Der Landeskongress von JUNOS-Tirol möge beschließen:
Aktuelles Problem
In Österreich wird der Personennahverkehr (PNV) in hohem Maße von kommunalen
oder staatlichen Unternehmen erbracht [1], während das in den meisten anderen
europäischen Ländern nicht der Fall ist. Dabei regelt das ÖPNRV-G [2] die
Aufgabenträgerschaft zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden und sieht dabei
vor, dass der Bund jenes Grundangebot finanziert, welches 1999/2000 vorhanden
war. Die Anpassung des Systems an zukünftige Bedürfnisse sowie die Planung des
Nah- und Regionalverkehrs obliegen den Ländern und Gemeinden.[3] Generell wird
die Finanzierung des Regional- und Nahverkehrs vorrangig durch Bund und Länder
getragen während die Finanzierung des städtischen Verkehrs beinahe
ausschließlich von den Städten selbst getragen wird.[4] Durch dieses hohe Maß
an staatlichem Eingriff und das Recht von Direktvergaben von
Dienstleistungsaufträgen sehen wir keine Möglichkeit einen fairen und gerechten
Wettbewerb in puncto Auftragsvergabe bei öffentlichem Verkehr in Österreich.
Dabei hat die Europäische Union 2007 bereits versucht mit Hilfe der Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007[5] sichere, effiziente sowie hochwertige
Personenverkehrsdienste durch einen regulierten Wettbewerb zu gewährleisten.[6]
Dieser regulierte Wettbewerb wiederum, so das Ziel der EU, soll zu einem
attraktiven Nahverkehr und zu niedrigeren Kosten führen sowie Ungleichheiten
zwischen den Verkehrsunternehmen der verschiedenen Mitgliedstaaten abbauen.
Niedrigere Kosten, bestmögliche Qualität und einen fairen Wettbewerb, darin
sehen wir die Zukunft von Nahverkehr in Österreich und Tirol.
Die Lösung: Trennung von Netz und Betrieb im
Tiroler Personennahverkehr
Die zentralen Ergebnisse der aktuellen ÖPNV-Erhebung von 2020[4] zeigen, dass in
den Jahren 2014-2019 der Anteil der Ausgaben für die Erhaltung des laufenden
Betriebes von 53% auf 67% gestiegen sind. Der Anteil der Ausgaben für
Investitionen in den ÖPNV ist somit von 47% auf 33% gesunken. Immer höhere
Kosten beim laufenden Betrieb des ÖPNV sind der Bevölkerung und somit den
Steuerzahler:innen nicht länger zumutbar. Der Betrieb vom PNV in Tirol gehört
unserer Meinung nach privatisiert. Damit meinen wir, dass das Land Tirol,
welcher alleinige Gesellschafter der Verkehrsverbund Tirol GesmbH. (VVT) ist,
gewährleisten soll, dass alle Dienstleistungsaufträge im Tiroler PNV
ausgeschrieben werden und Direktvergaben nur dort vorgenommen werden dürfen, wo
eine Ausschreibung für den jeweiligen Dienstleistungsauftrag erfolglos ist.
Dabei soll die Vergabe von Ausschreibungen nicht auf Grundlage des
Billigstbieterprinzips erfolgen, sondern auf Grundlage des
Bestbieterprinzips [7]. Somit wollen wir eine Trennung des Tiroler PNV Netzes und
deren Betrieb erwirken, wodurch wir eine große Chance darin sehen, dass sich das
Land Tirol sowie die Tiroler Gemeinden durch das Freiwerden von finanziellen
Mitteln wieder mehr dem Investitionsbereich widmen können. Dabei denken wir ganz
konkret an den Ausbau und die Modernisierung des vorhandenen Angebots sowie die
dringende und nicht mehr aufschiebbare Verbesserung des PNV in den ländlichen
Regionen Tirols bzw. überhaupt erst deren Erschließung. Des Weiteren kann die
Privatisierung des PNV Betriebes, wie von der Europäischen Union forciert, dazu
führen, dass ein attraktiverer Nahverkehr zu niedrigeren Kosten zustande kommt
und die momentan bestehende Ungleichheit zwischen den Verkehrsunternehmen
abgebaut werden kann. Vor allem in der momentanen Zeit mit einer Inflation von
8% (05/2022) [8] eine Möglichkeit, Privatpersonen, vor allem hinsichtlich der
Mobilität, finanziell zu entlasten.
Quellen:
[1]https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Personennahverkehr#Rechtsgrundla-
gen_und_Angebotsformen
[2]https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnumme-
r=20000097
[3]https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/themenfelder/mobilitaet/Endberi-
cht_staedtischer%20OEPNV_KDZ_20160524.pdf
[4]https://issuu.com/kdz_austria/docs/endbericht_oepnv_erhebung_zentrale_ergebnisse-
_2020/1?ff&showOtherPublicationsAsSuggestions=true
[5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007R1370-
20171224
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._1370/2007
[7] https://www.wko.at/service/netzwerke/Bestbieterprinzip-20082015.html
[8]https://de.statista.com/statistik/daten/studie/288914/umfrage/inflationsrate-in-
oesterreich-nach-
monaten/#:~:text=Im%20Jahr%202021%20stiegen%20die,dabei%20eine%20st%C3%A4rkere%2-
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