Bezug von Sozialleistungen für Studierende und jungen Personen in Ausbildung

Die Jungen liberalen NEOS fordern das sofortige Ende der Benachteiligung junger Menschen beim Bezug öffentlicher Förderungen und Sozialleistungen.

Viele Studierende leben unter der Armutsgrenze. Allein der Umstand, dass sie sich in Ausbildung befinden, vermindert die Höhe der ihnen entgegengebrachten Sozialleistungen. Beispiele sind:

  • Die Befreiung von GIS-Gebühren, die an den Bezug von Studienbeihilfe gekoppelt ist. Wer keine Studienbeihilfe bezieht und trotzdem unter der Armutsgrenze lebt wird von den GIS-Gebühren nicht befreit.
  • Die Wohnbeihilfe, die um einen pauschalen Selbstbehalt für Personen in Ausbildung empfindlich vermindert ist; nachdem die eigentliche Höhe der Wohnbeihilfe über Wohnfläche berechnet wird, triff dieser Selbstbehalt vor allem Menschen, die in kleinen Wohnungen leben.
  • Tickets für öffentliche Verkehrsmittel auf kommunaler Ebene; Tagestickets sind generell nicht vergünstigt, auch Ermäßigungen für Dauerkarten sind oftmals zu gering um den tatsächlichen finanziellen Herausforderungen gerecht zu werden.

Die Gesetzgebung geht dabei implizit davon aus, dass Eltern jene Unterhaltsleistung, zu der sie im Streitfall verpflichtet wären, tatsächlich erbringen oder überhaupt erbringen können. Dies entspricht nicht der Realität.

Sozialleistungen die darauf fußen, dass Bereitschaf zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht (wie die Mindestsicherung) sollen allerdings nicht bezogen werden, da hauptberufliche Studierende sinnvollerweise nicht uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.

Die JUNOS fordern ein möglichst einheitlichen, transparenten und treffsicheres soziales Netz. Die beste Richtschnur für Transferleistungen ist das Einkommen, deshalb muss die Benachteiligung junger Menschen enden.