„Nein, Mann! Ich will noch nicht gehen!“ Sperrzeitenregelung an ein modernes Vorarlberg anpassen

Die Sperrzeiten in den Gastgewerbebetrieben fallen in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich aus. Während in Tirol beispielsweise eine Bar um sechs Uhr schließen muss und in Niederösterreich um fünf Uhr, so müssen in Vorarlberg Bars laut Sperrzeitenverordnung bereits um zwei Uhr schließen.[1] Vorarlberg hat hier im Bundesländervergleich die konservativste Sperrzeitenregelung. Zudem differenzieren andere Bundesländer mehr zwischen den Betriebsarten, was die Festlegung der Sperrstunde anbelangt.[2]

Wenn Gastgewerbebetriebe länger geöffnet haben wollen, müssen sie bei der Gemeinde um eine Verlängerung der Sperrstunde ansuchen. Die Gemeindevertretung entscheidet dann, ob der Antrag auf Sperrstundenverlängerung genehmigt wird. Dies gestaltet sich oftmals als kompliziert, zeitaufwändig und mit Kosten verbunden. Fakt ist, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen kein richtiges Nachtleben in Vorarlberg aufkommen lassen.

Für uns JUNOS Vorarlberg ist klar, dass das Nachtleben Teil der Kultur ist. Zudem schränkt die starre Vorarlberger Sperrzeitenregelung die unternehmerische Freiheit ein. Es kann nicht sein, dass im Ländle eine Bar um zwei Uhr schließen muss und in einem anderen Bundesland, wie beispielsweise Tirol, darf eine ähnliche Lokalität bis sechs Uhr offen sein. Wir JUNOS Vorarlberg setzen uns deshalb für eine Modernisierung der in die Jahre gekommenen Vorarlberger Verordnung über die Sperrzeiten in Gastgewerbebetrieben ein.

[1] Wirtschaftskammer Vorarlberg | Sperrzeitenregelung

[2] Wirtschaftskammer Österreich | Sperrzeiten Bundesländer-Vergleich