Freiheit durch Gleichberechtigung!

Vision

Das Individuum steht im Vordergrund. Stereotypische Rollenbilder wurden aus der Welt geschaffen und schränken die freie Lebensgestaltung nicht mehr ein. Kinder können ihre Talente und Interessen unabhängig von ihrem Geschlecht ausleben und wachsen zu selbstbestimmten, freien Individuen heran. Die gleichberechtigte Familienverantwortung ist die gesellschaftliche Norm. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht die alleinige Herausforderung eines Elternteils. Sowohl Mütter als auch Väter können über ihre Lebensgestaltung flexibel entscheiden und haben so die Freiheit, auch (mehr) Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Frauen und Männer finden in der Arbeitswelt und deren unterschiedlichen Ebenen die gleichen Chancen vor. Die Stigmatisierung von Berufsgruppen als “Frauen – und Männerberufe” gehört der Vergangenheit an. Die gleichberechtigte Familienverantwortung ermöglicht auch Frauen einen kontinuierlichen Erwerbsverlauf. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Frauen entspricht jenem der Männer. Der “erklärbare“ Gender Pay Gap wurde durch diese Entwicklungen stark reduziert.1 Dank dem Abbau von Rollenbildern wurde auch eine langfristige Verringerung des “unerklärbaren” Gender Pay Gap angestoßen.2 Die gläserne Decke gehört der Vergangenheit an. In der Gesellschaft wird Gleichberechtigung in seiner Ganzheit erkannt und macht nicht bei Familien- und Arbeitspolitik halt. Die umfassende Aufklärung und von Krankenkassen finanzierte Verhütungsmittel für Minderjährige haben dazu geführt, dass Jugendliche verantwortungsvoll mit ihrer Sexualität umgehen. Ungewollte Schwangerschaften sind dadurch stark zurückgegangen.

Frühzeitige Gewaltprävention und -erkennung erleichtern es Opfern, aus ihrem Umfeld auszubrechen. Unterstützungseinrichtungen sind ausreichend finanziert und bieten mit geschultem Personal eine adäquate Betreuung der Opfer und betroffenen Angehörigen.

Gleichberechtigte Partnerschaft

Frauen sind in der Arbeitswelt — vor allem in leitenden Funktionen — bis heute unterrepräsentiert. Gleichzeitig sehen sich Männer, die sich um ihre Familie kümmern wollen, häufig zur Rechtfertigung gezwungen. Diesem Phänomenen soll mit einer gleichberechtigten Familienpolitik entgegengewirkt werden.

1. Mutterschutz

Der Mutterschutz bleibt bestehen. Es wird allerdings die Möglichkeit geschaffen, bei medizinischer Unbedenklichkeit für Mutter und Kinder (ärztlich attestiert) auch während der 8 Wochen Mutterschutz vor der Geburt im Arbeitsleben zu verbleiben. Das Beschäftigungsverbot 8 Wochen nach der Geburt wird in einen Anspruch umgewandelt. So sollen individualisierte Abmachungen gestärkt werden, die der Individualität und Vielfalt von Schwangerschaften und Arbeitsalltagen entsprechen.

2. Partner:innenmonat

Der jetzige vergütete “Papamonat” wird in einen Partner:innenmonat mit Rechtsanspruch umgewandelt. Dieser kann für 4 Wochen während des Mutterschutzes in Anspruch genommen werden. So soll eine frühe Bindung ermöglicht und die Entwicklung einer gleichberechtigten Familienverantwortung unterstützt werden.

3. Karenzmodell

Das Ziel des staatlichen Karenzmodells ist das Prinzip einer gleichberechtigten Familienverantwortung und einer bestmöglichen frühkindlichen Bildung. Daher wird der Anspruch auf Karenzzeit individualisiert und auf 6 Monate für jede:n Sorgeberechtigte:n beschränkt. Diese kann innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt angetreten werden (bei Anspruch auf Kinderbetreuungsplatz ab 1 Jahr). Die Karenz kann auch von beiden Sorgeberechtigten gleichzeitig angetreten werden.

Der Anspruch auf Karenz besteht auch dann, wenn der Hauptwohnsitz der:s Sorgeberechtigten nicht jenem des Kindes entspricht. Sollte das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegen (Alleinerzieher:in) besteht der Anspruch auf 12 Monate Karenz, wobei 6 Monate dieser Karenz an Vertrauenspersonen abgetreten werden können. Diesen wird eine temporäre Aufsichtspflicht übertragen.

4. Kinderbetreuungsgeld (KBG)

Die Bezugszeiten des Kinderbetreuungsgeldes werden an die neuen Karenzzeiten angepasst. Jede:r Sorgeberechtigte kann somit maximal 6 Monate lang Kinderbetreuungsgeld beziehen, mit Ausnahme Alleinerziehender. Der unübersichtliche Wildwuchs an KBG-Modellen wird durch ein einziges einkommensbezogenes Modell ersetzt. Sorgeberechtigten stehen 80% ihres Gehaltes zu, wobei eine Untergrenze durch das liberale Bürgergeld gesichert ist, sowie eine Obergrenze, die anhand der Höchstbemessungsgrundlage (SV-Werte) berechnet wird, eingeführt werden.

5. Elternteilzeit

Die Elternteilzeit wird abgeschafft. Stattdessen sollen Arbeitsverhältnisse auf der Basis individueller Abmachungen und Vereinbarungen auf Betriebsebene beruhen.

6. Frühkindliche Bildung

Die frühkindliche Bildung ist der beste Weg, um Chancengerechtigkeit zu schaffen. Es liegt daher im Interesse des Staates, diese zu fördern. Es wird ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag eingeführt.

Bildungsschecks sorgen für größtmögliche Wahlfreiheit. Eltern können diesen Scheck bei einer Bildungseinrichtung ihrer Wahl einlösen (Tageseltern, Krabbelgruppe, Kindergarten etc.). So steigt auch die Nachfrage und mehr Angebot wird ermöglicht.

7. Pensionen

Frauen leiden häufiger als Männer an Altersarmut. Diese entsteht durch zu lange Erwerbspausen aufgrund von Kinderbetreuung sowie den frühen Pensionsantritt, durch welchen Frauen die besten Beitragsjahre verlieren. Der EuGH hat das unterschiedliche Pensionsantrittsalter bereits als rechtswidrig qualifiziert. Dieser Zustand ist so schnell wie möglich zu ändern. Das Frauen-Pensionsantrittsalter ist unter Wahrung des Vertrauensschutzes so schnell wie möglich auf 65 Jahre anzuheben.

Sexuelle Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Eingriffe in eben diese Autonomie stellen – auf physischer sowie auf psychischer Ebene – einen massiven Angriff auf die menschliche Würde dar.   Sexualisierte Gewalt ist ein gravierendes gesellschaftliches Problem unabhängig von sozialer Schicht, dem Bildungs- und Einkommensstand oder der Herkunft. Dies betrifft unter anderem, aber keinesfalls ausschließlich, Vergewaltigungen, versuchte Vergewaltigungen, schwere sexuelle Übergriffe sowie versuchte Nötigung und sexuelle Belästigung. Da sexualisierte Gewalt jedoch großteils in den ‘eigenen vier Wänden’ ausgeübt wird, gelangt nur schwer Bewusstsein darüber an die Öffentlichkeit und nur wenige Betroffene wenden sich an professionelle Einrichtungen und machen von den gesetzlichen Mechanismen Gebrauch. Die Folgen (häuslicher) Gewalt sind multipel und komplex. Sie betreffen aber nicht nur die manchmal sogar noch minderjährigen Opfer selbst, sondern insbesondere mittelbar betroffene Angehörige schwerwiegend.

1. Aus- und Fortbildung zur Gewaltprävention und -erkennung

Mitarbeiter:innen in medizinischen und pflegenden Berufen in Spitälern und Ordinationen kommt die wichtige Aufgabe zu, Symptome wie blaue Flecken und gebrochene Rippen richtig zu deuten. Ohne adäquate Schulung ist es Angehörigen der entsprechenden Berufsgruppen aber nicht möglich, diese Rolle auch wahrzunehmen und im Verdachtsfall die Spuren (gerichtstauglich) zu dokumentieren und die Betroffenen sensibel über Unterstützungsmöglichkeiten aufzuklären. Aus- & Fortbildungsprogramme für medizinische Berufe, Polizei, Sozialarbeiter:innen und Pädagogen, genauso wie für Staatsanwaltschaft und Richterschaft, um häusliche Gewalt frühzeitig zu erkennen, sind einzuführen beziehungsweise verstärkt zu fördern/finanzieren. Hierzu zählen auch Ausbildungsprogramme im Bereich der Präventionsarbeit.

2. Finanzierung von Unterstützungseinrichtungen

Explizit ist eine gesicherte, langfristige und nachhaltige Finanzierung für private und öffentliche Unterstützungseinrichtungen, wie z.B. Opfer- / Täter:innenberatungsstellen, Frauen- und Männerhäuser und Interventionsstellen sicherzustellen. Ferner sind Anlauf- und Beratungsstellen für potentielle Täter:innen einzurichten und zu fördern.

3. Aufklärung bei Jugendlichen

In Ergänzung zu den Maßnahmen nach einem professionellen Aufklärungsunterricht aus dem Antrag „Prävention ungewollter Schwangerschaften bei Jugendlichen“, wird Aufklärung über sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungsmythen in den Lehrplan an Schulen integriert. Insbesondere sollte auch Augenmerk auf Formen sexueller Belästigung gelegt werden. Zusätzlich zur Aufklärung in Schulen soll auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit der respektvolle gesellschaftlichen Umgang (von Autoritätspersonen) vorgelebt und unterstützt werden. Jede:r soll dabei unterstützt werden, sich ihrer/seiner persönlichen Grenzen bewusst zu werden und diese auch zu verteidigen. Die Grenzen anderer Personen müssen dabei ebenso respektiert werden. Es ist besonders wichtig, Vertrauenspersonen an Schulen und anderen Jugendeinrichtungen zu etablieren. Dies soll die niederschwellige Kontaktaufnahme von Betroffen gewährleisten.

4. Aufklärungsportal

Es soll ein frei zugängliches, leicht auffindbares, übersichtliches online Aufklärungsportal geschaffen werden. Dieses soll vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt werden und umfangreiche Informationen über sexuelle Aufklärung, Anlaufstellen, Notfalltelefonnummern- & adressen und auf das Thema spezialisierte Frauenärzt:innen und Urolog:innen beinhalten. Es soll der Sensibilisierung, aber in erster Linie der Aufklärung der Öffentlichkeit dienen, welche aus diversen Gründen heutzutage die Recherche im Internet vorrangig heranzieht und gerade bei diesem Thema eine verlässliche Quelle zur Verfügung stehen muss. Ein besonderer Fokus liegt auf der Mehrsprachigkeit des Portals, um eine möglichst niederschwellige Informationsmöglichkeit für Menschen mit ausbaufähigen Deutschkompetenzen zu bieten.

5. Prävention & Abbruch ungewollter Schwangerschaften

m Zusammenhang stehen ebenso die Maßnahmen aus dem Antrag zu „Prävention ungewollter Schwangerschaften bei Jugendlichen“. Zusätzlich dazu soll eine Kostenübernahme für alle zugelassenen Verhütungsmittel durch die jeweilige Krankenkasse für Minderjährige übernommen werden, wobei sich die Höhe der Förderung an den jährlichen Durchschnittskosten für die „Pille“ orientieren soll. Dies soll weitgehend unbürokratisch und auch ohne das Wissen der Eltern ermöglicht werden.

Darüber hinaus sollen Schwangerschaftsabbrüche in allen österreichischen Landeskrankenhäusern, die über eine Gebärstation verfügen, prinzipiell möglich sein. Eine detaillierte Version dieser Forderungen findet man in der genannten Beschlussfassung.

1 Der erklärbare Gender Pay Gap beschreibt jenen Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen, der auf messbare Faktoren zurückzuführen ist. Der Großteil dieses Unterschieds kann durch die langen Erwerbspausen aufgrund der Kinderbetreuung, Teilzeitarbeit, unterschiedliche Branchen, unterschiedliche Ausbildung, Arbeitserfahrung etc. erklärt werden.

2 Der unerklärbare Gender Pay Gap konnte bisweilen noch nicht durch Faktoren erklärt werden. In der allgemeinen Diskussion wird dieser auch als jener Teil verstanden, der die Diskriminierung von Frauen, beziehungsweise Sexismus darstellt. Eine Veränderung dieses Unterschieds kann vor allem durch gesellschaftlichen Wandel herbeigeführt werden.