Beschlusslage

Österreich und die Kammern des Schreckens

Das politische System Österreichs ist von Kammern durchzogen, die sich die ehemaligen Großparteien gesetzlich fest abgesichert haben. Sie sind ihre wichtigsten Werkzeuge, um ihre Macht dauerhaft abzusichern: Sie verschaffen ihnen Zugang zu enormen finanziellen und personellen Ressourcen und bieten ihnen ein Mitspracherecht im politischen Prozess – unabhängig von den aktuellen Mehrheiten im Parlament.

Interessenvertretungen sollten ihren Mitgliedern verpflichtet sein, nicht politischen Parteien. Dies ist nur möglich durch echte Unabhängigkeit von der Politik.

Es ist außerdem ein unverhältnismäßiger Einschnitt in die Freiheit der Österreicher:innen, wenn ihnen vorgeschrieben wird, welche Organisation ihre Interessen am besten vertritt, und sie an diese sogar verpflichtend Beiträge zahlen müssen. Ob jemand einer Interessenvertretung beitreten möchte oder nicht, sollte jeder selbst bestimmen können.

Wir Junge liberale NEOS – JUNOS fordern daher, dass die Zwangsmitgliedschaft bei den gesetzlichen Interessenvertretungen abgeschafft und ihre Verankerung in der Verfassung aufgehoben wird.[1]

Unabhängig davon gibt es bei den Kammern auch sonst viele Baustellen, die angegangen werden müssen. So leisten sie sich etwa aufgeblähte und intransparente Strukturen, nutzen ihre Mittel für parteipolitisch motivierte Zwecke und greifen stark in die Berufsausübung ihrer Mitglieder ein.

Für uns ist klar: So kann es nicht weitergehen. Auch abseits der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft müssen die Probleme in den Kammern beseitigt und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ihnen ermöglichen, ihre Rolle als Interessenvertretungen auch sinnvoll wahrnehmen zu können. Die Kammern sollten dabei für ihre Mitglieder möglichst viel Freiheit sicherstellen, statt diese zusätzlich zu belasten.

Wir fordern daher:

Ehrliche Kammern

·       Rückbesinnung auf die Kernaufgaben: Die Kammern sollen sich auf ihre eigentlichen Kernaufgaben beschränken, statt immer neue Aufgabenfelder zu erschließen und sich als verlängerter Arm der Parteipolitik zu betätigen.

·       Gleicher Zugang zur Gesetzgebung: Kammern sollen in Begutachtungsverfahren nicht länger gegenüber anderen Interessensgruppen bevorzugt behandelt werden. Auch ihre gesetzlichen Entsendungsrechte in Kommissionen, Beiräte und andere politische Gremien sowie bei Sozialversicherungsträgern sollen abgeschafft werden.

·       Unabhängige Gerichte ohne Kammer-Einfluss: Kammern sollen nicht mehr für die Nominierung von Laienrichter:innen und Kartellgerichts-Beisitzer:innen zuständig sein.

·       Neutralitätsgebot bei der Mittelvergabe: Kammern sollen keine Gelder mehr an parteinahe oder ideologisch ausgerichtete Organisationen wie das Momentum Institut vergeben dürfen.

·       Konsequenzen für Wahlkampfhilfe: Ein Straftatbestand „Illegale Parteienfinanzierung“ soll für den Missbrauch von Kammermitteln zur Finanzierung von Wahlkämpfen eingeführt werden.

Schlanke Kammern

·       Radikale Strukturreform: Die Landeskammern und sämtliche Substrukturen wie Fachgruppen und Bezirkskammern sollen – ebenso wie die Bundeskammern – ohne Bestandsschutz einer unabhängigen Aufgabenkritik unterzogen und nach dem White-Sheet-Prinzip von Grund auf neu organisiert werden. Die Struktur folgt den Aufgaben, nicht umgekehrt. Doppelgleisigkeiten sind zu beseitigen und Verwaltungsaufgaben zu bündeln. Die fachliche Vertretung der Branchen durch direkt gewählte Mitglieder bleibt dabei erhalten und ist so nahe wie möglich bei den Mitgliedern anzusiedeln. Jede Ebene muss dabei von den Mitgliedern direkt gewählt werden. Die Mitarbeiter:innen der Kammern sollen deutlich auf ein notwendiges Minimum abgebaut werden.

·       Landwirtschaftskammer ohne Kontrolllücke: Der Verein „Landwirtschaftskammer Österreich“ soll aufgelöst werden. Stattdessen soll eine echte Bundes-Landwirtschaftskammer eingerichtet oder einzig die Organisation auf Länderebene fortgeführt werden.

·       Ende der Landarbeiterkammern: Die Landarbeiterkammern sollen abgeschafft und ihre Mitglieder in die Arbeiterkammer eingegliedert werden.

·       Anzahl der Vizepräsident:innen: Die festgeschriebene Anzahl der Vizepräsident:innen der Landeskammern der WKO darf nicht überschritten werden.

Demokratische Kammern

·       Demokratisierung der Kammern: Die Kammerparlamente und -präsidien sollen von den Mitgliedern direkt gewählt werden. Das aktive und passive Wahlrecht soll dabei für alle Mitglieder gleichermaßen gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Entscheidungen in den Kammer-Gremien sollen mit einfacher Mehrheit getroffen werden können.

·       Zeitgemäßes Wahlrecht: Das Wahlrecht zu den Landwirtschaftskammern soll sich an einer tatsächlichen beruflichen Tätigkeit oder unmittelbaren wirtschaftlichen Verantwortung in der Land- und Forstwirtschaft orientieren, unabhängig von Mindestflächen- und Hauptberuflichkeitsschwellen. Wahlrechte ohne eigene land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere aufgrund des Bezugs einer bäuerlichen Pension oder allein aufgrund der Partnerschaft mit pensionsberechtigten Kammermitgliedern, sollen abgeschafft werden.

·       Einführung von I-Voting: Für die Wahlen der Interessenvertretungen soll eine Online-Teilnahmemöglichkeit geschaffen werden.[2]

·       Schluss mit der Selbstbedienung: Die Amtszeiten der Kammerfunktionär:innen in Einzelfunktionen (etwa Präsident:innen, Vizepräsident:innen, Obleute) und in allen bezahlten Funktionen sollen auf zwei Perioden in derselben Funktion befristet und ihre Bezüge auf das Gehalt eines/einer Bundesminister:in gedeckelt werden. Kooptierte Funktionär:innen sollen keine Entlohnung mehr erhalten.

·       Ende der intransparenten Fraktionsförderung: Die Finanzierung von Wählergruppen innerhalb der Kammern soll gesetzlich gedeckelt, streng zweckgebunden, jährlich je Fraktion offengelegt und vom Rechnungshof geprüft werden. Die Weitergabe an Parteien, deren Teilorganisationen oder parteinahe Vereine ist zu verbieten. Fraktionen sollen sich darüber hinaus künftig selbst finanzieren.

Sparsame Kammern

·       Senkung der Zwangsbeiträge: Die Kammerbeiträge sollen drastisch auf jenes Maß gesenkt werden, das für die Erfüllung ihrer Aufgaben tatsächlich notwendig ist.

·       Keine Anhäufung von Vermögen: Rücklagen der Kammern dürfen nur für konkret definierte Risiken und Verpflichtungen gebildet werden. Ihre Höhe ist regelmäßig anhand transparenter Kriterien zu begründen. Nicht erforderliche Rücklagen sind durch Beitragssenkungen oder Rückzahlungen an die Mitglieder abzubauen.

·       Ende der Steuerfinanzierung: Die Kammern sollen keine Gelder oder Leistungen aus den Budgets der Gebietskörperschaften mehr erhalten.

·       Stopp aller Pensionsprivilegien: Sämtliche Sonder- und Luxuspensionen sowie alle weiteren Pensionsprivilegien für Kammer-Mitarbeiter:innen sollen abgeschafft werden.[3]

·       Grenzen für Kammer-PR: Die Werbeausgaben der Kammern sollen den Betrag von 1 Euro pro Mitglied nicht überschreiten dürfen. Das bestehende „Kopfverbot“ soll auf die entgeltlichen Inserate der Kammern ausgeweitet werden und auch Nennungen und Abbildungen von Kammerfunktionär:innen umfassen.

·       Verbot von Inseraten in Parteimedien: Die Kammern dürfen keine Inserate in Parteimedien schalten.

·       Entrümpelung der Wirtschaftskammer-Beitragsstruktur: Die Kammerumlage 2 der Wirtschaftskammer soll ersatzlos abgeschafft werden, ebenso die mehrfache Grundumlage bei Mitgliedschaft in mehreren Fachorganisationen. Im Gründungsjahr sollen keine Wirtschaftskammerbeiträge anfallen.[4] Auch die bestehende Befreiung von der Grundumlage im Folgejahr soll erhalten bleiben. Beides soll als Mindeststandard für alle Kammern der freien Berufe gelten.

·       Faire Beiträge für Jungmediziner:innen: Kammerumlage und Wohlfahrtsfonds-Beiträge der Ärztekammer sollen im ersten Ausbildungsjahr durch eine realistische Pauschale ersetzt werden, die sich an der tatsächlichen Einkommenssituation orientiert.

·       Transparenter Lohnzettel: Die Arbeiterkammerumlage soll den Arbeitnehmer:innen transparent auf ihrem Lohnzettel ausgewiesen werden.[5]

Transparente Kammern

·       Volle Transparenz bei der Mittelverwendung: Die Kammern und ihre Untergliederungen sollen die Verwendung ihrer finanziellen Mittel offenlegen[6], inklusive der Gehälter und Pensionen ihrer Spitzenfunktionär:innen, aller Vermögenswerte und Beteiligungen sowie ihrer vollständigen Rechnungsabschlüsse.

·       Vergleichbarkeit durch Bilanzierungsstandard: Die Kammern sollen ihre Bücher nach den Bewertungs- und Bilanzierungsregeln des UGB führen.

·       Ausweitung der Rechnungshofkontrolle: Die Prüfungskompetenz des Rechnungshofs soll ausgeweitet werden, sodass er künftig auch die Zweckmäßigkeit der Aktivitäten der Kammern prüfen darf.

·       Volle Auskunftspflicht: Die Kammern sollen ihren Mitgliedern regelmäßig und detailliert über ihre Finanzen und Aktivitäten berichten. Zudem sollen sie vollständig dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen und zu Auskünften über ihre Tätigkeit verpflichtet sein.

·       Offene Entscheidungskultur: Sitzungen von Kammerparlamenten sollen live gestreamt und aufgezeichnet sowie ihre Protokolle veröffentlicht werden.

·       Schutz für Whistleblower:innen: Mitarbeiter:innen, die Missstände in Kammern aufdecken, sollen umfassend vor Kündigung und anderen Repressalien geschützt werden. Meldungen sollen über eine unabhängige Stelle möglich sein.

Liberale Kammern

·       Unabhängige Berufszulassung: Kammern sollen nicht mehr für die Zulassung zu Berufen sowie die Anerkennung von Spezialisierungen und Fortbildungen zuständig oder in diese eingebunden sein. Auch aus der Durchführung von Ausbildungen und Prüfungen sollen sich die Kammern heraushalten.

·       Selbstbestimmte Werbung: Angehörige der Gesundheitsberufe sollen selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre Leistungen bewerben. Die Werberichtlinien der jeweiligen Kammern sollen abgeschafft werden.

·       Beseitigung von Genehmigungspflichten: Für die Errichtung, Verlegung oder den Betrieb von Kanzleien, Praxen und Apotheken sowie für Gesellschafts- und Partnerschaftsgründungen in den jeweiligen Berufen sollen keine Genehmigungen oder Zustimmungserklärungen der Kammern mehr notwendig sein.

·       Abschaffung der Bedarfsregelung: Für die Erteilung einer Konzession zur Neueröffnung einer Apotheke soll kein Bedarfsnachweis und damit auch kein Bedarfsgutachten durch die Apothekerkammer mehr notwendig sein.[7]

·       Ende des Beratungsmonopols: EU-geförderte Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe sollen künftig wettbewerblich vergeben werden, statt automatisch den Landwirtschaftskammern zuzufallen.

·       Unterstützung bei Neugründungen: Die Wirtschaftskammer soll einen Fokus auf Serviceangebote für neu gegründete Unternehmen legen, etwa bei Bürokratie, Förderungen oder Fragen zur Lohnverrechnung. Dabei soll sie nicht in Wettbewerb zu Leistungen treten, die ihre Mitglieder am Markt anbieten.

 

[1] Freiwillige Interessensvertretung statt Kammerzwang, beschlossen durch den II. Bundeskongress in Wien

[2] Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich, beschlossen durch den XXVIII. Bundeskongress in Linz

[3] Die Krise der Jugend fordert einen neuen Generationenvertrag, beschlossen durch den XXII. Bundeskongress online

[4] Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich, beschlossen durch den XXVIII. Bundeskongress in Linz

[5] Aufstieg neu denken! Die liberale Arbeitswelt von morgen, beschlossen durch den XXVII. Bundeskongress in Klagenfurt

[6] Öffentlichkeitsprinzip statt Amtsgeheimnis, beschlossen durch den V. Bundeskongress in Graz

[7] Niederlassungsfreiheit für Apotheker, beschlossen durch den XII. Bundeskongress in Wien