Die Jungen liberalen NEOS – JUNOS fordern die Einführung der Verantwortungsgemeinschaf als modernes, liberales Familienmodell.
Unabhängig davon, und vor allem als ersten Schritt in die richtige Richtung, bekräfigen die Jungen liberalen NEOS – JUNOS ihre Forderung nach Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für homosexuelle Lebensgemeinschafen.
Das liberale Familienbild
Für die Jungen liberalen NEOS heißt Familie für das Leben andere Menschen Verantwortung zu übernehmen – unabhängig von deren sexueller Orientierung, dem Verwandtschafsverhältnis zueinander oder der Anzahl jener, die zur Verantwortung bereit sind. Das derzeit vom Staat vorgegebene Familienbild mit Ehe und eingetragener Partnerschaf, wobei letztere in Bezug auf die Erziehung und Adoption von Kindern noch immer benachteiligt ist, führt dazu, dass viele Menschen in ihrer Freiheit ein selbstbestimmtes Leben zu führen, beschnitten werden. Darüber hinaus urteilt der Staat ungerechtfertigterweise darüber, welche Form der Verantwortungsübernahme förderungswürdig ist und welche nicht.
Was ist die Verantwortungsgemeinschaf?
Die Idee der Verantwortungsgemeinschaf ist sowohl Kern, Quelle als auch Ziel der liberalen Bürgergesellschaf: Eine Gemeinschaf selbstbestimmt lebender, erwachsener Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen und auch alle Rechte und Pfichten haben, die damit einhergehen. Sie bietet somit nicht nur Familien zweier Menschen mit Kindern, sondern auch anderen Gemeinschafen mehrerer erwachsener Menschen einen rechtlich abgesicherten Rahmen. Da die Verantwortungsgemeinschaf eine weitere Öffnung der Ehe darstellt, soll sowohl diese, als auch die eingetragene Partnerschaf in dieser neuen Verantwortungsgemeinschaf aufgehen.
Kinder und Unterhaltsrecht
Unabhängig von biologischer Abstammung soll die Begründung des Eltern-Kind-Verhältnisses auch in der Verantwortungsgemeinschaf durch Adoption möglich sein. Sollte einer der Verantwortungspartner biologischer Elternteil des Kindes sein, ist für die anderen Annehmenden eine vereinfachte Stiefkindadoption möglich.
Gleich wie im derzeit geltenden Recht sollen auch nach der Aufösung (Scheidung) einer Verantwortungsgemeinschaf Unterhaltsansprüche von Kindern und Ex-Verantwortungspartnern geltend gemacht werden können, wobei Kinder in der Verteilung der Ressourcen Vorrang haben sollen.
Mit der Verantwortungsgemeinschaf soll jedoch auch das derzeitig rechtlich geförderte Anspruchsdenken in geschiedenen Verantwortungsgemeinschafen hin zu mehr nachpartnerschaflicher Eigenverantwortung weiterentwickelt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltszahlungen sollen daher bei geschiedenen, kinderlosen Verantwortungsgemeinschafen auf die Höhe des faktischen Bedarfs und auf die Dauer eines Jahres nach der Trennung beschränkt sein.
Warum brauchen wir die Verantwortungsgemeinschaf?
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme lässt sich durch zwei Argumente begründen: Einerseits ermöglicht sie längst überfälligen Reform des Familienrechts im Hinblick auf den Zeitgeist und die Lebensrealitäten unserer Gesellschaf, die schon lange nicht mehr das traditionelle und historisch gewachsene Familienbild wiederspiegeln.
Anderenseits bietet sie auch eine Antwort auf die drängendste Frage in Bezug auf die Zukunf unserer Gesellschaf, nämlich jene nach dem Umgang der Politik mit dem demographischen Wandel. Die Verantwortungsgemeinschaf erlaubt es gleichzeitig Familien mit Kindern zu unterstützen sowie älteren Menschen, durch die explizite Förderung von Verantwortung auch im Alter, einen menschenwürdigen Lebensabend zu bieten.
Es ist an der Zeit historisch gewachsenen Rechtsbegriffe zu erneuern, und den eingeschränkten und längst überholten Zugang zu Familie, Verantwortung und Nachhaltigkeit, welcher die Entwicklung einer modernen und liberalen Bürgergesellschaf behindert und viele eigenverantwortlich handelnden Menschen diskriminiert, hinter uns zu lassen.