Liberalisierung des Namensrechts

Die Jungen Liberalen fordern eine umfassende Liberalisierung des österreichischen Namensrechts.

Die Lage in Bezug auf Ehepartner:

Die momentane gesetzliche Lage sieht vor, dass Ehepartner prinzipiell den gleichen Namen führen. Sofern die Ehepartner keinen der beiden Familiennamen als gemeinsamen Familiennamen bestimmen, so wird der Familienname des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen. Jener Ehepartner, der den Namen des anderen übernimmt, hat die Möglichkeit seinen ursprünglichen Namen dem anderen unter Verwendung eines Bindestrichs voran- oder nachzustellen. Jener Ehepartner, der mangels einer anderen Abmachung den Familiennamen des anderen Ehepartners zu führen hätte, kann eine dem Standesbeamten gegenüber eine Erklärung abgeben, seinen bisherigen Familiennamen weiterzuführen.

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS sind der Meinung, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist zwingende Regelungen hinsichtlich des gemeinsamen Familiennamens von Eheleuten zu machen. Vielmehr sind die Jungen liberalen NEOS – JUNOS der Ansicht, dass sich Ehepartner selbst darauf verständigen sollen, welchen Familiennamen, sei es ein gemeinsamer oder zwei unterschiedliche, sie nach einer Eheschließung führen wollen. Das durch die momentane gesetzliche Regelung festgelegte Männerprivileg, wonach der Familienname des Mannes der gemeinsame Familienname wird, sofern nichts anderes ausgemacht wurde, lehnen die Jungen liberalen NEOS – JUNOS ab. Auch die Regelung wonach nur ein Ehepartner einen Doppelnamen, der sich aus den beiden Familiennamen zusammensetzt, tragen darf, lehnen die Jungen liberalen NEOS – JUNOS ab.

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern daher, dass sich Ehepartner bei ihrer Eheschließung frei entscheiden können welchen Familiennamen sie tragen wollen. Sollte keine Erklärung der beiden in Bezug auf eine Namensänderung vorliegen, so soll jeder seinen ursprünglichen Familiennamen beibehalten.

Sofern jedoch eine Namensänderung erwünscht ist, so stehen folgende Möglichkeiten bereit: – Möglichkeit einen gemeinsamen Familienname zu führen (ursprünglicher Familienname des Mannes oder der Frau) – Möglichkeit, dass einer oder beide Ehepartner einen Doppelname in beliebiger Reihenfolge führen, wobei die Reihenfolge auch unterschiedlich sein kann.

Als Grundregel ist zu beachten, dass nicht mehr als zwei Namen aneinander gereiht werden dürfen.

Die Lage in Bezug auf Kinder:

Die momentane gesetzliche Regelung sieht vor, dass Kinder, sofern Eltern einen gemeinsamen Familiennamen haben, diesen erhalten. Wenn kein gemeinsamer Familienname besteht, erhält das Kind den Familiennamen, den die Eltern bei der Eheschließung als zukünftigen Familiennamen der Kinder festlegen, wobei keine Doppelnamen möglich sind. Sofern die Eltern sich auf keinen Familiennamen für das Kind einigen konnten, so erhält das Kind den Familiennamen des Vaters.

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS erachten auch diese Regelung für nicht zufriedenstellend. Sowohl die Tatsache, dass der Familienname für das Kind, sofern kein gemeinsamer Familienname besteht, schon bei der Eheschließung festgelegt werden muss, als auch die Tatsache das keine Doppelnamen möglich sind, lehnen die Jungen liberalen NEOS – JUNOS ab. Darüber hinaus erachten die JUNOS auch hier das Männerprivileg als anachronistisch.

Daher fordern die Jungen liberalen NEOS – JUNOS, dass der Familienname des Kindes auch aus den Familiennamen der Eltern, egal in welcher Reihenfolge, zusammengesetzt werden kann, wobei hierbei nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden werden sollte. Es soll also möglich sein, dass ein Kind einen Doppelnamen, zusammengesetzt aus den Familienname der Eltern, trägt. Als Grundregel hierbei gilt, dass nicht mehr als zwei Namen aneinandergereiht werden sollen, was dann eine Rolle spielt wenn schon bei einem Elternteil ein Doppelname vorliegt.

Wenn beide Eltern einen Doppelnamen haben, soll es ihnen aber auch freistehen, dem Kind nur einen einzelnen Namen zu geben. Sofern bei den Doppelnamen der Eltern allerdings ein gemeinsamer Namensteil besteht, soll dieser zum Namen des Kindes werden, sofern die Eltern sich dafür entscheiden, dass das Kind nur einen Familiennamen tragen soll.

Besteht kein gemeinsamer Familienname, und kommen die Eltern zu keiner Einigung, so soll der Familienname des Kindes aus den beiden Familiennamen der Eltern zusammengesetzt werden. Liegt bei einem oder beiden Elternteilen schon ein Doppelname vor, so wird nur der erste Teil des Doppelnamens für den Doppelnamen des Kindes herangezogen.

Eine weitere Grundregel soll sein, dass alle Kinder, die derselben Partnerschaf entstammen den selben Familiennamen erhalten sollen.

Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern außerdem, dass die Entscheidung über den Familiennamen des Kindes erst bei der Geburt des Kindes zu fällen ist. Es besteht kein Grund, wieso eine solche Entscheidung schon vorher getroffen werden sollte.