende Programme. Tirol fördert also real immer mehr und schafft laufend neue Programme, ohne bestehende zu streichen oder zu konsolidieren.

Auch bei den Ausgaben zeigt sich die Dimension dieses unkoordinierten Systems: Tirol hat seine gemeldeten Leistungen von 2022 auf 2023 um 323 Millionen Euro erhöht – der größte Anstieg aller Bundesländer. Davon entfallen allein 215 Millionen Euro auf den Bereich „Allgemeine öffentliche Verwaltung und Äußeres“. Diese massiven Ausgabensteigerungen spiegeln kein klares Konzept wider, sondern dokumentieren die zunehmende Unübersichtlichkeit und Zielentfremdung des Systems.

Parallel dazu wurde das Tiroler Fördertransparenzgesetz 2025 novelliert: Das Land übernimmt die Kategorien des Bundes (Mitgliedsbeiträge, Spenden, direkte Förderungen, Zuwendungen, Intermediärszahlungen etc.), definiert Leistungsempfänger und leistende Stellen und verpflichtet sich grundsätzlich zur Meldung an die TDB. Doch die entscheidenden Pflichten greifen viel zu spät, denn der jährliche Förderbericht wird weiterhin einen Großteil der Förderungen nicht erfassen.

Die zentrale Botschaft lautet daher weiterhin: All diese neuen Bestimmungen ändern nichts am Kernproblem. Das Land und die Landesregierung wissen in Zukunft auch nicht,

  • welche Förderungen tatsächlich aktiv sind,
  • wie viele Programme parallel laufen,
  • wie viel Geld effektiv verteilt wird,
  • und welche Wirkung diese Förderungen entfalten.

Dass ein Fördersystem derart unkontrolliert wächst, zeigt ein grundlegendes Problem: Das Land weiß nicht, was es fördert. Und es kann es auch nicht wissen, weil die Datenbasis lückenhaft, verzögert und unvollständig bleibt. Dadurch entsteht nicht nur Intransparenz, sondern die Möglichkeit, Förderungen faktisch zu verschleiern: Ohne vollständige, zeitnahe Erfassung und ohne einheitliche Strukturen bleibt unklar, welche Mittel wohin fließen.

Besonders problematisch ist, dass ein erheblicher Teil der Förderungen nicht durch das Land selbst, sondern über landesnahe Gesellschaften, Beteiligungen und ausgelagerte Rechtsträger abgewickelt wird. Diese Konstruktionen ermöglichen eine Parallelförderlandschaft, in der Mittel bewegt werden und bis zu zwei Jahre verspätet in der Transparenzdatenbank aufzuscheinen. Unter diesen Bedingungen hat auch der Landeshauptmann als Finanzreferent keinen Überblick, wofür Steuergeld tatsächlich eingesetzt wird.

Der Förderdschungel hat sich längst verselbstständigt. Statt ein steuerbares politisches Instrument zu sein, ist er zum undurchsichtigen Geflecht unterschiedlichster Programme geworden, die nebeneinander existieren, einander überlagern, einander duplizieren und über unterschiedliche Strukturen abgewickelt werden und sich jeglicher politischer Kontrolle entziehen.

Warum ein radikaler Neustart notwendig ist

Die über 212 aktiven Förderprogramme im Jahr 2023 zeigen, dass Tirols Fördersystem nicht überarbeitet, sondern neu aufgesetzt werden muss. Die Vielzahl paralleler Programme verhindert Transparenz, verzerrt Prioritäten und verschlingt Verwaltungsressourcen. Ein einmaliger Reset schafft die nötige Klarheit: Bestehende Förderungen werden geprüft, geordnet und auf das reduziert, was tatsächlich wirkt. Nur so kann ein effizientes und nachvollziehbares System entstehen, das nicht weiter anwächst.

Wir fordern daher: Die Förderkettensäge für Tirol

1. Digitalisierungsoffensive starten

Tirol startet eine umfassende Digitalisierungsoffensive im Förderwesen: Einheitliche Standards für alle, automatisierte Prüfungen, Transparenz in Echtzeit durch automatisierte Einmeldung aller Zahlungen und Angebote.

2. One In, One Out – keine neue Förderung ohne Abschaffung einer bestehenden

Jede neue Förderung ersetzt zwingend eine bestehende. Die Landesregierung darf keine zusätzlichen Programme schaffen, ohne mindestens eine gleichartige Förderung zu streichen. Das Motto „immer mehr, nie weniger“ darf uns nicht länger Geisel halten.

3. Sunset-Klauseln für sämtliche Förderungen

Alle Förderungen werden verpflichtend mit Sunset-Klauseln von maximal 5 Jahren versehen. Ohne ausdrückliche Verlängerung nach positiver Evaluierung durch den Landesrechnungshof laufen sie automatisch aus. Damit werden historische Förderungen ohne Wirkung, aber mit Kosten, systematisch beendet.

4. Radikale Vereinfachung des Förderwesens

Förderbedingungen, Richtlinien und Verfahren sind auf Verständlichkeit und Effizienz zu überprüfen. Doppelprüfungen, unnötige Nachweise und komplizierte Sonderregelungen werden gestrichen. An die Stelle von 430 Förderwegen treten klar strukturierte, wenige Programme mit einheitlichen, nachvollziehbaren Kriterien.

5. Alle Förderungen auf einen Blick

Tirol meldet alle eigenen und landesnahen Förderungen vollständig und in Echtzeit in die bundesweite Förderdatenbank ein und nutzt deren Datenbestand konsequent, um allen Bürger:innen einen fairen, vollständigen Überblick über sämtliche relevanten Förderangebote zu geben – einschließlich jener von Gemeinden, Kammern und dem Bund.

Diese Informationen fließen direkt in die Tiroler One-Stop-Shop- Beantragungsplattform ein, sodass alle Förderungen, die für Menschen und Betriebe in Tirol relevant sind, sichtbar, vergleichbar und direkt digital über diese Plattform beantragbar werden.

6. Förderungen gesamtheitlich denken

Förderungen müssen über alle Ebenen hinweg gedacht werden. In Tirol müssen die Förderung aller Gemeinden und aller sonstigen Rechtsträger automatisch und in Echtzeit in der Förderdatenbank erfasst werden, um die Vermeidung von Doppelförderungen und Effizienz sicherzustellen.

7. Keine Förderungen an landeseigene und landesnahe Unternehmen

Förderungen an Unternehmen im Eigentum oder unter beherrschendem Einfluss des Landes sind grundsätzlich einzustellen. Solche Zahlungen sind interne Geldverschiebungen ohne echten Lenkungseffekt und verzerren den Wettbewerb gegenüber privaten Betrieben. Landesnahe Rechtsträger sollen keine eigenen Förderprogramme mit Mitteln des Landes abwickeln, sondern über klar geregelte Leistungsaufträge und transparente Budgetierung gesteuert werden.

8. Förderungen budgetär deckeln

Ein verbindlicher Gesamtbudgetdeckel zwingt die Landespolitik, echte Prioritäten zu setzen. Einsparungen durch gestrichene oder zusammengelegte Programme können dann zur Finanzierung evidenzbasierter, wirksamer Maßnahmen verwendet werden.

9. Einmaliger radikaler Neustart

Alle bestehenden Förderungen von Land und landesnahen Rechtsträgern laufen innerhalb eines definierten Jahres einmalig aus. In diesem Zeitraum:

  • werden keine neuen Förderprogramme geschaffen,
  • prüft der Landesrechnungshof sämtliche Förderungen nach klaren Kriterien (Wirksamkeit, Effizienz, Zielerreichung, Kosten),
  • werden nur jene Programme erneuert, die eine nachweislich positive Evaluierung erhalten – verpflichtend mit Sunset-Klauseln, fixem Budget und digitaler Abwicklung.

Durch diesen einmaligen Reset wird der Förderdschungel radikal zurückgeschnitten. Übrig bleibt ein deutlich schlankeres, transparentes und wirkungsorientiertes Fördersystem, das Wirksamkeit in den Vordergrund stellt, statt Bürokratie und Abhängigkeiten einzuzementieren.

III. Bildung von Bürokratie befreien – eine Behörde statt neun Bildungsdirektionen

Österreich leistet sich derzeit eine bürokratische Konstruktion, die europaweit ihresgleichen sucht: Neun Bildungsdirektionen, die gleichzeitig dem Bund und dem jeweiligen Bundesland unterstehen – verfassungsrechtlich verankerte Doppelzuständigkeit, Doppelaufsicht und Doppelchaos.

Diese Struktur ist ein Paradebeispiel dafür, wie man Verwaltung nicht organisieren sollte. Sie ist teurer als nötig, schwerfälliger als zulässig und politisch anfälliger als verantwortbar. Ein System, das auf Doppelzuständigkeit von Bund und Land basiert, produziert zwangsläufig das, was wir überall sehen: Kompetenzschiebereien, Verzögerungen und Verantwortungsdiffusion. Wenn zwei zuständig sind, fühlt sich am Ende oft niemand wirklich verantwortlich.

Das ist unser aktueller Bürokratieirrsinn – festgeschrieben auf Verfassungsebene.

Wir setzen daher auf eine einfache und mutige Reform: Nur mehr eine schlanke Bildungsbehörde im Bildungsministerium statt neun Bildungsdirektionen. Damit schaffen wir ein System, das Standards vereinheitlicht, Kosten senkt und Schulen endlich von überflüssiger Bürokratie befreit.

Eine zentrale Bildungsbehörde schafft echte Effizienz statt föderal aufgeblähter Parallelstrukturen:

  • Qualitätssicherung frei von Landesinteressen

Das Ziel ist Qualitätsstandarts von politischer Einflussnahme zu befreien. Eine unabhängige Qualitätssicherung muss ohne Landesdruck, ohne regionale Sonderwege und ohne „Prestigeschul“-Schonung arbeiten.

  • Zentrale Genehmigung von Schulversuchen

Innovationen dürfen nicht an neun unterschiedlichen Behörden scheitern. Eine bundesweite Koordination ermöglicht schnellere Entscheidungen, bessere Vergleichbarkeit und das raschere Ausrollen erfolgreicher Modelle.

  • Effiziente Ressourcenzuteilung

Lehrpersonal und Förderressourcen können österreichweit dorthin fließen, wo sie gebraucht werden – nicht dorthin, wo die Landespolitik sie haben möchte. Das schafft Flexibilität bei regionalen Angebots- und Nachfrageschwankungen und über Bundesländergrenzen hinweg.

  • Kostenreduktion durch Abbau von Doppelstrukturen

Neun Direktoren, neun Verwaltungsapparate, neun IT-Systeme, neun Rechtsabteilungen – all das verursacht enorme Bürokratiekosten. Eine einzige Bundesbehörde ersetzt redundante Strukturen und schafft spürbare Einsparungen, die direkt in Schulen investiert werden können.

  • Die Länder entlasten statt überfordern

Die Länder beklagen sich seit Jahren, dass sie zu viele Aufgaben übernehmen müssen und das mit ihren Budgets kaum noch stemmbar ist. Genau hier bietet sich eine echte Chance: Wir hören auf die Sorgen der Länder – und nehmen ihnen diese Aufgabe ab. Weniger Verantwortungslast für die Länder, weniger Bürokratie für alle.

Gleichzeitig gilt: Weniger Bürokratie auf Landesebene muss mehr Autonomie für die Schulen selbst bedeuten.

Wenn Verwaltung zentralisiert wird, darf die Schule nicht weiter entmündigt werden – im Gegenteil. Wir wollen Verantwortung näher zur pädagogischen Ebene holen:

  • Schutzkonzepte zu Gewalt, Mobbing und Krisen sollen direkt an den Schulen entwickelt und verantwortet werden.
    • Pädagogische Innovationen, Fortbildungsplanung und schulinterne Entwicklungsprozesse sollen eigenverantwortlich gestaltet werden können.
    • Schulen sollen in Personalfragen mehr Profilbildungskompetenz erhalten.

Eine zentrale Behörde gibt Standards vor, aber die Schulen gestalten – das ist moderner, liberaler Bildungsföderalismus.

Wir JUNOS Tirol fordern daher:

1. Die Abschaffung der neun Bildungsdirektionen und die Schaffung einer einzigen, effizienten Bildungsbehörde im Bundesministerium für Bildung.

2. Eine österreichweit einheitliche Qualitätssicherung, Schulversuchskoordination und Ressourcenzuteilung unter klaren, transparenten Kriterien.

3. Den Abbau von redundanten föderalen Verwaltungsstrukturen zur Senkung der Systemkosten und Stärkung der direkten Investitionen in die Schulen.

4. Den Ausbau der Schulautonomie in Bereichen der pädagogischen Entwicklung, Prävention, Fortbildung und inneren Organisation.

So schaffen wir ein Bildungssystem, das nicht in neun Behörden stecken bleibt, sondern endlich dort ankommt, wo es hingehört: bei den Schüler:innen, den Lehrpersonen und den Schulen selbst.

IV. Digital Only statt Digital First – eine Verwaltung ohne Papierwege

Österreich und Tirol sprechen seit Jahren von „Digital First“, doch in der Realität existieren parallel digitale und analoge Verfahren, doppelte Prozesse, Medienbrüche und unterschiedliche Bearbeitungswege. Solange Anträge, Meldungen, Bescheide, Formulare und Genehmigungen auch analog eingereicht oder abgewickelt werden können, bleibt die Verwaltung teuer, langsam, fehleranfällig und personalintensiv. Ein echter Modernisierungsschub entsteht erst dann, wenn digitale Prozesse nicht die Alternative, sondern der Standard sind.

Ein konsequentes „Digital Only“-System bedeutet: Sämtliche Anträge, Förderansuchen, Verwaltungsleistungen, Genehmigungen, Meldepflichten, Registrierungen sowie Kommunikations- und Nachweisprozesse erfolgen ausschließlich über zentrale digitale Plattformen – ohne Papierformulare, ohne handschriftliche Signaturen, ohne Amtswege. Das schafft klare Verfahrensabläufe, reduziert Bearbeitungszeiten, verhindert Aktenverluste, ermöglicht Echtzeit-Tracking, automatisierte Prüfroutinen und standardisierte Datenstrukturen. Gleichzeitig steigert es Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Gleichbehandlung, da individuelle Ermessensspielräume durch nachvollziehbare, digitale Prozesslogik ersetzt werden.

Für Bürger:innen und Betriebe bedeutet „Digital Only“: weniger Aufwand, weniger Wege, weniger Frust. Für die Verwaltung bedeutet es: geringere Kosten, weniger Ressourcenbindung, bessere Datenqualität. Für die Politik bedeutet es: faktenbasierte Steuerung statt Intransparenz und Bauchgefühl. Tirol kann hier Vorreiter werden – mit einem mutigen Schritt, der den digitalen Staat nicht länger ankündigt, sondern realisiert.

Wir JUNOS Tirol wollen ein kraftvolles Zeichen gegen aufgeblähte Strukturen, politischen Wildwuchs, Intransparenz und bürokratische Selbstzwecksysteme. Die Zukunft Tirols braucht eine Verwaltung, die dient – nicht hemmt; Förderstrukturen, die wirken – nicht verstecken; und ein Bildungssystem, das Freiheit stärkt – nicht lähmt.

Viva la libertad.