Die JUNOS – Junge liberale NEOS fordern die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Österreich. Bei der Präimplantationsdiagnostik handelt es sich um eine Untersuchung, die bei in Reagenzgläsern erzeugten Embryonen angewendet wird. Die PID stellt Methoden zur Verfügung, um schwerwiegende Krankheiten eines in vitro befruchteten Embryos, bzw. eine drohende Tot- oder Fehlgeburt, bereits vor der Einpflanzung in den Mutterleib feststellen und gegebenenfalls von einer Verpflanzung absehen zu können.
Momentan ist in Österreich nur die Pränataldiagnostik erlaubt. In diesem Fall werden Embryonen, die sich schon im Mutterleib befinden, auf Erbkrankheiten hin untersucht. Sollte eine solche schwerwiegende Erbkrankheit dabei festgestellt werden, besteht die Möglichkeit für die Mutter abzutreiben, da entsprechend der Fristenlösung, eine solche Abtreibung in Österreich straffrei ist.
Die momentane Regelung ist insofern äußerst unbefriedigend, als dass man Frauen, bei denen eine natürliche Schwangerschaft nicht möglich ist, und die sich für eine In-Vitro-Fertilisation entscheiden, zumutet, obwohl sie über eine etwaige Gefahr einer Vererbung einer schwerwiegenden Krankheit Bescheid wissen, dass sie zuerst eine Schwangerschaft mittels In-Vitro-Fertilisation beginnen, um erst dann im Stadium der Schwangerschaft den Embryo auf etwaige Erbkrankheuten zu untersuchen, anstatt schon im Vorhinein zu erlauben, dass man einen In-Vitro gezeugten Embryo auf solche Erbkrankheiten untersucht.
Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik würde die Möglichkeit bestehen, den im Reagenzglas erzeugten Embryo schon vor der Implantation in den Mutterleib auf entsprechende Erbkrankheiten zu untersuchen. Dadurch würde man Frauen, die sich nicht in der Lage sehen ein Kind mit einer schwerwiegenden Erbkrankheit aufzuziehen, nicht in die schwierige Situation bringen, mit einem kranken Embryo schwanger zu werden, den sie dann, aufgrund dieser schwerwiegenden Erbkrankheit bzw. aufgrund einer drohenden Tot- oder Fehlgeburt, abtreiben, sondern ihnen die Möglichkeit geben, schon vor Beginn einer Schwangerschaft darüber zu entscheiden, ob sie eine solche Schwangerschaft eingehen wollen, oder nicht.
Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Belastung einer Abtreibung bzw. Tot- oder Fehlgeburt, ist es auf jeden Fall sinnvoller bei einer künstlichen Befruchtung schon im Vorhinein festzustellen, ob es sich um einen kranken Embryo handelt oder nicht, anstatt einen kranken Embryo einzusetzen, und dann erst mittels der PND festzustellen ob der Embryo eine Erbkrankheit hat oder nicht. Über die Zulassung einer PID im Einzelfall soll eine eigens dafür eingerichtete Ethikkommission entscheiden.