Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS setzen sich für den Erhalt der Privatsphäre eines jeden Bürgers im privaten sowie im öffentlichen Raum ein. Deshalb kritisieren die JUNOS den derzeitigen Umgang mit Überwachungskameras scharf und fordern folgende Auflagen zur Regulierung der Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum:
- Die zeitliche und örtliche Begrenzung von überwachungstechnischen Maßnahmen im öffentlichen Raum, da Überwachungstechnologie nur zur Überbrückung unzufriedenstellender Ist-Zustände dienen, nicht jedoch Selbstzweck sein kann, wenn es um die langfristige Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit geht.
- Die professionelle Verarbeitung und Evaluierung der aufgezeichneten Daten von Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, gewährleistet durch anzahlmäßig ausreichendes und entsprechend geschultes Personal.
- Den Rückbau bzw. die Beendigung von Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wo diese die erwünschten Effekte erwiesenermaßen nicht erzielen konnten.
- Die Vermeidung der Vernetzung der durch Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum aufgezeichneten Daten, da dies ein erhöhtes Missbrauchspotenzial von personenbezogenen Daten birgt und die Privatsphäre von Einzelpersonen massiv einschränken kann.
- Die Löschung aller durch Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum aufgezeichneten Daten nach spätestens 72 Stunden.
- Den Einsatz überwachungstechnologischer Software, welche die biometrischen Gesichtsmerkmale von Einzelpersonen unkenntlich macht, und deren nur im Bedarfsfall und durch einen richterlichen Beschluss aufgehoben werden kann.
- Den Abzug von finanziellen Mitteln bestimmt für den weiteren Ausbau von Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum und im Gegenzug verstärkte Investitionen in Maßnahmen der präventiven Verbrechensbekämpfung, wie die Förderung von Street-Worker-Projekten und anderen Projekten der Kriminalitätsvorbeugung, die Sicherung von Lehrstellen und Arbeitsplätzen um dem Abrutschen in kriminelle Kreise vorzubeugen, die verbesserte Ausbildung und Betreuung von Polizisten und eine Erweiterung des Polizeipersonals im Allgemeinen. Somit sollen einerseits kriminellen Handlungen von Grund auf vorgebeugt werden und andererseits Kriminalität durch den Staat effektiv und persönlich bekämpf werden können.
Der zunehmende Einsatz von elektronischen Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wird oft mit dem Einhergehen eines erhöhten Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bzw. mit der faktischen Senkung der Kriminalitätsrate und/oder Erhöhung der Aufklärungsrate im Bereich der überwachten Orte begründet.
Die tatsächliche Wirkung von Überwachungsmaßnahmen auf die Kriminalitätsrate in den überwachten Bereichen erscheint im Lichte mehrerer wissenschaftlicher Studien äußerst fragwürdig.
Eine dauerhafte Überwachung im öffentlichen Raum bekämpf im besten Fall die Symptome von Kriminalität in der Öffentlichkeit — führt im schlechtesten Fall allerdings nur zu einer geographischen Verdrängung der Probleme an andere, unbewachte, Schauplätze. Überwachungskameras und ähnliche Maßnahmen dürfen deshalb nicht als Selbstzweck verstanden werden, sondern können nur eine Übergangslösung darstellen, bis die eigentlichen Ursachen von kriminellen Aktivitäten identifiziert wurden und dagegen vorgegangen werden kann.
Schlussendlich steht der Einsatz von großflächigen Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum im Gegensatz zu liberalen Grundsätzen wie der Wahrung der Privatsphäre des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat, aber auch gegenüber anderen Individuen und Organisationen, die durch den missbräuchlichen Umgang mit den gesammelten Informationen die betroffenen Personen in ihrer Privatsphäre einschränken oder anderweitigen Schaden zufügen können.