Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern langfristig gesehen einen vollkommenen Systemwechsel, weg von einem rein-staatlich, umlagefinanzierten Pflichtversicherungssystem, zu einem System, in dem nur noch die Grundpension über ein solches System garantiert wird, wohingegen jegliche weiteren Ansprüche durch ein auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierenden Privatpensionssystem erworben werden müssen.
In einem solchem Mischmodell soll die Grundpension weiterhin durch ein umlagefinanziertes Beitragsmodell finanziert werden. Zu diesem Zwecke sollen die Arbeitgeberbeiträge weiterhin in ein solches Umlagesystem eingezahlt werden. Damit auch wirklich jedem Staatsbürger eine entsprechende Grundpension zukommen kann, sind gegebenenfalls die Prozentsätze des Arbeitgeberbeitrages (momentan 12,55 % der Beitragsgrundlage) zu erhöhen, oder die Höchstbeitragsgrundlage (momentan 4.230 € pro Monat) anzuheben.
Eine staatliche Grundpension in der Höhe des Bürgergelds, also 758 €, soll durch ein solches System für jeden Staatsbürger garantiert werden.
Diese staatliche Grundpension kann im Regelfall erst ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Ein früherer Pensionsantritt ist zwar möglich, jedoch wird die die Grundpension, wie schon eben erwähnt, erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt. Insofern müssen sich Menschen, die freiwillig vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen, selbst versorgen können, und können kein Bürgergeld beantragen. Sofern jemand beschließt länger als bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten, so ändert dies nichts an der Tatsache, dass er ab dem 65. Lebensjahr die Grundpension ausbezahlt bekommt.
Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung sprechen sich die Jungen liberalen NEOS – JUNOS auch für eine automatische Anhebung des Pensionsantrittsalters entsprechend der jeweiligen, durchschnittlichen Steigerung der Lebenserwartung aus. Die momentan als Arbeitnehmerbeiträge bezeichneten Beitragszahlungen sollen jedoch jedem frei zur Verfügung stehen. Jedem soll es freistehen, diese Beiträge in einem Kapitaldeckungsverfahren anzulegen oder aber dies auch nicht zu tun, und das entsprechende Geld anderweitig einzusetzen. Somit kann jeder Bürger über den zukünftigen, über die Grundpension hinausgehenden Pensionsbezug frei bestimmen, und wird in seiner Entscheidung nicht unnötig vom Staat bevormundet. Durch eine solches Mischsystem, bestehend aus einer umlagefinanzierten Grundpension, und einem darüber hinausgehenden kapitalgedeckten Pensionsbezug kann die größtmögliche Freiheit in Bezug auf das Pensionsantrittsalter und die eigene finanzielle Lebensplanung geschaffen werden. Außerdem ermöglicht das vorgeschlagene Mischsystem einem staatlichen Pensionssystem überhaupt erst das Überleben, und garantiert somit jedem Bürger eine Mindestpension, ohne dabei zukünftige Generationen unnötig weiter zu belasten und dem demographischen Wandel ausgeliefert zu sein.