Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern die vollkommene Trennung von Kirche und Staat. Diese Trennung ist fundamentaler Bestandteil einer Demokratie. Damit es zu einer vollkommenen Trennung kommen kann, darf der Staat keiner Religionsgemeinschaft Sonderrechte einräumen und es darf keiner Kirche bzw. Religionsgemeinschaft eine staatliche Funktion zukommen, weshalb das Konkordat abgeschafft werden muss.
Daher fordern die Jungen liberalen NEOS – JUNOS, dass alle Sonderrechte von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich abgeschafft werden. Bei den angesprochenen Sonderrechten handelt es sich insbesondere um jene:
- Subventionierung konfessioneller Privatschulen
- Sitz im Stiftungsrat des ORF
- Befreiung von der Stellungspflicht und Wehrpflicht
- Befreiung von der Bürgerpflicht zum Geschworenen- und Schöffenamt
- Steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags
- Besonderer Schutz von religiösen Gefühlen
Darüber hinaus fordern die Jungen liberalen NEOS – JUNOS die Abschaffung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze, sowie die Werte unserer Verfassung sollen trotzdem weiter vermittelt werden. Dieser Unterricht wird durch Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, nicht durch Priester, Pastoren oder Amtsvertreter:innen anderer Religionsgemeinschaften abgehalten. (Beschlossen am 31.1.2009 am Bundesforum in Innsbruck).
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern außerdem, dass kein religiöses Symbol benachteiligt werden darf und dementsprechend keine religiösen Symbole, egal welcher Glaubensgemeinschaft, in öffentlichen Räumen aufgehängt dürfen.
Insbesondere das in Österreich übliche Aufhängen eines christlichen Kreuzes in Schulklassen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden gehört untersagt.
Religion ist Privatsache. Religiöse Symbole haben einzig und alleine dort etwas zu suchen, wo es sich explizit um ein religiöses Gebäude handelt (Kreuze auf Kirchtürmen, Minarette, Davidstern auf Synagogen, …) bzw. ist es natürlich jedem/jeder Bürger:in freigestellt, in seinen/ihren eigenen vier Wänden religiöse Symbole anzubringen.
Darüber hinaus muss es weiterhin jedem/jeder Bürger:in erlaubt sein, seinem/ihrem religiösen Bekenntnis durch seine/ihre Kleidung bzw. durch am Körper getragene religiöse Symbole Ausdruck zu verleihen. Daher sprechen sich die Jungen liberalen NEOS – JUNOS auch explizit gegen ein Kopftuch bzw. Burka-Verbot aus. Jede:r Bürger:in darf sich kleiden, wie er/sie will, egal ob aus religiöser Überzeugung oder aufgrund von Modetrends.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern weiters die Aufhebung des § 128 (1) Z 2 StGB, wonach es sich dann um einen schweren Diebstahl handelt, wenn man einen Diebstahl in einem der Religionsausübung dienenden Raum oder an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgemeinschaft gewidmet ist begeht.
Außerdem fordern die Jungen liberalen NEOS – JUNOS die Aufhebung der §§ 188, 189 StGB wonach die Herabwürdigung religiöser Lehren und die Störung einer Religionsausübung eine besondere Strafbarkeit begründen und nicht nach den entsprechenden, normalen Straftatbeständen geahndet werden.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern des Weiteren die Abschaffung des Vermerkes des Religionsbekenntnisses auf Personenstandsurkunden und Schulzeugnissen.
Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern auch, dass der Austritt aus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft nicht mehr über eine staatliche Behörde ablaufen darf. Die Kirchen und Religionsgesellschaften müssen sich selbst um den Austritt bzw. Eintritt ihrer Mitglieder kümmern.