Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern eine Aufhebung des generellen Verbots von frei verkäuflichen pyrotechnischen Mitteln – wie etwa Bengalischen Feuern – in Sportstadien und setzen sich dafür ein, dass es in entsprechenden abgegrenzten Bereichen in Stadien weiterhin möglich ist, diese zu entzünden, sofern dabei sichergestellt ist, dass die Sicherheit der anderen Zuschauer nicht gefährdet ist.
Das Verbot von Bengalischen Feuern stellt einen Eingriff in die Fankultur in Stadien dar. Im Zusammenhang mit dem Verbot kann nicht von entsprechender Verhältnismäßigkeit ausgegangen werden, da es trotz der Gefährlichkeit von Bengalischen Feuern nicht notwendig ist, diese komplett aus den Stadien zu verbannen.
Fußballvereine, die sich gegen ein Verbot entscheiden, übernehmen damit aber eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung für Personen und Sachschäden, die durch das Entzünden von Bengalischen Feuern entstanden sind. Dem Verein, der den Schaden ersetzt hat. steht ein Regressanspruch gegenüber dem Schädiger zu.
Die Einrichtung von eigenen Bereichen in denen Bengalische Feuer weiterhin entzündet werden dürfen würde der Sicherheit der anderen Zuschauer Genüge tun, da Bengalische Feuer nur in unmittelbarer Nähe einer Person ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Entscheidung, welche Feuerwerkskörper in Stadien von Zuschauern mitgeführt werden dürfen, soll allein aufgrund der Einordnungen gemäß des Pyrotechnikgesetzes geschehen. Für Sportstätten sollen dieselben Regelungen gelten wie für alle anderen öffentlichen Orte mit erhöhtem Menschenaufkommen.