Niemand braucht drei Uhrzeiten für dasselbe Problem!
Begründung
Jugendschutz soll zwei Dinge leisten: Kinder vor echten Gefahren schützen und junge Menschen Schritt für Schritt in die Eigenverantwortung führen. Bei den Ausgehzeiten schafft das Tiroler Jugendgesetz beides nicht – nicht, weil es zu lasch wäre, sondern weil es zu kompliziert ist.
Wie lange jemand wegbleiben darf, hängt heute davon ab, durch welche Tür er geht. Am öffentlichen Platz gilt eine Zeit (§ 13), auf einer Veranstaltung eine andere – je nachdem, ob man begleitet wird und wer die Veranstaltung macht (§ 14) –, im Lokal wieder eine (§ 16). Dieselbe 13-jährige Person am selben Abend: am Platz bis 23 Uhr, am Fest bis 23 Uhr, mit volljähriger Begleitung bis 24 Uhr, im Lokal nur mit Begleitung. Das versteht niemand, das kontrolliert niemand – und genau deshalb schützt es auch niemanden.
Es braucht etwas Einfaches: eine Uhrzeit pro Altersstufe, egal wo man ist. Zwei Stufen genügen – unter 12 und 12 bis 16. Ab 16 gibt es schon heute keine gesetzliche Ausgehzeit, und das soll so bleiben: Mit 16 braucht man andere Leitplanken als mit 12.
Eine Ausnahme ist sinnvoll: Wer von einer Aufsichtsperson begleitet wird, soll keiner gesetzlichen Zeitgrenze unterliegen. Dann entscheidet die begleitende Person, wie lange das Kind oder der bzw. die Jugendliche bleibt.
Beschluss
Die JUNOS Tirol fordern, die Ausgehzeiten im Tiroler Jugendgesetz radikal zu vereinfachen:
1. Eine Zeit statt drei. Eine einheitliche Ausgehzeit, die gleich gilt – ob am öffentlichen Ort, auf einer Veranstaltung oder im Lokal. Die heute über §§ 13, 14 und 16 verstreuten, ortsabhängigen Zeiten werden zu einer Regel zusammengeführt.
2. Zwei Altersstufen, dann Freiheit. Je eine fixe Uhrzeit für unter 12 und für 12 bis 16. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr keine gesetzliche Ausgehzeit – wie schon heute.
3. Mit Aufsichtsperson entscheidet die Aufsichtsperson. Wer begleitet wird, unterliegt keiner gesetzlichen Zeitgrenze. Die Verantwortung liegt dann bei der begleitenden Person.