Freie Fahrt durch freien Markt

EINLEITUNG

Immer weniger Jugendliche haben einen Führerschein. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Während 2011 noch 72.793 15-19-Jährige einen ersten Führerschein bestanden haben, liegt dieser Wert heute nur noch bei 30.246. Dieses Phänomen beschränkt sich auch nicht auf urbane Regionen: Auch in Tirol hat sich die Zahl der Erstzulassungen bei 15-19-Jährigen in elf Jahren mehr als halbiert.[1]

Gerade am Land ist der Führerschein die Tür zu mehr Mobilität und damit mehr Freiheit. Der viel versprochene Öffi-Ausbau schreitet in vielen Regionen zu langsam voran und kann auch nie jedes Dorf in Österreich ausreichend abdecken. Die Türe Mobilität, bleibt also für immer mehr Jugendliche verschlossen – das ist ungerecht.

Die Existenz eines Führerscheins per se halten wir für nötig. Es ist richtig, dass gewisse Fähigkeiten abgeprüft werden, bevor man Kraftfahrzeuge lenken darf. Wie jeder andere staatliche Eingriff, sollte sich aber auch dieser auf das strikte Minimum beschränken. Die Hürden dürfen nicht zu hoch gestellt werden. Dass ein Führerschein der Klasse B mit den verpflichtenden Vorbereitungsstunden derzeit rund 1.550 €[2] kostet und damit für viele Jugendliche unleistbar ist, ist für uns inakzeptabel.

Für uns ist also klar: der Weg zum Führerschein muss möglichst unbürokratisch und einfach sein. Jede einzelne Hürde muss gut begründet sein. Zusätzlich gilt es die Fahrschulbranche zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Nur so schaffen wir mehr Wettbewerb und damit mehr Qualität für die Fahrschüler.

FAHRSCHULEN DEREGULIEREN

Um den Preis für die Prüfungsvorbereitung nachhaltig zu senken, müssen wir mehr Wettbewerb in den Fahrschulmarkt bringen. Das bedeutet zuallererst eine Überarbeitung des bestehenden Regulativs. Derzeit ist die Gründung einer Fahrschule nämlich sehr kompliziert.

So muss man, um eine Fahrschule eröffnen zu können, über 27 Jahre alt, österreichische Staatsbürgerin oder EU-Bürgerin und “vertrauenswürdig” sein, sowie Maschinenbau oder Elektrotechnik in der Schule gelernt oder an der Uni studiert haben (§109 Kraftfahrgesetz). Zusätzlich darf man nicht mehr als zwei Fahrschulen betreiben, die aber nur 50 km Luftlinie voneinander entfernt sein dürfen (§111 KFG). Und wenn man die Fahrschule verlegen will, dann darf man das nur innerhalb desselben Bundeslandes und nach Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde (§108 KFG). Weiterbildungen für Personen, die bereits den Führerschein der entsprechenden Klasse bestanden haben, dürfen überhaupt nur “auf Grund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes” (§108a KFG) durchgeführt werden. Das gilt insbesondere auch für die Ausbildung von Fahrlehrkräften und die Bestellung von Fahrprüferinnen.

Während der Weg zur normalen “Fahrlehrerin” trotzdem ein recht unbürokratischer ist, so ist der zur “Fahrschullehrerin”, der auch Theorie-Stunden unterrichten kann, ein deutlich komplizierterer – in den, wie könnte es anders sein, wieder die Bezirksverwaltungsbehörde involviert ist.

Um den Bürokratie-Dschungel zu zerschlagen, schlagen wir JUNOS – Junge Liberale NEOS, folgende Änderungen vor:

  1. Die rechtliche Kategorie “Fahrschule” wird ersatzlos abgeschafft. Wollen sich mehrere Fahrlehrkräfte zusammentun, so können sie dafür eine der herkömmlichen Gesellschaftsformen wählen. Damit verschwindet auch die Unterscheidung zwischen Fahrschullehrerinnen und Fahrlehrerinnen.
  2. Nur zusammen mit staatlich geprüften Fahrlehrern oder im Rahmen eines L-Taferls dürfen Personen, die noch nicht über einen entsprechenden Führerschein verfügen, ein Fahrzeug lenken. Fahrstunden außerhalb des Rahmens vom L-Taferl erfolgen dabei mit Fahrzeugen, die spezielle Sicherheitsvorgaben erfüllen müssen.
  3. Fahrlehrer oder Fahrprüfer werden kann jeder Volljährige, der entsprechende staatlich organisierte theoretische und praktische Prüfungen besteht und einen Führerschein der jeweiligen Fahrzeugkategorie besitzt und sich außerhalb der Probezeit befindet. Wie er sich auf diese vorbereitet, steht ihm komplett frei.

KOMPETENZEN ABPRÜFEN STATT STUNDEN ABSITZEN

Der Führerschein dient als Nachweis der Fahrtüchtigkeit und ist die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug auf den öffentlichen Straßen Österreichs in Betrieb zu nehmen. Essentiell ist also, dass die Verkehrsteilnehmerinnen

  • die Straßenverkehrsordnung kennen und anwenden können;
  • ein Fahrzeug richtig bedienen können;
  • das technische Grundwissen beherrschen; und
  • Die theoretischen wie praktischen Kompetenzen des Ersten-Hilfe Kurses beherrschen.

Diese Kompetenzen werden bei der theoretischen, sowie bei der praktischen Fahrprüfung abgefragt. Das Kontingent an verpflichtend vorgeschriebenen Ausbildungsstunden – sowohl in Theorie als auch Praxis – soll verkleinert werden.

L-TAFERL

Auch die verpflichtenden Fahrstunden, beziehungsweise zu fahrenden Kilometer, mit den „L-Taferln“ sind zu verkleinern.

EUROPAWEIT DIGITALER FÜHRERSCHEIN

Wir JUNOS fordern einen europaweiten, digitalen Führerschein. Dieser muss aber den höchsten Datenschutzregeln entsprechen und soll keineswegs mit anderen online Applikationen verknüpft sein oder Informationen austauschen.

[1] Q. Statistik Austria, Führerscheine und Lenkberechtigungen, Jahresergebnisse 2020
[2]https://www.bruttonetto-rechner.at/arbeiterkammer/fuehrerscheinkosten-in-oesterreich/