Was das Blutspenden anlangt, hat der Blutspendedienst des Roten Kreuzes (RK) in Österreich eine quasi-Monopolstellung. 94% aller Blutspenden werden vom RK gesammelt, verarbeitet und verkauft – das macht 350.000 Blutkonserven im Jahr. Im Jahresbericht von 2018 konnte damit alleine ein Gewinn von 76 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Gegen Mitbewerber:innen wird vehement vorgegangen: einmal gelang das nur mithilfe eines EU-rechtswidrigen Schutzgesetzes, das aus der Feder des heutigen ÖVP-Klubobmanns und ehemaligen Rot-Kreuz-Mitarbeiter August Wöginger stammte.
Teures Blut
Preislisten zeigen, wo das Problem liegt: während zwischen 1990 und 2020 die Inflation um 81% stieg, erhöhte sich der Preis für die Einheit Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) von 54 auf 158 Euro – eine Preissteigerung von 192%. Einerseits wurden die gesetzlichen Anforderungen für die Sicherheit des Produkts Blut höher, was Aufwand und Kosten erhöht hat.
Andererseits erlaubt das Quasi-Monopol dem Roten Kreuz, Preise beinahe nach Belieben zu bestimmen. In anderen Ländern bestimmt der Markt den Preis, wo das nicht funktioniert, interveniert der Staat mit Regulierungen. Letzteres passiert in Belgien – doch auch dieser extrem wirkende Schritt wird dort mit Rücksicht auf Lieferant:innen gesetzt.
Diskriminierendes und unwissenschaftliches Blutspendeverbot
Weder Männer, die in den letzten 12 Monaten vor der Spende Geschlechtsverkehr mit Männern hatten, noch Frauen, die Sex mit einem Mann hatten, welcher in den letzten 12 Monaten wiederum mit einem Mann verkehrte, dürfen in Österreich Blut spenden. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern entbehrt auch jeder wissenschaftlichen Grundlage. Viel wesentlicher ist die Frage, welches Risikoverhalten im Sexualleben gezeigt wird.
Solange entsprechende Schutzmaßnahmen (wie beispielsweise das Benutzen eines Kondoms) getroffen werden, ist die Blutsicherheit sehr groß. Es sollte für die Beurteilung dieser Blutsicherheit das individuelle Risikoverhalten beurteilt werden, anstatt von vornherein Menschen, die Geschlechtsverkehr mit Männern hatten, von der Blutspende auszuschließen, solange hierfür keinerlei wissenschaftliche Begründung vorliegt.
Der Bundeskongress der JUNOS – Junge liberale NEOS möge daher beschließen:
Die österreichischen Gesundheitsverbünde folgen dem Vorschlag des Rechnungshofs und nehmen europaweite Ausschreibungen zur Belieferung von Krankenanstalten mit Blutkonserven vor. Außerdem soll §8 Abs. 4 des Blutsicherheitsgesetzes („Es ist untersagt, Spendern von Blut oder Blutbestandteilen oder dritten Personen für eine Spende einen Gewinn zukommen zu lassen oder zu versprechen.“) gestrichen werden. Die Rückstellungfrist (Blutspendeverordnung §6 Abs. 2 lit. 15) soll fallen und dafür eine Regelung eingeführt werden, dass Blutspender:innen, unabhängig der sexuellen Orientierung, Angaben zu ihrem Risikoverhalten (zB. ungeschützter Geschlechtsverkehr) im Sexualleben der letzten 3 Monate machen müssen.