Aktuelle Situation
Tirol ist bekannt für seine beeindruckende Berglandschaft und vielfältige Natur – sie lädt Menschen dazu ein, Freiheit und Abenteuer zu erleben. Doch das Tiroler Campinggesetz (2001) untersagt das Campieren außerhalb ausgewiesener Campingplätze weitgehend. Wer heute mit einem Zelt eine Nacht in der Natur verbringen möchte, steht damit unter Generalverdacht, die Umwelt zu schädigen. Dieses pauschale Verbot widerspricht dem liberalen Grundverständnis von Freiheit und Eigenverantwortung.
In anderen österreichischen Bundesländern zeigen differenzierte Regelungen, dass verantwortungsvolles Wildcamping durchaus funktionieren kann:
- In Oberösterreich ist das Zelten oberhalb der Baumgrenze und außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
- In Salzburg oder Vorarlberg können Gemeinden selbst entscheiden, ob und wo Wildcamping zugelassen wird.
- In der Steiermark und im Burgenland bestehen ebenfalls differenzierte Regelungen, die das Übernachten im freien Gelände in geringerem Umfang zulassen, sofern keine Naturschutzbestimmungen verletzt werden. [1] [2]
Diese Beispiele zeigen: Es ist möglich, verantwortungsvolles Wildcamping zu erlauben, ohne Natur und Landschaft zu gefährden. Tirol ist zugleich eines der am stärksten touristisch genutzten Bundesländer Österreichs. Die Herausforderung besteht daher nicht nur im Umgang mit Einzelpersonen, die naturverbunden unterwegs sind, sondern mit der großen Gesamtzahl an Menschen, die unsere Landschaft frequentieren. Eine zu starke Nutzung kann zu Erosionsschäden, Müllproblemen und Überlastung empfindlicher Gebiete führen. Das Ziel muss daher sein, Freiheit zu ermöglichen, Verantwortung einzufordern – und gleichzeitig Übernutzung zu vermeiden.
Unsere Lösung
1. Einführung eines liberalisierten Modells für verantwortungsvolles Wildcamping
Das generelle Verbot des Campierens außerhalb von Campingplätzen soll überarbeitet werden. In geeigneten Gebieten – insbesondere außerhalb sensibler Zonen und Schutzgebiete – soll das temporäre Wildcampen mit Zelt oder Biwak erlaubt werden, sofern:
- keine Beeinträchtigung der Natur erfolgt,
- kein Müll hinterlassen wird,
- keine Feuer in brandschutzgefährdeten Zonen entfacht werden,
- und keine Flächen landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Ziel ist, Eigenverantwortung zu fördern und Naturerlebnis wieder als selbstverständlichen Teil der Freiheit zu begreifen. Hierbei wollen wir für den Fall, dass die Camping-Stätte nicht ordnungsgemäß hinterlassen wird, die verantwortliche Person für die Entsorgung und eine entsprechende Verwaltungsstrafe auf diese zukommt.
2. Differenzierte Zonen und Schutzgebietsausnahmen
- In besonders schützenswerten Gebieten (Nationalparks, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Moore, sensible Biotope) bleibt ein absolutes Verbot bestehen.
- In weniger sensiblen Gebieten (alpines Ödland, oberhalb der Baumgrenze, entlegene Bergregionen) können Gemeinden oder Bezirksbehörden Wildcampingzonen festlegen, in denen einfache Übernachtungen gestattet sind.
- Das Not-Biwakieren in alpinen Notsituationen ist weiterhin jederzeit zulässig und ausdrücklich geschützt.
3. Schutz vor Übernutzung & Monitoring
Tirol ist bereits touristisch stark frequentiert. Ein unkontrollierter Zugang zu Wildcampingplätzen könnte zu Übernutzung führen. Um dies zu verhindern, soll die Landesregierung ein Monitoring- und Evaluierungssystem einführen, das:
- die Nutzung von Wildcampingzonen statistisch erfasst,
- ökologische Auswirkungen (z. B. Vegetationsschäden, Müllaufkommen) dokumentiert,
- und jährlich eine öffentliche Bewertung vornimmt.
Wenn negative Effekte überwiegen, muss das Modell regional angepasst oder eingeschränkt werden.
4. Eigenverantwortung & Aufklärung
Wildcamping erfolgt auf eigene Gefahr – auch im Hinblick auf Witterung, Gelände oder mögliche Begegnungen mit Wildtieren. Die Landesregierung soll gemeinsam mit Tourismusverbänden, Gemeinden und Bergwacht Informationsmaterial bereitstellen (z. B. Websites oder Aushänge), das:
- über erlaubte Zonen informiert,
- Verhaltensregeln klar kommuniziert („Leave no trace“-Prinzip),
- und auf Gefahren sowie Haftung hinweist.
Diese Form der Aufklärung ersetzt Bürokratie durch Bewusstsein.
5. Einbindung von Gemeinden und Grundeigentümer:innen
Gemeinden sollen selbst entscheiden können, ob sie Wildcampingzonen zulassen oder ablehnen. Private Grundeigentümer:innen können freiwillig Flächen zur Verfügung stellen und bei Bedarf kleine Nutzungsentgelte verlangen. So wird Eigeninitiative vor Ort gestärkt und lokale Akzeptanz geschaffen.
6. Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen die Regeln des liberalisierten Modells verstößt – etwa durch Vermüllung, Beschädigung der Natur oder das Campieren in Schutzgebieten – soll durch die Exekutive belangt werden. Die Strafen sind gestaffelt nach Schwere des Verstoßes, um Verhältnismäßigkeit zu wahren.
7. Evaluierung und Weiterentwicklung
Nach einer Pilotphase von drei Jahren soll eine umfassende Evaluierung stattfinden. Dabei sollen Gemeinden, Umweltorganisationen und Nutzer:innen einbezogen werden. Ziel ist eine Balance zwischen Freiheit, Nachhaltigkeit und Akzeptanz zu sichern – damit Tirols Natur auch langfristig erlebbar bleibt.
Unsere Forderung
Wir JUNOS-Tirol setzten auf das Vertrauen in mündige Bürger:innen statt auf Misstrauen und Verbote und fordern daher die Liberalisierung von Wildcamping in Tirol mit Verankerung im Tiroler Campinggesetz.
Ein liberaleres Wildcamping-Modell ist kein Freibrief, sondern eine Chance, zu beweisen, dass Freiheit und Naturschutz zusammengehen können.
Wir sind davon überzeugt, dass Tirol ein Vorbild sein kann für moderne, nachhaltige Outdoorpolitik werden – eine, die Verantwortung nicht sanktioniert, sondern stärkt.
[1] Bergwelten | 08.07.2025 | Wildcampen in Österreich: Das musst du wissen
[2] Österreichischer Alpenverein | Campen in den Bergen – was ist erlaubt?