Es gibt drei gute Gründe für gute Bildung:
Bildung ist eine Grundbedingung für den sozialen und ökonomischen Aufstieg.
Bildung steht in direktem Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einer Gesellschaft. Sie ist aus diesem Grund auch eine Investition in das Wissen und die Fähigkeiten der Bevölkerung und steigert deren Innovativität und Produktivität.
Bildung ist eine Grundbedingung für soziale und politische Teilhabe. Sie ermöglicht durch die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen das Treffen autonomer Entscheidungen, die persönliche Entfaltung, die bewusste Gestaltung des eigenen Lebensweges und somit ein Leben in Mündigkeit.
Bildungschancen sind jedoch zum Teil stark von Herkunft und sozialem Hintergrund abhängig. In einer liberalen Gesellschaft darf jedoch nicht die Herkunft die Zukunft bestimmen. Mit Ralf Dahrendorf lässt sich daher sagen: „Es darf keine systematischen Bevorzugungen oder Benachteiligungen bestimmter Gruppen auf Grund leistungsfremder Merkmale wie Herkunft oder wirtschaftlicher Lage geben.“1
1. Unsere Vision
Bildung ermöglicht Menschen persönliche Entfaltung frei von familiären, sozialen oder staatlichen Zwängen. Sie soll Menschen hervorbringen, die Ausbildungs-, Berufs- und Lebensentscheidungen mündig und unbeeinflusst treffen können. Schule hat zum Ziel unter Rücksicht auf altersabhängige und individuelle Entwicklungsschritte Menschen bei ihrem zur Mündigkeit führenden Bildungsprozess zu unterstützen, sowie notwendige Kulturtechniken, Kenntnisse, Inhalte und Kompetenzen zu vermitteln. Schule muss Ermöglichungsbedingungen für junge Menschen schaffen. Dies geschieht im Austausch mit Pädagog:innen, die als Lehrer:innen, Potenzialidentifikator:innen, Förder:innen und Motivator:innen an der Entwicklung der jungen Menschen mitwirken. Gleichzeitig muss die Schule Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die die Teilhabe am sozialen und politischen Leben, sowie die Mitwirkung in einem globalisierten Arbeitsmarkt ermöglichen. Alle bildungspolitischen Entscheidungen und -Reformbestrebungen folgen aus diesen Zielen.
2. Das Schulsystem: Evidenzbasiert und autonom
Wir wollen ein Schulsystem, in dem weder die Familie, noch der Staat allein über die Bildungslaufbahn entscheidet, sondern jeder Mensch für sich selbst altersadäquate Bildungsentscheidungen treffen kann. Das bedeutet, dass sich das Schulsystem an der kognitiven Entwicklung des Menschen orientieren muss.2 Um Raum für innovative pädagogische Konzepte und ein vielfältiges Angebot an Bildungswegen zu schaffen, sollen Schulen sowie Kindergärten grundsätzlich privater Trägerschaft unterliegen.
Von den Besten lernen
Singapur, Japan und Kanada haben bildungspolitisch einige Gemeinsamkeiten. Alle drei Staaten gehören zu den Spitzenreitern der PISA-Studien der letzten Jahre3 und die Struktur ihrer Schulsysteme entsprechen entwicklungspsychologischen Erkenntnissen.
Angelehnt an deren Struktur treten wir für eine grundlegende Reform des österreichischen Schulsystems ein, in der die Übergänge zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I, sowie zwischen Sekundarstufe I und II in jenem Alter erfolgt, in dem die Schüler:innen selbst unbeeinflusst von Eltern oder ihrem Umfeld fähig sind Bildungsentscheidungen zu treffen. Die Schulstruktur soll daher den Rahmen für ein personenorientiertes Bildungswesen sicherstellen.4
Wir treten daher für eine gemeinsame Volksschule für die Altersgruppe der 6-12-Jährigen ein, an die eine Sekundarstufe I für die 12-15-Jährigen anschließt und auf die die Sekundarstufe II der 15-18-Jährigen folgt.
Autonome Schulen für autonome Menschen
Das Ende des Bürokratie-Apparates
Der Staat beschränkt sich in struktureller Hinsicht auf die Vorgaben der Schulstufen. Weder Bund noch Länder sollen die bestimmenden Ebenen im Bildungssystem sein. Die Entscheidungskompetenz über Bildung soll dorthin zurückkehren, wo Bildung stattfindet: An die Schulen selbst. Was, wer und auf welche Weise unterrichtet wird liegt allein in der Entscheidungskompetenz der einzelnen Schulen. Diese Diversifizierung respektiert nicht nur die Professionalität der Pädagog:innen, sie ist aufgrund der starken Heterogenität der Standorte auch eine bildungspolitische Notwendigkeit. Die pädagogischen Herausforderungen sind in einer kleinen Gemeinde andere, als in einer sogenannten „Brennpunktschule“ und diesen kann nicht mit demselben Rezept begegnet werden.
Über die Besetzung der Leitung entscheidet bei öffentlichen Schulen das Bildungsministerium und bei Privatschulen der Schulträger, jeweils gemeinsam mit dem Schulgemeinschaftsausschuss. Voraussetzung, um sich für den Posten zu bewerben sind mindestens fünf Jahre Unterrichtserfahrung, sowie Erfahrung in einer Führungsposition oder die Absolvierung einer Fortbildung im Schulmanagement. Der/Die potenzielle Schulleiter:in muss sich in einem Hearing dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) vorstellen. Dieser muss der Bestellung in anonymer Wahl mehrheitlich zustimmen. Die Position ist alle fünf Jahre neu auszuschreiben, mehrfache Amtsperioden sind möglich.
Bildungsfreiheit: Qualität durch Innovation und Wettbewerb
Die Schulen erhalten die Hoheit, über Gebäude, Personal und Finanzen selbst zu verfügen. Die Schulen sind frei, Inhalt und Form der Lehre selbst zu bestimmen. Sie sind frei, die Schulgebäude und deren Räumlichkeiten in ihrem Sinne zu gestalten. Sie sind frei, Leistungsvereinbarungen festzulegen und die Beurteilungsform zu wählen. Eine Schulsatzung regelt, auf welche Weise Eltern, Lehrer:innen und Schüler:innen mit der Schulleitung die Bildung nach ihren Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten. Schulen der Sekundarstufe II können zudem beschließen über das 19. Lebensjahr hinausgehende Ausbildungen anzubieten, wenn es für zusätzliche Bildungsangebote – wie z.B. eine Berufsausbildung – notwendig erscheint.
Finanzierung
Für jedes Kind zwischen dem 2. und dem 20. Lebensjahr erhalten die Erziehungsberechtigten einen Bildungsscheck. Dieser kann an jeder Bildungs- und Betreuungseinrichtung eingelöst werden. Die Höhe des Bildungsschecks liegt in der Größenordnung des derzeitigen Schulbudgets geteilt durch die Anzahl der Schüler:innen, wobei eine generelle Erhöhung des Bildungsbudgets auf 6,5% des BIP vorzunehmen ist. Die Schulen erhalten vom Staat einen Sockelbetrag, um die Betriebskosten des Schulgebäudes zu decken. Sie haben das Recht in begrenztem Maße Drittmittel zu lukrieren. Ist in einem Schulbezirk ein Schultyp – Grund- oder Sekundarstufen – gar nicht vertreten, ist die öffentliche Hand für die Einrichtung eines solchen verantwortlich.
Private Schulen haben das Recht, Schulgeld über den Wert des Bildungsschecks hinaus einzuheben. Sollten sie dieses Recht in Anspruch nehmen, verpflichten sie sich zu Folgendem: Jeweils mindestens ein Viertel der Schüler:innen müssen ohne Einhebung von Schulgeld beziehungsweise mit einem gedeckelten Betrag von 500 € im Semester aufgenommen werden. Die Verteilung dieser Plätze soll sich nach dem Einkommen der Eltern richten. Es steht den Schulen aber natürlich offen, mehr Schüler:innen zu einem Frei- oder gedeckelten Betrag aufzunehmen.
Die öffentliche Hand hat dabei dafür zu sorgen, dass jede:r Schüler:in ein gratis Schulplatz in annehmbarer Nähe zum Wohnort zur Verfügung steht.
3. Inhalte und Qualitätssicherung
Kulturtechniken und Pflichtfächer
Die Volksschule dient neben der Entwicklung der kognitiven, sozialen und motorischen Potenziale eines Kindes der Vermittlung wichtiger Kulturtechniken. Der Anteil an Menschen mit niedriger Lesekompetenz ist in Österreich seit Jahren konstant hoch und liegt bei etwa 17%.5 Kein Kind sollte das österreichische Schulsystem verlassen ohne angemessen lesen und schreiben zu können. Aus diesem Grund soll das Erlernen grundlegender Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen, aber auch das Erlernen der deutschen Sprache, forciert werden. Als neue Kulturtechnik sollen in Primarstufe und Sekundarstufe I auch Grundkenntnisse des Programmierens vermittelt werden.
Die Sekundarstufen vermitteln darauf aufbauend Wissen und Kompetenzen mit dem Ziel der Bildung zur/zum autonomen und mündigen Bürger:in. Seitens des Staates gibt es keine Vorgaben inhaltlicher, pädagogischer oder didaktischer Natur. Sicherzustellen ist die Vermittlung des Deutschen, Englischen, der Mathematik und Naturwissenschaften, Kultur- und Geisteswissenschaften, der politischen Bildung und Finanzbildung. Der Staat beschränkt sich auf die Überprüfung der erreichten Bildungsstandards. Der Weg dorthin steht den Schulen frei. Als Schulbücher des 21. Jahrhunderts werden allen Schüler:innen für den Unterricht erforderliche digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt.
Qualität durch Bildungsstandards
Die liberale Schule folgt damit dem Prinzip der „zentralisierten Dezentralisierung“.6 Zur Sicherung der Qualität des Unterrichts wird das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) herangezogen. Dieses übernimmt vom Bildungsministerium die Durchführung der standardisierte Diplom- oder Reifeprüfung und die Qualitätssicherung. Das IQS entwickelt schulspezifische Normen. Verpflichtendes Unterrichtsfeedback ist von jeder Lehrperson ab der 5. Schulstufe einmal im Schuljahr einzuholen. Die Ergebnisse sollen nicht veröffentlicht, aber an die Lehrperson und die Schulleitung weitergeleitet werden. Diese trägt die Verantwortung für die Vermittlung der Evaluierungen an das IQS. Der SGA enthält das Recht Einblick in deren Datenbank zu nehmen.
Ferner garantieren drei vom IQS durchgeführte zentrale österreichweite Prüfungen die Qualität. 1. Am Ende der Grundschule (Lesen, Schreiben, Rechnen), deren Ergebnis jedoch nur der statistischen Erhebung der Leistungen dient. 2. Die Mittlere Reife mit 15 am Ende der Schulpflicht (Sprachkenntnisse Deutsch, Englisch, Mathematik, Kenntnisse in Natur- und Geisteswissenschaften) und mit 18 die Matura. Durch diese drei Prüfungen werden die Schulen jedes Jahr miteinander verglichen. Die Beurteilung dieser zentralen Prüfungen erfolgt durch das IQS. Auf diese Weise soll die spannungsgeladene Doppelrolle der Pädagog:innen als Lehrer:in und Prüfer:in aufgelöst werden. Die Ergebnisse erlauben die Evaluierung von pädagogischen Prinzipien, Unterrichtsformen und von Fördermaßnahmen.
Berufsausbildung
Bildung ist nicht nur akademische Bildung. Schon jetzt leisten die berufsbildenden Schulen einen wesentlichen Beitrag im österreichischen Schulsystem. Die BHS sind dabei auch jener Schultyp, der sich besonders positiv auf die Bildungsmobilität auswirkt.7 Die Absolvent:innen tertiärer Kurzausbildungen verdienen im Durchschnitt zudem mehr als Hochschulabsolvent:innen mit Bachelorabschluss.8 Dadurch zeigt sich: Praxisbezug schafft Chancen.
Aus diesem Grund sollen die vielfältigen Modelle der „Lehre mit Matura“ vereinheitlicht und unter Einhaltung von Qualitätsstandards erweitert werden. Da die Möglichkeiten ein solches Lehrangebot zu schaffen von der Verfügbarkeit von Betrieben abhängt, wird es Schulen gestattet zu diesem Zweck Vereinbarungen mit lokalen Betrieben einzugehen. Über den Einsatz von Praktiker:innen im Lehrkörper entscheidet jede Schule autonom.
4. Elementarpädagogik und Kinderbetreuung
Kindergarten und Kleinkindbetreuung
Kindergärten sind die ersten Bildungseinrichtungen. Gute sprachliche, kognitive und motorische Förderung, die Kinder auf der ersten Ebene des Bildungswesens erhalten, eröffnen dem Kind nicht nur bessere Chancen für die weitere Bildungslaufbahn. Fehlentwicklungen auf dieser Ebene wirken im Schulsystem lange nach und müssen in der Folge mit teuren Maßnahmen korrigiert werden. Elementarpädagogische Förderung zahlt sich daher aus.
Aus diesem Grund muss jedes Kind (ab dem 2. Lebensjahr) die Möglichkeit haben einen Kindergarten oder eine andere Betreuungseinrichtung zu besuchen. Jeder Kindergarten soll mindestens 9 Stunden pro Werktag geöffnet sein. Das ermöglicht die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus muss eine Reduktion der jährlichen Schließtage das erklärte Ziel jedes Kindergartens sein.
Kindergärten haben als pädagogische Einrichtungen die sprachliche Entwicklung der Kinder zu fördern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass jedes Kind, das den Kindergarten verlässt, sprachlich zum Besuch der Grundschule befähigt ist.
Kindergärten sollen durch eigene Initiative oder durch Kooperationen mit privaten Anbietern dazu befähigt werden vermehrt Kleinstkindbetreuung und Kinderkrippen ab dem 2. Lebensjahr anzubieten. Ein Ausbau entsprechender Angebote ist nicht nur aus Vereinbarkeits- und Gleichstellungsgründen zu forcieren. Da mehr als die Hälfte aller Familien mit Kindern nur ein Kind hat9, profitiert durch die Anwesenheit Gleichaltriger auch das Kind vom Besuch einer Kinderkrippe.
Schulische Ganztagsbetreuung
Jeder Schulstandort hat die ganztägige Betreuung der Schüler:innen sicherzustellen. Die Gestaltung der Betreuung obliegt strukturell und inhaltlich jeder einzelnen Schule, wobei Freieinheiten und Rückzugsmöglichkeiten garantiert sein müssen. Zur Sicherstellung eines möglichst breiten inhaltlichen Angebots kooperieren die Schulen mit Vereinen, sowie privaten Musik- und Kunstlehrer:innen. Im Sinne der Wahlfreiheit plädieren wir dafür den Besuch der Nachmittagsbetreuung unabhängig von der Schulzugehörigkeit des Kindes zu ermöglichen.
5. Lehrer:innen
John Hattie bringt die Rolle der Lehrer:innen im Schulsystem auf eine prägnante Formulierung: Sie sind nichts weniger als „the major players in the education process“.10 Eine erfolgreiche Schule steht und fällt daher mit dem Einsatz, der Kompetenz und dem Einfühlungsvermögen des Lehrpersonals. Nun ist es auch an der Zeit, dass sich diese Rolle im Berufsbild und der Ausbildung widerspiegelt.
Chancensprungbrett Lehramtsstudium
Für die Zulassung soll zukünftig ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren entwickelt werden, das die Motivationen, Stärken und Schwächen potenzieller Kandidat:innen feststellt. Die Kooperation der Pädagogischen Hochschulen mit den Universitäten wird weiter ausgebaut. Die Ausbildung fußt auf drei Säulen:
- Dem Erwerb von fachlich-inhaltlicher Kompetenz.
- Der Erwerb fachdidaktischer Kompetenz.
- Dem Erwerb psychologisch-pädagogischer Kompetenz, wobei schon im ersten Jahr des BA-Studiums Praxiseinheiten stattfinden sollen.
Pädagogische Zusatzausbildungen – Theaterpädagogik und dgl. – sollen für das Studium angerechnet werden können.
Das Lehramtsstudium soll vielfältiger werden. Zusätzlich zum Erwerb dieser Kompetenzen sollen Lehramtsstudierenden im Masterstudium drei Schwerpunkte offenstehen:
Dadurch werden Lehrer:innen weitere Perspektiven und Umstiegsmöglichkeiten geboten. Die Lehrer:innen müssen vielfältiger werden. Ziel ist, mehr Lehrer:innen mit Migrationshintergrund an die Schulen zu bringen. Diese sind wichtige Vorbilder für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund. Darüber hinaus müssen Schulen leichter Expert:innen aus anderen Berufssparten nach einer kurzen pädagogischen Ausbildung in den Schulbetrieb integrieren können. Die Schule wird dadurch bunter, vielfältiger und besser.
Schulpsychologische Beratung
Derzeit stehen für 1,1 Millionen Schüler:innen nur 181 Schulpsycholog:innen zur Verfügung, was einem Verhältnis von 1 zu 6000 entspricht. Für eine erfolgreiche Prävention von psychischen Erkrankungen bei Schüler:innen ist aber ein flächendeckendes Angebot notwendig. Analog zum Schulärzt:innensystem soll daher für jede Schule ein/e Schulpsycholog:in zur Verfügung stehen. Österreichweit gibt es momentan 67 bundesweite Beratungsstellen, die Schüler:innen, Lehrer:innen, Erziehungsberechtigten, Schulaufsichtsbeamt:innen beraten und Untersuchungen an Schüler:innen durchführen. Um Betroffene zu unterstützen, soll auch dieses Angebot ausgeweitet werden. Ziel muss es sein, dass an jeder Schule ein/e Vollzeit-Schulpsycholog:in zur Verfügung steht. Des Weiteren sollen jährliche Beratungsgespräche mit Schulpsycholog:innen stattfinden.
Lebenslanges Lernen muss bei den Lehrer:innen anfangen. Lehrer:innenfortbildung in den Ferien soll verpflichtend sein. Egal ob neue und innovative Formate oder eine Vertiefung pädagogischer Konzepte: Lehrer:innen sind Expert:innen und müssen ihr Wissen daher regelmäßig updaten.
6. Förderung und Integration
Die Förderaufgaben, die Bildungseinrichtungen zu leisten haben, sind vielfältig. Einerseits müssen Defizite verhindert werden, andererseits müssen Begabungen und besondere Interessen gefördert werden. Die Schulen, und damit primär die Lehrer:innen, müssen beides leisten können.
Sprache
Geringe sprachliche Kompetenzen sind der größte Hemmschuh für eine Bildungskarriere und den sozioökonomischen Aufstieg. Besondere Hürden ergeben sich für Kinder mit niedrigem sozioökonomischen Hintergrund und mit Migrationsbiografie. Die elementarpädagogischen Einrichtungen haben daher mit geschultem Personal die Sprachentwicklung aller Kinder zu fördern. Zusätzlich haben Bund und Länder Initiativen zu setzen, die mehr Pädagog:innen mit Migrationsbiografie und anderen Erstsprachen als Deutsch an Kindergärten und Schulen bringen. Diese können dann nicht nur als Unterstützer:innen beim Erlernen der Erstsprache fungieren sondern erfüllen eine wichtige Identifikationsfunktion für Kinder mit Migrationsbiografie. Kinder ohne Migrationsbiografie profitieren im gleichen Maße durch das positive Erleben von Diversität. Jene, die bei Eintritt in die Grundschule keine ausreichenden Deutschkenntnisse erlangt haben, erhalten in der ersten und zweiten Klasse zusätzlich zum Regelunterricht einen täglichen Sprachkurs, der in Kleingruppen durchgeführt wird. Dieser Kurs entspricht dem singapurischen Learning Support Programme (LSP) und ist für die betroffenen Schüler:innen verpflichtend und kostenfrei.11
Sogenannte “Brennpunktschulen” erhalten zusätzliche Mittel in Form des “Chancenbonus”, über den sie frei verfügen können. Einen wesentlichen Beitrag zur Integration leistet auch der schulinterne Zusammenhalt. Als JUNOS befürworten wir daher den Einsatz von Social & Emotional Learning, sowie Peer-Mentoring Formaten um die sozialen und emotionalen Bedürfnisse von Schüler:innen ernst zu nehmen.
Begabungs- und Interessensförderung
Österreich braucht Strategien für seine Mozarts. Zwar existieren an mehreren Pädagogischen Hochschulen Ausbildungsprogramme für Begabungsförderung, wie etwa die Diplome des European Council for High Ability (ECHA), doch fehlt es an einer strategischen Integration von Begabungsförderung im österreichischen Schulsystem. Exzellenzförderung ist somit vom persönlichen (Mehr-)Einsatz einzelner Lehrer:innen abhängig. Für die Schüler:innen bedeutet das häufig, dass ihre Begabungen, wenn überhaupt, nur mit Glück identifiziert werden. Teil der Lehramtsausbildung muss daher die Vermittlung von Kenntnissen der Begabungsidentifikation sein. Zusätzlich wird an jeder Schule ein:e Begabungsbeauftragte:r ernannt, die/der autonom zusätzliche Förderformate entwickelt und bereitstellt. Letztere:r benötigt eine Fortbildung in Begabungsförderung. Begabung ist aber nicht nur als angeborene Potenzialität zu verstehen. Auch besondere und vertiefte Interessen sollen erkannt und gefördert werden, getreu der Devise: „No child held back; no child left behind.“12
1 Ralf Dahrendorf, Bildung ist Bürgerrecht. Plädoyer für eine aktive Bildungspolitik (1965) 24.
2 Jean Piaget, Meine Theorie der geistigen Entwicklung (Weinheim, Basel, Berlin 2003) 156ff.
3 Für 2018 siehe: OECD (Hg.), PISA 2018 Ergebnisse. Was Schülerinnen und Schüler wissen und können. Band I (OECD 2019) 65-70. In Kanada entscheiden die einzelnen Bundesstaaten über die Struktur des Schulsystems. Die angesprochene Struktur findet sich u.a. in Québec.
4 Siehe Gabriele Weigand, Schule der Person. Zur anthropologischen Grundlegung einer Theorie der Schule (Würzburg 2004) 22.
5 Markus Bönisch, Eduard Stöger, Pressemitteilung der Statistik Austria. In: statistik.at, online unter: http://www.statistik.at/web_de/presse/073353.html
6 Siehe Pak Tee Ng, Learning from Singapore. The Power of Paradoxes (Abingdon 2017) 75-89.
7 Siehe Wolfgang Feller, Österreich, Land der Bildungsaufsteiger (Wien 2016).
8 OECD, Bildung auf einen Blick (OECD 2020) 107-108.
9 Statistik Austria, Abgestimmte Erwerbsstatistik 2018, in: statistik.at, online unter: https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/volkszaehlungen_registerzaehlungen_abgestimmte_erwerbsstatistik/familien/index.html
10 John Hattie, Visible Learning for Teachers. Maximizing Impact on Learning (Abingdon 2012) 25.
11 Pak Tee Ng, Learning from Singapore. The Power of Paradoxes (Abingdon 2017) 66.
12 Ebenda 63.