Frauenpolitik ist Freiheitspolitik
Frauenpolitik ist für uns JUNOS kein Nischenthema, sondern eine Frage liberaler Grundprinzipien: Jeder Mensch soll sein Leben selbstbestimmt gestalten können – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Familienstand. Wo Frauen wegen ihres Geschlechts weniger verdienen, seltener führen, im Alter häufiger arm sind oder Gewalt fürchten müssen, ist diese Freiheit nicht verwirklicht.
Als Liberale wollen wir keine Ergebnisgleichheit verordnen und keine Lebensentwürfe normieren. Wir wollen echte Chancengerechtigkeit, Wahlfreiheit und einen Staat, der Hürden abbaut, statt Rollenbilder zu zementieren. Ob eine Frau Vollzeit arbeitet, Kinder großzieht, ein Unternehmen gründet oder alles davon – es ist ihre Entscheidung. Sie muss diese Entscheidung aber in Kenntnis der Folgen und ohne strukturelle Nachteile treffen können.
Viele Nachteile von Frauen entstehen nicht im Job, sondern in der Familie: Die Care-Arbeit ist ungleich verteilt, und unser System bestraft jene, die sie übernehmen – bei Einkommen, Karriere und Pension. Deshalb ist für uns klar: Karenz und Kinderbetreuung dürfen kein Frauenthema mehr sein – und genau das ist Frauenpolitik. Solange Elternschaft Mütter Karriere und Pension kostet und Väter kaum betrifft, bleibt Gleichberechtigung ein Versprechen auf dem Papier.
Liberale Frauenpolitik heißt für uns: Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit ermöglichen, Bevormundung abbauen – auch dort, wo der Staat konsequent eingreifen muss, nämlich beim Schutz vor Gewalt.
1. Finanzielle Unabhängigkeit
Wer finanziell abhängig ist, ist nicht frei. Die Pensionen von Frauen liegen in Österreich um 39,4 % unter jenen der Männer (Gender Pension Gap, nationale Berechnung, Basis 2025)[1], und alleinlebende Pensionistinnen sind mit 28 % doppelt so oft armutsgefährdet wie alleinlebende Pensionisten (14 %).[2] Diese Lücke entsteht nicht erst im Alter, sondern in der Schule, in Beziehungen und in den Jahren rund um die Geburt eines Kindes.
Finanzbildung: Wissen ist Selbstbestimmung
Wer Verträge versteht, Vorsorge aufbaut und Gehalt verhandeln kann, trifft freiere Entscheidungen. Frauen schneiden beim Finanzwissen laut Oesterreichischer Nationalbank um 8,4 Prozentpunkte schlechter ab als Männer[3], bei jungen Menschen ist der Abstand besonders groß. Einkommen, Bildung, Alter oder Risikoneigung erklären weniger als die Hälfte davon. Die Schule muss das Fundament legen; danach bleibt Finanzbildung Eigenverantwortung – der Staat sorgt dafür, dass die Angebote dafür niedrigschwellig erreichbar sind.
Wir JUNOS fordern:
· Verpflichtende, praxisnahe Finanzbildung ab der Sekundarstufe I als fixen Bestandteil des Lehrplans (Budget, Verträge, Kredite und Bürgschaften, Pension, Veranlagung), samt Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte.
· Gezielte Angebote für Mädchen und für Jugendliche aus finanzschwachen oder bildungsfernen Haushalten, deren Wirkung regelmäßig evaluiert wird.
· Erleichterung niederschwelliger, nicht-staatlicher Erstberatung für Erwachsene samt Pensions- und Karenzrechner, die die langfristigen Folgen von Erwerbsunterbrechungen sichtbar macht.
Altersarmut: Ursachen beheben, Vorsorge stärken
Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen, weil sie häufiger in Teilzeit arbeiten, den Großteil der Care-Arbeit leisten und im Schnitt weniger verdienen. Das heißt weniger Beitragsjahre und niedrigere Beitragsgrundlagen im Pensionskonto. Die Kindererziehungszeiten (bis zu 48 Monate mit einer Beitragsgrundlage von 2.468,01 Euro, Stand 2026) mildern das, gleichen die Lücke aber nicht aus. Ein Pensionssystem, das allein auf das Umlageverfahren setzt, kann die Folgen ungleicher Erwerbsbiografien nur begrenzt korrigieren. Die wirksamste Pensionspolitik für Frauen ist deshalb eine, die bei den Ursachen ansetzt: bei Karenz, Kinderbetreuung und Lohn.
Wir JUNOS fordern:
· Den Ausbau der zweiten und dritten Säule: kapitalgedeckte Vorsorge, die auch Teilzeitkräften, Selbstständigen und Eltern in Karenz offensteht.
· Wiedereinführung der Behaltefrist von einem Jahr, in der Form, wie sie bereits bis 2012 in Kraft war.[4]
· Die Eröffnung der Splitting-Option auch für betriebliche und private Vorsorgeansprüche, die in der Kinderbetreuungsphase erworben werden.
Pensionssplitting und Karenzsplitting
Das freiwillige Pensionssplitting erlaubt Eltern schon heute, bis zu 50 % der Pensionskontogutschrift des erwerbstätigen Elternteils auf den betreuenden Elternteil zu übertragen, für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes. Genutzt wird das kaum: 2024 gab es 1.600 Übertragungen in ganz Österreich.[5]
Die Debatte in Deutschland zeigt, warum ein Splitting nicht isoliert eingeführt werden darf. Das ifo Institut (Ragnitz/Thum, ifo Schnelldienst 9/2026) hat berechnet, dass ein verpflichtendes Rentensplitting, das die Witwenrente ersetzt, Ehepaare über den Lebensverlauf in fast allen Modellfällen schlechter stellt. Ein Splitting, das nur Pensionsansprüche umverteilt, ohne die ungleiche Aufteilung der Betreuungszeiten zu ändern, behandelt das Symptom. Deshalb verbinden wir es mit einem Karenzsplitting.
Wir JUNOS fordern:
· Ein verpflichtendes Pensionssplitting für die Kinderbetreuungsphase: Die in dieser Zeit erworbenen Pensionskontogutschriften werden automatisch zwischen den Eltern geteilt. Die Eltern können gemeinsam davon abweichen, allerdings erst nach einer verpflichtenden Information über die Pensionsfolgen.
· Das Splitting als Ergänzung, nicht als Ersatz: Hinterbliebenenleistungen werden so berechnet, als hätte kein Splitting stattgefunden.
· Die gleichzeitige Einführung des Karenzsplittings (siehe nächster Abschnitt) als gesamtgesellschaftliche Reform.
Karenzgeld und Ansprüche: partnerschaftlich, einkommensabhängig, flexibel
Das Kinderbetreuungsgeld ist in seiner heutigen Form ein Fehlanreiz. Das einkommensabhängige Modell zahlt 80 % der Letzteinkünfte, aber höchstens 80,12 Euro pro Tag (rund 2.400 Euro monatlich, 2026),[6] daneben bestehen Pauschalmodelle. Wer mehr verdient, verliert bei Karenz mehr – und in den meisten Familien ist der Mann der Besserverdiener. Die Konsequenz: 2022 entfielen laut Rechnungshof nur rund 4,1 % der Bezugstage auf Väter, und die Beteiligung ist seit 2016 gesunken.[7] Die Elternteilzeit wird ganz überwiegend von Müttern genutzt und verfestigt die Teilzeitfalle.
Wir JUNOS fordern:[8]
· Ein einheitliches Modell: 80 % des letzten Gehalts mit Deckel, die Pauschalmodelle entfallen.
· Verpflichtend teilen, 6 – 6: Von den 12 Monaten Basisanspruch entfallen je 6 Monate auf jeden Elternteil und sind nicht übertragbar. Wer sie nicht nimmt, verliert sie.
· Maximale Flexibilität: Elternzeit wird als flexibles Zeitkonto von 180 Tagen geführt. Wer die Arbeitszeit beispielsweise um 50 Prozent reduziert, kann für die andere Hälfte ein Jahr Elternleistung beziehen. Beide Elternteile dürfen den Anspruch auch gleichzeitig beziehen.
· Elternteilzeit abschaffen.
· Selbstständige und für den Betrieb unabkömmliche Angestellte: Ist ein Elternteil oder sind beide selbstständig oder in einer für den Betrieb unabkömmlichen Funktion angestellt, können die 6 Monate Anspruch in einen Halbzeitanspruch von 12 Monaten umgewandelt (Teilzeitkarenz) werden, damit der Betrieb weiterlaufen kann.
· Schutz vor Blockade und Gewalt: Der Anspruch des nicht übertragbaren Anteils entfällt nicht zulasten eines Elternteils, wenn der andere Elternteil seine 6 Monate nicht in Anspruch nimmt, weil er die Betreuung verweigert, nicht auffindbar ist, die Obsorge nicht ausübt, bereits verstorben ist oder gegen ihn ein Betretungs- und Annäherungsverbot, eine einstweilige Verfügung oder eine Verurteilung wegen Gewalt in der Familie vorliegt. In diesen Fällen kann der betreuende Elternteil die vollen 12 Monate beanspruchen.
· Transparenz: Bei jedem Antrag sind die langfristigen Folgen für Pension und Einkommen darzustellen.
2. Vereinbarkeit von Karriere und Kindern
Kinder oder Karriere – vor dieser Wahl darf niemand stehen, und schon gar nicht nur Frauen. Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt in Österreich bei 17,6 % (2024; EU-Durchschnitt: 11,1 %). 51,1 % der erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit, aber nur 13,7 % der Männer. Betreuungspflichten sind für 40,1 % der teilzeitbeschäftigten Frauen der Grund dafür, bei den Männern sind es 7,2 %.[9] Vereinbarkeit ist damit keine Privatsache, sondern eine Frage von Struktur, Kultur und fairen Rahmenbedingungen.
Frauen in Führungspositionen
Frauen haben heute im Schnitt höhere Bildungsabschlüsse als Männer und sind trotzdem in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert.[10] Mit jeder Karrierestufe verlieren wir Talente („Leaky Pipeline“). Die Gründe sind individuell (Verhandlungsverhalten, Selbstbild) und strukturell (Netzwerke, Präsenzkultur, unbewusste Vorurteile bei Besetzungen). Wer nur an einem der beiden Hebel dreht, greift zu kurz.
Quoten mögen kurzfristig sichtbare Erfolge liefern, doch sie greifen in die unternehmerische Freiheit ein, ersetzen keine echte Kulturveränderung und können zu Alibi-Besetzungen führen, die auch jenen Frauen schaden, die es aus eigener Leistung geschafft haben.
Der Nationalrat hat im März 2026 die Aufsichtsratsquote für börsennotierte Unternehmen von 30 auf 40 % angehoben.[11] Wir JUNOS lehnen verpflichtende Frauenquoten ab, in Aufsichtsräten ebenso wie in Vorständen, Geschäftsführungen oder im öffentlichen Dienst, und setzen stattdessen auf Chancengerechtigkeit an der Wurzel: bei Auswahlverfahren, Kinderbetreuung und Rollenbildern.
Statt Frauenquoten einzuführen, um kurzfristige Ergebnisse zu erzielen, sollte es zum Zielbild für Unternehmen werden, vermehrt Frauen durch strukturelle Änderungen zu ermöglichen, Verantwortung in Führungspositionen und vor allem Vorständen zu übernehmen.
Wir JUNOS fordern:
· Keine verpflichtenden Frauenquoten für Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführungen oder den öffentlichen Dienst.
· Strukturierte, transparente Auswahlverfahren bei Besetzungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst, um unbewusste Vorurteile zu reduzieren.
Care-Arbeit und Kinderbetreuung: Wahlfreiheit braucht Infrastruktur
Care-Arbeit – Kinder, Pflege von Angehörigen, Haushalt – ist zwischen Männern und Frauen ungleich verteilt, taucht in keiner Bilanz auf und kommt zur Erwerbsarbeit noch dazu. Ohne verlässliche Betreuung ist Vollzeit für viele Eltern keine Option. 2023/24 besuchten 33 % der unter 3-Jährigen eine Bildungseinrichtung (bei den 3- bis 5-Jährigen knapp 94 %). Nur etwa 59 % der betreuten Kinder waren in Einrichtungen, die eine Vollzeittätigkeit der Eltern ermöglichen; in Wien sind es 89,7 %, in anderen Bundesländern deutlich weniger.[12] Auf dem Land entscheidet der Wohnort also über die Erwerbsmöglichkeiten. Bei der Pflege von Angehörigen ist das Bild ähnlich: Rund 950.000 Menschen in Österreich pflegen Angehörige, drei von vier davon sind Frauen, oft im mittleren Lebensalter und parallel zu eigener Erwerbsarbeit.[13]
Wir JUNOS fordern:
· Einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen, ganzjährigen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag[14] – bundesweit einheitlich, mit den vollzeittauglichen VIF-Kriterien als Mindeststandard bei den Öffnungszeiten.
· Qualität vor Quantität: ausreichend Fachkräfte, gute Betreuungsschlüssel und attraktive Bezahlung im Berufsfeld.
· Leistbarkeit: beitragsfreie oder sozial gestaffelte Betreuung sowie steuerliche Absetzbarkeit privater Betreuungskosten und haushaltsnaher Dienstleistungen.
· Klare Zuständigkeiten statt Kompetenzdschungel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und einen Ausbau nach tatsächlichem Bedarf, besonders im ländlichen Raum.
· Den Ausbau von Pflegeangeboten (mobile Pflege, Tagesbetreuung).
Gender Pay Gap, Gehaltsniveaus und Lohntransparenz
Der Gender Pay Gap hat mehrere Ursachen: Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen, die Wahl von Branchen und Berufen und ein Rest, der sich statistisch nicht erklären lässt und auch Diskriminierung enthalten dürfte. Der bereinigte Gap ist deutlich kleiner als der unbereinigte, aber nicht null.
Eine flache Lohntransparenz mit Gehaltsoffenlegung halten wir nicht für den richtigen Hebel. Sie passt nicht zum österreichischen System der Kollektivverträge, in dem Mindestentgelte ohnehin transparent geregelt sind, und sie löst nicht das Kernproblem: Viele Frauen verhandeln seltener und weniger fordernd, weil über Geld nicht offen gesprochen wird. Statt zusätzlicher bürokratischer Elemente, die in der Praxis für Frauen wenig Unterschied machen, wollen wir die strukturellen Ungleichheiten bekämpfen.
Wir JUNOS fordern:
· Keine Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, sondern ihre Abschaffung auf EU-Ebene, um unternehmerischen Realitäten gerecht zu werden und kein weiteres Bürokratiemonster einzuführen.
· Verhandlungskompetenz als festen Baustein in Finanzbildung, Berufsschulen und AMS-Angeboten, um dadurch mittelbar auch eine Enttabuisierung des Gesprächs über Geld zu fördern.
3. Frauengesundheit und reproduktive Selbstbestimmung
Eine liberale Gesundheitspolitik für Frauen folgt vier Grundsätzen: Selbstbestimmung stärken, Zugang zu Information und Versorgung sichern, staatliche Eingriffe auf das notwendige Maß beschränken und die Vielfalt von Lebensentwürfen ermöglichen, statt sie zu normieren. Wer über den eigenen Körper entscheidet, braucht dafür Wissen, Zugang und Rechtssicherheit – und keinen Staat, der besser weiß, was gut für sie ist.
Mutterschutz und Schwangerschaft: Schutz mit Wahlfreiheit
Der Mutterschutz schützt Gesundheit und ist eine wichtige Errungenschaft. Pauschale Verbote entmündigen aber auch: Heute gilt vor der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen[15]; werdende Mütter dürfen nicht arbeiten, selbst wenn sie es selbst wünschen. Dazu kommen weitere Verbote bis in Details wie Mehrarbeit, Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit, die im Einzelfall der Lebensrealität oft widersprechen. Wer gesund ist und arbeiten will, soll das mit ärztlicher Begleitung tun dürfen. Wer gesundheitliche Probleme hat, hat Anspruch auf Krankenstand oder ein individuelles Beschäftigungsverbot.
Wir JUNOS fordern:
· Die Modernisierung des Mutterschutzes hin zu mehr Wahlfreiheit: das absolute Beschäftigungsverbot rund um die Geburt auf das nach EU-Recht zwingende Mindestmaß zurückzuführen und ein freiwilliges, ärztlich begleitetes längeres Arbeiten zu ermöglichen.
· Individuelle Anpassung statt pauschaler Schutzfristen: Bei gesundheitlichen Problemen greifen Krankenstand und ärztlich attestierte individuelle Beschäftigungsverbote.
· Die Abschaffung der starren Zusatzverbote (Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit) und Überprüfung auf ihre tatsächliche Schutzwirkung.
· Eine bessere Absicherung für Selbstständige: gleichwertiger, unbürokratischer Zugang zu Mutterschutzleistungen unabhängig vom Erwerbsstatus.
Schwangerschaftsabbruch: sicher, legal, ohne Hürden
In Österreich gilt seit 1975 die Fristenlösung: Ein Abbruch ist in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten auf Verlangen der Frau straffrei, danach nur bei ernster Gesundheitsgefahr, schwerer Behinderung des Kindes oder wenn die Frau unter 14 Jahre alt ist. Die Regelung steht aber weiterhin im Strafgesetzbuch, und die Versorgung ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich; Versorgungslücken werden regelmäßig kritisiert. Wir wollen, dass dieses Recht in der Praxis für alle gilt.
Wir JUNOS fordern:
· Eine flächendeckende, niederschwellige und leistbare Versorgung in allen Bundesländern, auch in öffentlichen Spitälern.[16]
· Die rechtliche Absicherung der Fristenlösung ohne zusätzliche Hürden: keine verpflichtenden Wartezeiten und keine ideologisch gefärbten Pflichtberatungen.
· Den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu lösen und im Gesundheitsrecht zu regeln. Ein Straftatbestand bleibt nur für Abbrüche nach Ablauf der Frist (ab der 12. Woche) ohne Indikation und für Abbrüche gegen den Willen der Schwangeren.
· Erweiterte Ausnahmen nach Fristablauf für Minderjährige allgemein (nicht nur unter 14 Jahren) sowie für Opfer von Sexualstraftaten bei aufrechtem Verfahren.
· Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, mit einer zügigen, verhältnismäßigen Umsetzung, die die Versammlungsfreiheit wahrt, aber Einschüchterung vor der Tür verhindert.
· Anonyme Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Sexualpädagogik: Wissen schützt
Wer seinen Körper kennt, Grenzen benennt und respektiert und Informationen einordnen kann, ist besser geschützt – vor ungewollter Schwangerschaft, vor Übergriffen, vor Fehlinformation im Netz. Sexualpädagogik ist Gesundheits- und Gewaltprävention.
Wir JUNOS fordern:
· Verpflichtende, evidenzbasierte Sexualpädagogik in allen Schulen, mit Fokus auf Gesundheit, Prävention und Selbstbestimmung – insbesondere Einvernehmen, Nein-Sagen-Können und Respekt vor Grenzen.
· Die bessere Kooperation zwischen Schulen und Polizei, mit Schulbesuchen von geschulten Polizeibeamt:innen, um Schüler:innen Berührungsängste mit Exekutivorganen zu nehmen. Gleichzeitig muss gemeldeten Fällen konkret und diskret nachgegangen werden.
· Einheitliche Mindeststandards bei gleichzeitiger pädagogischer Flexibilität der Schulen; qualitätsgesicherte, zertifizierte externe Anbieter und gut ausgebildete Lehrkräfte.
· Die Stärkung der Informationskompetenz, besonders im Umgang mit Online-Inhalten wie Pornografie und sozialen Medien.
· Die Einbindung der Eltern durch Information und Dialog, aber ohne Vetorecht gegen grundlegende Aufklärung.
Selbstbewusstsein schützt. Wer gelernt hat, Grenzen zu ziehen und im Ernstfall zu reagieren, ist weniger verletzlich. Das ist keine Verlagerung der Verantwortung auf die Opfer, sondern eine zusätzliche Kompetenz. Wir fordern daher:
· Regelmäßigen Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungsunterricht im Turnunterricht, in der gesamten Sekundarstufe in jedem Schuljahr, für alle Schülerinnen und Schüler.
Reproduktive Entscheidungen
Ob, wann und wie viele Kinder jemand bekommt, ist eine der persönlichsten Entscheidungen überhaupt. Der Staat soll sie weder lenken noch erschweren, sondern sicherstellen, dass sie informiert und ohne finanzielle Angst getroffen werden kann. Die vorgeschlagene Karenzreform ist deshalb auch Teil reproduktiver Selbstbestimmung.
Wir JUNOS fordern:
· Eine liberale gesetzliche Regelung des Social Egg Freezing. Der Verfassungsgerichtshof hat das ausnahmslose Verbot am 6. Oktober 2025 aufgehoben, die Aufhebung wirkt ab 1. April 2027. Wir fordern einen Zugang ohne Bevormundung sowie eine medizinisch begründete Altersgrenze für Entnahme und Verwendung.
· Mündige Bürgerinnen haben das Recht, frei über ihren Körper zu entscheiden. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung darf ihnen der Staat nicht nehmen. Wir sprechen uns für die Leihmutterschaft aus.[17]
Frauengesundheit: den Gender Data Gap schließen
Medizin wurde lange am Mann als Norm entwickelt: bei Studien, Dosierungen und Symptomkatalogen. Die Folgen sind real: Herzinfarkte bei Frauen werden später erkannt, Endometriose bleibt oft jahrelang unerkannt, die Wechseljahre sind unterversorgt. Eine gute Gesundheitsversorgung braucht Daten, die beide Geschlechter abbilden.
Wir JUNOS fordern:[18]
· Verpflichtende geschlechtersensible Forschung und Datenerhebung in öffentlich geförderten Studien und bei der Erforschung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
· Frauenspezifische Symptome, Krankheitsverläufe und Therapien in den Lehrplänen von Medizin- und Pflegeausbildungen, etwa beim Herzinfarkt und in der Wiederbelebung.
· Eine bessere Versorgung in Gynäkologie und reproduktiver Medizin sowie bei Endometriose und in den Wechseljahren, mit kassenfinanzierten Angeboten und kürzeren Wartezeiten.
· Die Stärkung der psychischen Gesundheitsversorgung rund um Schwangerschaft und Geburt, mit niederschwelligen Angeboten und einem Screening im Mutter-Kind-Pass-System.
· Die Berücksichtigung individueller Gesundheitsbedürfnisse: Patientinnen ernst nehmen, gut informieren und Beschwerden nicht verharmlosen.
· Zyklus- und Menstruationsgesundheit als Teil des Schulunterrichts.
Verhütung, Periodenprodukte und Alltagskosten
Seit 1. Jänner 2026 sind Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel von der Umsatzsteuer befreit. Entscheidend ist, dass die Ersparnis auch bei den Konsumentinnen ankommt. Wer sich Produkte nicht leisten kann, dem hilft eine Steuersenkung allein noch nicht.
Wir JUNOS fordern:
· Das Rote-Box-Modell österreichweit: kostenlose Menstruationsprodukte in Schulen und niederschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln über die Schulärztinnen und Schulärzte.
· Leistbare und niederschwellige Verhütung für Minderjährige mittels einer unbürokratischen Kostenübernahme durch die Krankenkasse für alle zugelassenen Verhütungsmittel in Höhe der durchschnittlichen Jahreskosten der Pille.[19]
· Eine konsequente Kontrolle durch die Bundeswettbewerbsbehörde, ob die Steuerbefreiung bei den Konsumentinnen ankommt.
· Gleiche Bedingungen bei öffentlichen Toiletten: Gebührenpflichtige WCs treffen Frauen stärker, weil Pissoirs meist gratis sind. Wir fordern eine geschlechtergerechte Gebührenregelung.
4. Gewaltschutz und Sicherheit
Freiheit setzt Sicherheit voraus. Wer Angst haben muss, im eigenen Zuhause, auf dem Heimweg oder in der Beziehung Gewalt zu erleben, ist nicht frei. 2025 sprachen die Behörden in Österreich 14.101 Betretungs- und Annäherungsverbote aus (2024: 14.583), ein leichter Rückgang auf weiterhin hohem Niveau.[20] Femizide bleiben eine traurige Realität: Die Zahlen unterscheiden sich je nach Quelle, weil es keine einheitliche rechtliche Definition gibt. Das Innenministerium zählte für 2025 bis Mitte November 15 Fälle, profil kam bis Mitte Dezember auf 16 getötete Frauen[21], und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) zählten für 2026 bis Anfang September bereits 18 mutmaßliche Femizide.[22] Hier ist der Staat gefordert, konsequent zu schützen – so weit, wie es der Rechtsstaat zulässt, und dort, wo es nötig ist, entschlossen.
Sexualstrafrecht modernisieren
Gewalt an Frauen ist kein „Beziehungsstreit“ und kein „Familiendrama“. Wenn ein Mann eine Frau tötet, weil sie sich trennen will oder weil sie eine Frau ist, braucht es dafür eine klare Definition, eine verlässliche Statistik und eine angemessene strafrechtliche Antwort. Im Sexualstrafrecht muss das Prinzip gelten: Nur Ja heißt Ja.
Wir JUNOS fordern:
· Das Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht („Nur Ja heißt Ja“) rasch umzusetzen.
· Eine Überprüfung der Strafdrohungen im Sexualstrafrecht, damit sie der Schwere der Taten gerecht werden – wie beispielsweise der Einschränkung der Diversion bei Sexualdelikten.[23]
· Die Strafbarkeit des Besitzes von Vergewaltigungsvideos und anderen Darstellungen sexualisierter Gewalt.
· Die konsequente Verfolgung von Zwangsheirat samt Schutz- und Beratungsangeboten für Betroffene und Sensibilisierung in Schulen und Jugendarbeit.
Selbstbestimmung statt religiösem Zwang
Die Religionsfreiheit stellt sicher, dass alle selbst bestimmen können, ob und welcher Religion sie angehören wollen. Leider gibt es dabei auch Gruppen, die unser liberales Weltbild ablehnen und besonders reaktionäre Positionen verbreiten. Wo Religion genutzt wird, um Frauen und Mädchen zu kontrollieren oder zu verletzen, hört unsere Toleranz auf.
In konservativ-islamischen Milieus und vor allem im politischen Islam ist genau das Realität: Kopftuch, Burka und Niqab sind dort kein Ausdruck freier Entscheidung, sondern ein Instrument zur sozialen Kontrolle. Wer als erwachsene Frau aus eigener Überzeugung ein Kopftuch trägt, kann das tun; Verschleierung, die Frauen und Mädchen aufgezwungen wird, lehnen wir allerdings entschieden ab. Bei Kindern kann von einer freien Entscheidung ohnehin keine Rede sein, daher unterstützen wir das Kopftuchverbot für unmündige Minderjährige an Schulen ausdrücklich.
Die brutalste Form patriarchaler Kontrolle ist die weibliche Genitalverstümmelung, die in manchen Communities bis heute auch religiös gerechtfertigt wird. Obwohl sie in Österreich strafbar ist, bleibt sie viel zu oft unentdeckt und ungestraft.
Wir JUNOS fordern:
· Die Beibehaltung und Absicherung des Kopftuchverbots für unmündige Minderjährige an Schulen.
· Die konsequente Anwendung bestehender Straftatbestände gegen selbsternannte „Sittenwächter“ und islamistische Influencer, die Mädchen und Frauen online und im öffentlichen Raum einschüchtern, sowie niederschwellige Anlaufstellen für Betroffene, besonders an Schulen.
· Die verpflichtende Schulung von (Schul-)Ärzt:innen und Hebammen im Erkennen von Genitalverstümmelung und im Umgang mit gefährdeten Mädchen. Im Rahmen der jährlich stattfindenden schulärztlichen Untersuchung soll darauf bei potenziell gefährdeten Mädchen geachtet und im entsprechenden Fall Maßnahmen ergriffen werden.
Schutz im Ernstfall: Polizei, Gefährder und Waffen
Häusliche Gewalt trifft überwiegend Frauen und Mädchen: Rund 80 % der in den Gewaltschutzzentren betreuten Personen sind weiblich. 2024 stieg die Zahl der Betreuungen auf 25.114 (+1,25 % gegenüber dem Vorjahr), während die Zahl der ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbote um 2,85 % auf 14.600 zurückging[24] – ein Hinweis darauf, dass Betroffene zwar häufiger Hilfe suchen, der Schritt zu einem polizeilichen Schutz vor der akuten Gefahr aber nicht immer gelingt. Um sie wirksam zu schützen, muss der Staat im Ernstfall schnell, koordiniert und mit den richtigen Mitteln handeln. Bei Waffen gilt schon heute: Mit einem Betretungs- und Annäherungsverbot nach § 38a SPG gilt automatisch ein vorläufiges Waffenverbot für vier Wochen, und Waffen können abgenommen werden (§ 13 WaffG).
Die letzten Verschärfungen im Waffenrecht haben zudem Waffenverbote im sozialen Nahraum und eine Vorprüfung im Ermittlungsverfahren vorgesehen. Die Lücke liegt dort, wo es zu einer Anzeige kommt, aber (noch) kein Betretungsverbot ausgesprochen wird, und beim Zeitraum nach den vier Wochen.
Wir JUNOS fordern:
· Die Verankerung von Gewaltschutz und Sensibilisierung in der Polizeiausbildung sowie verpflichtende Fortbildungen.
· Konsequente Strafverfolgung bei Erstellung von Deepfakes ohne Zustimmung der betreffenden Person.
· Eine verbindliche Verknüpfung von Polizei und Opferschutz beziehungsweise psychosozialen Diensten: Bei Verdacht auf häusliche Gewalt und bei Gewaltdelikten wird der Opferschutz eingebunden, und die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen werden ausgebaut.
· Bei Anzeige wegen Gewalt in der Familie eine automatische Überprüfung, ob Waffen im Haushalt vorhanden sind, sowie eine vorläufige Sicherstellung auch ohne Betretungsverbot bei konkreter Gefährdung und eine zügige Entscheidung über ein dauerhaftes Waffenverbot nach Ablauf der vier Wochen.
· Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) für Hochrisiko-Gefährder auf richterliche Anordnung, befristet, verhältnismäßig und mit Rechtsschutz.
· Flächendeckende Gewaltambulanzen mit kostenloser, vertraulicher Beweissicherung in allen Bundesländern – bisher gibt es sie nur in Graz und Wien sowie mobile Teams.
[1] BMASGPK | 09.08.2026 | Equal Pension Day 2026
[2] Statistik Austria | Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung
[3] Oesterreichische Nationalbank | 05.03.2026 | Hartnäckiger Gender Gap bei Finanzwissen in Österreich
[4] Mut zur Freiheit: Unsere Vision für ein besseres Österreich, beschlossen durch den XXVIII. Bundeskongress in Linz
[5] BMASGPK | 14.05.2025 | Pensionssplitting
[6] Bundeskanzleramt | Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
[7] Rechnungshof Österreich | 18.10.2024 | Kinderbetreuung: Rückschritte bei der Väterbeteiligung
[8] Freiheit durch Gleichberechtigung!, beschlossen durch den XVIII. Bundeskongress in St. Pölten
[9] Statistik Austria | 03.03.2026 | Gender Pay Gap lag in Österreich 2024 bei 17,6 %
[10] Statistik Austria | Bildung
[11] Parlament Österreich | 25.03.2026 | Nationalrat: Dreierkoalition beschließt Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen
[12] Statistik Austria | 27.08.2024 | 60 % der Kinder sind in Betreuung, die auf Vollzeitjobs abgestimmt ist
[13] Hilfswerk Österreich | 28.02.2025 | Equal Care Day 2025: Wenn Frauen Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege verweigern, steht das Land still
[14] Freiheit durch Gleichberechtigung!, beschlossen durch den XVIII. Bundeskongress in St. Pölten
[15] oesterreich.gv.at | Beschäftigungsverbote vor Entbindung
[16] Prävention ungewollter Schwangerschaften bei Jugendlichen, beschlossen durch den XIII. Bundeskongress in Wien
[17] Legalisierung der Leihmutterschaft, beschlossen durch den XXIII. Bundeskongress in Rankweil
[18] Das Rezept heißt Freiheit, beschlossen durch den XXXII. Bundeskongress in Perchtoldsdorf
[19] Prävention ungewollter Schwangerschaften bei Jugendlichen, beschlossen durch den XIII. Bundeskongress in Wien
[20] BMI | 01.05.2026 | Gewaltschutzbericht 2025: Leichter Rückgang bei Annäherungs- und Betretungsverboten
[21] profil | 24.01.2026 | 16 Frauen, 16 Leben, ausgelöscht
[22] AÖF | Femizide in Österreich
[23] Bundesverband der Gewaltschutzzentren Österreich | Jänner 2026 | Reformvorschläge 2026
[24] Oberösterreichische Nachrichten | 31.01.2025 | Mehr Betreuungen in Gewaltschutzzentren, aber weniger Wegweisungen