Pendlerpauschale abschaffen

Die Pendlerpauschale ist die nach § 16 Abs. 1 Z 6 des Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 pauschale Abgeltung von Kosten, die Arbeitnehmern bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entstehen. Die kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als 20 km von der Wohnung entfernt ist und bei denen die „Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar“ ist. (Stand Jänner 2011: ab 20km 58€, ab 40km 113€ und ab 60km 168€ monatlich). Die große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als 2 km von der Wohnung entfernt ist, bei denen jedoch die „Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar“ ist. (Stand Jänner 2011: ab 2km 31€, ab 20km 123€, ab 40km 214€, ab 60km 306€ monatlich). Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS sehen die nach geltende Pendlerpauschale als umweltschädlich, sowie sozial und finanziell unausgewogen an, und fordern die sofortige vollständige und ersatzlose Streichung derselben.

  • Die Pendlerpauschale ist aus umweltpolitischer Sicht nicht mehr vertretbar. Die Subventionierung der Mobilität im Allgemeinen, sowie im Speziellen der Verbrennung von fossilen Stoffen (die im Übrigen im Laufe der nächsten Jahrzehnte verbraucht sein werden und somit den zukünftigen Generationen nicht mehr zur Verfügung stehen) sorgt für eine zusätzliche Feinstaub- und CO2-Belastung und steht somit den Bemühungen die Folgen des Klimawandels einzudämmen diametral entgegen.
  • 40% der Bezieher der Pendlerpauschale haben einen Anfahrtsweg von 2 bis 20km. Während Autopendler bei dieser Distanz bereits Pendlerpauschale beziehen (große), bekommen Arbeitnehmer die klimafreundlicher mit Bus und Bahn fahren erst ab 20km eine Unterstützung (kleine).
  • Indirekt wird auch die Zersiedelung subventioniert, wodurch in Folge infrastrukturelle Maßnahmen nötig sind, die wiederum finanziell und umweltpolitisch bedenklich sind.
  • Die Pauschale ist sozial unausgewogen. Eine Untersuchung des Verkehrsclub Österreich 2010 hat ergeben, dass ein Fünftel der ausgezahlten Pendlerpauschale an Personen gehen, die über ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro und mehr verfügen. Außerdem können einkommensstarke Personen oftmals eher die Vorteile dieser und vergleichbarer Regelungen nutzen, da sich diese einen Steuerberater leisten können. Geringverdienende und Auszubildende erhalten aus der Pendlerpauschale überhaupt keinen Vorteil, da sie ohnehin keine Einkommenssteuer zahlen.
  • Die Pendlerpauschale benachteiligt Arbeitnehmer, die bewusst in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen und hierfür oft höhere Mieten in Kauf nehmen, die sie aber nicht gesondert steuerlich absetzen können.
  • Obwohl es für viele Österreicher psychologisch wohl so wirken dürfe: Die Pendlerpauschale ist kein Geschenk des Staates. Es ist Steuergeld, das sinnlos von einer Tasche in andere umverteilt wird. Es stellt mittlerweile eine große Belastung des Bundesbudgets dar: 2009 wurden laut Verkehrsclub Österreich 800 Millionen Euro an 850.000 Personen ausbezahlt, das Volumen hat sich in den letzten 15 Jahren verdreifacht. Diese Zahlen beziehen sich noch auf die Zeit vor der Erhöhung der Pauschale 2011.
  • Die Pendlerpauschale ist regional ungleich verteilt: ein Drittel der Gelder fließt nach Niederösterreich. Wien, Vorarlberg, Tirol und Salzburg beziehen dagegen kaum Pendlerpauschale.
  • Die Regelung verursacht durch den mit ihr verbundenen bürokratischen Aufwand unnötige Kosten.