Abschaffung des Religionsunterrichts

Der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ist zu ersetzen. Verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze, sowie die Werte unserer Verfassung sollen trotzdem weitervermittelt werden. Dieser Unterricht wird durch Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, nicht durch Priester, Pastor:innen oder Amtsvertreter:innen anderer Religionsgemeinschaften abgehalten.