Das Ende des Bürokratie-Apparates
Weder Bund noch Länder sollen die bestimmenden Ebenen im Bildungssystem sein. Die Entscheidungskompetenz über Bildung soll dorthin zurückkehren, wo diese auch stattfindet: an die Schulen selbst.
Der Staat hat nicht länger das Recht, den Schulen vorzuschreiben, was unterrichtet wird, und in welcher Art es unterrichtet wird. Die Aufgabe des Ministeriums beschränkt sich auf die Bereitstellung der Finanzierung, der Rechnungsprüfung, der Bestellung der Schulleitung und der Qualitätssicherung durch Leistungsvergleichs-Tests.
Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur ist das dreistufige Schulsystem (Primärschule, Sekundarstufe I + II) beizubehalten. Die Richtzeit zur Absolvierung der jeweiligen Stufe soll weiterhin vier Jahre betragen.
Die Position des Schulleiters wird vom Ministerium ausgeschrieben. Voraussetzung, um sich für den Posten zu bewerben, ist eine Unterrichtszeit von mindestens fünf Jahren an einer österreichischen Schule. Der Schulgemeinschafsausschuss hat bei der Bestellung Mitsprache- und Vetorecht. Die Position ist alle fünf Jahre neu auszuschreiben, mehrfache Amtsperioden sind möglich.
Bildungsfreiheit an die Schule
Die Schulen erhalten die Hoheit, über Personal und Finanzen selbst zu entscheiden. Sie sind frei, Inhalt und Form der Lehre selbst zu bestimmen. Sie sind frei, Leistungsvereinbarungen festzulegen und die Beurteilungsform zu wählen. Eine Schulsatzung regelt, auf welche Weise Eltern, Lehrer und Schüler mit der Schulleitung die Bildung nach ihren Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten.
Finanzierung
Für jedes Kind zwischen dem 5. und dem 18. Lebensjahr erhalten die Erziehungsberechtigten einen Bildungsgutschein. Dieser Gutschein kann an jeder staatlichen und privaten Schule in Österreich eingelöst werden. Die Höhe des Bildungsgutscheins liegt in der Größenordnung des derzeitigen Schulbudgets geteilt durch die Anzahl der Schüler, wobei eine generelle Erhöhung des Bildungsbudgets auf 6,5% des BIP vorzunehmen ist. Die Schulen erhalten vom Staat einen Sockelbetrag, um die Betriebskosten des Schulgebäudes zu decken. Sie haben das Recht, in begrenztem Maße Drittmittel zu lukrieren, dürfen aber kein über den Bildungsgutschein hinausgehendes Schulgeld einheben.
Lehrkonzessionen
Um eine Lehrkonzessionen für österreichische Schulen zu erhalten ist eine Eignungsprüfung notwendig. Die Ausbildung der Lehrkräfte an österreichischen Universitäten hat einen signifikanten Einfluss auf die Qualität des späteren Unterrichts an Schulen. Es ist naheliegend, für die Zulassung an einer Pflichtschule (5 – 14 jährige Schüler) einen Bakkalaureats-Abschluss und für höhere Schulen (15 – 18 jährige Schüler) ein Masterstudium zur Lehrausbildung anzubieten. Um künftige Lehrkräfte darauf optimal vorzubereiten, fordern die Jungen Liberalen die Fokussierung auf drei Schwerpunkte in der Ausbildung:
- Fachliche Kompetenz
- Fachorientierte — didaktische Kompetenz
- Psychologisch — pädagogische Kompetenz (nicht aber historisch-pädagogisch)
Des Weiteren sollen durch einen erhöhten Praxisteil im Lehramtsstudium werdende Lehrkräfte Kompetenzen im aktiven Unterrichten erwerben. Zu diesem Zweck sollen bereits innerhalb der ersten sechs Semester drei – vier Praktika an Schulen absolviert werden. Das erste Praktikum muss dabei zwingend im ersten Semester stattfinden, um Studenten die Möglichkeit zu geben ihren Berufswunsch einem Praxistest zu unterziehen. Diese Praxis ist unbedingt erforderlich, um für den Lehrberuf ungeeigneten Personen rechtzeitig die Möglichkeit zu geben einen für sie eher in Frage kommenden Ausbildungsweg einzuschlagen. Im anschließenden Praxisjahr wird der Junglehrer nachweislich über die Hälfe seiner Unterrichtszeit von einer erfahrenen Lehrperson begleitet.
Die Prüfung, um eine Lehrkonzession zu erhalten, kann auch ohne Studium abgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Kandidat langjährige Erfahrung mit dem Unterrichten von Gruppen hat. Lehrer sind nicht länger Beamte, sondern Angestellte der Schule. Die Arbeitsverträge werden in Tarifautonomie festgelegt. Die Entlohnung der Lehrer sollte nach Leistung und nicht nach der Anzahl an Dienstjahren erfolgen. Ein Prämiensystem für zusätzlich erbrachte Arbeitsleistungen würde diesem Leistungsgedanken entsprechen. Eine Hebung des durchschnittlichen Lohnniveaus ist im Hinblick auf eine notwendige gesellschaftliche Aufwertung des Lehrberufs notwendig.
Um die Qualität und Aktualität des Unterrichts sicherzustellen, ist eine verpflichtende Fort- und Weiterbildung des Lehrpersonals unerlässlich. Diese muss in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, mit dem Unterrichtsfach in engem Zusammenhang stehen. Die Normen hierfür festzulegen liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung.
Qualitätssicherung: Bundesagentur für Systemmonitoring
Zur Sicherung der Qualität der Lehre soll durch die BFS ein zentraler Verwaltungsknotenpunkt eingerichtet werden. Die Bundesagentur entwickelt dazu schulspezifsche Normen. Verpfichtendes Unterrichtsfeedback ist von jeder Lehrperson ab der 5. Schulstufe mindestens ein mal pro Semester einzuholen. Die Ergebnisse sollen nicht veröffentlicht werden, aber an die Lehrperson und den Schulleiter weitergeleitet. Dieser trägt die Verantwortung für die Vermittlung der Evaluierungen an die BFS. Der SGA enthält ebenfalls das Recht Einblick in die Datenbank zu nehmen.
Weiters garantieren drei zentrale österreichweite Prüfungen die Qualität: am Ende der Volksschule (Lesen, Schreiben, Rechnen), mit 14 am Ende der Schulpflicht (Sprachkenntnisse Deutsch, Englisch, Mathematik, Kenntnisse in Natur und Geisteswissenschaften) und mit 18 die Matura (teilzentralisiert, hier wird die zweite Hälfe von den Schulen erstellt). Durch diese drei Prüfungen werden die Schulen jedes Jahr miteinander verglichen und stehen somit im Wettbewerb.
Die Auswertung der Endtest-Ergebnisse sollen die Beurteilung des Erfolgs neuer Fördermaßnahmen erlauben. Sollte eine Schule durch schlechte Ergebnisse auffallen, sind jedoch keine Fördermittel zu kürzen. Die Schule soll sich stattdessen einer Evaluierung unterziehen und Verbesserungsmaßnahmen sofort durchführen.
Anregungen für eine Änderung des Lehrplans
Politische Bildung und Recht
Politische Bildung sollte ab der dritten Sekundarschulstufe unterrichtet werden, um die jungen Bürger darauf vorzureiten mit 16 Jahren von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dabei soll Wissen zum politischen System auf österreichischer, europäischer und internationaler Ebene vermittelt werden, sowie ein Diskurs zu tagespolitischen Vorgängen angeregt werden. Die Lehrperson hat dabei am Beginn des Unterrichts ihre Befangenheit und Parteinahme einzugestehen und die Schüler aufzufordern, dies bei der kritischen Reflexion des Unterrichts zu bedenken. Im Rahmen dieser politischen Bildung könnte man auch Exkursionen nach Wien und Brüssel durchführen.
Lebenskunde
In diesem Fach, das beispielsweise vom Klassenvorstand unterrichtet werden kann, werden Lerntechniken (Schnelllesen, Gedächtnistraining), Zeitmanagement, Erste Hilfe, Gewaltprävention, Aufklärung, Gesunde Ernährung, Umgang mit Alkohol und Drogen sowie einfaches Kochen gelehrt. Diese praktischen Dinge des Alltags kommen in der Erziehung der Kinder heutzutage of zu kurz.
Wirtschaft
Auf ökonomische Bildung wird in den derzeitigen Lehrplänen wenig Rücksicht genommen. Dabei ist das Verständnis von volkswirtschaftlichen Zusammenhängen Voraussetzung um wirtschafspolitische Maßnahmen beurteilen zu können. Aber auch der Umgang mit Geld, Anlagemöglichkeiten sollten in einer umfassenden Bildung thematisiert werden.
Elementarpädagogik
Kindergarten
Jedes Kind (ab dem 3. Lebensjahr) muss die Möglichkeit haben einen Kindergarten zu besuchen. Dies kann ebenfalls in Form von Gutscheinen organisiert werden. Bei den Öffnungszeiten ist dabei auf die Bedürfnisse der Eltern zu achten, im Besonderen ist für genügend Ganztagskindergartenplätze zu sorgen. Die sprachliche Frühförderung im Kindergarten muss deutlich ausgebaut werden.
Vorschule
Um Entwicklungsdefizite frühzeitig auszugleichen wird ein verpflichtendes Vorschuljahr eingeführt. So wird sichergestellt, dass alle Kinder dem Volksschulunterricht folgen können. Bei schweren Defiziten kann das Vorschuljahr wiederholt werden. Die Vorschulpädagogen verfassen am Ende des Jahres einen Bericht über die individuellen Stärken und Förderbedürfnisse, der an die Eltern und den Lehrer der ersten Volksschulklasse weitergeleitet wird. Das Vorschuljahr zählt als erstes Jahr der neunjährigen Schulpflicht, die Schulpflicht ist damit mit der Absolvierung der ersten Sekundarstufe beendet.
Primäre Bildung
Leistungsvereinbarungen
Die Lehrperson ist verpflichtet am Beginn des Schuljahres die Erziehungsberechtigten über den Beurteilungsmodus und die angestrebten Lehrziele schriftlich zu informieren. Erziehungsberechtigte und Schüler müssen jederzeit Einblick in den Notenstand nehmen können, es muss immer nachvollziehbar sein, wie die Beurteilung zustande gekommen ist. In der Volksschule sind die Noten in allen Fächern außer Lesen, Schreiben und Rechnen abzuschaffen. Dies soll den Leistungsdruck auf ein vernünftiges Maß reduzieren und den Fokus der Volksschulen auf diese drei wesentlichen Fertigkeiten lenken.
Lehrpläne
Ab der ersten Klasse soll Kindern spielerisch Englisch näher gebracht werden. Am besten geschieht dies durch Native Speaker, wodurch auch Toleranz gegenüber anderen Kulturen vermittelt wird. Kindern mit Migrationshintergrund sollen nach Möglichkeit auch ihre Muttersprache erlernen können. Im Fach „Lebenskunde“ wird den Schülern praktisches Wissen und nützliche Fertigkeiten für ihr weiteres Leben mitgegeben. In der Volksschule gehören dazu: Lerntechniken, Zubereitung einfacher Speisen, Lebensmittelkunde, Verkehrskunde, Hygiene, Werkerziehung und Erste Hilfe.
Bildungsstandards
Am Ende der Volksschule werden die Fähigkeiten der Schüler in Lesen, Schreiben und Rechnen abgefragt. Die Ergebnisse dieses Tests fließen zur Hälfe in die Endnoten ein. Der Lehrer hat einen Bericht über die individuellen Stärken und Schwächen zu verfassen und an die Eltern weiterzuleiten.
Sekundarstufe I
Einheitliche Mittelschule mit innerer Differenzierung
Forschungen in der Gehirnentwicklung zeigen deutlich, dass ein 10jähriges Kind mit einer Entscheidung über seinen weiteren Bildungsweg überfordert ist, und damit eine frühe Differenzierung des Bildungssystems in heutiger Form der optimalen Entwicklung der Begabungen von Kindern nicht zuträglich ist. Eine Verlängerung der Volksschule wäre mit enormen infrastrukturellen Kosten verbunden und ist damit abzulehnen. Deshalb treten die Jungen Liberalen für eine einheitliche Mittelschule mit innerer Differenzierung ein. Die Schüler werden in den Pflichtfächern in Leistungsgruppen unterrichtet, wobei die unteren Leistungsgruppen mehr Schulstunden und bei Bedarf auch zusätzliche Lehrkräfte zuzuteilen sind. Zusätzlich werden Begabungen und Stärken der Schüler.
Leistungsvereinbarungen
Die Schüler müssen am Beginn des Semesters über den Beurteilungsmodus und die angestrebten Lernziele informiert werden, den Erziehungsberechtigte sind diese Informationen schriftlich zu übermitteln.
Lehrpläne
Statt des konfessionellen Religionsunterrichts soll es den Kindern ermöglicht werden, einen Unterricht in „Kultur- und Ideengeschichte“ (Philosophie und Theologie, insbesondere Ethik) zu besuchen. Politische Bildung ist ab der dritten Sekundarschulstufe verpflichtend einzuführen. Dabei soll Wissen zum politischen System auf österreichischer, europäischer und internationaler Ebene 5 vermittelt werden, sowie ein Diskurs zu tagespolitischen Vorgängen angeregt werden. Die Lehrperson hat dabei am Beginn des Unterrichts ihre Befangenheit und Parteinahme einzugestehen und die Schüler aufzufordern, dies bei der kritischen Reflexion des Unterrichts zu bedenken. Im Rahmen dieser politischen Bildung ist in der 7. Schulstufe eine Exkursion nach Wien, in der 8. Schulstufe eine Exkursion nach Brüssel durchzuführen, um für die Schülern einen Bezug zu den Institutionen unserer Demokratie herzustellen. Das Fach Lebenskunde soll in der Sekundarstufe I ebenfalls eingeführt werden und wird vom Klassenvorstand unterrichtet. Der Lehrplan sollte Lerntechniken (Speedreading, Gedächtnistraining), Zeitmanagement, Erste Hilfe, Gewaltprävention, Aufklärung, Gesunde Ernährung und Kochen umfassen und ist natürlich erweiterbar. Die Lehrerlaubnis hierfür wird in Form durch den Besuch von Weiterbildungskursen erworben.
Selbstlernsemester
Um Eigenverantwortung, Zeitmanagement und soziale Kompetenzen zu erwerben, ist im Wintersemester der 8. Schulstufe in den ersten Leistungsgruppen ein Selbstlernsemester nach Schweizer Vorbild durchzuführen. Über die Erweiterung auf andere Leistungsgruppen und Nebenfächern entscheidet der Klassenvorstand in Absprache mit dem Lehrpersonal. Die Schüler erhalten zu Beginn des Semesters in allen Fächern genaue Vorgaben über den zu erlernenden Stoff, den sie sich eigenständig während des Semesters erarbeiten müssen. Dadurch entsteht ein stark reduzierter Stundenplan mit viel frei verfügbarer Zeit, die die Schüler in den Lernräumen oder der Schulbibliothek verbringen. Die Lehrer stehen für Fragen in Sprechstunden und via E-Mail zur Verfügung. Am Ende des Semesters finden Prüfungen über den Stoff statt.
Berufsvorbereitung
Im Sommersemester in der 8. Schulstufe findet im letzten Drittel kein regulärer Unterricht statt, die Zeit dient der Prüfungsvorbereitung und der Berufsorientierung. Die Schüler sollen sich gezielt mit ihren Stärken und Interessen auseinandersetzen. Die Berufsorientierung wird von dafür ausgebildeten Lehrkräften organisiert. Neben dem Besuch Berufsinformationsmessen und des Arbeitsmarktservices, sollen die Schüler auch mehrtägige Praktika in verschiedenen Unternehmen und Branchen durchführen. Auch der Kontakt zu Organisationen, die auf freiwilliger Arbeit aufbauen, wie das Rote Kreuz, die Feuerwehr usw. soll hergestellt werden.
Bildungsstandards – Mittlere Reife
Am Ende der Pflichtschule ist die Mittlere Reifeprüfung abzulegen. Diese Prüfung soll ein Mindestmaß an Wissen und Können abfragen, also dafür sorgen, dass niemand die Schule abschließt ohne fließend lesen und einfache Rechenaufgaben lösen zu können. Ein durchschnittlicher Schüler sollte die Prüfung ohne großen Lernaufwand bestehen können, bei Nichtbestehen wird dem Schüler nahegelegt, die achte Schulstufe zu wiederholen und während des Selbstlernsemesters einen Förderkurs zu besuchen.
Sekundarstufe II
Kurssystem
In AHS und BHS wird ein Kurssystem eingeführt werden, bei dem es einen einheitlichen Pflichtfächer – Kanon gibt, der durch freie Wahlfächer ergänzt wird. So ist es den Schülern überlassen die Art ihrer schulischen Spezialisierung selbst zu wählen. Die Richtzeit für die Absolvierung der Schule beträgt 8 Semester. Die Auswahl an Wahlfächern ist der jeweiligen Schulleitung überlassen. Dadurch wird die unzeitgemäße Differenzierung im Bereich der AHS flexibilisiert. Höhere technische Lehranstalten können dadurch sowohl ihre spezielle Ausbildung beibehalten, als auch in Verbindung mit der Zentralmatura einen mit der AHS gleichwertigen Bildungsstandard in den Pflichtfächern erreichen.
Lehrpläne
Die Sekundarstufe II ist verpflichtet Kenntnisse im Bereich der Mathematik, der Natur- und Geisteswissenschaft zu vermitteln, die Funktionsweise unseres politischen und rechtlichen Systems nahezubringen, sowie eine genaue Beschäftigung mit der deutschen Sprache, auch in kulturgeschichtlicher und literarischer Hinsicht anzuregen und den Schülern Englisch sowie eine weitere Fremdsprache in Wort und Schrift beizubringen. Wie die vom Bildungsministerium festgelegten Bildungsziele zu erreichen sind, bleibt den Schulen überlassen. Der Umfang und die Art der Nebenfächer ist ebenfalls im hohen Maße der Verantwortung der Schule zu übertragen.
Leistungsvereinbarungen
Der Lehrer schlägt am Beginn des Kurses ein Beurteilungssystem vor, das von den Kursteilnehmern in einer Abstimmung vorgelegt werden muss. Sind mehr als 2/3 der Kursteilnehmer gegen den Beurteilungsmodus, so hat der Kurssprecher das Recht einen alternativen Vorschlag zur Abstimmung zu bringen. Der Beurteilungsmodus und die angestrebten Lernziele sind den Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen.
Bildungsstandards
Eine teilzentralisierte Matura in allen Schulen der Sekundarstufe II schaff die nötige Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Der zentrale Teil dient dazu, den Kern des in den Pflichtfächern gelehrten Stoffes abzufragen, und sollte die Hälfe der Prüfungszeit abdecken. Der dezentrale Teil lässt den Lehrern ihren Gestaltungsfreiraum. Die Noten der beiden Teile sind am Maturazeugnis getrennt anzuführen.
Vorbereitung auf den weiteren Bildungsweg
Um den Schülern ausreichend Zeit zu geben, sich mit ihrem weiteren Bildungsweg auseinander zu setzen, einen einsemestrigen Berufsorientierungskurs anzubieten, der von speziell ausgebildeten Coaches geleitet wird. Neben psychologischen Tests werden den Schülern Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, sowie ein Training für Bewerbungsgespräche und –schreiben veranstaltet. Außerdem erhalten die Schüler ein gewisses Zeitkontingent, das sie eigenverantwortlich nützen müssen, um Lehrveranstaltungen auf Universitäten oder Fachhochschulen zu besuchen, Praktika zu absolvieren oder Informationen bei speziellen Institutionen wie dem AMS, Messen oder der ÖH einzuholen. In dieser Zeit werden sie vom Unterricht freigestellt.
Lehre mit Matura
Die vielen Modelle für eine „Lehre mit Matura“ in Österreich sollen vereinheitlicht und gefördert werden. Dasselbe gilt für die Erwerbung der Maturareife in Verbindung