Eine faire und transparente Jugendförderung ohne Parteiprivilegien

Jugendorganisationen leisten wichtige Dienste für unsere Demokratie. Sie sind zentrale Orte des non-formalen Lernens, wodurch sie es jungen Menschen ermöglichen, selbstbestimmt unsere Gesellschaft mitzugestalten und politische aktiv zu werden. Ihre finanzielle Unterstützung durch den Staat ist wünschenswert und gerechtfertigt. Sorgfältiger Umgang mit Steuergeldern im Sinne des Allgemeinwohls muss jedoch die oberste Maxime sein. Aufgrund eines intransparenten, unübersichtlichen Fördersystems, welches parteipolitische Jugendorganisationen ungerechtfertigt bevorteilt, sind Veränderungen in diesem Bereich jedoch dringend notwendig. Daher sind folgende Reformen durchzuführen:

Fairness herstellen

Das derzeitige Bundesjugendfördergesetzt bevorzugt vollkommen ungerechtfertigt parteipolitische Jugendorganisation gegenüber verbandlich organisierten. Hier gilt es schnellstmöglich gleiche Rahmenbedingungen herzustellen. Um bestmögliche Arbeitsbedingungen für alle Jugendorganisationen zu schaffen, gilt es außerdem die Vergabekriterien klarer zu regeln.

Angleichung von politischen und verbandlichen Jugendorganisationen

Wir fordern gleiche Rahmenbedingungen für parteipolitische und verbandliche Jugendorganisationen. Die Bemessungsgrundlage für politische und verbandliche Organisationen soll klarer geregelt werden und objektiv nachvollziehbare Kriterien würdigen. Klar abzulehnen ist die Voraussetzung, dass Organisationen erst nach zehnjährigem Bestehen gefördert werden. Um Projektförderung zu erhalten, sollen in Zukunft auch parteipolitische Jugendorganisationen Anträge einreichen müssen.

Rechtsanspruch

Um Planungssicherheit zu gewährleisten soll künftig, sofern die nötigen Kriterien erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderungen bestehen.

Inflationsanpassung

Analog zur Parteienförderung soll auch die Bundesjugendförderung automatisch an den Verbraucherpreisindex angepasst werden, sobald dieser sich um mindestens fünf Prozent verändert hat.

Höhe festschreiben

Die Höhe der Basis- und Projektförderung müssen gesetzlich verankert werden. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel müssen entsprechend aufgestockt werden, wenn neue anspruchsberechtigte Organisationen dazukommen.

Transparenz schaffen

Transparenz schaff Klarheit über die zur Verfügung stehenden Mittel und fördert ein Klima in dem verantwortlich mit Finanzen umgegangen wird. Eine öffentliche Auflistung aller ausbezahlten Förderungen und deren Verwendung ist daher sowohl im Interesse der Jugendorganisationen, als auch der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen.

Ausbezahlte Förderungen veröffentlichen

Wir fordern daher, dass sämtliche vom Bundesministerium ausbezahlten Förderungen gemäß des Bundesjugendfördergesetzt am Ende des Kalenderjahres online veröffentlicht werden.

Förderempfänger zur Transparenz verpflichten

Außerdem fordern wir das Bundesministerium auf, künftig auch die von den Jugendorganisationen eingereichten Abrechnungen und Projektberichte zu veröffentlichen. Nur so kann eine lückenlose Nachvollziehbarkeit sämtlicher Förderungen gewährleistet werden.

Einrichtung einer bundesweiten Förderungsdatenbank

Um einen klareren Überblick über die zur Verfügung stehenden Mittel auf Bundes- und Länderebene zu geben, soll das Bundesministerium eine österreichweite Förderungsdatenbank einrichten. Dies würde es Jugendorganisationen erleichtern Fördermöglichkeiten zu finden und zu beantragen.

Landesgesetzgebung ausmisten

Entsprechend der österreichischen Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für die außerschulische Jugendarbeit bei den Ländern. Dies hat zu einer extrem unübersichtlichen und unzufriedenstellenden Situation geführt. So gibt es keine einheitlichen Regelungen nach welchen Kriterien und in welcher Höhe Jugendorganisationen auf Landesebene gefördert werden. Kaum vorhandene Transparenz und das oftmalige Fehlen von Gesetzen, Verordnung oder Richtlinien machen Jugendorganisationen teilweise abhängig vom Wohlwollen der Landesbürokratie. Die Verteilung der Förderungen ist häufig ungerecht und objektiv nicht nachvollziehbar. Auch die Bestellung und Kompetenzen der Landesjugendbeiräte, welche als Interessensvertretung von Jugendlichen bzw. Jugendorganisationen auf Landesebene dienen sollen, sind höchst unterschiedlich geregelt. Ihnen kommt generell eine zu geringe Bedeutung zu.

Vereinheitlichung

Wir fordern daher einheitliche Standards für alle Bundesländer was die Förderkriterien anbelangt. Eine Bindung der Landesförderungen an die Mitgliedschaf in der Bundesjugendvertretung ist abzulehnen. Auch auf Länderebene lehnen wir eine ungerechtfertigte Bevorzugung politischer Jugendorganisationen ab.

Transparenz

Umfassende Transparenzregeln müssen auch auf Landesebene eingeführt werden. Analog zur Bundesebene soll die Landesverwaltung künftig am Ende des Kalenderjahres sämtliche ausbezahlten Förderungen, sowie die Abrechnungen und Projektberichte der Empfängerorganisationen, veröffentlichen.

Mitbestimmung

Damit einhergehend müssen auch die Strukturen und Kompetenzen der Landesjugendbeirat reformiert und vereinheitlicht werden. Ähnlich wie die Bundesjugendvertretung, müssen auch die Landesjugendbeirat starke, unabhängige und demokratisch legitimierte Interessensvertretungen junger Menschen werden. Wir fordern daher – wiederum analog zur Bundesjugendvertretung – eine Umwandlung der Landesjugendbeirat in Vereine mit einer wesentlichen Stärkung der demokratischen Mitbestimmung und der direkten Wahl des jeweiligen Landesjugendreferenten durch die Mitgliederversammlung. Wahlberechtigt sollen hierbei alle Jugendorganisationen sein, welche auf Landesebene Förderungen erhalten