Vertrauen in die Medizin als Wissenschaft stärken

Als JUNOS betrachten wir die Wahl der jeweiligen Therapie, aus der Idee der Eigenverantwortung heraus, als Privatsache des Patienten, selbst wenn dieser sich dadurch schwere Schäden zufügt. Jedoch betrachten wir es als staatliche Aufgabe hier vermehrt Aufklärung zum Schutz des Patienten zu leisten, sowie fragwürdige Behandlungsmethoden nicht mit Steuergeld zu subventionieren. Da es in den vergangenen Jahren auch vermehrt zu Kritik an der bisher standardmäßigen Impfpraxis kommt und die Menschen diese präventive medizinische Maßnahme vermehrt ablehnen, sollte auch dem durch Aufklärungskampagnen Rechnung getragen werden, um der Bevölkerung die Gründe für Impfen wieder näher zu bringen.

Unsere Forderungen

1. Informationskampagnen

Aufklärung ist der wichtigste Eckpfeiler, um das medizinische Wissen innerhalb der Bevölkerung zu erhöhen.

  • Bereits in der Schule soll Aufklärung durch eine adäquate Informationsweitergabe geschehen, beispielsweise im Rahmen des Biologie-Unterrichtes. Dabei muss auf Themen wie alternativmedizinische Behandlungsformen, Notwendigkeit von Impfungen, Impfskepsis usw. eingegangen werden. Es sind Argumente aller Seiten zu besprechen und kritisch auf Plausibilität zu prüfen. Auf diese Art lernen Schüler schon früh, Sachverhalte kritisch zu hinterfragen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
  • Eine breite Informationskampagne soll das Leid, das von den durch Impfung vermeidbaren Krankheiten verursacht wird, mit den möglichen Risiken und deren verschwindend geringen Häufigkeit kontrastieren. Ebenso soll durch geeignetes Informationsmaterial und Aufklärung durch Gesundheitspersonal in Gesundheitseinrichtungen die Sinnhaftigkeit der Impfung erläutert werden.
  • Das Thema Wissenschaft soll fächerübergreifend aus einer philosophisch-theoretischen Sicht beleuchtet werden und unter anderem folgende Fragen behandeln: Was ist Wissenschaft eigentlich? Was macht wissenschaftliches Arbeiten aus? Was führt dazu, dass eine Hypothese in der Wissenschaftsgemeinde angenommen oder verworfen wird? Wie sind Studien aufgebaut? Was kann ich aus Studien schließen und was nicht? Wie komme ich an vertrauenswürdige Information zu einem (wissenschaftlichen) Thema? Wie unterscheide ich Scharlatanerie von wissenschaftlichen Ansätzen?
  • Informationsweitergabe geschieht nicht nur im Frontalunterricht, sondern auch durch Angebote wie dem Vienna Open Lab, welches Schülern und anderen interessierten Personen ermöglicht sich mit wissenschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen und auch direkt molekularbiologische Experimente durchzuführen. Dies fördert nicht nur die Vernetzung von schulischen und universitären Bildungsangeboten, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Allgemeinbildung in Bezug auf wissenschaftliche Fragestellungen.

2. Aufklärungspflicht in Apotheken und durch Ärzte

Zahlreiche Ärzte und Apotheker empfehlen unkritisch nicht anerkannte Therapieformen oder raten ihren Patienten sogar von notwendigen Behandlungen ab. Dies widerspricht dem § 53 des Ärztegesetzes. Wir fordern, dass dieser Personenkreis seiner gesetzlichen Verantwortung der kritischen, medizinischen Aufklärung nachkommt. Im Rahmen dieser Aufklärung fordern wir weiter, dass Arzneispezialitäten, die nicht den Anforderungen laut § 9a Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes unterliegen, beispielweise homöopathische Arzneispezialitäten (durch § 9b Abs. 1 Arzneimittelgesetz geregelt), mit entsprechenden Hinweisen versehen werden müssen.

3. Keine Übernahme von Behandlungsmethoden ohne Wirkungsnachweis durch die gesetzlichen Krankenkassen

Eine Übernahme der Behandlungskosten durch öffentliche Träger soll ausschließlich nach einem Katalog von Behandlungsmethoden erfolgen. Dieser Katalog führt all jene Behandlungsmethoden auf, die über einen Wirksamkeitsnachweis verfügen und in einer klinisch empirischen Studie auf Wirksamkeit erfolgreich getestet wurden. Der Katalog gibt den aktuellsten Stand der Wissenschaft wieder und wird nach bestem Wissen und Gewissen dieses aktuellen Standards geführt. Dabei werden neueste Erkenntnisse wie Behandlungsmethoden berücksichtigt. Auch ist dabei die Effizienz und der Nutzen der Methode zu berücksichtigen und bei gleichwertiger Methode die kostengünstigere Variante zu wählen.

4. Präventive medizinische Massnahmen: Impfen

Wir JUNOS sind mit der gängigen medizinischen Meinung, dass Impfen eine wichtige Maßnahme zur Individual- und Herdprävention ist, im Konsens. Daher fordern wir, dass zusätzlich zu den in (1) erwähnten Informationskampagnen durch das Gesundheitsministeriums und zusätzlich zum bereits existierenden empfohlenen Impfkalender, eine Liste von Impfungen, welche im Sinne der Seuchenprävention unverzichtbar sind, erstellt wird. Aus Sicht der Eigenverantwortung steht aus unserer Sicht eine generelle Impfpflicht für alle aber nicht zur Debatte, weil dies ein sehr weitreichender Einschnitt in die Entscheidungsfreiheit wäre. Um jedoch auch dem Aspekt Rechnung zu tragen, dass Impfgegner nicht nur sich selbst sondern auf Grund der Tatsache, dass es bei immunsupprimierten bzw. immungeschwächten Personen durch diesen Umstand leichter zu einer Erkrankung und einem schwerwiegenderen Verlauf von Erkrankungen kommt, auch fremdgefährdend handeln, sehen wir hier Handlungsbedarf von Seiten des Staates zum Schutz seiner Bürger. So wäre es möglicherweise denkbar, dass von Arbeitskräften, die in Einrichtungen des Gesundheitssystems arbeiten, speziell festgelegte Impfungen gefordert werden können.

5. Entzug der Zulassung erleichtern

Notwendige medizinische Hilfeleistung oder Beratung zu verweigern gilt, unabhängig vom Wissen des Behandelnden, als fahrlässige Körperverletzung, da der Patient Vertrauen in die Behandlung und in den Behandelnden hat. Sollte also ein Arzt gegen jegliche Evidenz fragwürdige Behandlungen empfehlen und so das Wohl seiner Patienten gefährden (indem z.B. von klassischen Behandlungsmethoden bei tödlichen Krankheiten wie Krebs abgeraten wird), soll eine Abmahnung und in weitere Folge, leichter als bisher, ein Entzug der Approbation möglich sein. Rechtlich trägt ein Arzt nur Berufspflichten im Rahmen seiner medizinischen Tätigkeit. Ein Entzug der Approbation  könnte demnach beispielsweise erwirkt werden, wenn ein behandelter Patient nachweislich zu Schaden gekommen ist. Öffentliche Aussagen zu einem bestimmten Thema werden dadurch aber nicht erfasst. Ein Mediziner kann demnach beispielsweise auf einer öffentlichen Veranstaltung Menschen dazu auffordern ihre Chemotherapie abzubrechen oder ihre Kinder nicht zu impfen, ohne dass dies irgendeine Konsequenz hätte. Als JUNOS sind wir der Ansicht, dass Medizinern eine besondere Verantwortung in der Gesellschaft zukommt und fordern, dass eine Abmahnung auch in diesen genannten Fällen möglich sein soll.